Diskussion:Hausfriedensbruch (Deutschland)/Archiv/1

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Stoibers Doktorarbeit

... Edmund Stoiber hat seine Doktorarbeit über Hausfriendensbruch geschrieben ;) (nicht signierter Beitrag von 82.83.60.212 (Diskussion) 16:39, 11. Jan. 2006 (CET))

Entweihung des Ehebetts => Hausfriedensbruch ?

Stellen wir uns mal folgende Situation vor, wie sie sicherlich schon öfters in Deutschland vorgekommen ist: Ein Mann mietet oder kauft eine Wohnung bzw. ein Haus. Er allein ist der Mieter bzw. der alleinige Eigentümer. Dieser Mann heiratet nun bzw. hat eine Lebenspartnerin. Leider ist diese Frau untreu und betrügt ihn IN SEINER WOHNUNG/ IN SEINEM HAUS. Wie es der Zufall will kommt der gehörnte Ehemann überraschend nach Hause und findet seine Frau/ seine Freundin gemeinsam mit deren Liebhaber in SEINEM EHEBETT vor, wo diese bereits munter am kopulieren sind. Erfüllt dieser Sachverhalt den Tatbestand des Hausfriedensbruchs ? Vereinfachend können wir voraussetzen, dass es der Liebhaber hätte wissen müssen, dass es sich bei der Wohnung/ dem Haus NICHT um die Wohnung / das Haus der Frau habe handeln können, da Klingel/Namensschild einen Mann als Inhaber ausweist. Wer weiß dazu was verbindliches ? (nicht signierter Beitrag von 84.57.20.0 (Diskussion) 19:09, 23. Apr. 2006 (CEST))

In einem Land voller Juristen kann keiner diese Frage beantworten ? Schade . :-(

Ihr enttäuscht mich. (nicht signierter Beitrag von 84.57.34.244 (Diskussion) 16:38, 6. Mai 2006 (CEST))

Liebe IP 84.57.34.244, manche Diskussionsinitiativen brauchen ihr Zeitfenster (erstens, um diese zu wahrzunehmen und zweitens, um sie zu verarbeiten). Ich kenne mich nur etwas mit dem Metier aus (kein Jura-Studium), aber ich sage das alte Sprüchlein auf "Es kommt darauf an!" - nämlich, wer das Hausrecht hat. Nun sag' nicht, daß der Mietvertrag auf Dich läuft. Das zählt nicht immer, denn es gibt in D ein Gewohnheitsrecht, nach dem auch ein Mitbewohner nach einer längeren Zeit (ich glaube 6 Wochen) ein Hausrecht hat. Nun denn,
Causa 1: Deine Freundin wohnt seit ein paar Tagen bei Dir und der Vertrag läuft auf Dich. Du kommst von der Arbeit/Studium/Was-weiß-ich nach Hause und triffst sie und ihren Lover vergnügenderweise in Deiner Wohnung an (natürlich ohne Dein Einverständnis). In diesem Fall würde ich einen Hausfriedensbruch bejahen.
Causa 2: Deine Partnerin steht im Mietvertrag oder genießt Gewohnheitsrecht: Keine Chance, in den Hausfriedensbruch 'reinzukommen - sie hat ja auch Hausrecht.
Bitte beachte, daß hier nur Diskussionen über den Artikel geführt werden sollten. Für Rechtsauskünfte ist Wikipedia der falsche Adressat. Ich hoffe, etwas weitergeholfen zu haben. Verbindlichst, -- Matt1971 ♪♫♪ 22:10, 6. Mai 2006 (CEST)
Da man zumeist Rechtsauskünfte nicht von Diskussionen über Artikelthemen unterscheiden kann, ist dein "Weiterhelfen" fehl am Platz. Denn damit hast du nur der deutschen Juristen-Mafia "verbindlichst" weitergeholfen. Für weitergehende Rechtsauskünfte wende sich ein Interessent bitte beispielsweise an die englische Wikipedia-Diskussion (http://en.wikipedia.org/wiki/Talk:Trespass ), da man im Ausland noch frei diskutieren darf. 84.153.117.237 16:47, 12. Dez. 2006 (CET)


Hallo Matt1971, erstmal herzlichen Dank für die Info.

Du schreibst "...sie hat ja auch Hausrecht..."

Aber was bedeutet es konkret, wenn jemand Hausrecht hat ? Etwas das Haus beliebig zu nutzen ? Ergibt sich die Definition des Begriffs Hausrecht aus einem Paragraphen ? Oder aus einem Urteil/Richterspruch ?

  • Bitte bemühe Dich um Rat bei anderen Netzpublikationen (besser einen Rechtsanwalt oder einen Rechtsbeistand oder einschlägige Literatur), bevor ich mich hier rechtlich auf Glatteis begebe (§ 1 Abs. 1 Rechtsberatungsgesetz: Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung und der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen, darf geschäftsmäßig - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit - nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist.).

Ohne Rechtsrat erteilen zu wollen und als Ausdruck rein privater Interpretation ist das Hausrecht ein Gebiet des Zivilrechts. Auf Deine Frage bezogen hat „sie“ Hausrecht, wenn sie eine gewisse Zeit bei Dir Wohnrecht genießt, also Gewohnheitsrecht in Anspruch nehmen kann - d.h. sie kann auch bestimmen, wer die Wohnräume betritt, und was die Besucher darin tun (ob es Dir Recht ist, steht auf einem anderen Blatt). Du müßtest rein theoretisch mit ihr vorher eine Vereinbarung über die Ausgestaltung des Hausrechts schließen, damit so etwas wie mit dem Liebhaber ausgeschlossen ist - das wäre dann so etwas wie ein gemeinschaftliche normiertes Hausrecht (was womöglich strafrechtliche Relevanz haben könnte). -- Matt1971 ♪♫♪ 22:24, 17. Mai 2006 (CEST) geringfügig geändert -- Matt1971 ±⇄ _ ✈_ 22:54, 11. Jan. 2007 (CET)

Es gibt eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (müßte aber noch die genaue Zitierung nachschlagen)die eindeutig feststellt, dass im vorliegenden Fall die Ausübung des Hausrechtes durch die Ehefrau/Partnerin treuwidrig und daher unwirksam ist. Der Gehörnte kann Hausverbote erteilen und die Polizei einschalten, sofern sich der Störer nicht entfernt.

--hans45 10:32, 10. Nov. 2007 (CET)

Reingaffen in die Wohnung

Wie sieht es aus, wenn einer penetrant durchs Fenster im Erdgeschoss gafft, als ob er was suchen würde? Es gibt ja Vorhänge und so, aber mal angenommen das wäre nicht. Begeht der automatisch Hausfriedensbruch, muß man ihn erst drauf hinweisen oder darf er das einfach? Ich meine, es könnte ja einer sein der auskundschaftet ob es da was zu holen gibt, und einem ne Woche später die Bude ausräumt. (nicht signierter Beitrag von 84.133.173.82 (Diskussion) 17:08, 8. Sep. 2006 (CEST))

Das Gaffen alleine hat mit Hausfriedensbruch gar nichts zu tun, außer wenn sich der Gaffer in einem Hausrechtsbereich befindet. Man müßte eine gerichtliche Verfügung erlangen (dafür bräuchte man natürlich die Personalien, die die Polizei zum Schutz privater Rechte nach pflichtgemäßem Ermessen erheben kann), außerdem besteht meiner Meinung nach ein berechtigtes Interesse, daß man die Polizei (am besten Zivilkräfte) um Hilfe bittet (Auskundschaftung ist ein guter Grund dafür oder eben Personalienfeststellung). -- Matt1971 ±⇄ _ ✈_ 22:54, 11. Jan. 2007 (CET)
Also ich hab mal eine TV-Sendung gesehen, wo es um die Wagen für google-Streetview gegangen ist, die ja so einen Aufbau haben, der bewirkt, dass sich die Kamera deutlich über Augenhöhe befindet. Da haben sie gesagt, dass das rechtlich bedenklich ist, aber nur, weil man ein technisches Hilfsmittel verwendet, das bewirkt, dass man Sachen sehen kann, die man normalerweise von der Straße nicht sehen würde. Also m.a.W.: reingaffen ist wohhl nur ein Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte, wenn man dafür technische Hilfsmittel wie z.B. eine Leiter verwendet, ansonsten muß man sich wohl selber schützen, wenn man nicht beobachtet werden will (z.B. durch ausreichend hohe Hecken oder Vorhänge oder Rollos). --MrBurns 18:41, 27. Mär. 2010 (CET)

Zerstörung einer Scheibe

und wie ist es wenn man eine scheibe einwirft ? gillt das auch als hausfriedensbruch ? (nicht signierter Beitrag von 83.78.141.212 (Diskussion) 23:49, 11. Aug. 2007 (CEST))

Nein, das wäre dann eine Sachbeschädigung. (nicht signierter Beitrag von 193.197.150.210 (Diskussion) 13:28, 12. Feb. 2008 (CET))

Hausfriedensbruch und Platzsturm auf Sportplätzen

Wie ist es eigentlich, wenn man das Einverständnis hat, einen bestimmten teil eines zusammenhängenden geschützen Bereichs zu betreten, aber dann auch noch andere Teile betritt. z.B. wenn man einen Eintrittskarte zu einem Fußballstadion hat und dann den Platz stürmt oder den VIP-Bereich oder eine andere Tribüne betritt und dabei eine Absperrung überwindet? Gilt das auch als Hausfriedensbruch? --MrBurns 16:29, 1. Jun. 2009 (CEST)

Vertreter, Drücker, Türverkäufer

Besteht der Tatbestand des Hausfriedensbruches, wenn unangemeldete Vertreter mich an der Tür belästigen. Also, es ist ein Mehrfamilienhaus mit einer meist abgeschloßener Eingangstür, der Vertreter verschafft sich wie auch immer einen Zugang zum Treppenhaus, zB er klingelt bei Nachbarn, die lassen ihm rein, doch der Vertreter nomadiert auch fast alle anderen Wohnungen ab. Kann ich als Mieter den Drücker ein Hausverbot erteilen oder irgendwie anders ihm mit Nachdruck zum Unterlassen seines Vorhabens auffordern? 77.177.160.61 11:04, 16. Sep. 2010 (CEST)

Nur wenn Du Hausrechtsinhaber bist, für das Treppenhaus hast Du das als normalerweise nicht. Rein theoretisch kannst Du ihn auf Unterlassung verklagen (dass er bei Dir klingelt). --77.4.58.214 12:18, 16. Sep. 2010 (CEST)

Danke! 77.177.146.227 06:30, 17. Sep. 2010 (CEST)

Bedienstete der Landesregierung

Wie verhält es sich, wenn Bedienstete der Landesregierung den Hausfriedenbruch begehen, ist dies nicht im öffentlichen Interesse und muß von der Stadtsanwaltschaft verfolgt werden? mfg feuerwehr-textil@t-online.de (nicht signierter Beitrag von 217.252.234.172 (Diskussion) 14:13, 13. Jul. 2005 (CEST))

befriedetes Besitztum

MAn sollte vielleicht erklären, dass Besitztum auch für Mieter gilt. Diese also auch (zusätzlich zum Eigentümer) das Hausrecht ausüben dürfen --Arittner 08:15, 9. Jan. 2012 (CET)

Sprachliche Vereinfachung?

Vielleicht wäre es möglich, die Fachsprache sukzessive in gewöhnliche Sprache zu transformieren. Beispiel: "Eine Hausordnung mit dem Passus „Die generelle Zutrittserlaubnis gilt nicht für Personen mit deliktischen Absichten“ ist unbeachtlich". Für unbeachtlich könnte man vielleicht auch nicht wirksam, nicht notwendigerweise zu beachten oder Ähnliches schreiben. Für Nichtjuristen ist das Lesen von juristischer Fachsprache sehr schwer, weil die Fachworte Deutsch sind und man sie bisweilen nicht bemerkt, bzw. sich über die juristische Bedeutung nicht im Klaren ist. (nicht signierter Beitrag von 84.191.228.49 (Diskussion) 00:22, 4. Nov. 2010 (CET))


Dadurch verlöre der Artikel aber grundsätzlich an Präzision (außer vielleicht im Falle unbeachtlich - nicht wirksam). Wer sich als Laie in Artikel zu Fachthemen vorwagt, muss mit Fachbegriffen leben. Wünschenswert wäre natürlich, wenn diese im Artikel auch erläutert würden. Jedenfalls ist die Wikipedia eine Enzyklopädie und keine Boulevardzeitschrift. Das sollte sich auch in der Wortwahl widerspiegeln. --88.73.73.185 22:07, 3. Sep. 2012 (CEST)

eingefügtes Bild - Verbotsschild

Ich weiß nicht wer für diesen Artikel hauptverantwortlich ist. Doch das eingefügte Bild mit dem Verbotsschild ist irreführend - ein solches genügt nicht als Schutzwehr, vgl. im SK § 123 Rn. 36. Um diesen falschen Eindruck, ein Schild genüge, zu beseitigen, sollte das Bild entfernt werden. Fühlt sich jemand verantwortlich dafür bzw. im Gesamten für den Artikel? --VolkerAllwissend 22:07, 15. Mai 2011 (CEST) Warum wird mein Beitrag ignoriert und meine eigene Änderung dann rückgängig gemacht? V--VolkerAllwissend 20:07, 22. Juli 2011 (CEST)

Stimme zu! --88.73.100.64 16:13, 7. Jul. 2011 (CEST)

Ich auch! --88.73.73.185 22:01, 3. Sep. 2012 (CEST)

Ich bin in der Eingangskontrolle auf den letzten Diskussionsbeitrag gestoßen und habe mir einmal den Artikel nebst „Bebilderung“ angesehen. Dazu ein paar Bemerkungen:
  1. Ich stimme VolkerAllwissend darin zu, dass für eine Schutzwehr nach § 123 StGB das Schild nicht ausreichend ist. Nach der allg. Auffassung kann ein Parkplatz zum Beispiel durch Absperrung mit Ketten in den Schutzbereich einbezogen werden.
  2. Schilder von solchen „Spezialisten“ a la „Eltern haften für ihre Kinder“ gehören höchstens in „Das große Buch der Rechtsirrtümer“ und nicht in einen Enzyklopädie-Artikel; ohne juristische Einordnung schon überhaupt nicht. So etwas ist großer Blödsinn.
  3. Ich habe das Bild entfernt.

--Cologinux Disk 22:31, 3. Sep. 2012 (CEST)