„Gefahrstoffkennzeichnung“ – Versionsunterschied

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Die Gefahrstoffkennzeichnung vieler Substanzen war bis 30. November 2010 innerhalb der [[Europäische Union|Europäischen Union]] im ''Anhang I'' der ''Richtlinie 67/548/EWG'' vorgeschrieben und wird vom [[European Chemicals Bureau]] (ECB) standardisiert und kontrolliert. Substanzen und [[Zubereitung]]en, die nicht im ''Anhang I'' gelistet sind, wurden nach ''Anhang VI'' dieser Richtlinie eingestuft und gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung lag in der Verantwortung des Herstellers bzw. des Händlers, der eine Substanz an Dritte abgibt ([[Inverkehrbringen]]). Dies konnte dazu führen, dass unterschiedliche Hersteller eine gleiche Substanz verschieden einstuften.
Die Gefahrstoffkennzeichnung vieler Substanzen war bis 30. November 2010 innerhalb der [[Europäische Union|Europäischen Union]] im ''Anhang I'' der ''Richtlinie 67/548/EWG'' vorgeschrieben und wird vom [[European Chemicals Bureau]] (ECB) standardisiert und kontrolliert. Substanzen und [[Zubereitung]]en, die nicht im ''Anhang I'' gelistet sind, wurden nach ''Anhang VI'' dieser Richtlinie eingestuft und gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung lag in der Verantwortung des Herstellers bzw. des Händlers, der eine Substanz an Dritte abgibt ([[Inverkehrbringen]]). Dies konnte dazu führen, dass unterschiedliche Hersteller eine gleiche Substanz verschieden einstuften.


Um dieses Problem zu lösen und weltweit einheitliche Kennzeichnungen zu schaffen, wurde das [[Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien|Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien]] eingeführt, das neue Symbole verwendet. An die Stelle der bisherigen R- und S-Sätze treten sogenannte [[H- und P-Sätze]]. Für Stoffe gilt die neue Regelung seit dem 1. Dezember 2010, für Gemische ab dem 1. Juni 2015. Es gibt eine Übergangsfrist von zwei Jahren, diese gilt jedoch nur für den Abverkauf von Lagerbeständen. Die chemische Industrie macht zwischenzeitlich geltend, dass – vor allem durch das gleichzeitige Inkrafttreten der REACH-Verordnung – der Termin nicht einzuhalten gewesen sei, sodass zurzeit noch ein großer Prozentsatz der chemischen Produkte nach der alten Regelung gekennzeichnet wird. Die entsprechenden Interessenverbände bemühten sich um eine offizielle Duldung für dieses Vorgehen. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
Um dieses Problem zu lösen und weltweit einheitliche Kennzeichnungen zu schaffen, wurde das [[Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien|Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien]] eingeführt, das neue Symbole verwendet. An die Stelle der bisherigen R- und S-Sätze treten sogenannte [[H- und P-Sätze]]. Für [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffe]] gilt die neue Regelung seit dem 1. Dezember 2010 fakultativ, seit dem 1. Dezember 2012 zwingend. Für [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Gemische]] gilt die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung seit dem 1. Juni 2015. Es gibt eine Übergangsfrist von zwei Jahren; diese gilt jedoch nur für den Abverkauf von Lagerbeständen.


== Weblinks ==
== Quellen ==
* {{Internetquelle | url= http://www.baua.de/de/Publikationen/Poster/GHS-01.html| titel= Das Global Harmonisierte System (GHS) in der EU - Einstufung und Kennzeichnung. Die neue Einstufung und Kennzeichnung nach CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 | hrsg= Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin | archiv-datum= | zugriff=2013-12-29 | sprache= deutsch | format= html mit Link zu Poster (908 KB) und Volltext (5 MB), beide als PDF-Datei| kommentar= ersetzt das bestehende EU-Regelwerk 67/548/EWG ab 2010 }}
* {{Internetquelle | url= http://www.baua.de/de/Publikationen/Poster/GHS-01.html| titel= Das Global Harmonisierte System (GHS) in der EU - Einstufung und Kennzeichnung. Die neue Einstufung und Kennzeichnung nach CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 | hrsg= Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin | archiv-datum= | zugriff=2013-12-29 | sprache= deutsch | format= html mit Link zu Poster (908 KB) und Volltext (5 MB), beide als PDF-Datei| kommentar= ersetzt das bestehende EU-Regelwerk 67/548/EWG ab 2010 }}
* {{Internetquelle | url= http://www.dguv.de/ifa/gefahrstoffliste | titel= Gefahrstoffliste 2009 | hrsg= '''I'''nstitut '''f'''ür '''A'''rbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ('''IFA''') | seiten = ab 23 doppelseitig | datum = 2009 | zugriff= 2010-06-04 | sprache= deutsch| format= html mit Link zum Volltext als PDF-Datei | kommentar= Gefahrstoffliste der Berufsgenossenschaften gemäß der GHS-(CLP)-Verordnung 1272/2008 }}
* {{Internetquelle | url= http://www.dguv.de/ifa/gefahrstoffliste | titel= Gefahrstoffliste 2009 | hrsg= '''I'''nstitut '''f'''ür '''A'''rbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ('''IFA''') | seiten = ab 23 doppelseitig | datum = 2009 | zugriff= 2010-06-04 | sprache= deutsch| format= html mit Link zum Volltext als PDF-Datei | kommentar= Gefahrstoffliste der Berufsgenossenschaften gemäß der GHS-(CLP)-Verordnung 1272/2008 }}

Version vom 7. Juni 2015, 23:31 Uhr

Die Gefahrstoffkennzeichnung war in Deutschland nach der Gefahrstoffverordnung geregelt. Diese besagte, dass Gefahrstoffe mit Namen, Gefahrensymbol und -namen sowie Risiko- und Sicherheitssätzen gekennzeichnet sein müssen. Eine eindeutige Zuordnung der Gefahren war nur über die R-Sätze möglich. Gefahrensymbole alleine haben die Gefahren nur unvollständig dargestellt.

Die Gefahrstoffkennzeichnung vieler Substanzen war bis 30. November 2010 innerhalb der Europäischen Union im Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG vorgeschrieben und wird vom European Chemicals Bureau (ECB) standardisiert und kontrolliert. Substanzen und Zubereitungen, die nicht im Anhang I gelistet sind, wurden nach Anhang VI dieser Richtlinie eingestuft und gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung lag in der Verantwortung des Herstellers bzw. des Händlers, der eine Substanz an Dritte abgibt (Inverkehrbringen). Dies konnte dazu führen, dass unterschiedliche Hersteller eine gleiche Substanz verschieden einstuften.

Um dieses Problem zu lösen und weltweit einheitliche Kennzeichnungen zu schaffen, wurde das Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien eingeführt, das neue Symbole verwendet. An die Stelle der bisherigen R- und S-Sätze treten sogenannte H- und P-Sätze. Für Stoffe gilt die neue Regelung seit dem 1. Dezember 2010 fakultativ, seit dem 1. Dezember 2012 zwingend. Für Gemische gilt die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung seit dem 1. Juni 2015. Es gibt eine Übergangsfrist von zwei Jahren; diese gilt jedoch nur für den Abverkauf von Lagerbeständen.

Quellen