Diskussion:Jörg Tauss/Archiv

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Rentenanwartschaft

Was bedeutet das mit der Rentenanwartschaft? Wo kommt das her? Und wem nutzt dieses Wissen? -- Jordan1976 Ich da Du hier 09:23, 17. Nov 2005 (CET)

Niemandem. Ich hab's gelöscht. --Forevermore 07:25, 21. Feb 2006 (CET)

Bild

Hab noch ein Bild gefunden. --Crux 20:24, 2. Mär 2006 (CET)

Und ich habe ein Bild von Crux gefunden... Habe mal die Zahl der Bilder im Artikel reduziert, ist wirklich ein wenig viel für den kurzen Artikel. -- Jordan1976 Ich da Du hier 13:03, 3. Mär 2006 (CET)
Vorsicht, Bildlöscher bei der Arbeit

Wenn schon Verdächtigungen hier aufgenommen werden

Dann besser gleich dazu schreiben das auch der Verdacht besteht das ein unbequemer Abgeordneter erledigt werden soll. 91.36.132.101der WAHRE_Jesusfreund

Der Verdacht, dass ein Unbequemer abgeschossen werden soll, drängt sich zwar auf, aber es gibt keinerlei Hinweise auf ein Celler Loch. Das wären nur Vermutungen. Die Aufhebung der Immunität und der geäußerte Verdacht der Staatsanwaltschaft sind aber Tatsachen. (M)eine persönliche Meinung ist hier nicht gefragt. --vorläufig wieder da: gg 10:28, 6. Mär. 2009 (CET)
Die Art und weise wie die Informationen an die Medien kommen ist schon seltsam. Das wird auch verstärkt in den Medien zum Thema gemacht. In einem Rechtsstaat sollten interne Informationen der Staatsanwaltschaft bei einem derart sensiblen Thema nicht über die Medien verbreitet werden. Das sollte der Vollständigkeit halber im Artikel erwähnt werden aber bitte ohne irgendwelche Verschwörungstheorien, denn keiner von uns weiß ob er schuldig ist oder nicht aber die Unschuldsvermutung gilt auch im Falle von Verdacht auf Besitz von Kinderpornografischem Material. Quellen gibt es hier: http://www.heise.de/tp/blogs/5/134175; http://www.readers-edition.de/2009/03/08/aus-der-tauss/ Eclipse 22:36, 8. Mär. 2009 (CET)
Das wäre ein einem Unionspolitiker ganz sicher nicht so ausführlich diskutiert worden. --80.157.129.13 16:01, 10. Mär. 2009 (CET)

Ich möchte dazu mal auf diese Information hinweisen: http://www.tauss.de/index.php?nr=771&menu=1 (Tauss wurde offenbar schonmal der steuerhinterziehung bezichtigt und freigesprochen). Scheinbar hat schonmal jemand versucht ihm etwas vorzuwerfen. Falls jemand dafür ne (unabhängige) Quelle hat die das belegen kann wäre ich sehr dankbar, denn wenn offenbar schon einmal versucht wurde ihn abzuschießen ist das denke ich schon ne wichtige facette dieses Falls. mfg. (nicht signierter Beitrag von 92.224.226.191 (Diskussion | Beiträge) 20:32, 12. Sep. 2009 (CEST))

Diskussion erledigt

Diskusion erledigt. Alles wurde geklärt bzw. durch die aktuellen Ereignisse geklärt... (nicht signierter Beitrag von 84.139.176.227 (Diskussion | Beiträge) 11:46, 6. Mär. 2009 (CET))

Wenn du meinst, das hier äußern zu müssen, so tue es bitte in angemssener Form. --vorläufig wieder da: gg 11:57, 6. Mär. 2009 (CET)
Am 5. März 2009 um 12:34 Uhr hob der Bundestag... Kann jemand diese Angabe bitte noch präzisieren. Sekunden, Geokoordinaten und genaue Angabe der Räumlichkeit sowie des Verkünders fehlen noch... </ironie> --89.48.50.100 12:58, 6. Mär. 2009 (CET)

Bei Heise

Der hat nicht unrecht, aber wie kriegt man das in den Artikel? http://www.heise.de/newsticker/foren/S-An-alle-Poster-zu-diesem-Thema-mich-inklusive/forum-154965/msg-16391459/read/ -- 87.167.121.145 14:17, 6. Mär. 2009 (CET)

Gar nicht. Verschwörungstheorien aus anonymen Forenbeiträgen haben in einem Enzyklopädieartikel nichts zu suchen. Etwas anderes wäre es möglicherweise, wenn die Verschwörungstheorie schon weite Kreise gezogen, bedeutende Anhänger gefunden und in der seriösen Presse ausführlich Erwähnung gefunden hätte. -- Robert Weemeyer 14:35, 6. Mär. 2009 (CET)
Meinen Sie mit seriöser Presse etwa den von S. Aust demontierten Spiegel? LOL NNNdWahreJesusfreund

Komische Wortwahl

„Die Sache verlief im Sande.“ Hat der da Geld für Sand ausgegeben oder was? Könnte man das mal in einen enzyklopädischen Stil bringen? Danke. --87.78.34.172 14:38, 6. Mär. 2009 (CET)

habe den ganzen absatz gelöscht, da der eindeutig aus der Quelle http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/1685633_Joerg-Tauss-Der-Abgeordnete-mit-den-meisten-Zwischenrufen.html kopiert wurde.
Zum nachvollziehen: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=J%C3%B6rg_Tauss&diff=57520730&oldid=57518993

„Aufgrund einer anonymen Anzeige war gegen Tauss schon einmal – mitten im baden-württembergischen Landtagswahlkampf 2006 – wegen Steuerhinterziehung ermittelt worden. Tauss, der zugleich Generalsekretär der SPD in Baden-Württemberg ist, sollte damals Honorare von mehreren tausend Euro nicht versteuert haben. Tauss hielt dagegen, er habe sie für die Tschernobyl-Hilfe abgeführt. Die Sache verlief im Sande.“

--Mykarn 15:09, 6. Mär. 2009 (CET)

Steueraffäre

Der Abschnitt:

2006 wurde bereits einmal gegen Tauss ermittelt. Während des Wahlkampfes für die Landtagswahl 2006 in Baden-Württemberg wurde er von Anonym wegen Steuerhinterziehung angezeigt. Angeblich soll er Honorare von mehreren tausend Euro nicht versteuert haben. Tauss gab an, er habe das Geld an die Tschernobyl-Hilfe gespendet. Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt.

sollte raus. Er hat nichts mit dem Rücktritt und den aktuellen Vorwürfen zu tun. Wenn man ihn für wichtig hält, gehört er davor irgendwo eingebaut. So hat das etwas von Hetzkampagne, neutrale Darstellung sieht anders aus. Man kann nicht wegen eines aktuellen Vorwurfes olle Kamellen ausgraben und sie dazu – zumindest indirekt – in Beziehung setzen, zumal das Verfahren ohne die Feststellung einer Schuld eingestellt wurde. --vorläufig wieder da: gg 20:12, 6. Mär. 2009 (CET)

Grundsätzlich würde ich dir ja zustimmen aber andere Politiker kriegen sogar Bemerkungen von irgendwelchen Bundestagshinterbänklern aufs Brot, sprich in den Artikel, geschmiert (siehe z.B. hier), von daher halte ich eine Entfernung einer zweifelsfrei feststehenden und belegten Tatsache für problematisch. --89.48.44.208 23:40, 6. Mär. 2009 (CET)
Frau Leutheusser-Schnarrenberger ist nicht irgendeine Hinterbänklerin, sondern war immerhin Bundesministerin der Justiz und ist heute Vorsitzende der bayerischen FDP. -- Robert Weemeyer 09:53, 7. Mär. 2009 (CET)
Der Abschnitt sollte wirklich raus. Allerdings wäre der Hinweis auf die Steueraffäre (so er beibehalten wird) m. E. entlastend für Tauss, da er suggeriert, auch diesmal könne es sich um einen Sturm im Wasserglas handeln. --Tdoc 15:35, 7. Mär. 2009 (CET)

Bevor jemand Zensur schreit bitte [1] beachten. Es geht nicht darum, dass hier etwas verschwiegen werden soll, sondern dass der Absatz aufgrund seiner massiven Mängel und aufgrund WP:BIO erstmal hier in der Diskussion formuliert werden soll, bevor er wieder (an geeigneter Stelle) rein kann. Arnomane 11:50, 7. Mär. 2009 (CET)

Zum Inhalt und in Zustimmung zum von Benutzer:Arnomane Gesagten: Die gelöschte Formulierung „Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt“ war wirklich fahrlässig ungenau, denn sie lässt aus, um welche Art der Verfahrenseinstellung es sich handelte. Wenn das Ermittlungsverfahren beispielsweise nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde, kann das einfach heißen, dass sich die Vorwürfe gegen Tauss seinerzeit schlichtweg als falsch herausgestellt haben und es deshalb zu keiner Anklage samt Hauptverhandlung (bzw. alternativ Strafbefehl) kam. In einem solchen Fall gehörte der Satz aber auch nicht in eine Abgeordneten-Biographie … --Le petit prince ☎ messagerie 18:57, 7. Mär. 2009 (CET)

Ich denke, dass das auf jeden Fall in den Artikel gehört, da das eine zur Einschätzung des aktuellen Falls eventuell wichtige Information darstellt. Ich zum Beispiel habe gerade nach dieser Information hier gesucht und die fehlende Bestätigung sowie fehlende Hinweise darauf das es die Anschuldigungen gab fast als Beleg dafür gehalten dass das ne Fehlinfo ist. Natürlich gehört das ganze neutral und in angemessener Form dargestellt, aber rein sollte es auf jeden Fall. (nicht signierter Beitrag von 92.224.226.191 (Diskussion | Beiträge) 20:32, 12. Sep. 2009 (CEST))

Piratenpartei - noch kein Mitglied

Nach dem mir vorliegenden und auch hier angegebenen Referenzen ist er noch kein Mitglied. Es handelt sich imho noch um eine Absichtserklärung, die abzuwarten gilt----Zaphiro Ansprache? 16:17, 20. Jun. 2009 (CEST)

Sehe ich auch so. Die FAZ ist die einzige, die den Anscheind erweckt, er sei schon Mitglied.
Nach der Satzung der Piratenpartei (und so ist es auch in anderen Parteien üblich), wird die Mitgliedschaft durch Beschluss des zuständigen Vorstandes wirksam. Hier das Zitat aus der Satzung:

(2) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der zuständigen Gliederung, so lange die Satzung der Gliederung nichts anderes bestimmt. Die Ablehnung des Aufnahmeantrags muss dem/der BewerberIn gegenüber schriftlich begründet werden. Quelle:http://wiki.piratenpartei.de/Satzung#.C2.A7_3_-_Erwerb_der_Mitgliedschaft

Für eine rechtswirksame Mitgliedschaft muss also der Landesvorstand von Baden-Württemberg einen Beschluss fassen. Ich würde einiges wetten, dass er das nicht zwischen heute Morgen als Tauss aus der SPD ausgetreten ist und jetzt bereits getan hat. --Brian 17:17, 20. Jun. 2009 (CEST)
hab es mal angepasst, es gibt zwar positive Rückmeldungen seitens der Piraten [2], aber für eine bestätigte Mitgliedschaft ist es nach Quellenlage noch zu früh----Zaphiro Ansprache? 18:51, 20. Jun. 2009 (CEST)
Laut offizieller Pressemitteilung der PPD und Interview ist er Mitglied.--Steavor 18:58, 20. Jun. 2009 (CEST)
aber wie z.B. der letzte Kommentar beim Interview zeigt, noch nicht formal----Zaphiro Ansprache? 19:03, 20. Jun. 2009 (CEST)
PS: siehe auch [3] letzter Update "Am Samstagmittag trat Tauss aus der SPD aus und erklärte, er wolle Mitglied der Piratenpartei werden. Er habe den Antrag zwar noch nicht ausgefüllt, das sei allerdings nur noch "eine Formsache", sagte er.", mit der jetzigen Formulierung kann ich aber nun leben----Zaphiro Ansprache? 20:01, 20. Jun. 2009 (CEST)

Rechtslage Bundestagssitz?

So wie ich es verstehe sitzt jetzt ein Pirat im Bundestag. Welche Konsequenzen hat das? Fliegt er bei der naechsten Bundestagswahl raus (Da die Piraten sehr wahrscheinlich weniger als 5% erreichen werden.) 203.206.244.235 09:53, 21. Jun. 2009 (CEST)

Wie aus dem Artikel hervorgeht, will er sich nicht in der Landesliste aufstellen lassen. Selbiges steht auch seitens des LV B-W der Piratenpartei nicht zur Diskussion, da die Landesliste für den LV B-W bereits steht und nicht mehr geändert wird. Tauss wird also nicht im Bundestag sitzen in der nächsten Legislaturperiode, so oder so nicht. --188.98.211.41 14:41, 21. Jun. 2009 (CEST)

Tauss Familie

Hat Tauss eigentlich Kinder oder ist er kinderlos? -- 92.39.16.207 14:48, 23. Jun. 2009 (CEST)

Weder auf seiner eigenen Website noch auf bundestag.de ist angegeben, ob er Kinder hat; die meisten Politiker, die Kinder haben, geben dies dort auch an. Daher hat er entweder keine Kinder, oder er möchte dies der Öffentlichkeit nicht mitteilen. --89.60.235.246 19:50, 23. Jun. 2009 (CEST)
Und da greift dann Wikipedia:BIO#Kinder von Prominenten. Bitte beachten und einhalten, ist auch eine gesetzliche Vorgabe! Grüße, -- XenonX3 - (:±) 19:52, 23. Jun. 2009 (CEST)
Ich wollte damit _nicht_ sagen, daß ich irgendwelche Kenntnisse über seine Familienverhältnisse habe und/oder sie gar in den Artikel einbauen will ;) --89.60.235.246 21:41, 23. Jun. 2009 (CEST)
Schon klar, war nur zur Erinnerung, falls jemand auf die Idee kommt. Grüße, -- XenonX3 - (:±) 21:46, 23. Jun. 2009 (CEST)

Link zu Inverview bei dradio

Ich glaube der Link ist broken - mir ist es zumindest nicht gelungen das entsprechende interview aufzurufen. (nicht signierter Beitrag von 92.77.213.169 (Diskussion | Beiträge) 10:57, 2. Jul 2009 (CEST))

Danke für den Hinweis. Hab den Link rausgenommen, aber nen Hinweis hinterlassen, dass die Behauptung nun unbelegt ist, da ich keine neuen Belege finden konnte. Grüße, -- XenonX3 - (:±:Hilfe?) 11:43, 2. Jul. 2009 (CEST)

Abendblatt Kommentar - Tauss mit einem Scheinegrippe-Infizierten gleichgestellt

Der stellv. Chefredakteur des Hamburger Abendblattes (ebenfalls Springer-Presse) Karl Günther Barth hat sich ja in einem selten drastischen Beitrag positioniert. Hier bitte ich um Mithilfe bei der Vervollständigung des neuen Artikels zu Herrn Barth!--Ronald Sl 13:05, 15. Aug. 2009 (CEST)

Kannst du mir erklären, wie dein Aufruf mit den Richtlinien für Diskussionsseiten in Einklang stehen soll? Wenn nicht, schlage ich vor, den Abschnitt zu löschen. --Oberlaender 01:02, 18. Aug. 2009 (CEST)

Unkonventionelles Vorgehen der Staatsanwaltschaft

In dem Artikel wird leider vollkommen verschwiegen, dass Oberstaatsanwalt Rehring über ein laufendes Ermittlungsverfahren (es war noch nicht einmal Anklage erhoben worden) mit der Boulevardpresse (BILD) gesprochen hat. Das ist nicht nur völlig unüblich, sondern kann sogar die Ermittlungen gefährden, weshalb so etwas normalerweise nicht getan wird. OStA Rehring wurde dafür gerügt. Das alles stand auch in den Nachrichten und ist damit belegt. Daher ist mir völlig unverständlich, warum das hier nicht einmal erwähnt wird. Kann das also bitte jemand eintragen?

Ebenso erwähnenswert ist aus meiner Sicht der Artikel von Spiegel Online über Tauss. Dieser Artikel war journalistisch alles andere als wertvoll und wurde im Laufe des Tages entschärft - allerdings ohne dass die Änderungen kenntlich gemacht wurden. -- Oliverk71 08:53, 25. Aug. 2009 (CEST)

Warum genau baust Du Informationen nicht selbst ein, die Deiner Meinung nach hier fehlen? It's a Wiki. --Papphase 09:25, 25. Aug. 2009 (CEST)


Das ist hier ein Lexikon und keine Pro-Tauss-Seite. Private Meinungen zu Zeitungsartikeln gehören hier nicht hinein, ebenso wenig persönliche Kritik an der Staatsanwaltschaft. Im Übrigen ist es nichts Ungewöhnliches, dass die Staatsanwaltschaft Stellungnahmen abgibt, insbesondere bei Prominenten, die selbst in die Öffentlichkeit flüchten wie Herr Tauss. --Anomalie01 02:50, 26. Aug. 2009 (CEST)
Der Staatsanwalt hat aber auch schon eine (öffentliche) Rüge kassiert, da mehrfach die Presse vor dem Angeklagten informiert wurde. --TheK? 02:52, 26. Aug. 2009 (CEST)
Die Vorgehensweise der StA wurde als "bisschen voreilig und ungeschickt" bezeichnet. Für einen Personenartikel über Tauss weiterhin völlig irrelevant. --Anomalie01 19:10, 26. Aug. 2009 (CEST)

Recherchetätigkeit

Soeben habe ich als IP eine Änderung vorgenommen und begründet. Trotzdem wurde sie (von Benutzer:Seewolf) rückgängig gemacht, und zwar ohne jede Angabe von Gründen! Dass die Staatsanwaltschaft ihn trotzdem anklagen möchte, impliziert, dass sie Tauss Verteidigungsposition nicht akzeptiert oder dies zumindest gerichtlich festgestellt haben möchte. Sonst würde sie ihn ja eben gar nicht erst anklagen. Allerdings gibt es auch noch keine Anklage, was die Relevanz des Satzes noch weiter relativiert. Was genau hätte die Staatsantwaltschaft denn finden wollen, außer einem Bericht o. ä., um sich überzeugen zu lassen? Fakt ist jedenfalls, dass Tauss sich beruflich mit dem Thema Kinderpornografie beschäftigt hat (da er medienpolitischer Sprecher der SPD und das Thema Internetsperren wegen Kinderpornografie aktuell war). Außerdem sagt Tauss ja selbst, er hatte nie vor, seine Rechercheergebnisse in einem Bericht o. ä. zu veröffentlichen. Er wollte die waren Verbreitungswege herausfinden, weil er den Angaben von Frau von der Leyen nicht traute. Veröffentlich hätte er es vermutlich, wenn er damit einen Tauschring gesprengt hätte. Wenn also die (ohnehin klare) Behauptung der Staatsanwaltschaft dargestellt wird, müsste auch die Erklärung von Tauss hierzu eingebracht werden. Das würde zu viel Raum einnehmen, und nachdem die Behauptung der Staatsanwaltschaft, sie könnten anhand nicht gefundener "Anhaltspunkte für eine Recherchetätigkeit" kein unumstößlicher Fakt sondern streitbar ist, wäre es besser, den Satz einfach zu streichen. --75.127.130.11 11:31, 9. Sep. 2009 (CEST)

Nein, wäre es nicht. Der Satz stellt die Einschätzung der Ermittlungsbehörden bezüglich der ebenfalls angeführten Einlassungen Tauss' dar, es stehen sich also neutral zwei öffentliche Aussagen gegenüber. Beide Perspektiven sind relevant und allemal bedeutender als Deine Spekultationen zu Tauss' Motiven. Daher revert part two. --Papphase 11:46, 9. Sep. 2009 (CEST) PS: Eine Anklage gibt es außerdem seit heute [4]. --Papphase 11:48, 9. Sep. 2009 (CEST)
Ich habe überhaupt keine Spekulationen geäußert und "meine" sind es schon mal überhaupt nicht. Durch die derzeitige Formulierung wird der Eindruck erweckt, die Sache sei geklärt und Tauss Behauptung widerlegt. Dass das neutral sei und Aussage gegen Aussage stünde ist also nicht richtig. Endgültige entscheiden kann darüber zudem nur ein Gericht. --75.127.130.11 13:52, 9. Sep. 2009 (CEST)
kleine Organisatorische Anmerkung: Wikipedia:Keine offenen Proxys.--LKD 13:57, 9. Sep. 2009 (CEST)

Anklageerhebung am 9. September 2009 wg. Verdacht auf Kinderpornographie

Nachdem der Bundestag die Immunität aufhob: Heute, am 9.September 2009 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage.

Gegen Tauss bestehe "der hinreichende Verdacht", zwischen Mai 2007 und Januar 2009 in 102 Fällen kinderpornografische und jugendpornografische Dateien "erlangt, weitergegeben und besessen zu haben", teilte die Staatsanwaltschaft mit. Er habe sich in 95 Fällen insgesamt 228 solcher Bild- und Videodateien verschafft und auf seinem Mobiltelefon abgespeichert. 90 dieser Daten hätten Kinderpornografie zum Gegenstand gehabt.

http://www.tagesschau.de/inland/tauss142.html 84.153.59.190 15:50, 9. Sep. 2009 (CEST)

Steht bereits im Artikel. --Papphase 17:46, 9. Sep. 2009 (CEST)

Papphase, ich hatte die Ausführungen der Staatsanwaltschaft nicht etwa aus Versehen aus dem Artikel entfernt. Nur, weil Du das jetzt revertiert hast: Zunächst dürfte im Hinblick auf die beiden Zitate bereits umstritten sein, ob bei einer restriktiven Auslegung von § 184 b StGB die Tatbestandsausnahme des Abs. 5 allein schon deshalb entfällt, weil die Ermittlungsbehörden „keine objektiven Anhaltspunkte“ für ihr Vorliegen sehen. Vertreten wird – soweit ich sehe – genauso, dass es im Gegenteil des Beweises bedarf, dass die gegenständlichen Handlungen des (nunmehr) Angeschuldigten nicht ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienten (Wortlaut von § 184 b Abs. 5 StGB), wenn das erst einmal in Betracht kommt.

Dass erstgenannte Rechtsauffassung von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vertreten wird, ist klar; entscheiden wird das aber letztendlich nur das Gericht, nämlich zunächst bei der Frage, ob es durch einen Eröffnungsbeschluss, §§ 203, 207 StPO, das Hauptverfahren überhaupt eröffnet und die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt, oder aber das Hauptverfahren durch einen Ablehnungsbeschluss, § 204 StPO, nicht eröffnet, weil es etwa – nach eigener Beurteilung – keinen hinreichenden Tatverdacht sieht. Nach Abschluss einer Hauptverhandlung natürlich auch im Urteil, wenn nicht nach den §§ 153 ff. StPO eingestellt wird.

Ich fand es deshalb nicht sinnvoll, durch die Zitate Fragen in den Artikel zu bringen, die keine Tatsachenfragen, sondern umstrittene Rechtsfragen sind, für deren laienverständliche Erläuterung der Artikelrahmen aber nicht annähernd ausreicht. Zum einen wird den meisten Lesern überhaupt nicht klar sein, dass die zitierten „objektiven Anhaltspunkte“ sich auf den Wortlaut von § 184 b Abs. 5 StGB beziehen sollen. Zum anderen ist eine Klärung dieser Rechtsfrage auch erst durch die Ausführungen des Landgerichts zu erhalten. Insofern könnte man die Zitierung der Staatsanwaltschaft in diesem Punkt auch als verfrüht ansehen und im Sinne von WP:WWNI Punkt 8 („Wikipedia ist kein Nachrichtenportal und dient auch nicht der aktuellen Berichterstattung“) gut auf sie verzichten, indem man sie zumindest erst nach dem Eröffnungs-/Ablehnungsbeschluss einarbeitet. Wie gesagt, das waren meine Beweggründe hierfür, Revertieren werde ich deswegen nicht gleich. :) --Le petit prince ☎ messagerie 14:30, 10. Sep. 2009 (CEST)

Hallo Le petit prince, Einspruch und PRO Papphases Version. Begründung: Da die Rechtfertigungsstrategie Tauss und seiner Anwälte ebenfalls ausführlich dargesetllt wird, sollte auch die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft kurz mit Quelle dargestellt werden. Das endgültige "Ergebnis" (= rechtskräftiges Urteil) kann naturgemäß erst dann eingearbeitet werden, wenn es vorliegt. Da der Vorgang aber, auch durch Taussens Einsatz und Mitgliedschaft für die neue Piratenpartei von beachtlichem öffentlichen Interesse ist, sollten die Standpunkte beider Seiten, der Taussens und der der ermittelnden Behörde dargelegt werden. Das hat nichts mit Nachrichtenportal zu tun. Taussens Prominenz beruht auf seinem Enegamenet gegen das einschlägige Internet Gesetz (Seiten mit Kinderpornographie zu überwachen/ technisch schwer zugänglich machen) und auf den ihm zur Last gelegten einschlägigen Straftaten. Beides steht, auch laut Jörg Tauss selber, in einem engen inhaltlichen Zusammenhang, er behauptet, er habe nur "recherchiert", um die "Szene zu beobachten" die ermittelne Behörde bestreitet das. --80.187.104.92 14:42, 10. Sep. 2009 (CEST)
Moment mal, ich habe ausdrücklich geschrieben, dass ich die Bearbeitung nicht rückgängig machen werde. Falls das anders verstanden worden ist, bitte nochmal nachlesen.
Dennoch möchte ich anmerken: Der Unterschied zur Darstellung der Taussschen Argumentation, die Du erwähnst, beruht darin, dass dessen Rechtsauffassung ausdrücklich als solche gekennzeichnet ist (ich habe seinerzeit selbst dafür gesorgt). Die Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft jetzt aber leider nicht. Abgesehen davon spielt sich Tauss' Verteidigungsstrategie wohl auch nicht auf der Ebene der Rechtfertigung, sondern schon auf Tatbestandsebene ab, wenn er auf § 184 b Abs. 5 StGB verweist. --Le petit prince ☎ messagerie 15:46, 10. Sep. 2009 (CEST)
Hallo Le petit prince, Dass es sich bei der vielfach veröffentlichten (siehe Quellen!) Stellungnahme der Staatsanwaltschaft ebenfalls um eine Rechtsauffassung handelt, eben um die der ermittelnden und anklagerhebenden Behörde, ist wohl trivial und bedarf keiner ausdrücklichen Erwähnung. Staatsanwälte neigen dazu, "Rechtsauffassungen" zu vertreten. :-) Auch Tauss`s Verweis auf http://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html (Hier konkret der Absatz 5, die bekannte eingeredete Schutzbehauptung "berufliche Zwecke", die in solchen Fällen übrigens die Regel ist) ist ebenfalls trivial, da dieser STGB Paragraph verfahrensgegenständliche ist. Der obige IP Beitrag unter IP 80.187.104.92, 14:42, 10. Sep. 2009, war übrigens von mir, ich war nicht eingeloggt. Gruß --Die Winterreise 15:56, 10. Sep. 2009 (CEST)
Alles klar, kein Problem.
Inhaltlich dürfen wir allerdings sicherlich auch in Zukunft darauf achten, dass Rechtsauffassungen der Staatsanwaltschaft im Artikel nicht per se als „ganz herrschende Meinung“ in Stein gemeißelt werden. --Le petit prince ☎ messagerie 16:46, 10. Sep. 2009 (CEST)

Immunität

"Am 5. März 2009 hob der Bundestag im Zuge staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen gegen Tauss wegen Verdachts des Besitzes kinderpornographischer Schriften[4] seine Immunität als Abgeordneter auf."

...

"Sie erhob daraufhin am 9. September 2009 Anklage beim Landgericht Karlsruhe wegen der Beschaffung und Verbreitung von kinderpornografischem Material, nachdem der Bundestag am Tag zuvor einer Empfehlung des Immunitätsausschusses gefolgt war und Tauss' parlamentarische Immunität einstimmig aufgehoben hatte, um eine Anklageerhebung zu ermöglichen."


Sind das 2 verschiedene Immunitäten, die da aufgehoben wurden (am 5. März & 9. September) - oder war die erste Aufhebeung am 5. März irgendwie "befristet" ? --MOS-6510 12:44, 11. Sep. 2009 (CEST)

Durchsuchungsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren und die Anklageerhebung im Zwischenverfahren bedürfen jeweils Einzelgenehmigungen durch den Immunitätsausschuss, deshalb die beiden Sätze. Mehr dazu findest Du hier. --Le petit prince ☎ messagerie 13:56, 11. Sep. 2009 (CEST)
Das hat mich auch irritiert, aber ich hab's selbst schon rausgefunden. Siehe z.B. http://www.bundestag.de/dokumente/protokolle/plenarprotokolle/16233.pdf oder http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/16/16208.pdf (Jeweils nach "Immunität" durchsuchen). Man sollte das vielleicht besser formulieren. Oder muss das ueberhaupt so ausfuehrlich erwaehnt werden (Stichwort Newsticker)? Ist es nicht klar, dass die Immunitaet aufgehoben wurde, wenn die Staatsanwaltschaft etwas mit einem Abgeordneten gemacht hat? --Signal 11 ? 14:41, 11. Sep. 2009 (CEST)

Neutralität des Abschnitts "Eintritt in die Piratenpartei"

Der zweite Satz des genannten Abschnitts scheint mir nicht ganz richtig zu sein und kann den Eindruck erwecken, die Piraten würden Kindesmissbrauch unterstützen. Außerdem ist "erklärte öffentlich dessen Unterstützung, auch in Bezug auf die gegen ihn erhobenen Vorwürfe des Besitzes kinderpornographischer Schriften" meiner Meinung nach nicht durch die angegebene Quelle gedeckt. Ich schlage daher vor, diesen Teil zu "verwies darauf, dass in Bezug auf die gegen ihn erhobenen Vorwürfe des Besitzes kinderpornographischer Schriften bis zu einer Gerichtsentscheidung die Unschuldsvermutung gelte" zu ändern. Der darauf folgende Satz mit der "Schmutzkampange" in Verbindung mit dem nächsten ("Wahlkampfmanöver") sind zwar faktisch richtig, scheinen mir aber ebenfalls polarisierend geschrieben zu sein und sinnentstellend unvollständig zu zitieren (es entsteht der Eindruck, die Partei würde die Position "ach was, alles Lügen/nicht so schlimm" einnehmen). Ich würde den Teil daher folgendermaßen fassen (Änderungen markiert):

Der Bundesvorstand der Piratenpartei sprach diesbezüglich sogar von einer „Schmutzkampagne“ der Staatsanwaltschaft und der Medien gegen Tauss. Die Generalstaatsanwaltschaft kritisierte die Staatsanwaltschaft für die voreiligen Äußerungen gegenüber der Presse. <ref>http://www.heise.de/newsticker/meldung/Behoerdenchefin-kritisiert-Staatsanwalt-im-Fall-Tauss-6741.html</ref> Nach der Aufhebung von Tauss' Immunität durch den Deutschen Bundestag kritisierte die Piratenpartei zudem die einstimmig ergangene Entscheidung des Parlaments als „Wahlkampfmanöver“, da die Immunität durch das Ende von Tauss' Bundestagsmandat in 20 Tagen automatisch aufgehoben worden wäre.

Ich möchte die Änderungen nicht undiskutiert selbst vornehmen, um Vorwürfe wegen Interessenkonflikts zu vermeiden. Wenn bis Mittwoch keine Einwände kommen, werde ich die vorgeschlagenen Änderungen vornehmen. -- Jan [Diskussion] 02:41, 5. Okt. 2009 (CEST)

Änderungen vorgenommen -- Jan [Diskussion] 02:52, 7. Okt. 2009 (CEST)
  • Und genau das ist Blödsinn. Tauss' Bundestagsmandat endete nicht automatisch mit der Wahl eines neuen Bundestages am 27.09.2009. Es endet erst mit der konstituierenden Sitzung eines neuen Bundestages. Insofern ist das Argument der Piratenpartei ("zwei Wochen") schlicht falsch. Hier noch mal zum Nachlesen: "Jens Seipenbusch, Bundesvorsitzender der Piratenpartei, vermutet ein "wahltaktisches Manöver" hinter der Aufhebung der Immunität. Spätestens an dieser Stelle vermischt sich die juristische Affäre um die Ermittlungen mit der politischen Ebene. Seipenbusch wundert sich - wie Tauss - vor allem über den Zeitpunkt der Anklage zwei Wochen vor der Bundestagswahl. Man wolle der Piratenpartei politisch schaden. Schließlich hätte Tauss seine Immunität "nach den Wahlen" ohnehin verloren - ohne Medienspektakel. Was so nicht ganz stimmt, denn die Legislaturperiode des alten Bundestags endet nicht mit der Wahl, sondern erst in knapp zwei Monaten - sobald sich der neue Bundestag konstituiert. Warum die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen allerdings so lange warten sollte, sagt Seipenbusch nicht." [[5]] Zur Generalstaatsanwaltschaft (wie ich bereits oben schrieb): Die Vorgehensweise der StA wurde als "bisschen voreilig und ungeschickt" bezeichnet. Für einen Personenartikel über Tauss weiterhin völlig irrelevant. --Anomalie01 03:13, 7. Okt. 2009 (CEST)
Danke für die Info, dass das mit dem Ende der Immunität nicht stimmt, sorry dass ich das nicht nachgeprüft hatte. Dass die Behauptung nicht reingehört, ist somit klar. Was ich aber nicht ganz nachvollziehen kann, ist, dass die "Schmutzkampagne"- und "Wahlkampfmanöver"-Aussagen des Bundesvorstands der Piratenpartei reingehören sollen, die Aussage der Generalstaatsanwaltschaft aber nicht. Ich würde also Vorschlagen, entweder beides mit reinzunehmen oder beides rauszuwerfen, denn beide Aussagen beziehen sich auf die Vorwürfe ggü. Tauss, und wenn man eines reinnimmt, sollte klar sein ob es ne Einzelmeinung ist oder nicht. Zusätzlich ist mir aufgefallen, dass ich die erste angekündigte Änderung (das mit der Unschuldsvermutung) nicht vorgenommen hatte. Hast du da Einwände dagegen oder einen besseren Vorschlag? -- Jan [Diskussion] 03:32, 7. Okt. 2009 (CEST)
  • Die Fakten (Vorwürfe der StA und Argumentation Tauss) sind unter "Rücktritt von Ämtern und Ermittlungsverfahren" ausführlich genannt. Der Abschnitt "Eintritt in die Piratenpartei" behandelt nicht das Ermittlungsverfahren gegen Tauss, sondern den Umgang seiner neuen Partei mit der Angelegenheit. Die Aussagen der Piratenpartei (Schmutzkampagne) beziehen sich explizit auf die Anklage an sich: "Auch die Piratenpartei steht nach wie vor hinter Tauss. "Jetzt erst recht", sagte der "Medienpirat" des Bundesvorstands der Partei, Aaron Koenig, dem Abendblatt. (...) Die Partei geht davon aus, dass ein "vernünftiger Richter" die Klage abweisen werde. Sie habe "etwas von einer Schmutzkampagne", so Koenig." [6] Die "Kritik" der Generalstaatsanwältin hingegen bezieht sich nur auf die Pressearbeit der StA Karlsruhe, aber nicht auf das Verfahren und ist auch juristisch völlig irrelevant. Kritisiert wurde lediglich eine "voreilige, wenig geschickte" Ankündigung der Klageerhebung. Mittlerweile wurde die Anklage jedoch offiziell erhoben. --Anomalie01 03:59, 7. Okt. 2009 (CEST)
  • Sehe ich es richtig, dass die Kritik an der StA in einen anderen Abschnitt (möglichst kurz) reingehört? Ich verstehe, dass sie an die Stelle nicht rein soll, bin immer noch der Meinung, dass (auch wenn die Fakten vollständig stimmen) durch Zusammenhang und Wortwahl der NPOV verletzt wird (nicht im Bezug auf Tauss, wohl aber im Bezug auf die Piratenpartei) Durch die zusätzliche Betonung "ohne Vorbehalte", "Unterstützung, auch in Bezug auf die gegen ihn erhobenen Vorwürfe", die ohne Kontext (= mehrfach (siehe hier) kritisierte Informationspolitik der StA, Fehlannahme über automatisches Ende der Immunität) dahingestellten Aussagen mit der Schmutzkampagne und dem Wahlkampfmanöver wird meiner Meinung nach unbewusst der Eindruck erweckt, die Piratenpartei würde derartige Straftaten billigen oder als harmlos abtun.
    Insbesondere den zweiten Satz würde ich daher umändern in: Die Piratenpartei hieß Tauss willkommen und verwies darauf, dass in Bezug auf die gegen ihn erhobenen Vorwürfe des Besitzes kinderpornographischer Schriften bis zu einer Gerichtsentscheidung die Unschuldsvermutung gelte. Mir scheint das nämlich deutlich näher an der genannten Quelle zu sein. ("Die Piratenpartei heißt mit ihm einen der erfahrensten Politiker des Landes im Bereich Bildung, Forschung und Neue Medien in ihren Reihen herzlich willkommen." und "Solange in dieser Sache gegen Herrn Tauss keine Verurteilung erfolgt, hat die Piratenpartei keinen Anlass, an seiner Unschuld und moralischen Integrität zu zweifeln.") Da ich selbst der Partei nahestehe, möchte ich auch diese Änderung nicht einfach so vornehmen und bitte dich daher mir zu sagen ob du diese Änderung ok findest. Ob/wie die restlichen Sätze an den NPOV angepasst werden müssen, überlasse ich auf jeden Fall anderen, mit dem neuen zweiten Satz kann man dass dann IMHO so stehen lassen. Ich würde nur noch vorschlagen den Zeitpunkt der Immunitätsaufhebung (drei Wochen vor der Bundestagswahl?) erwähnen, um die Aussage bzgl. des Wahlkampfmanövers verständlich zu machen. -- Jan [Diskussion] 04:56, 7. Okt. 2009 (CEST)
  • Sorry, aber dem kann ich nicht zustimmen. 1. Wie bereits oben dargelegt, hat die Kritik an der StA nicht unmittelbar mit Tauss oder seinem Verfahren zu tun. 2. Was derzeit im Artikel steht ist mit den angegebenen Quellen belegt (Spiegel-TV, Hamburger Abendblatt). Wie sich die Piratenpartei vorher oder nachher positionierte, indem sie an anderer Stelle auf die "Unschuldsvermutung" abstellte, ist m.E. für den Leser irrelevant. Ob der Eindruck entsteht, die Piraten würden derartige Straftaten billigen, ist mir persönlich egal. Das haben sich die Piraten mit ihren Aussagen selbst zuzuschreiben (vgl. die oben von mir zitierten Aussagen aus dem Hamburger Abendblatt). Es mag sein, dass die Piraten anschließend wieder "zurückruderten" und sich auf die allgemeine Unschuldsvermutung beriefen. Das wurde aber in den beiden genannten Quellen so nicht gesagt. Da ist deutlich die Rede von einer "Schmutzkampagne" durch Erhebung der Anklage und dass man diese für derart unbegründet hält, dass ein "vernünftiger" Richter sie abweisen werde. Mit Unschuldsvermutung hat das nichts zu tun. --Anomalie01 05:11, 8. Okt. 2009 (CEST)
  • Ich glaube wir reden aneinander vorbei. Spiegel-TV und Hamburger Abendblatt sind als Quelle für den dritten Satz (Schmutzkampagne) eingetragen, an dem ich nichts ändern möchte. Den zweiten Satz möchte ich ändern, und die dafür im Artikel angegebene und von mir hier nochmal zitierte Quelle ("Solange in dieser Sache gegen Herrn Tauss keine Verurteilung erfolgt, hat die Piratenpartei keinen Anlass, an seiner Unschuld und moralischen Integrität zu zweifeln") verweist ja wohl eindeutig auf die Unschuldsvermutung. Die sicherlich unabsichtlich missverständliche Aussage, die jetzt im Artikel steht ("Die Piratenpartei hieß Tauss ohne Vorbehalte willkommen und erklärte öffentlich dessen Unterstützung, auch in Bezug auf die gegen ihn erhobenen Vorwürfe des Besitzes kinderpornographischer Schriften."), wird IMHO weder von dieser Quelle noch von Spiegel-TV oder Hamburger Abendblatt gedeckt. -- Jan [Diskussion] 04:28, 9. Okt. 2009 (CEST)
  • Die Diskussion dreht sich im Kreis. Meines Erachtens ist das durch die angegebenen Quellen gedeckt. Ich zitiere noch mal: "Auch die Piratenpartei steht nach wie vor hinter Tauss. "Jetzt erst recht", sagte der "Medienpirat" des Bundesvorstands der Partei, Aaron Koenig, dem Abendblatt. (...) Die Partei geht davon aus, dass ein "vernünftiger Richter" die Klage abweisen werde. Sie habe "etwas von einer Schmutzkampagne", so Koenig." Ich sehe daher nach wie vor keinen Grund, diese Aussagen zu relativieren. Dein obiger Hinweis, dass du der Piratenpartei nahe stehst, ist für mich übrigens Anlass, auf Wikipedia:Interessenskonflikt hinzuweisen. --Anomalie01 08:53, 9. Okt. 2009 (CEST)
  • Zumindest darin, dass die Diskussion sich im Kreis dreht, sind wir uns einig, weswegen ich um Wikipedia:Dritte Meinung gebeten hab. Auf den möglichen Interessenkonflikt habe ich ja auch hingewiesen und deswegen auch nicht einfach so am Artikel rumgebastelt. Dennoch bin ich gerade weil mir die Gefahr des Interessenkonflikts bewusst ist bemüht, neutral zu bleiben. Ich denke, die Meinung jemandes, der bisher nicht am Artikel beteiligt war und neutral ist, wird definitiv helfen. -- Jan [Diskussion] 22:39, 9. Okt. 2009 (CEST)

Dritte Meinung

Die Piratenpartei hieß Tauss ohne Vorbehalte willkommen und erklärte öffentlich dessen Unterstützung, auch in Bezug auf die gegen ihn erhobenen Vorwürfe des Besitzes kinderpornographischer Schriften. Dieser Satz entstellt ganz offensichtlich die angegebene Quelle (Pressemitteilung der Piratenpartei). In dieser heißt es: Solange in dieser Sache gegen Herrn Tauss keine Verurteilung erfolgt, hat die Piratenpartei keinen Anlass, an seiner Unschuld und moralischen Integrität zu zweifeln. Die Version Die Piratenpartei hieß Tauss willkommen und verwies darauf, dass in Bezug auf die gegen ihn erhobenen Vorwürfe des Besitzes kinderpornographischer Schriften bis zu einer Gerichtsentscheidung die Unschuldsvermutung gelte ist hingegen durch die angegebene Quelle gedeckt. Das Argument ist eindeutig erkennbar: Solange keine Verurteilung vorliegt, gilt die Unschuldsvermutung. Etwas anderes ist auch dem Hamburger Abendblatt nicht zu entnehmen. Was die Generalstaatsanwaltschaft und was die Staatsanwaltschaft meint, gehört hingegen an dieser Stelle ("Eintritt in die Piratenpartei") sicher nicht zur Sache.--Mautpreller 16:30, 10. Okt. 2009 (CEST)

  • Änderung rückgängig gemacht. Das Problem löst sich nicht, indem man eine Quelle durch eine andere ersetzt. Die Quelle im Artikel ist NICHT eine ältere Pressemitteilung vom 21.06.2009 (wo man sich noch auf die Unschuldsvermutung berief) sondern aktuellere Aussagen der Piratenpartei vom Juli/August 2009. Die Wikipedia dient nicht der Verfälschung ungeschickter Stellungnahmen der Piratenpartei gegenüber der Presse. --Anomalie01 20:46, 10. Okt. 2009 (CEST)
Der im Artikel angegebene Beleg ist die Pressemitteilung vom 21. Juni 2009. Sie muss natürlich korrekt und darf nicht verfälschend zitiert werden. Daher revertiere ich. Bei weiterem Re-Revert mache ich Vandalismusmeldung.--Mautpreller 21:42, 10. Okt. 2009 (CEST)
  • Der einzige, der hier Vandalismus betreibt, bist du. Mann kann möglicherweise die Quellen anders sortieren, denn der Zusammenhang ergibt sich aus beiden Quellen (Pressemitteilung+Aussagen im Hamburger Abendblatt). Bitte starte hier keinen Edit-War. --Anomalie01 22:51, 10. Okt. 2009 (CEST)

Weitere Dritte Meinung: Die Formulierung Die Piratenpartei hieß Tauss ohne Vorbehalte willkommen und erklärte öffentlich dessen Unterstützung, auch in Bezug auf die gegen ihn erhobenen Vorwürfe des Besitzes kinderpornographischer Schriften ist offenkundig nicht neutral und nicht durch die zitierte Quelle gedeckt, sondern soll offenkundig den Eindruck erwecken, die PP unterstütze kinderpornographische Schriften. Eventuell kann man die Pressemitteilung wörtlich zitieren, wobei die von Jan und Mautpreller unterstützte Version in meinen Augen die Pressemitteilung hinreichend genau wiedergibt. Dass du, Anomalie01, den beiden Vandalismus vorwirfst, ist mehr als dreist. Ich empfehle dringend die Lektüre von WP:VAND und WP:KPA. BWesten 00:22, 11. Okt. 2009 (CEST)

Oh, jetzt hat sich ja bald die ganze Piratenpartei hier eingefunden. Dreist sind allenfalls die Versuche, die WP zur Korrektur nachweislich getätigter Aussagen zu nutzen. Von mir aus ändert den einen Satz aber die direkten Angriffe der PP auf die Staatsanwaltschaft sollten schon drin bleiben. Und erzählt mir bitte nicht, das sei nicht durch Quellen gedeckt. Ihr werdet doch wohl lesen können: "Auch die Piratenpartei steht nach wie vor hinter Tauss. "Jetzt erst recht", sagte der "Medienpirat" des Bundesvorstands der Partei, Aaron Koenig, dem Abendblatt. (...) Die Partei geht davon aus, dass ein "vernünftiger Richter" die Klage abweisen werde. Sie habe "etwas von einer Schmutzkampagne", so Koenig." --Anomalie01 02:55, 11. Okt. 2009 (CEST)

Aufgrund des etwas unsachlichen Anfangs habe ich erst jetzt bemerkt, dass du mit der Korrektur des Satzes einverstanden bist (habe diese durchgeführt). Die "direkten Angriffe" (die natürlich auch durch Quellen belegt sind) sind IMHO unproblematisch und können drinbleiben, so sie als relevant genug gesehen werden. (Das sollen andere beurteilen, ich weiß dass ich da keine brauchbare Meinung habe.) Geklärt werden musste noch, ob es eine Entscheidung des ganzen Parlaments oder des Immunitätsausschusses war. Laut [7] S. 70 unten links hat der Immunitätsausschuss die Aufhebung der Immunität vorgeschlagen, woraufhin das Parlament die Aufhebung einstimmig (unter Enthaltung von Tauss) beschlossen hat. Die aus dem Kontext gerissene Aussage mit dem Wahlkampfmanöver in Verbindung mit der Erwähnung der Einstimmigkeit kann den Eindruck "Piraten erklären 100% korrekten Beschluss grundlos für Unsinn" erwecken. Ich habe daher vorgeschlagen, ggf. die zeitliche Nähe zur Wahl anzugeben, oder die Hintergründe zu erläutern. Bei der "Schmutzkampagne" gilt genauso: Die Aussage im Artikel ist faktisch richtig, es fehlt aber wiederum die Information, dass die Bezeichnung als Schmutzkampagne nicht einfach so stattfand, sondern aufgrund der "unüblichen" Informationspolitik der Staatsanwaltschaft.
Bei Korrekturen muss man aber auch darauf achten, dass der Artikel nicht "überkorrigiert" wird und dann den NPOV zugunsten der Piratenpartei verletzt. Wenn man alle Dinge die man ergänzen könnte (siehe oben) einbauen würde, wäre das vielleicht der Fall. Weil ich mir eine neutrale Entscheidung bei diesen Feinheiten nicht mehr zutraue, habe ich vor, mich wie angekündigt aus den Diskussionen darüber rauszuhalten. Was aus meiner Sicht zu bedenken ist, habe ich ja genannt. Ich schlage allerdings vor, dass du (Anomalie01) dich auch zurückhältst, da ich auch bei dir daran zweifle dass du in diesem Punkt einen NPOV einnimmst (siehe dein Diskussionsbeitrag, in dem du Leuten die eine dritte Meinung abgeben unterstellst sie würden zur Piratenpartei gehören, und die Tatsache, dass du den Abschnitt in den Artikel eingefügt hast und ggf. ein Interesse daran haben könntest, dass er möglichst "erhalten" bleibt). -- Jan [Diskussion] 05:17, 11. Okt. 2009 (CEST)

(BK) Ich komm ausm IRC und hab mir den Schmu mal durchgesehen:

  1. "ohne Vorbehalte" kann schonmal nicht stimmen, wenn der betreffende Satz in der Pressemitteilung (Primärlit hat sowieso was von OR, aber das nur nebenbei) mit "solange" beginnt.
  2. wenn die Mitteilung genutzt wird, kann es nur im Sinne von WP:BIO sein, wenn man möglichst nah an der verwandten Literatur bleibt
  3. zur "Schmutzkampagne": in der zuerst angegebenen Quelle, dem Spiegel-TV-Beitrag heißt es, der Vorwurf der Pädophilie sei Schmutzkampagne; das Abendblatt machte draus "die Klage hat was von Schmutzkampagne"; im Artikel dann „Schmutzkampagne“ der Staatsanwaltschaft und der Medien halte ich in diesem Licht für gewagte Synthese.--KH 05:27, 11. Okt. 2009 (CEST)
  • Wenn es seitens der Piratenpartei heißt, die Anklage der Staatsanwaltschaft (die ja auf diversen Fakten beruht, die von Tauss nicht bestritten werden) habe etwas von einer Schmutzkampagne, dann hat der Passus im Artikel durchaus seine Berechtigung. Ich traue dem Hamburger Abendblatt durchaus zu, die Zitate des Piratensprechers richtig wiedergegeben zu haben. --Anomalie01 15:00, 11. Okt. 2009 (CEST)
Jaja. Und deshalb heißt es jetzt nach deinem Totalrevert wieder "Schmutzkampagne der Staatsanwaltschaft und Medien". Ist klar, ne.--KH 00:59, 12. Okt. 2009 (CEST)

Eigentümlichkeiten

Bei der Lektüre des Artikels bin ich auf eine Ungereimtheit gestoßen:

Am 5. März 2009 hob der Bundestag im Zuge staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen gegen Tauss wegen Verdachts des Besitzes kinderpornographischer Schriften seine Immunität als Abgeordneter auf. Das stimmt nicht. Es war der Immunitätsausschuss des Bundestages, der die Immunität von Tauss kurzfristig aufhob, um die Durchsuchung seiner Wohn- und Geschäftsräume zu ermöglichen. Nur deswegen ist ja auch dieser Satz richtig: Sie erhob daraufhin am 9. September 2009 Anklage beim Landgericht Karlsruhe wegen der Beschaffung und Verbreitung von kinderpornografischem Material, nachdem der Bundestag am Tag zuvor einer Empfehlung des Immunitätsausschusses gefolgt war und Tauss' parlamentarische Immunität einstimmig aufgehoben hatte, um eine Anklageerhebung zu ermöglichen. Die Immunität war nach der Durchsuchung natürlich zunächst wieder eingetreten.--Mautpreller 22:06, 10. Okt. 2009 (CEST)

Durch wen erfolgte eigentlich die Immunitätsaufhebung für das Strafverfahren? Auch den Immunitätsausschuss? Dann sollte nicht "das Parlament" da stehen, denn es macht imho schon einen Unterschied ob eine handvoll oder einige hundert Leute so was beschließen, insbes. wenn "einstimmig" dabei steht... -- Jan [Diskussion] 03:15, 11. Okt. 2009 (CEST) Hat sich erledigt, siehe oben (einstimmig das Parlament auf Empfehlung des Immunitätsausschusses). -- Jan [Diskussion] 05:19, 11. Okt. 2009 (CEST)

Mamsell

Tauss hat rund 11.000 Follower auf Twitter. Damit dürften diese Leute Mamsell kennen. Wie viele Follower braucht Tauss, um Mamsell eine "hohe Bekanntheit" zuzusprechen? --Lanka tt 19:19, 6. Nov. 2009 (CET)

Quelle 3 outdated, Sitzverteilung wurde aktualisiert

Siehe Titel, ich finde leider keine historische Sitzverteilung. Gruß --71.237.92.164 07:49, 15. Nov. 2009 (CET)

Link zum Blog tauss-gezwitscher.de

Die Webseite tauss.de ist eine Webpräsenz die laut eigenen Angaben (siehe http://www.tauss.de) nicht mehr gepflegt wird und als Archiv dient. Die aktuelle Seite von Jörg Tauss ist http://www.tauss-gezwitscher.de. Darüberhinaus: Die Löschbegründung, Letztere sei ein Weblog zieht keineswegs, denn beide Seiten sind Weblogs und beide sind "wesentlich". 84.62.133.73 (11:17, 29. Nov. 2009 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Lies bitte Weblinks, die Weblinks müssen in jedem Fall reduziert werden. Grüße DerRaoul 13:27, 29. Nov. 2009 (CET)

Mal ein Lob

Dies ist einer der am ordentlichsten mit belegen versehen Artikel in der Wikipedia --JoShi 12:34, 14. Dez. 2009 (CET)

Kinderpornographie

Er wird der Kinderpornographie beschuldigt. http://www.bild.de/BILD/news/telegramm/news-ticker,rendertext=7583186.html Soll sowas hier mit aufgenommen werden? Tobias | fishmann 15:29, 5. Mär. 2009 (CET)

Nicht nur die Bild meldet dies, auch diverse andere Zeitschriften in ihren Onlineausgaben. Vorerst sollte die Unschuldsvermutung gelten, es seidenn der Verdacht erhärtet sich weiter der Spiegelartikel klingt schon belastend: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,611546,00.html man wird sehen. --Neubehler 15:28, 5. Mär. 2009 (CET)


Die SpOn-Meldung ist bislang wenig belastbar – und es gilt Wikipedia:Artikel über lebende Personen zu beachten. Abgesehen davon ist Wikipedia auch kein Newsticker, siehe WP:WWNI. --Le petit prince ☎ messagerie 15:08, 5. Mär. 2009 (CET)

Es wird ermittelt, aus welchen Beweggründen auch immer. Es totzuschweiten ist Zensur. 193.22.29.187 15:28, 5. Mär. 2009 (CET)

Deswegen wird es hier ja diskutiert. Tobias | fishmann 15:32, 5. Mär. 2009 (CET)
Ich sehe es allerdings auch so, dass diese Tatsache sachlich und unprätentiös erwähnt werden muss. Selbst wenn das Verfahren eingestellt wird, so ist das ein markanter Einschnitt in seiner Laufbahn als Abgeordneter und hat damit hier zu stehen. – Wladyslaw [Disk.] 16:05, 5. Mär. 2009 (CET)

Wieso steht dort nur, dass ermittelt wird? Jede Ermittlung hat auch einen Grund bzw. Anfangsverdacht. Diesen zu verschweigen, stellt eindeutig eine Zensur dar! Besonders da diverse Quellen übereinstimmend berichtet hatten.

Der Vorwurf der Zensur ist lächerlich. Der gegen Herrn Tauss erhobene Verdacht geht aus dem Titel des zitierten Spiegel-online-Artikels hervor und steht somit im Artikel. -- Robert Weemeyer 18:27, 5. Mär. 2009 (CET)

Schön, wenn man die die Leute so leicht zum lachen bringen kann, in diesen Tagen. Aber das weglassen einer Information stellt schon eine Beeinflussung dieser dar und ist somit im weitestem Sinne Zensur. Würde man dieser Logik folgen, dass der Vorwurf, aus der Verlinkung heraus folgt. So müsste man auch die Partei des guten Mannes nicht im Text nennen, da dies auch aus dem besagtem Link hervor geht... Ich habe irgendwie das Gefühl, dass hier jemand nicht will, dass es auf der Seite steht, dass wegen Kinderpornografie ermittelt wird, obwohl es den Tatsachen entspricht und zur Beschreibung eines Politikers eindeutig dazu gehört, will man die Objektivität und Neutralität bewahren. (nicht signierter Beitrag von 84.139.229.110 (Diskussion) 5. Mär. 2009, 19:53:31)

Nachdem die Polizei offensichtlich entsprechendes Material auf seinem Rechner gefunden hat (siehe SpOn und dpa) wird der Fall wohl dauerhaft Relevanz besitzen, somit wird sich auch der Begriff "Kinderpornographie" im Text nicht vermeiden lassen. Siehe http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,611646,00.html --85.179.12.90 20:49, 5. Mär. 2009 (CET)

Was ist denn nun eigentlich so schwer daran zu schreiben, daß die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen des Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie gegen ihn ermittelt? Der Verweis auf einen Link als Erklärung ist lächerlich. Wenn es relevant genug ist zu erwähnen das die Immunität aufgehoben wurde, dann muß auch erwähnt werden warum. Also entweder ihr wartet die Ermittlungen ab und werft den Verweis auf die aufgehobene Immunität raus oder ihr schreibt rein warum sie aufgehoben wurde. Streichen wir jetzt auch bei Nobelpreisträgern die Erklärung dafür, warum der Preis verliehen wurde? Steht ja im Link... Eclipse 23:10, 5. Mär. 2009 (CET)

Die weit überwiegende Mehrzahl der Stimmen hier ist dafür, dass der Begriff "Kinderpornografie" im Text erwähnt wird. Ich würde vorschlagen, dass das nun auch jemand reinschreibt. --Bernardoni 00:01, 6. Mär. 2009 (CET)

Das Fehlen des Begriffs ist mir auch aufgefallen. Finde ich gut, dass ich nicht der Einzige bin, den das Fehlen stört. MfG.

Der Begriff „Kinderpornographie“ gehört nicht als solcher in den Artikel, sondern genau die Formulierung, die von der Staatsanwaltschaft als Vorwurf formuliert wurde. Ich bezweifle, dass dort von KiPo die Rede ist. Ich muss einräumen, dass ich mir keine Mühe gemacht habe, die genaue Formulierung zu finden. --vorläufig wieder da: gg 09:42, 6. Mär. 2009 (CET)
Erledigt. -- Robert Weemeyer 09:50, 6. Mär. 2009 (CET)
In der von dir verlinkten Quelle (SpOn) steht aber etwas von „strafrechtlich relevantes Bildmaterial vorhanden sein könnte“, das deckt sich jetzt nicht mit der Formulierung im Artikel (Besitz kinderporngraphischer Schriften). Hat jemand eine direkte Quelle für die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft? --vorläufig wieder da: gg 10:28, 6. Mär. 2009 (CET)
Ich habe nicht Spiegel online verlinkt, sondern unmittelbar die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. Im Übrigen sehe ich auch keinen Widerspruch zwischen ihr und der Meldung von Spiegel online, da nach den §§ 184 b und 11 Abs. 3 StGB auch Bildmaterial zu den kinderpornographischen Schriften gezählt wird. -- Robert Weemeyer 11:01, 6. Mär. 2009 (CET)
Ja, da habe ich auf den falschen externen Link geklickt, my bad. Dann ist es so korrekt, danke dir für die Richtigstellung. --vorläufig wieder da: gg 11:13, 6. Mär. 2009 (CET)

Er ist nicht mehr Sprecher der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der SPD-Bundestagsfraktion kann das einer mal ändern? und bei Partei ist auch ein fehler drin er ist auch nicht mehr Generalsekretär der SPD-Baden-Württemberg das erste genannte ist ganz oben--Fady1992 20:02, 11. Mär. 2009 (CET)

Das Strafverfahren dürfte nach einem Jahr längst abgeschlossen sein. Die Tatsache, dass der kommunikationsfreudige Tauss keinen Freispruch verkündet hat dürfte den Schluss zulassen, dass er schuldig gesprochen wurde. Kann dies jemand veri- oder falsifizieren? --Freibierkämpfer 13:24, 13. Feb. 2010 (CET)

Wassn das für'n quatsch. Es wurde im September 09 anklage erhoben, ein Prozess wurde noch überhaupt eröffent. --Papphase 15:25, 13. Feb. 2010 (CET)

Nein, denke ich nicht! Hier sind es nur Vorwürfe..noch keine Verurteilung, und egal wie man es dreht, er ist bis zur Verurteilung unschuldig ! So ist unser Grundgesetz. Hier bin ich entäuscht, dass dies bei ihm drin steht, obwohl er noch nicht verurteilt wurde. Bei Anderen, im ähnlich gelagerten Fall Matthias Sehlig (CSU) wurde dies hier zensiert, um seine Menschenwürde zu wahren..und er wurde deswegen verurteilt ! Er war aber CSU ! Eine Gleichberechtigung gibts hier anscheinend nicht. Mann sollte auch die Meldungen genauer anschauen ! Die Staatsanwaltschaft hatte im Vorfeld illegaler Weise Informationen an die Bild geliefert und hat deswegen eine Verwarnung von einer übergeordneten Stelle bekommen. Hier müsste man schon überlegen und differenzieren. Dieser Artikel macht für mich Wikipedia wesentlich unattraktiver !--77.5.237.125 17:43, 26. Mai 2010 (CEST)

Neue Beiträge bitte unten anfügen.--Anomalie01 17:52, 26. Mai 2010 (CEST)

Verbreitung oder doch nur Beschaffung?

Mir erschließt sich nicht die Logik, wie sich seine Recherchen nach § 184b Abs. 5 StGB mit der Verbreitung vertragen. Meiner Ansicht nach schließt doch eine Recherche eine Verbreitung kategorisch aus. Oder wird ihm etwa die potenzielle Absicht der Verbreitung unterstellt? Gibt es denn Zeugen, die von ihm kinderpornografisches Material angeboten bekamen? -- Dissident 09:50, 18. Mai 2010 (CEST)

Beantwortet die Erklärung von Tauss[8], im Artikel bereits verlinkt, Deine Frage ? --Wahrheitsministerium 09:58, 18. Mai 2010 (CEST)

Offensichtlich nicht, denn Tauss wurde nur wegen "Besitzes kinderpornographischer Schriften" verurteilt. Das was Tauss selbst verbreitet hat, fiel wohl nicht unter "kinderpornographische Schriften". Es ist auch erstaunlich, dass ein Verfahren wegen "Beschaffung und Verbreitung" eröffnet wurde und Tauss dann wegen "Besitzes" verurteilt wurde. Das würde ja bedeuten, dass er wegen einer Tat verurteilt wurde, die gar nicht angeklagt war. Da scheint was nicht zu stimmen. -- Adwokat 21:53, 30. Mai 2010 (CEST)

Strafprozess

Zwei völlig unnötige und dumme Zusätze finden sich in diesem Abschnitt:

1.)"ein sexuelles Interesse konnte das Gericht nicht feststellen". -->Der Satz gehört gestrichen, denn dies war auch nicht Aufgabe des Gerichtes. Wikipedia verkommt zur zweifelhaften "Fan-Seite" für Tauss, nur weil dieser den geschickten PR-Schachzug gewählt hat, bei diesen Piratenfritzen anzuheuern. Macht euch nicht lächerlich.

2.)"Das Urteil ist nicht rechtskräftig" -->auch hier wird fälschlicherweise suggeriert, mit dem Urteil stimme irgendwas nicht. Dass ein Gerichtsurteil erst einige Wochen nach dem Verkündungstag rechtskräftig wird, ist allgemein bekannt und bedarf nicht jedes mal einer gesonderten Erwähnung in einer Enzyklopädie. Nochmal: Nur weil das hier eine Piraten-affine Umgebung ist, muss man den verurteilten Verbrecher Tauss nicht verharmlosen.

1. Die Motivation für Straftaten spielt durchaus eine entscheidende Rolle bei einer Urteilsfindung. Bei einem Vorwurf wie Pädophilie kommt darüber hinaus bei einer sexuellen Motivation oftmals eine therapeutische Behandlung in Betracht. Diese konnte hier nicht nachgewiesen werden, das Gericht ging von Neugier als Tatmotiv aus. Dass die von Tauss angegebene Motivation unglaubwürdig war, wird unten (dann wohl etwas zu kurz) behandelt, da die Recherchen weder erforderlich noch sinnvoll für diese Motivation waren. Desweiteren ist das Motiv der Tat durchaus von erheblichem öffentlichen Interesse, ich sehe somit nicht, dass der Zusatz unnötig wäre.
2. Die mutmaßliche Verharmlosung übernimmt dann wohl eher die Pressestelle des LG Karlsruhe, die ich größtenteils als Quelle genommen habe. Dass das Urteil nicht rechtskräftig ist, bedeutet lediglich, dass die Verteidigung keinen Rechtsmittelverzicht bekanntgegeben hat. Mir vorliegenden Informationen zufolge, jedoch von nicht neutraler Seite, will sie die schriftliche Urteilsverkündung abwarten. Nach Ablauf der üblichen Fristen wird das Urteil rechtskräftig, wenn keine Rechtsmittel eingelegt werden, wie Sie anmerken. Ein Verbrechen liegt entgegen Ihrer Informationen nicht vor, da keine der Taten eine Mindeststrafe von einem Jahr hatte.
Wenn suggeriert würde, dass mit dem Urteil etwas nicht in Ordnung sei, dann wäre durch den Satz dennoch nicht erkennbar, ob das Urteil zu hoch oder zu niedrig ausgefallen wäre. Ich sehe schon dadurch keine Verharmlosung. Dass noch die Möglichkeit von Rechtsmitteln mit einer höheren oder niedrigeren Strafe offensteht, halte ich für artikelrelevant, ebenso eine entsprechende Änderung, falls das Urteil rechtskräftig wird.
Ich habe in dem Zusammenfassungskommentar ausdrücklich darum gebeten, dass meine Bearbeitung auf Neutralität überprüft wird. Ich danke insofern für das Feedback, weder eine Verharmlosung noch eine Überverurteilung dürfen Ziel der Wikipedia sein, sondern eine Wiedergabe des Wissens. Für Unklarheiten entschuldige ich mich hiermit. --Constructor 17:41, 29. Mai 2010 (CEST)

"Tauss hatte die ihm vorgeworfenen Sachverhalte eingeräumt" entspricht nicht der Wahrheit. Tauss hatte eingeräumt, kinderpronografische Schriften besessen zu haben und dabei erklärt, dass er dies seiner Auffassung nach darf, weil ihn Art. 38 Abs. 1 GG in Verbindung mit § 184b Absatz 5 StGB dies erlaube. Einen "privilegierten Personenkreis" gibt es in § 184b Absatz 5 StGB nicht, man braucht nur den Gesetzestext zu lesen. Richtig ist vielmehr, dass das Gericht der Auffassung ist, dass § 184b Absatz 5 StGB nur für einen privilegierten Personenkreis anwendbar sei, ohne diesen Personenkreis zu benennen oder - bis jetzt - seine Ansicht zu begründen.-- Adwokat 21:40, 30. Mai 2010 (CEST)

Austritt

Tauss ist am 30. Mai 2010 aus der Piratenpartei Deutschland ausgetreten:

--JensMueller 14:24, 30. Mai 2010 (CEST) @Admins: Bitte einfügen und auch in der Einleitung erwähnen. --SpiegelLeser 18:22, 30. Mai 2010 (CEST)

Vorsicht

Bei lebenden Personen ist Vorsicht geboten. Bitte deshalb die Diskussion abgekühlt führen und lieber Mal was nicht erwähnen. Zeitungen die über Gerüchte oder laufende Gerichtsverfahren berichten, werden regelmässig geklagt, sind darauf aber auch vorbereitet, mit eigener Rechtsabteilung und Rücklagen für Strafzahlungen. Die Wikipedia ist das nicht! --El bes 19:21, 31. Mai 2010 (CEST)

Tauss mahnt derzeit nur relativ nebensächliche Dinge ab [9]. Um die mit seriösen Quellen belegten Fakten kommt auch er nicht herum. Und ich sehe langsam nicht mehr ein, warum die ständig ohne greifbare Anhaltspunkte von einzelnen Leuten in Frage gestellt werden. Irgendwann ist es auch mal gut. --Anomalie01 11:21, 1. Jun. 2010 (CEST)

Es geht hier nicht in erster Linie um die Angst vor Abmahnungen, sondern um korrektes Verhalten gegenüber lebenden Personen. Das scheint einigen hier nicht so ganz klar zu sein. Man wird bei Wikipedia sehr leicht zum "Schreibtischtäter", wenn man die Regeln für lebende Personen nicht sehr ernst nimmt. Auch das Verschweigen von Fakten kann tendenziös sein, ebenso die Darstellung von Fakten. -- Adwokat 21:46, 1. Jun. 2010 (CEST)

Namensnennung

Da er nun mit einem Kriminalfall in Verbindung steht, müßte er nicht eigentlich "Jörg T." heißen, analog zu "Josef F."? (nicht signierter Beitrag von 212.183.116.62 (Diskussion) 18:56, 1. Jun. 2010 (CEST))

Nein. Unter anderem weil er vorher schon nicht anonym war (MdB), sich un-anonym vielfach dazu geäußert hat und es keine Opfer gibt, die ebenfalls T. heißen. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit. --Studmult 19:00, 1. Jun. 2010 (CEST)
Schließlich hieß es früher bereits: "Auch du, mein Sohn B.?" ;-) --Anomalie01 19:44, 1. Jun. 2010 (CEST)

Sexuelles Interesse?

Das stimmt so nicht. Es wurde lediglich betont, daß es ein sexuelles Interesse nicht vorliegen müsse, denkbar sei auch z.B. Neugier. ("Doch habe er sich die Bilder nicht unbedingt aus sexuellem Interesse verschafft. „Denkbar ist, dass er sich schlicht aus Neugierde in der Kinderpornoszene bewegte“, konzedierte der Richter." aus [10]) (nicht signierter Beitrag von 92.224.135.126 (Diskussion) 19:32, 29. Mai 2010 (CEST))

Auch der Satz: "Ein sexuelles Interesse wurde nicht nachgewiesen." gehört nicht in den Artikel, da er POV-Kommentar ist. (Verteidigungsline Tauss). Fakt ist, dass ein "sexuelles Interesse" an den den kinderpornographischen Bildern auf Tauss´s Privathandy weder nachgewiesen noch ausgeschlossen wurde. Es "könne sein" (Richter), dass es sich um auch nur um "Neugierde" gehandelt habe. Der Artikel hat aber nicht Sprachrohr der Tauss´schen Verteidigung zu sein, auch wenn das Urteil für den "Piraten" bitter ist.--80.187.97.255 19:47, 29. Mai 2010 (CEST)
Erst behaupten, es ist POV, aber es dann im nächsten Satz selbst sagen... --Constructor 00:49, 30. Mai 2010 (CEST)
"Ein sexuelles Interesse wurde nicht nachgewiesen." Das ist ein prozesskommentierender Satz. Wie aus dem Urteil hervorgeht wurde esw auch nicht ausgeschlossen. Daher raus. Beschwichtigungen haben im Text nichts verloren. Auch wenn Herr Tauss auf seiner Website so barmt. --AgesyearsY 00:56, 30. Mai 2010 (CEST)
Diejenigen, die hier den POV des Satzes, daß ein sexuelles Interesse nicht nachgewiesen wurde, beklagen, räumen selber ein, daß das Gericht dieses nicht nachweisen konnte (wenn es nicht ausgeschlossen werden kann, heißt das auch, daß es nicht nachgewiesen wurde). Hier ist Wikipedia:Artikel über lebende Personen zu beachten. Entlastende Aspekte hinsichtlich der Motivlage sind auf jeden Fall zu nennen. -- Reinhard Wenig 01:04, 30. Mai 2010 (CEST)
"Entlastende Aspekte hinsichtlich der Motivlage sind auf jeden Fall zu nennen." Ja. Durchaus. Pflichgemäß von seinem Strafverteidiger. Aber nicht von Wikipedia-Autoren. Dass er sich die Kindervergewaltigungen hundertfach aus politischem Interesse auf private Handys und Rechner geladen hat wurde von diesem im Prozess vorgetragen. Wenn es nicht so widerlich wäre könnte man sagen: Da lachen ja die Hühner. --AgesyearsY 01:10, 30. Mai 2010 (CEST)

Der Artikel ist immer noch eindeutig zu beschönigend. Fast hat man den Eindruck, Tauss sitzt nicht "auf'm Fahrrad", wie angekündigt, sondern schreibt an seinem Wikipedia-Artikel herum. Wenn der Satz unbedingt drinbleiben soll, dann müsste er wenn schon so lauten: "Ein sexuelles Interesse von Jörg Tauss an dem von ihm gesammelten kinderpornografischen Material wurde durch das Gericht weder nachgewiesen noch ausgeschlossen". (nicht signierter Beitrag von 77.183.192.170 (Diskussion) 02:00, 30. Mai 2010 (CEST))

Wichtig ist die Information, daß etwas nicht nachgewiesen wurde. Daß etwas nicht ausgeschlossen werden kann, macht die Information zur bloßen Vermutung. -- Reinhard Wenig 02:50, 30. Mai 2010 (CEST)
  • Diese Aussage ist schlicht falsch. Das Gericht hat eine Recherche verneint und es einfach bei der Feststellung, dass es eine private Nutzung war belassen. Daraus im Umkehrschluss zu schließen, dass Tauss davon "freigesprochen" wurde, bedarf schon einer tiefergehenden Interpretation, die wohl nur seine Freunde von der Piratenpartei verstehen.--Anomalie01 03:11, 30. Mai 2010 (CEST)
Mit "freigesprochen" hat das nichts zu tun, aber offenbar hat es das Gericht ja eben nicht bei der Feststellung "private Nutzung" belassen, sondern das selbst in der im obersten Beitrag dieses Threads zitierten Weise kommentiert. Dem Gericht war es offenbar wichtig darauf hinzuweisen, dass auch "Neugier" ohne sexuelles Interesse als mögliches Motiv in Frage kommt; das sollte der Artikel – nicht als unseren Kommentar, sondern als den des Gerichts – dann auch irgendwie wiedergeben. --Amberg 08:01, 30. Mai 2010 (CEST)
  • Das sind alles Spekulationen, die in Wikipedia nichts zu suchen haben. Das Gericht hat "private Gründe" gesagt und dabei sollte man es auch belassen. Es wurde weder festgestellt, dass es zur sexuellen Erregung war noch dass dies nicht der Fall war. Wir brauchen hier keine Diskussion darüber zu führen, was eine private Nutzung von Kinderpornos beinhalten könnte. --Anomalie01 08:08, 30. Mai 2010 (CEST)
Im Grunde ist es mir egal, ob der Satz nun drin ist oder nicht. Aber etwas Spekulation zu nennen, was sich in zahlreichen Presseberichten und der offiziellen Presseerklärung des Gerichts findet, nur weil es mancher "nicht festgestellt" = "es war definitiv nicht so" lesen könnte, ist abwegig. Und deswegen einen Edit-War mit Vollsperrung loszutreten ist lächerlich. -- iGEL·대화·Bew 16:46, 30. Mai 2010 (CEST)
Wenn das Gericht es für richtig hält, in seiner Urteilsbegründung solche "Spekulationen" (d. h. Erläuterungen zum Begriff "private Gründe") anzustellen, können wir doch nicht einfach sagen, wir lassen das weg. Was ist denn das für ein Verständnis von NPOV? --Amberg 18:13, 30. Mai 2010 (CEST)
Wir brauchen weder den gesamten Prozess noch die gesamte Urteilsbegründung nachkauen, wir müssen lediglich die relevanten Fakten wiedergeben. Dass das Gericht speluliert, wie die private Nutzung aussah bedeutet doch nur, dass es für das Urteil nicht relevant war. Gibt also keinen Grund, das aufzunehmen. --Studmult 12:28, 31. Mai 2010 (CEST)
  • Bin ohnehin dafür, den Arikel an einigen Stellen etwas zu straffen. Manche Informationen sind bereits jetzt doppelt enthalten (vgl. Abschnitte "Rücktritt und Ermittlungsverfahren" und "Strafprozess") --Anomalie01 12:33, 31. Mai 2010 (CEST)
Die Tatsache, dass das Gericht diese Passage in die Urteilsbegründung aufgenommen hat, obwohl sie für die Strafzumessung ohne Belang ist, zeigt doch, dass sie ihm wichtig war. Dies ist ja auch nachvollziehbar, da man nichtjuristisch-umgangssprachlich bei "privatem Interesse" an pornografischem Material automatisch an sexuelles Interesse denkt. Soweit ich sehe, war es auch der einzige Punkt, wo das Gericht von der Staatsanwaltschaft abgewichen ist. Deshalb hat das m. E. in einer nichtwertenden neutralen Darstellung der Gerichtsentscheidung zu erscheinen. Übrigens haben es ja auch so ziemlich alle Presseberichte aufgenommen. --Amberg 16:18, 31. Mai 2010 (CEST)
Das Gericht hat nicht gesagt, dass kein Interesse bestand, sondern dass es nicht festgestellt wurde. Das kann eine Menge bedeuten und ist nicht zwingend eine Wertung pro Tauss. --Studmult 16:26, 31. Mai 2010 (CEST)
Natürlich ist es keine Wertung pro Tauss. Das Gericht hat von "privatem Interesse" gesprochen und erläutert, dass dies nicht zwangsläufig sexuelles Interesse bedeuten müsse, sondern auch etwa ein Handeln "schlicht aus Neugier" denkbar sei. Eine Entlastung ist das keineswegs. --Amberg 16:34, 31. Mai 2010 (CEST)
Ich bin der Meinung, kommentarlos nur das mit dem "privaten Interesse" drin stehen zu lassen, kommt nicht in Frage, da es für den unbedarften Leser sexuelles Interesse impliziert. Ich bin dafür, als neutrale Fassung das korrekteste "Ein sexuelles Interesse wurde aber weder festgestellt noch ausgeschlossen" einzubauen. Nur zu schreiben, dass ein sexuelles Interesse nicht festgestellt wurde, würde meiner Meinung nach verzerrend wirken, da das wiederum als "wurde ausgeschlossen" verstanden würde. -- Jan [Diskussion] 20:50, 2. Jun. 2010 (CEST) (Offenlegung: Ich bin Mitglied der Piratenpartei)
  • Ich sehe da keinen Unterschied und in der vorgeschlagenen Formulierung eine unnötige Information ("Es ist nicht bekannt, ob Tauss Hundefutter isst - es ist nicht ausgeschlossen, dass Tauss Vegetarier ist") Sie trägt schlicht nicht zur Erläuterung bei. Wesentlicher Punkt des Urteils ist doch, dass das Landgericht Tauss' Erklärung, als Bundestagsabgeordneter recherchiert zu haben, komplett verworfen hat. Das Gericht führte die "privaten Gründe" nicht näher aus, da es für die Tatbestandsverwirklichung nicht erforderlich war. Genau so sollten wir es auch halten. --Anomalie01 02:40, 3. Jun. 2010 (CEST)
Aber selbstverständlich führt das Gericht es näher aus, darum geht es doch! Obwohl es für die Tatbestandsverwirklichung keine Rolle spielte, hat das Gericht ausdrücklich in der Urteilsbegründung eine Erläuterung zu der Formulierung "privates Interesse" gegeben. (Zur Frage des Hundefutters hat es sich hingegen nicht geäußert.) Ich kann mich zunehmend des Eindrucks nicht erwehren, dass genau das, was das Gericht mit dieser Erläuterung vermeiden wollte, hier von Anomalie01 angestrebt wird, nämlich die Suggestion, es sei ein sexuelles Interesse als Motiv festgestellt worden. Und noch einmal: Dies ist eben auch ein Punkt (wenn ich richtig sehe, der einzige), wo das Gericht von der Argumentation der Staatsanwaltschaft abweicht, die den Zweck, sich sexuelle Erregung zu verschaffen, als Motiv für erwiesen angesehen hat (siehe hier). --Amberg 03:37, 3. Jun. 2010 (CEST)
Das Landgericht Karlsruhe hat festgestellt, dass sich Tauss die Kinderpornos aus privaten Gründen aneignete. Es hat offen gelassen, was genau Tauss' "privates Interesse" an den Kinderpornos gewesen sein könnte. Ebenso wie das Gericht werde ich weder hier noch im Artikel darüber spekulieren. --Anomalie01 04:29, 3. Jun. 2010 (CEST)
"Ebenso wie das Gericht" – Du bist also damit einverstanden, die entsprechende Formulierung des Gerichts in den Artikel aufzunehmen? Dann sind wir uns ja einig. --Amberg 04:33, 3. Jun. 2010 (CEST)
Die "entsprechende Formulierung des Gerichts" werden werden wir auch in Zukunft wohl kaum aufnehmen können, da lediglich die Prozessbeteiligten eine Abschrift der schriftlichen Urteilsgründe erhalten. Bislang haben wir nur Medienberichte über den Fall Tauss sowie eine kurze Pressemeldung des Pressesprechers des LG Karlsruhe, an denen sich aktuell der Artikel orientiert. --Anomalie01 04:54, 3. Jun. 2010 (CEST)
Ja, wir haben die Pressemitteilung, in der es heißt: "Die Kammer hat allerdings nicht festgestellt, dass der Angeklagte die Taten aufgrund eines sexuellen Interesses begangen hat; dies war für die Tatbestandsverwirklichung auch nicht erforderlich." Und wir haben die Medienberichte, welche diesen Punkt enthalten und dabei aus der mündlichen Urteilsbegründung wörtlich zitieren, dass das Gericht ein Handeln "schlicht aus Neugier" als mögliche Alternativerklärung zu einem Handeln aus sexuellem Interesse genannt hat. Dies ist also den Quellen zufolge eine Formulierung des Gerichts. Teilweise wird in der Medienberichterstattung dieser Punkt sogar deutlich hervorgehoben; berichtet wird er durchweg. Ich sehe immer noch kein tragfähiges Argument dafür, dass es einer NPOV-Auswertung dieser Quellen entsprechen soll, ihn hier gänzlich rauszulassen. --Amberg 05:28, 3. Jun. 2010 (CEST)
Dritte Meinung: Anomalie01, Du schriebst doch selbst um 02:48 "ich sehe da keinen Unterschied". Deshalb besteht doch eigentlich gar kein Grund mehr zum Streiten. Ich persönlich halte den fettgedruckten Satz von Jan für sinnvoll und im Einklang mit WP:NPOV und befürworte deswegen seine Einfügung.
Nebenbemerkung: Man sollte nicht einen Ob-Satz mit "Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht" fortsetzen. Es müsste heißen: "Das Gericht verneinte dies" oder so ähnlich. --Grip99 14:31, 3. Jun. 2010 (CEST)
Und wo soll bei "Ein sexuelles Interesse wurde aber weder festgestellt noch ausgeschlossen" der Mehrwert für den Artikel sein? Das ist doch ein Paradoxon in der Aussagelogik: Dieser Satz würde nur dann in den Artikel gehören, wenn er etwas über die Motivation aussagt, seine Aussage ist aber aber eben, daß er genau das nicht tut. Wenn Du ihn also hineinnimmst, weil Du meinst er würde etwas aussagen, interpretierst Du etwas hinein, was dort nicht steht. Das ist aber weder WP:NPOV noch Aufgabe der Wikipedia. --85.182.85.12 15:13, 3. Jun. 2010 (CEST)
Formulierungsvorschlag:
  • Dabei erklärte das Gericht, dass "private Zwecke" als Motiv nicht notwendigerweise sexuelles Interesse voraussetzten, sondern dass es ebenso denkbar sei, dass Tauss "schlicht aus Neugier" gehandelt haben könne.
--Amberg 16:44, 3. Jun. 2010 (CEST)
Ich will Herrn Tauss weder etwas unterstellen, noch etwas entschuldigen. Da keiner von uns in seinen Kopf blicken kann, wissen wir letztlich einfach nicht, was seine Motivation war. Angesichts des ehrverletzenden Charakters, der mit dem Vorwurf Kinderpornographie besessen zu haben verbunden, ist kann ich verstehen, daß man das relativieren möchte. In diesem Sinne wäre eine Erwähnung, daß auch der Richter klargestellt hat, nicht zu wissen was Tauss Motivation letztlich war evtl. verständlich. Nur ... es bleibt immer noch ein "Wir wissen es nicht!". Für das Urteil war es in diesem Fall unerheblich und von daher sehe ich einfach nicht, warum es in den Artikel muß: Ein "Wir wissen es nicht" ist eben keine Feststellung in irgend eine Richtung. In einer mehrseitigen Urteilsbegründung hat das eben auch einen andere Charakter als in der Betonung als wesentlicher Teil des Urteils in der Zusammenfassung in der Wikipedia. Da wird mir zumindest zu sehr eine "Rechtfertigung" gestrickt. Wenn man will kann man vielleicht noch mal klarstellen, daß "private Gründe" eben "nicht-berufliche" sind, aber alles andere ist letztlich Spekulation, die nicht für das Urteil wichtig war ... und das geht IMHO auch so schon klar genug aus dem Absatz hervor. --85.182.85.12 18:26, 3. Jun. 2010 (CEST)
Da uns die schriftliche Urteilsbegründung nicht vorliegt, sind unsere Quellen a) die relativ kurze, keineswegs mehrseitige Pressemitteilung des Gerichts, b) die Medienberichterstattung über die mündliche Urteilsbegründung. Das Gericht hätte es in seiner Begründung dabei belassen können, ohne Erläuterung von "privaten Gründen" zu sprechen; das hat es nicht getan. Es hätte in seiner Pressemitteilung die Erläuterung als zu unwichtig weglassen können; das hat es nicht getan. Die Medien hätten in ihrer Berichterstattung über die Urteilsbegründung diesen Punkt als zu unwichtig weglassen können; das haben sie nicht getan. Wo ist die Grundlage dafür, dass wir in unserer Auswertung dieser Quellen, gegen deren Gewichtung sagen, wir lassen das aber als zu unwichtig weg? Um eine "Rechtfertigung" geht es überhaupt nicht, für die juristische Tatbestandsfeststellung macht es ja keinen Unterschied. Gesellschaftlich macht es allerdings einen Unterschied, worauf ja die taz hinweist, denn wäre das Gericht der Staatsanwaltschaft gefolgt und hätte eine sexuelle Motivation als erwiesen festgestellt, wäre er gesellschaftlich definitiv erledigt gewesen, während dies angesichts der ausdrücklichen Erläuterung des Gerichts, dass auch eine andere Motivation wie "Neugier" denkbar wäre, abzuwarten bleibt. (Was ungerecht sein mag, denn für seinen sexuellen Trieb kann niemand was, während sich Neugier eher rational kontrollieren lässt; aber auch das haben wir im Artikel nicht zu bewerten.) Dies ist angesichts der Tatsache, dass die Wikipedia heute eine Hauptinformationsquelle über Personen des öffentlichen Lebens ist, bei einem Artikel über eine lebende Person zu berücksichtigen. Nicht in dem Sinne, dass wir eigene Gewichtungen vornehmen, sondern indem wir die Gewichtungen, die Gericht und Medien vorgenommen haben, nicht unterschlagen, sondern neutral wiedergeben. --Amberg 19:08, 3. Jun. 2010 (CEST)
85.182.85.12, ich interpretiere gar nichts hinein. Ich folge vielmehr in der Darstellung der als Beleg benutzten Pressemitteilung des LG Karlsruhe, das diesen Punkt (wie von Amberg schon oben festgestellt) anscheinend als wesentlich (in Bezug auf die öffentliche Darstellung, nicht auf die Strafe an sich) betrachtet hat. Es liegt in der Natur der Sache (das räumst Du ja im Prinzip selber ein), dass fast jeder (auch ich), der von einer Verurteilung wegen Kinderpornographie liest, bewusst oder unbewusst von einem (im gerichtlichen Sinn, beispielsweise durch ein Geständnis) bewiesenen sexuellen Interesse ausgeht. Deswegen halte ich diese Klarstellung in der Urteilsverkündung, in der Pressemitteilung und im Artikel für sinnvoll.
Mit Deiner Argumentation könntest Du auch sagen, ein Freispruch aus Mangel an Beweisen dürfe überhaupt nicht in den Artikel aufgenommen werden, weil er überhaupt nichts über den tatsächlichen Sachverhalt aussagt. Das wäre aber absurd, und deswegen halte ich Deine Argumentation für zu weitgehend. Relevant für den Artikel ist das Urteil und damit potentiell alles, was im Urteil (resp. der Pressemitteilung) steht. Was die Kammer im Urteil festgestellt hat, hat in jedem Fall Bezug zu Tauss und kann deswegen selbst dann relevant sein, wenn es sich um eine explizite Nicht-Aussage oder Nichtwissen-Aussage der Kammer handelt. --Grip99 01:54, 4. Jun. 2010 (CEST)
Nein, ein Freispruch aus Mangel an Beweisen ist etwas vollkommen anderes. Tauss war nicht wegen irgendwelcher evtl. sexueller Neigungen angeklagt, sondern wegen des Besitzes von Kinderpornographie. Verurteilt wurde er, da das Gericht seiner Argumentation der gesetzlich gedeckten Recherche nicht gefolgt ist. Das sind die relevanten Fakten. Meinetwegen kann es, des lieben Friedens willen, jetzt so bleiben ("Wie dieses private Interesse ausgesehen haben könnte, ließ das Gericht offen"). Festgestellt wurde diesbezüglich nichts, und wenn "alles" aus einer Urteilsbegründung oder Pressemitteilung relevant wäre, bleibe nichts anderes übrig als diese wörtlich und komplett einzufügen. Natürlich fasst man bei Wikipedia aber so etwas zusammen, und da die betreffende Aussage weder für das Urteil entscheidend war, noch irgendetwas feststellt, halte ich sie im Artikel nach wie vor für überflüssig und in der Betonung eine Rechtfertigung implizierend -- was IMHO eher ein gewisses Licht auf die Wikipedia wirft, als auf den Fall. --85.182.83.242 14:53, 5. Jun. 2010 (CEST)
Ich habe nicht behauptet, dass "alles" aus einer Urteilsbegründung oder Pressemitteilung für die Wikipedia relevant sei. Ich habe nur behauptet, dass Deine Darstellung vom 3. Juni, die sinngemäß lautet, gewisse Feststellungen eines Gerichts über ihm unklare Sachverhalte seien grundsätzlich für die Wikipedia irrelevant, nicht zutrifft, weil alles, was das Gericht in einem relevanten Urteil äußert, potentiell relevant für die Wikipedia ist.
Die betreffende Aussage mag für das Strafmaß nicht entscheidend gewesen sein. Sie ist gleichwohl für die öffentliche Bewertung der Tat durchaus wesentlich. Nur deswegen streiten wir ja darüber und nur deshalb dürfte es das Gericht für erforderlich gehalten haben, in der Presseerklärung auf diesen Punkt überhaupt einzugehen.
Aber wenn wir uns alle mit der jetzigen Formulierung abfinden können, ist eine weitere Diskussion ohnehin überflüssig. --Grip99 23:25, 5. Jun. 2010 (CEST)
Müsste die Urteilsbegründung nicht bald mal schriftlich veröffentlicht werden? Im übrigen wurde auch in der Sächsischen Zeitung (die lese ich halt) von nicht sexuellem Interesse geschrieben. ME wurde das oft erwähnt und sollte auch in den Artikel. --Don-kun Diskussion Bewertung 19:57, 3. Jun. 2010 (CEST)
Anomalie01, es wäre ganz nett, wenn Du auf die Argumente, die andere und ich gebracht haben, eingehen würdest, anstatt eine Formulierung, bei der Du gestern Morgen noch "keinen Unterschied" zur vorigen festgestellt hast, am Abend plötzlich als "völlig verzerrend" zu bezeichnen und auf die angeblich keinen Unterschied machende alte zurückzurevertieren. --Grip99 01:54, 4. Jun. 2010 (CEST)
Der ganze Abschnitt ist bereits sehr POV-lastig, da Tauss' Verteidigungsargumente (§ 184b Abs. 5 StGB) sehr stark in den Vordergrund gestellt werden. Kernpunkt des Verfahrens war nicht - wie von Tauss oft dargestellt - ob ein Bundestagsabgeordneter recherchieren darf, sondern ob es überhaupt eine Recherche gab. Dem war offenbar nicht so. Einen kurzen, wohlgemeinten Hinweis in einer Pressemitteilung als relevant für das Urteil zu befinden, halte ich schon für sehr weit hergeholt. Zumal die Passage nach wie vor nichts aussagt, sondern im Zusammenhang mit den vorangegangenen Sätzen (im Artikel) wie eine Relativierung wirkt. --Anomalie01 02:46, 4. Jun. 2010 (CEST)
Es ist nicht unsere Aufgabe zu bewerten, ob die Erläuterung in der Pressemitteilung "wohlmeinend" ist oder nicht, und wäre sie "wohlmeinend", wäre das auch kein Grund sie zu ignorieren. Und, wie bereits häufig gesagt, wir haben neben der Presseerklärung die Medienberichte über die mündliche Urteilsbegründung, die durchweg diesen Punkt enthalten, zum Teil sogar deutlich hervorheben (siehe taz), und wörtlich die Formulierung "schlicht aus Neugier" als eine vom Gericht angeführte mögliche Variante der persönlichen Gründe zitieren. Aus Deinen Ausführungen wird immer deutlicher, dass Du selbst werten willst, anstatt neutral zu referieren. --Amberg 03:10, 4. Jun. 2010 (CEST)
  • Richtig, wir haben weder zu bewerten noch zu spekulieren. Also sollte man das auch lassen. Muss ja einen Grund geben, warum ihr so vehement für diesen völlig unwichtigen Passus kämpft. Normal ist das nicht. --Anomalie01 03:15, 4. Jun. 2010 (CEST)
"Wir" "kämpfen" deswegen so "vehement" für diesen "völlig unwichtigen" Passus, weil das Weglassen den NPOV in einem Artikel über eine lebende Person aus meiner Sicht verletzt. Das "privat" wird aus dem Kontext, in dem das Gericht es gesagt hat, herausgerissen und kann so leicht vom Leser anders gedeutet werden, als es das Gericht gemeint hat. Auf diesen Effekt haben übrigens auch einige Medien gesetzt. Mich würde interessieren, warum du so vehement gegen diesen aus deiner Sicht unwichtigen Passus kämpfst. Für dich bläht er den Artikel etwas auf und ist nichtssagend, ist aber (in der "weder festgestellt noch ausgeschlossen"-Fassung) unschädlich. Wenn er dann dafür hilfreich sein kann, eine NPOV-Verletzung in einem sehr kritischen Bereich zu beheben, sollte das doch deutlich überwiegen, oder? Ich habe bei dir den starken Eindruck, dass du das sehr wohl weißt und gezielt versuchst, den Artikel nichtneutral zu gestalten (es ist ja nicht der erste Konflikt), vermutlich aus persönlicher Abneigung gegen Tauss bzw. seine Straftaten. Eine solche Abneigung ist völlig nachvollziehbar, hat aber im Artikel nichts zu suchen. Und bevor du mir vorwirfst, ich würde den Artikel beschönigen wollen: Ich bin strikt dagegen, nur auf das "nicht festgestellt" des Verteidigers hinzuweisen, da das die meisten Leser als "verneint" deuten dürften, was nicht stimmt. Im Übrigen habe ich eine dritte Meinung eingeholt (und dabei darauf hingewiesen, dass diese von jemand neutralem kommen sollte). Den Revert, der sich darüber hinwegsetzt, finde ich daher völlig unangebracht und habe um Konfliktklärung [11] gebeten. -- Jan [Diskussion] 05:06, 4. Jun. 2010 (CEST)
  • Nein, ich habe keine Abneigung gegen Tauss. Ich habe jetzt um des lieben Friedens Willen einen weiteren Satz (Wie dieses private Interesse ausgesehen haben könnte, ließ das Gericht offen) eingebaut. Und die Frage, wer sich während einer Diskussion mit einer Änderung über etwas hinwegsetzt hat, reiche ich gerne zurück. In einer umfangreichen Diskussion mit mehreren Teilnehmern mit einer einzigen "dritten Meinung" zu argumentieren ist schon lustig.--Anomalie01 05:35, 4. Jun. 2010 (CEST)
  • Man muss ohnehin aufpassen, dass in dem Artikel nichts falsches zu diesem Punkt einfließt. Tauss verbreitet derzeit gezielt Falschinformationen, siehe [12]. Und diese verbreiten sich schnell bzw. werden von manch Unbedarften ungeprüft übernommen. --Anomalie01 07:46, 4. Jun. 2010 (CEST)
Gerade deshalb ist es wichtig, dass hier möglichst präzise wiedergegeben wird, was das Gericht wirklich gesagt hat. --Amberg 19:02, 4. Jun. 2010 (CEST)
  • Dann bräuchten wir die schriftliche Urteilsbegründung. Die haben wir aber nicht und werden sie auch so schnell nicht bekommen. Es sei denn, Tauss veröffentlicht sie. Davon würde ich derzeit aber nicht ausgehen. --Anomalie01 15:00, 5. Jun. 2010 (CEST)
Nun, wir haben die übereinstimmenden wörtlichen Zitate aus der mündlichen Urteilsbegründung in der Medienberichterstattung. Aber die derzeitige Formulierung ist ja zumindest einigermaßen verantwortbar. --Amberg 23:44, 5. Jun. 2010 (CEST)
  • Ich habe die Formulierung noch etwas neutraler gestaltet: "Wie dieses private Interesse ausgesehen haben könnte, ließ das Gericht offen, da eine solche Feststellung für die Tatbestandsverwirklichung nicht erforderlich war." Damit sollte nun jeder leben können. --Anomalie01 03:49, 6. Jun. 2010 (CEST)

Frage zur Verurteilung

Was ich nicht so genau verstehe:

Die offizielle Gerichtsquelle schreibt, er wurde verurteilt wegen Besitzes von kinderpornographischen Schriften u. a.

Nun haben wir im Wikipedia-Artikel folgendes: Nach seiner Verurteilung wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie als Referenz wird dieser welt.de Artikel angegeben. Jetzt merk ich grad, dass der Link nicht mehr erreichbar ist. Vor einer halben Stunde ging er noch.

Wegen was genau wurde er verurteilt? Wegen Besitzes oder auch zusätzlich wegen Verbreitung? --KurtR 08:41, 31. Mai 2010 (CEST)

Wäre mir jetzt neu, dass die Verbreitung vom Tisch wäre. Spiegel-Online und "Süddeutsche" z.B. schreiben aktuell: Der wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornos verurteilte Politiker Jörg Tauss ist am Sonntag aus der Piratenpartei ausgetreten. [13] --Anomalie01 08:58, 31. Mai 2010 (CEST)
Seit wann haben denn Veröffentlichungen der Boulevardpresse einen höheren Stellenwert als die Pressemitteilungen des erkennenden Gerichtes? -- Adwokat 09:54, 31. Mai 2010 (CEST)
Ich habe Verbreitung herausgenommen, solange kein offizielles Statement in diese Richtung vom Gericht vorliegt. --KurtR 10:08, 31. Mai 2010 (CEST)
Boulevardpresse? Jetzt reicht's aber. [14] [15] Das hier ist keine Tauss-Fanseite. --Anomalie01 11:19, 31. Mai 2010 (CEST)
Was heisst hier Tauss-Fanseite? Schon mal gehört, dass Medienberichte ungenau oder falsch sein können? Ich denke bei der Wichtigkeit dieser Anschuldigung müssen wir 100 Prozent richtig liegen. Erst dann kann man es ergänzen. Siehe auch WP:BIO. Darum revertiere ich Deinen Revert bis dies geklärt ist. Ich bitte Dich, von einem weiteren Revert abzusehen, bis alles klar ist in der Sache. Bitte auch andere Leute hier um Stellungsnahme zur Problematik. Danke. --KurtR 11:44, 31. Mai 2010 (CEST)
Momentan ist alles klar. Wenn du meinst, einen Edit-War starten zu müssen, bloß weil du (zahlreiche) zulässige und seriöse Quellen nicht akzeptieren möchtest, ist das dein Problem. Ich bitte dich, weitere Reverts zu unterlassen. --Anomalie01 11:55, 31. Mai 2010 (CEST)

Wer hier andere WP-Benutzer als Tauss-Fans oder Freunde der Piraten bezeichnet, zeigt schon durch diese Wortwahl vor allem die eigenen Voreingenommenheit. -- Reinhard Wenig 11:53, 31. Mai 2010 (CEST)

Ja finde ich auch. Besonders mir, einem Schweizer, der nicht viel am Hut hat mit der Politik in Deutschland, so etwas unterschwellig zu unterstellen, ist daneben. --KurtR 11:55, 31. Mai 2010 (CEST)
Mir ist das ziemlich egal, ob Schweizer oder nicht. Hier geht es darum, dass die von dir monierten Teile im Artikel eindeutig mit seriösen Quellen (siehe alleine meine Beispiele in dieser Diskussion) belegt sind. Diese pauschal anzuzweifeln und dann einfach etwas zu löschen, geht nicht. --Anomalie01 12:00, 31. Mai 2010 (CEST)
Hier hast du noch eine Quelle (ARD-tagessschau) und nun gib bitte Ruhe: Wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie ist der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss zu 15 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. [16] Frage mich langsam, was das soll. --Anomalie01 12:19, 31. Mai 2010 (CEST)
In Deiner Quelle steht wegen "Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie" sei er verurteilt worden. Diesen Straftatbestand gibt es nicht. Gib Dich doch mit offiziellen Quellen (Landgericht Karlsruhe) zufrieden. -- Adwokat 12:33, 31. Mai 2010 (CEST)
Jetzt wird's aber langsam absurd. Und was ist § 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB? --Anomalie01 12:39, 31. Mai 2010 (CEST)
Da steht "kinderpornographische Schriften" !!! Absurd ist nur, dass Du das Wort "Verbreitung" mit Klauen und Zähnen verteidigst, als hinge Dein Leben davon ab. -- Adwokat 12:42, 31. Mai 2010 (CEST)
Umgekehrt wird auch ein Schuh draus, oder? --Anomalie01 12:45, 31. Mai 2010 (CEST)
Ich halte mich an die Richtlinien für Artikel über lebende Personen. -- Adwokat 12:48, 31. Mai 2010 (CEST)

Könnte mir jemand dieses merkwürdige "u.a." im Gerichtstext erklären? Könnte sich dahinter eventuell die Verbreitung verstecken? --Studmult 12:49, 31. Mai 2010 (CEST)

"u.a." steht für "und andere" --Anomalie01 12:54, 31. Mai 2010 (CEST)
Bitte einfach WP:BIO beachten. Es kann Ärger geben, wenn hier etwas behauptet wird, was nicht offiziell belegt ist. Bis hin zur Sperre der Zugangsseite. Das sollten wir vermeiden. Läuft ja nix weg. PG 12:52, 31. Mai 2010 (CEST)
Aber es ist doch zigfach belegt (siehe alleine Links weiter oben in der Diskussion: ARD, Focus, Spiegel, FAZ...). Wie oft denn noch? Nur weil KurtR nicht in der Lage ist, eine Pressemitteilung zu lesen?--Anomalie01 12:58, 31. Mai 2010 (CEST)
Das "u.a." finde ich auch merkwürdig, vielleicht meint das Gericht, dass es noch weitere Fälle von "Besitz" gibt, das ist aber unklar. Es ist aber Sache des Gerichtes dies klarzustellen und nicht Sache von Wikipedia da "Verbreitung" hinzuinterpretieren. Wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt und da steht auch "Verbreitung" drin, dann kann Wikipedia das veröffentlichen. -- Adwokat 12:56, 31. Mai 2010 (CEST)
Bis zur schriftlichen Urteilsbegründung sollten seriöse journalistische Quellen ausreichen. Zumindest so lange, bis jemand ernsthaft einen Beweis erbringt, dass diese unzutreffend sind. --Anomalie01 12:59, 31. Mai 2010 (CEST)

Es herrscht weiterhin Unklarheit, dies sieht man auch, dass andere Benutzer meiner Version folgen aber wieder reviert werden von einer Person. Ich warte das Resultat der VM-Meldung ab. --KurtR 13:03, 31. Mai 2010 (CEST)

Die VM (Permalink) hat entschieden mit sachlicher, guter Begründung. --KurtR 14:11, 31. Mai 2010 (CEST)
Dieser Abschnitt gehört sowieso komplett überarbeitet. Angeblich wurde Taus wegen "Beschaffung und Verbreitung" angeklagt und dann wegen "Besitz" verurteilt. Das heißt er wurde wegen einer Tat verurteilt, die nicht angeklagt war. Auch anderes ist mißverständlich formuliert. -- Adwokat 13:11, 31. Mai 2010 (CEST)
Ich habe jetzt noch mal die Quelle ARD-tagesschau [17] in den Artikel eingebaut: Wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie ist der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss zu 15 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das dürfte nun wirklich genügen. --Anomalie01 13:16, 31. Mai 2010 (CEST)
Wie ich schon versucht habe Dir zu erklären, gibt es keinen Straftatbestand der da lautet "Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie". Wenn ARD-tagesschau einen solchen Unsinn schreibt, ist es eben keine seriöse Quelle. Du hörst jetzt damit auf, die Seite eigenmächtig zu ändern. Konsenz besteht zur Zeit nur wegen "Besitz" und sobald ich Zeit habe, werde ich die Seite anpassen. -- Adwokat 13:26, 31. Mai 2010 (CEST)
Willst du mich eigentlich auf den Arm nehmen? § 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB. Du wirst hier gar nichts "anpassen" und löschen ohne tragfähige Quellen zu benennen bzw. nachzuweisen, dass die bisher genannten Quellen falsch sind. --Anomalie01 13:32, 31. Mai 2010 (CEST)
Ich habe das schonmal erläutert, Du liest aber offensichtlich nicht: "Kinderpornografie" ist was anderes als "Kinderpornografische Schriften". Kinderpornografie ist ein Oberbegriff und steht nicht im Gesetz. -- Adwokat 13:42, 31. Mai 2010 (CEST)
Das ist Schwachsinn, denn Tauss wurde genau nach dieser Rechtsvorschrift (§ 184b StGB) verurteilt. --Anomalie01 13:46, 31. Mai 2010 (CEST)
Wenn Du beleidigend wirst, fliegst Du hier raus. Im Gesetz steht ausdrücklich "kinderpornographische Schriften" und nicht "Kinderpornographie". Die oben zitierte Spiegel-Quelle ist in sich widersprüchlich. Da heißt es einerseits "Tauss soll sich vor Gericht wegen des Besitzes von Kinder-Pornos verantworten" und andrerseits "Anklage wegen der Beschaffung und Verbreitung von kinderpornografischem Material". Es ist ein erheblicher Unterschied, ob Tauss nur wegen Besitz oder auch wegen anderer Punkte verurteilt wurde. Die einzige seriöse Quelle ist das Landgericht. Die werden doch wohl am besten wissen, weshalb sie ihn verurteilt haben. -- Adwokat 13:52, 31. Mai 2010 (CEST)
Lass dir mal von einem richtigen Juristen helfen. Am besten von jemandem, der das Wort "Advokat" nicht mit "w" schreibt. Ansonsten ist bereits alles gesagt. --Anomalie01 13:57, 31. Mai 2010 (CEST)
In der FAZ Online-Ausgabe steht: "Den Markt [für kinderpornographisches Material] "beliefert und befeuert". Die FAZ dürfte eine seriöse Quelle sein. Zitat weiter: "...und verurteilte den 56 Jahre alten Tauss wegen Verbreitung, Erwerbs und Besitzes von kinder- und jugendpornographischem Material zu einem Jahr und drei Monaten Haft". --Claimpage 14:01, 31. Mai 2010 (CEST)
Offensichtlich gilt hier nichts mehr als seriöse Quelle. Weder ARD und ZDF noch FAZ, Süddeutsche, Focus, Spiegel Online. Ich finde es bemerkenswert, dass sich ein einzelner User über eine VM so schnell durchsetzen kann. --Anomalie01 14:14, 31. Mai 2010 (CEST)
In Deiner Quelle heißt es "Eine Sonderbehandlung für Abgeordnete lehnte das Landgericht ab". In dieser Formulierung ist das billige Rhetorik. Woher nimmst Du die Gewissheit, dass dieser Autor den Unterschied zwischen Tatbestand und Tatbestandsvarianten kennt. Bei einer Verureilung steht im Allgemeinen die einschlägige Tatbestandsvariante im Tenor und die lautet nach Landgericht "Besitz". -- Adwokat 14:11, 31. Mai 2010 (CEST)
Es ist mir eigentlich ziemlich egal, ob dir die Formulierung in der Quelle gefällt oder nicht. Es ändert nichts am angegebenen Inhalt. --Anomalie01 14:14, 31. Mai 2010 (CEST)
Adwokat, du schreibst so, als seiest du der "Adwokat" des verurteilten Stratäters ;-) --Claimpage 14:16, 31. Mai 2010 (CEST)
Zumindest scheint er sich auf solche "Fälle" spezialisiert zu haben, siehe hier: [18] --Anomalie01 14:25, 31. Mai 2010 (CEST)
Wenn ich der Advokat von Tauss wäre, würde ich hier nicht schreiben, sondern eine einstweilige Verfügung erwirken. Mit geht es um juristische Präzision. Es gibt in § 184b verschiedene Tatbestandsvarianten. Tauss wurde nicht wegen aller verurteilt. Das ist im Hinblick auf § 184b Abs. 5 StGB von Bedeutung, weil sich dieser Abschnitt nur auf einige Tatbestandsvarianten bezieht. Deshalb ist es sehr wichtig, dass die Tatbestandsvariante, wegen der er verurteilt wurde, korrekt angegeben wird. Dass man versucht Information über Wikipediaautoren zu beschaffen, anstatt sich mit deren Argumenten auseinanderzusetzen, sind eher schmutzige Methoden des politischen Kampfes und in einer Enzyklopädie unangebracht. -- Adwokat 15:02, 31. Mai 2010 (CEST)
Das ist alles WP:TF und hat in Wikipedia nichts zu suchen. Es bleibt dabei. Es gibt zig seriöse Quellen, die eine Verurteilung wegen Besitzes und Verbreitung von kinderpornografischem Material belegen. Diesen steht auch die Pressemitteilung des Landgerichts Karlsruhe nicht entgegen. Ich frage mich, worüber wir hier eigentlich diskutieren. --Anomalie01 15:19, 31. Mai 2010 (CEST)

Vielleicht solltet ihr (genau wie die Verteidigung) die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Da wird das Ganze nochmal konkreter dargestellt und nicht nur der betreffende Paragraph von der Presse beliebig interpretiert. --Phoinix 15:38, 31. Mai 2010 (CEST)

Das Landgericht hat stets wegen Besitzes von kinderpornographischen Schriften u. a. geschrieben, was man bei den Pressemitteilungen gut nachvollziehen kann. In der Mitteilung zur Verfahrungseröffnung heißt es ebenfalls, dass der Vorwurf Besitz u. a. lautet, gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass alle Anklagepunkte in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom 9. September zu finden sind. Dort findet man dann wieder Beschaffung, Besitz und Verbreitung. In anbetracht der vielen, seriösen Quellen die ebenfalls von Verbreitung schreiben und der Tatsache, dass das Gericht keine abschliessende Aufzählung veröffentlicht hat, halte ich es für angemessen (und mit WP:BIO vereinbar), von Besitz und Verbreitung zu schreiben. Wir können davon ausgehen, dass Tauss einer so massiven fehlerhaften Verbreitung bereits widersprochen hätte. Ich gehe außerdem davon aus, dass die Medien sich das nicht ausgedacht haben, sondern deren Reporter das aus der mündlichen Verkündung haben. Ich hab kein Problem damit, zu warten, aber die Vehemenz mit der dieser recht triviale Unterschied bekämpft wird halte ich für etwas befremdlich. --Studmult 15:44, 31. Mai 2010 (CEST)

Es ist kein trivialer Unterschied. "Verbreitung" steht in Absatz 1, "Besitz" in Absatz 4. Davon hängt ab, ob Absatz 5 anwendbar ist. Wie oft muss ich das noch wiederholen, bis es endlich zur Kenntnis genommen wird? Was die angeblich "seriösen" Quellen anbetrifft, sind die Autoren alles Personen ohne juristische Ausbildung. Es gibt nur sehr wenige Autoren bei Zeitungen, die über juristischen Sachverstand verfügen wie z.B. Heribert Prantl von der Süddeutschen, der früher Staatsanwalt war. -- Adwokat 16:50, 31. Mai 2010 (CEST)
Vermutlich musst du es noch so oft schreiben, bis du es mal allgemeinverständlich formuliert hast. Ich habs zumindest jetzt kapiert. --Studmult 17:09, 31. Mai 2010 (CEST)
Im beck-blog ist ein recht interessanter Beitrag von Prof. Dr. Henning Ernst Müller. Bis jetzt die einzige seriöse fachliche Auseinandersetzung mit der Angelegenheit, die ich gefunden habe. Wenn man sich die Erwägungen, die dort angestellt werden durchließt, wird klar, dass in der Sache Tauss mit dem Landgerichtsurteil noch keinesfalls das letzte Wort gesprochen ist. Man könnte das verlinken. Ich möchte das mal so zur Diskussion stellen. Der Hintergrund ist, dass Familienministerin Frau von der Leyen auf einer Pressekonferenz kinderpornographisches Material gezeigt hat. -- Adwokat 17:32, 31. Mai 2010 (CEST)
Lasst euch doch nicht auf diese Diskussion - die nichts anderes als Theoriefindung ist - ein. Es ist bereits deshalb irrelevant, weil das Landgericht eine berufliche Recherche ausdrücklich verneint hat. Damit ist diese ganze Diskussion über § 184b Abs. 5 StGB überflüssig. --Anomalie01 18:24, 31. Mai 2010 (CEST)
Nach dem Landgericht gibt es aber noch den Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht und möglicherweise noch ein europäisches Gericht Du Diskussionsverhinderer ! Und wie die entscheiden, wird man sehen. Im Übrigen ist Wikipedia nicht die Pressestelle des Landgerichtes und darauf beschränkt wiederzugeben, was das Landgericht meint. -- Adwokat 18:57, 31. Mai 2010 (CEST)
Falls du es noch nicht gemerkt hast, dies ist eine Enzyklopädie und kein Jura-Diskussionsforum. Hier kommen ausschließlich Fakten hin, keine Mutmaßungen oder Meinungen. Vermutlich bin ich nicht der Einzige, den deine äußert aggressive Art der Diskussion und die Versuche, Wikipedia für deine persönlichen Zwecke zu instrumentalisieren nervt. --Anomalie01 19:23, 31. Mai 2010 (CEST)
Eine Enzyklopädie muss zu Rechtsthemen nicht zwingend etwas schreiben, was oberflächlich ist. Mit diesem Totschlagargument kannst Du jedes Fachwissen aus der Wikipedia bannen. Schreibt einer was Weiterführendes über Chemie, sagst Du dann auch, das ist kein Chemie-Diskussionsforum? Interessant ist auch, wie Du den Standpunkt wechselst. Erst versuchst Du meine Kompetenz in Frage zu stellen (ich wisse nicht wie man Advokat schreibt, ich solle mir von einem richtigen Juristen helfen lassen), nun bemängelst Du, dies sei kein Jura-Diskussionsforum. Wenn es um Chemie geht, ist Wikipedia eben ein Chemie-Diskussionsforum und wenn es um juristische Themen geht, dann ist Wikipedia eben auch ein Jura-Diskussionsforum. Ich finde es im Übrigen ziemlich agressiv, wenn man das was andere schreiben als Schwachsinn bezeichnet und Ihnen persönliche Zwecke unterstellt, für welche man Wikipeda zu instrumentalsieren versuche. -- Adwokat 19:49, 31. Mai 2010 (CEST)
Fakt ist, dass die Pressemitteilung des urteilenden Gerichts keinen Hinweis auf Verbreitung enthält. Warum ignorierst du diesen Fakt und hebst ständig fachfremde Sekundärquellen hervor? --91.43.97.67 19:36, 31. Mai 2010 (CEST)
Natürlich enthält die Mitteilung des Gerichts einen Hinweis, wie von Studmult bereits dargelegt (s.o). Und als "fachfremde Sekundärquellen" würde ich zig Hundert übereinstimmende Medienberichte nicht bezeichnen. --Anomalie01 19:46, 31. Mai 2010 (CEST)
Reden wir von Pressemitteilungen vor der Verhandlung oder von Pressemitteilungen nach Verhandlung und Urteilsfindung? Hältst du Verhandlungen etwa für unnötig? --91.43.97.67 19:57, 31. Mai 2010 (CEST)
Natürlich reden wir von Quellen nach der Verhandlung und Urteilsverkündung. --Anomalie01 20:03, 31. Mai 2010 (CEST)
Und schon wieder hebst du auf Sekundärquellen ab. Meist du wirklich, das merkt keiner? --91.43.97.67 20:10, 31. Mai 2010 (CEST)
Solange die Primärquelle den Sekundärquellen nicht widerspricht dürfte das in Ordnung sein. --Anomalie01 20:13, 31. Mai 2010 (CEST)
Dein Credo für "Fakten, Fakten, Fakten" hast du recht schnell beerdigt. --91.43.97.67 20:20, 31. Mai 2010 (CEST)
Es sind Fakten und es bleiben Fakten, so lange niemand nachweist, dass diese ungewöhnlich vielen Quellen falsch sind. --Anomalie01 21:04, 31. Mai 2010 (CEST)
zig Hundert Quellen, die alle vom gleichen oder voneinander abgeschrieben haben. -- Adwokat 19:51, 31. Mai 2010 (CEST)
Deine Gerichts-PM ("wegen Besitzes und anderem") steht aber nicht im Widerspruch zu diesen Quellen. Ich könnte die ganze Aufregung ja verstehen, wenn sie die anderen Quellen ernsthaft in Frage stellen würde. --Anomalie01 19:54, 31. Mai 2010 (CEST)

Ich möchte noch kurz in den Ring werfen, dass die Tatsache, dass die Urteils-PM nicht darauf eingeht, dass er im Anklagepunkt "Verbreitung" (und ein Anklegepunkt war das zweifellos) nicht verurteilt wurde auch nicht so recht ins Bild passen würde. Eigentlich deckt sich das alles seeeeehr gut mit "Besitz und Verbreitung" --Studmult 22:44, 31. Mai 2010 (CEST)

Entschuldige, das ist Kaffeesatzleserei. Dazu müsstest Du die Praxis der Pressestelle des Gerichtes genauer kennen. -- Adwokat 21:48, 1. Jun. 2010 (CEST)
@Anomalie01: u.a. steht auch für "unter anderem". Daher ist Deine Interpretation spekulativ. -- Adwokat 22:00, 1. Jun. 2010 (CEST)
Solange du keinen brauchbaren Beleg dafür hast, dass ARD, ZDF & Co. allesamt falsch berichtet haben sind allein deine Äußerungen spekulativ. Das Thema ist durch.--Anomalie01 22:12, 1. Jun. 2010 (CEST)
Jetzt auch administrativ, hab Benutzer:Adwokat sperren lassen. XenonX3 - (:±) 22:29, 1. Jun. 2010 (CEST)

Ich gehe nach ausführlicher Diskussion davon aus, dass wir "wegen Besitzes und Verbreitung" wieder in den Artikel aufnehmen können. Da die diesbezügliche Auswahl an Quellen so zahlreich ist, würde ich vorschlagen [19] zu verwenden. --Anomalie01 11:14, 2. Jun. 2010 (CEST)

Wir haben m.E. 2 Arten von Web-Quellen: Einererseits Stellungnahmen des zuständigen Gerichts incl. Staatsanwaltschaft (→ direkt), andererseits Berichte von Medienkonzernen zum Verfahren & dessen Ausgang (→ indirekt). Beide sind anerkannte Quellen.
Inwieweit die Mk-Berichte direkt auf den Stellungnahmen des Gerichts beruhen oder andere Informationsquellen zur Grundlage haben, wissen wir nicht. Ebenfalls wissen wir nicht, worauf sich u.a. bezieht. Es ist durchaus möglich, dass die Abkürzung (die ich auch schon im Zusammenhang mit und anderem gehört habe) in der direkten Quelle zum Urteil nicht auf Besitz, sondern auf Schriften referiert, also damit Bild-, Audio- und/oder Videodateien gemeint sein könnten und eben nicht „nur“ pornografische Literatur. Eine Interpretation kann durch diese Quelle gar nicht klar & eindeutig sein, auch wenn es … wegen u[nter].a. Besitzes von kinderpornographischen Schriften … oder … wegen Besitzes u[nd].a. von kinderpornographischen Schriften … hieße.
Zwischen Mai 2008 und Januar 2009 habe er mit seinem Mobiltelefon in sechs Fällen an andere Personen insgesamt fünf solcher Bilddateien und eine Videodatei übersandt. (aus dem Abriss der Anklage der Staatsanwaltschaft am 9. September 2009, wo der Begriff ,Verbreitung‘ nur im zuständigen Paragrafen, nicht im Tauss-bzgl. Text vorkommt, was auch den 1. Satz im Abschnitt nur indirekt belegt dastehen lässt). Ich vermute, dass die Staatsanwaltschaft einen Anklagepunkt im Sinne von Verbreitung erhoben hatte (doch auch das wissen wir nicht), für das Urteil aka Bericht über das Endergebnis spielt dies jedoch keine Rolle & gehört in den Teil, in dem von Anklage die Rede ist. Falls jemand die Anklageschrift auftreiben kann, könnte man ergänzen: ~„wegen dem&dem angeklagt, wegen diesem verurteilt worden“.
Hier stellt sich nun die Frage, inwieweit die Berichte von Medienkonzernen die direkte Quelle (über?)interpretieren, evtl. andere Quellen hatten und v.a., inwieweit wir dies in den Artikel übernehmen. Mit Rücksicht auf die Differenz von direkter und indirekten Quellen ergeben sich daraus 2 Varianten:


Am 28. Mai 2010 wurde Tauss nach § 184b wegen des „Besitzes kinderpornographischer Schriften  u.a. in insgesamt 102 Fällen“[1] in 102 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten zur Bewährung verurteilt.

oder

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  1. a b Webseite des Landgerichts Karlsruhe: Ehemaliger Bundestagsabgeordneter Jörg Tauss wegen Besitzes von kinderpornographischen Schriften u. a. verurteilt., abgerufen am 3. Juni 2010


Die 2. Variante entspricht jedoch nicht einem einheitlichen Tenor: Zeit Online weiß um eine Verurteilung wegen Besitzes von Kinderpornos in der Überschrift, im Text heißt es wegen Besitzes, der Beschaffung und der Verbreitung. Spiegel Online schreibt erst von Besitz, 2 Tage später dann auch von Verbreitung. Ähnlich die Website der FAZ, die am selben Tag über Besitz, in einem anderen Artikel aber über eine Verurteilung wegen Verbreitung, Erwerbs und Besitzes von kinder- und jugendpornographischem Material berichtet. Angesichts dieser Quellenlage halte ich die 1. Variante, also ausschließlich ein wörtliches Zitat der Webseite des Landgerichts Karlsruhe, nicht zuletzt mit WP:Artikel über lebende Personen im Hintergrund, für die beste Lösung, bis das Gericht eine das u.a. genauer erläuternde Stellungnahme nimmt. Dementsprechend der Edit. -- ggis 10:50, 4. Jun. 2010 (CEST)
Danke Hæggis für Deine ausführliche Recherche und Darstellung. Ich bin gleicher Meinung mit Dir wegen der 1. Variante. Ich habe ursprünglich auf diese Diskrepanz von Medienberichten zur Presseerklärung hingewiesen. Ich hoffe, dies bleibt jetzt so im Artikel bis weitere, offizielle Angaben veröffentlicht werden. --KurtR 11:07, 4. Jun. 2010 (CEST)
Es werden aber keine weiteren offiziellen Angaben veröffentlicht werden. Für das Landgericht Karlsruhe ist die Sache erledigt. Und die schriftliche Urteilsbegründung wird man auch nicht zu lesen bekommen, es sei denn Tauss stellt sie selbst im Netz zur Verfügung, was ich derzeit aber nicht glaube. Von daher sollte schon eine Lösung gefunden werden, die länger als 24 Stunden hält. Ich hänge nicht an diesem einen Wort, aber ich finde, dass die Sache doch richtig wiedergegeben werden sollte. Aktuell ist dies IMHO nicht der Fall. --Anomalie01 11:23, 4. Jun. 2010 (CEST)

Wichtig: Dieser aktuelle Artikel erschienen gestern (4. Juni 2010) in der Südwest Presse (scheint eine Nachrichtenagenturmeldung zu sein von ddp) hat folgendes Statement: Mönikes (Anm. sein Rechtsanwalt) beklagte zugleich vielfach fehlerhafte Berichterstattung über den Prozess. So hatten mehrere Medien fälschlicherweise berichtet, Tauss sei auch wegen "Verbreitung" von Kinderpornografie angeklagt und verurteilt worden. Tatsächlich sei Tauss am vergangenen Freitag vom Landgericht Karlsruhe lediglich wegen "Verschaffung und Besitzes" kinder- und jugendpornografischen Materials angeklagt und verurteilt worden.Medien hätten auch berichtet, Tauss habe den Besitz des Handys, auf dem kinderpornografische Dateien gefunden worden waren, zunächst abgestritten oder das Material aus dem Netz heruntergeladen oder Dateien auch auf einem PC gespeichert. "Das ist alles Unsinn", betonte der Anwalt. "Das wurde Tauss nie vorgeworfen und das hat auch nie einer gesagt. Dies ist ein Grund mehr, dass wir bei der Variante der Presseerklärung des Gerichts bleiben. Ich denke, für den Moment hat sich das Problem hiermit erledigt. --KurtR 13:05, 5. Jun. 2010 (CEST)

Weder Tauss noch dessen Anwalt Mönikes sind neutrale Quellen. Da Tauss bereits öffentlich Unwahrheiten verbreitete (er sei vom sexuellen Vorwurf ausdrücklich freigesprochen worden), sehe ich das skeptisch. Aktuelle Pressemeldungen sprechen wiederum von "Besitz und Verbreitung", trotz Mönikes Stellungnahme. Aber von mir aus können wir bis zur weiteren Klärung bei der aktuellen Version (wörtliches Zitat der Gerichts-Pressemeldung) bleiben. Sollten die Medien allerdings auch weiterhin, z.B. im Rahmen der Berichterstattung über das Revisionsverfahren, von einer Verurteilung wegen "Verbreitung" berichten, muss der Artikel aktualisiert werden. Da geht dann IMHO die seriöse Quelle der POV-Quelle (Mönikes) vor. --Anomalie01 13:14, 5. Jun. 2010 (CEST)
Es stimmt, dass beide Quellen nicht neutral sind. Aber es wirft zumindest Fragen auf, wenn der Anwalt dies gegenüber der Presse sagt. Ich behaupte mal, dass sein Anwalt die Details der Verurteilung gut kennt und sich dessen bewusst ist, dass er keine falschen Statements der Presse geben sollte, es geht ja schliesslich auch um seinen Ruf. Ich wollte damit aufzeigen, dass Ungereimtheiten bestehen und somit die Presserklärung des Gerichts die einzige richtige Wahl ist. Wie sich die Informationen weiter entwickeln, werden wir sehen. Für den Moment ist es erledigt. --KurtR 13:20, 5. Jun. 2010 (CEST)

Ich habe noch die Original-Presseerklärung der Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung im September 2009 eingefügt und den Text dementsprechend angepasst. Ich bin mir etwas unsicher, da der Text weiter unten die Gesetzesartikel aufführt und von der Wortwahl nicht gleich ist wie weiteroben in der Erläuterung. Bin dankbar, wenn das jemand genau kontrollieren könnte. Link meiner Änderungen. --KurtR 13:57, 5. Jun. 2010 (CEST)

Korrekterweise müsste es "Verbreitung, Erwerb und Besitz" heißen, vgl. § 184b StGB. Das ist aber nun wirklich Haarspalterei und "künstlerische Freiheit" der Staatsanwaltschaft, wie sie in einer Pressemitteilung formuliert. Für den Leser tut sich nach wie vor eine Diskrepanz zwischen Anklage wegen "Besitz und Verbreitung" und Verurteilung wegen "Besitz und anderem" auf. --Anomalie01 14:35, 5. Jun. 2010 (CEST)
Danke für die Antwort. Nicht nur für den Leser ist hier noch eine Diskrepanz drin, auch für den Schreiber :-) Ich ändere jetzt was kurz ab was ich als Idee habe und melde mich nachher wieder hier. --KurtR 15:18, 5. Jun. 2010 (CEST)
Wieder da ohne eine Änderung zu machen. Meine Idee ging nicht auf. Ich habe noch zwei andere Presseerklärung des gleichen Landgerichtes gefunden: Hauptverfahren gegen Jörg Tauss eröffnet vom 05.03.2010 und Strafverfahren gegen Jörg Tauss - Organisatorische Hinweise, vom 24.03.2010. Bei beiden wird wieder "Vorwurfs des Besitzes von kinderpornographischen Schriften u.a." geschrieben. Bei einem der Verweis auf die Presseerklärung der Staatsanwaltschaft "Anklage zum Landgericht Karlsruhe erhoben" vom September 2009: wegen des Vorwurfs des Besitzes von kinderpornographischen Schriften u.a. eröffnet und die Anklage der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (vgl. Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vom 09.09.2009) in allen Punkten zur Hauptverhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe zugelassen. Ich weiss momentan nicht weiter, wie wir das anpassen sollten. Bin für einen Vorschlag wiedermal dankbar. Bin jetzt abwesend bis spät am Abend. --KurtR 15:34, 5. Jun. 2010 (CEST)
Das ist bereits Studmult aufgefallen (siehe oben). Angesichts dessen + weitere seriöse Quellen war ich ja dafür, "Besitz und Verbreitung" zunächst beizubehalten, bis das wirklich eindeutig und nicht nur aufgrund von Vermutungen widerlegt ist. Eine Patentlösung sehe ich in diesem Fall auch nicht. --Anomalie01 15:49, 5. Jun. 2010 (CEST)
Ein Dilemma. Bin aber klar dafür, dass man den offiziellen Meldungen priorität gibt! Was jetzt noch dazu kam, was zusätzlich Verwirrung stiftete, war die Aussage des RA, dass die Medien falsch berichteten wegen Weitergabe, dass er gar nicht darum verurteilt wurde. Du hast Recht, ein Patentrezept gibts nicht. --KurtR 10:26, 6. Jun. 2010 (CEST)

Revision

Tauss will Revision einlegen, siehe [20]: "Der wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornografie verurteilte frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss geht in Revision. Dies teilte Tauss' Anwalt Michael Rosenthal auf Anfrage mit. Das Landgericht Karlsruhe hatte Tauss zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt..."

Ja das sollte reinkommen. Zuerst noch abwarten, bis ein paar verschiedene Medienberichte da sind, die man vergleichen kann auf den Inhalt. --KurtR 15:38, 5. Jun. 2010 (CEST)
Ich frage mich übrigens, ob man in den beiden Tauss-Anwälten überhaupt noch eine Informationsquelle sehen kann, wenn sich bereits deren Meldungen widersprechen:
Verteidiger 1 (RA Rosenthal) sagt am 05.06.2010: Tauss geht in Revision. [21]
Verteidiger 2 (RA Mönikes) sagt am 04.06.2010: Tauss und er warten vor einer Entscheidung die Urteilsbegründung ab, das dauere 6-8 Wochen. [22]
Wenn ich die Arbeitsteilung der Tauss-Verteidigung richtig verstehe, ist Verteidiger 1 für den Strafprozess zuständig und Verteidiger 2 für die mediale Inszenierung des Falles. --Anomalie01 18:24, 5. Jun. 2010 (CEST)
Verteidiger 2 sagte dies zwei Tage vorher, also am 2.06.2010, wie man im Text rauslesen kann (..am Mittwoch..). Ob die Anwälte und Tauss so kurz ihre Meinung geändert hat, weiss man nicht. Es besteht also auch hier wiedermal eine Unklarheit, sodass wir wegen des Einfügen der Revision abwarten bis gesicherte Infos da sind. --KurtR 10:18, 6. Jun. 2010 (CEST)
Wahrnehmungsverzerrung: Die mediale Inszenierung ging doch offensichtlich von der Staatsanwaltschaft aus. Tauss hat natürlich das Recht, als Reaktion seine Rechtfertigung an die Medien zu geben (auch durch seine Anwälte). Wo blieb denn überhaupt die juristische Würdigung des Verbotsirrtums? --91.43.100.248 18:40, 5. Jun. 2010 (CEST)
@91.43.100.248: Siehe Diskussionspunkt "Kritik am Stil der Berichterstattung" (dort am Ende) oder hier: [23]. Die mediale Inszenierung ging laut Gericht nicht von der Staatsanwaltschaft, sondern von Tauss aus. Ansonsten ist das hier keine Bühne für Diskussionen pro/contra Tauss oder Kritik am Urteil. --Anomalie01 19:03, 5. Jun. 2010 (CEST)

Kritik am Stil der Berichterstattung

Nemissimo RSX 11:21, 25. Mai 2010 (CEST)

Wenig überraschend, dass das seine Anwälte schreiben... --Studmult 12:35, 25. Mai 2010 (CEST)
Für den Artikel völlig irrelevant, da es nicht den Fall an sich betrifft. --Anomalie01 13:17, 25. Mai 2010 (CEST)
Interessante Auffassung. Nemissimo RSX 13:43, 25. Mai 2010 (CEST)
Reisserische Berichterstattung und mangelnde Beachtung journalistischer Standards sind keine Spezialität des Falls Tauss, da gibt es täglich genug Beispiele. Dass die Anwälte Tauss' sich jetzt auf das Anprangern dieser unseriösen Berichterstattung konzentrieren um davon abzulenken dass sie selbst kaum ernsthaften Argumente zur Verteidigung vorgebracht haben ist eher ironisch als erwähnenswert. Falls es um den Vorwurf einer gezielten Kampagne gegen Tauss geht: Dieser Vorwurf ist schwerwiegend genug dass er deutlich besser belegt werden müsste. --Studmult 14:12, 25. Mai 2010 (CEST)
Tatsächlich? Der im Projekt aktuell diskutierte Fall eines ehemaligen CSU MdB zeigt Besonderheiten in der medialen Behandlung im Vergleich unzweifelhaft auf. Konkret kann Berichterstattung nämlich durchaus den Angeklagten schützen. Nemissimo RSX 20:24, 26. Mai 2010 (CEST)
Ich krieg die Kurve gedanklich nicht ganz. Wo hat da die Berichterstattung den Angeklagten geschützt? War das nicht eher die Staatsanwaltschaft (wobei ich keine Ahnung habe, ob das nicht üblich ist und wie der Fall gelagert war)? Und was hat das mit Tauss zu tun? --Studmult 10:35, 27. Mai 2010 (CEST)

Den derzeit im Artikel stehenden Vorwurf, nur die Position der Staatsanwaltschaft werde in der Berichterstattung wiedergegeben halte ich für unhaltbar, ich hab zumindest noch keinen Artikel gesehen, in dem Tauss' Version gefehlt hat. Die Quellen sind auch mehr als schwach und äusserst unneutral. So kann das mMn nicht bleiben. --Studmult 12:15, 27. Mai 2010 (CEST)

Ich bearbeite den Artikel gerade nicht, sondern habe hier zwei Hintergrundquellen dokumentiert die eventuell einmal mit weiteren eingebaut werden können. Eine Diskussion zwischen uns beiden ist aus meiner Sicht aktuell unnötig. Gruß, Nemissimo RSX 12:53, 27. Mai 2010 (CEST)
Das bezog sich auf die Aenderungen von Benutzer:Emkaer, das sollte kein Angriff auf dich sein und die Diskussion wird nicht dadurch unnötig, dass wir andere Meinungen haben ;) --Studmult 14:32, 27. Mai 2010 (CEST)
Fein, dass Du dieses Mißverständnis aufklärst, ich hatte mich schon gewundert.^^ Mal schauen ob im Laufe der Zeit noch weitere Quellen zu dem Thema kommen. Aktuell baue ich es nicht aus. Nemissimo RSX 14:37, 27. Mai 2010 (CEST)
Nemissimo, ich bitte dich, hier keinen Edit-War zu starten. Zum einen ist es völlig unzutreffend, dass "einseitig" über Tauss berichtet wird, da in nahezu jedem Presseartikel auch seine Sicht der Dinge bzw. Stellungnahmen seiner Anwälte zu finden sind. Zum anderen hat dies mit dem Prozess und dem eigentlichen Vorwurf überhaupt nichts zu tun. Wikipedia ist keine Plattform für "Stimmungsmache", schon gar nicht, solange der Prozess noch läuft. Im Übrigen solltest du tragfähige Quellen benennen und nicht Leute aus Tauss' Umfeld/Freundeskreis. --Anomalie01 16:35, 27. Mai 2010 (CEST)

Wenn ich mich richtig erinnere, was ich geschrieben habe, war es, dass die Prozessberichterstattung als unneutral kritisiert wurde (und den Medien vorgeworfen wurde, sie reproduzierten vor allem die Position der Staatsanwaltschaft). Dass nun hier von Wikipedianern behauptet wird, die Prozessberichterstattung sei gar nicht unneutral, mag wahr sein oder nicht. Relevant für die Aussage, dass die Prozessberichterstattung in der Öffentlichkeit als unneutral bezeichnet wurde, ist es nicht.

Meiner Ansicht nach wird nach dem Prozess ein Diskurs zum Thema Prozessberichterstattung und Staatsanwaltschafts-Öffentlichkeitsarbeit bestehen bleiben. Bereits dass es in einem wissenschaftlichen Sammelband zu Litigation-PR einen Aufsatz dazu gibt, weist darauf hin. Dass der Aufsatz unter Beteiligung von Tauss’ Anwalt entstanden ist, führt natürlich dazu, dass seine Position als unneutral kritisiert wird (was ja auch stimmen mag, kann man auch dazu schreiben). An der Relevanz dieses Diskurses ändert das m.E. nichts.

Nun ja, während des Prozesses besteht hier auch kein Anlass zu hektischer Betriebsamkeit. Schönen Gruß --Emkaer 11:32, 28. Mai 2010 (CEST)

Das Ganze hat auch aus meiner Sicht keine Eile. Die Bedeutung belegter Fakten kann auch nach Prozessende diskutiert werden. Gruß11:42, 28. Mai 2010 (CEST) Nemissimo RSX
  • Der ganze Punkt dürfte sich nach dem Urteil des Landgerichts Karlsruhe erledigt haben. Die Richter wiesen sämtliche Kritik an der Staatsanwaltschaft zurück, siehe [24]:

"Auf den von Tauss kritisierten Medienrummel geht der Vorsitzende Richter Udo Scholl in der Urteilsbegründung ausführlich ein: Das öffentliche Interesse sei nicht in die Strafzumessung eingeflossen, betont er und weist Tauss die Verantwortung an dem Rummel zu. Dieser selbst habe den Kontakt zu den Medien gesucht und sei noch während der Durchsuchung seiner Wohnung vor die Presse getreten. Zudem müsse er als Abgeordneter im Falle eines Prozesses mit einem besonderen Interesse rechnen. Die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft hingegen sei "aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden", stellt Scholl klar." --Anomalie01 10:22, 4. Jun. 2010 (CEST)

  • Apropos: Der Abschnitt "Literatur" im Artikel müsste eigentlich raus. Erstens ist es reine POV (der Aufsatz stammt von Tauss' Anwalt Mönikes) und zweitens hat das Landgericht ja diese Kritik verworfen (s.o). --Anomalie01 10:34, 4. Jun. 2010 (CEST)

Gibt es eine Meinung hierzu? Ansonsten würde ich das nämlich rausnehmen. --Anomalie01 15:10, 5. Jun. 2010 (CEST)

Manchmal wird Literatur im Literaturabschnitt angegeben, ohne sie, wenn sie auch als Beleg dient, nochmal gesondert in den Einzelnachweisen aufzuführen. Falls gesichert ist, dass das hier nicht der Fall ist, wäre ich auch für eine Entfernung der Literaturangabe. --Grip99 23:33, 5. Jun. 2010 (CEST)
Hmm, ist immerhin in einem Buch bei einem renommierten rechtswissenschaftlichen Verlag erschienen. Mit einer Annotation, dass es sich um die Darstellung von Tauss' Anwalt handelt, sehe ich eigentlich kein Problem. Angeführte Literatur muss ja nun ausdrücklich keinen NPOV haben, es muss nur deutlich werden, von welchem POV aus sie verfasst ist. --Amberg 20:58, 6. Jun. 2010 (CEST)
  • Siehe WP:Literatur: "Für Literatur gilt in Wikipedia das Gleiche wie für Weblinks: Es geht nicht um eine beliebige oder möglichst lange Auflistung von Büchern, die zufällig zum Thema passen, sondern um die wissenschaftlich maßgeblichen Werke oder um seriöse, möglichst aktuelle Einführungen." Die Darstellung von Tauss' Anwalt Mönikes ist alles andere als seriös, zudem wurde das alles vom Gericht als unzutreffend eingestuft und ist damit auch nicht "aktuell". Somit ohne Relevanz für den Artikel. --Anomalie01 21:17, 6. Jun. 2010 (CEST)
Es ist die umfassende und (das nehme ich doch an, da der Anwalt keine verfälschende Darstellung seiner eigenen Position geben wird) seriöse Darstellung der Verteidigungsposition. Dass das Gericht ihr nicht gefolgt ist, macht sie rechtshistorisch nicht bedeutungslos; jedenfalls scheinen Herausgeber und Verlag dieser Meinung zu sein, denn sonst hätten sie vor der Publikation das Ergebnis des Prozesses abgewartet (und bei einem Ausgang wie dem eingetretenen darauf verzichtet). Bei "aktuell" geht es um die Frage, ob es aktuellere Buchveröffentlichungen gibt, die im Sinne der Vermeidung der "möglichst lange[n] Auflistung von Büchern" den Vorzug erhalten sollen; das Problem stellt sich ja hier bisher nicht. Argument gegen die Aufnahme könnte eher ein anderes sein, nämlich dass sich die Veröffentlichung nicht primär auf das Lemma, also die Person Jörg Tauss bezieht, sondern nur auf einen Teilaspekt. --Amberg 21:42, 6. Jun. 2010 (CEST)
Ja, letzteres war einer der Gründe, warum ich für das Entfernen war. Ein anderer ist eben die Einseitigkeit, die ja auch schon in der Eigendarstellung "Ein Plädoyer gegen eine für Verteidigung und den Rechtsstaat gleichermaßen unerträgliche Situation." zum Ausdruck kommt. Dass der Verlag sein Buch abschließen wollte und nicht auf das Urteil gewartet hat, würde ich nicht überbewerten.
Falls man die Quelle als Einzelnachweis für nicht POV-gefährdete Tatsachen benötigen würde, könnte man sie meiner Meinung nach schon benutzen, solange keine besseren Belege vorliegen. Aber als Literatur passt sie m.E. nicht.--Grip99 01:20, 7. Jun. 2010 (CEST)
Was bedeuten die Quadrate vor Deinen Beiträgen? --Grip99 01:20, 7. Jun. 2010 (CEST)
Quadrate? Bei mir ist das ein kleiner Punkt. Zur optischen Abgrenzung bei größeren Diskussionen ;-) --Anomalie01 01:52, 7. Jun. 2010 (CEST)
Ich finde, ohne Quadrat oder Punkt (wie auf allen anderen Seiten) ist es übersichtlicher, wenn man nicht gerade speziell die Beiträge von Anomalie01 sucht. ;-) --Grip99 01:33, 8. Jun. 2010 (CEST)

verurteilt

nun ist Tauss verurteilt. Dies sollte im ersten Abschnitt ergänzt werden.--84.60.231.184 12:35, 28. Mai 2010 (CEST)

Ist es schon. Wobei ich eigentlich lieber eine offizielle Verlautbarung und vor allem eine Stellungnahme Tauss' abwarten würde. --Studmult 12:37, 28. Mai 2010 (CEST)

Nun muss das ganze aber gleich wieder gelöscht werden ... ähnlich wie bei dem CSU Politiker der ebenfalls verurteilt wurde und es dort gelöscht wurde ... http://de.wikipedia.org/wiki/Matthias_Sehling ganz oder gar nicht und PARTEI UNABHÄNGIG !!!! -- Derdiedie 12:57, 28. Mai 2010 (CEST)

Nö. Ueber den Umfang kann man allerdings zu gegebener Zeit diskutieren. In die Einleitung gehört es z.B. meiner Meinung nach nicht zwingend. --Studmult 13:27, 28. Mai 2010 (CEST)

ganz oder garnicht? machst du witze? der artikel ist schon sehr einseitig, da macht ein bisschen mehr auch nichts aus. 78.52.210.247 14:17, 28. Mai 2010 (CEST)

Vielleicht sollte insgesamt gewartet werden bis, das Urteil auch rechtskräftig geworden ist. Derzeit ist es wegen der angekündigten Revision noch nicht rechtskräftig. 84.147.211.11 17:09, 28. Mai 2010 (CEST)
Man hat das Gefühlt, Tauss selbst sitzt vor dem Computer und arbeitet an seinem Artikel mit. Erfahrungen mit Computern hat er ja. --84.62.77.64 09:36, 29. Mai 2010 (CEST)
Lächerlich.
Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor; bis dahin wird auch nicht über Einlegung von Rechtsmitteln entschieden. Eine grob formulierte erste Stellungnahme von Tauss liegt hier vor. --Emkaer 09:52, 29. Mai 2010 (CEST)
Stellungnahmen von Tauss sind 1. POV und 2. mit äußerster Vorsicht zu genießen, da Tauss auch gezielt Falschinformationen streut, siehe hier [25]. --Anomalie01 10:25, 4. Jun. 2010 (CEST)

Hier habe ich noch mal einen schönen Link gefunden, wo das Urteil erklärt wird: [26]. --Anomalie01 00:08, 8. Jun. 2010 (CEST)

"Umformulierung" durch Benutzer:Wahrheitsministerium

Trotz Ansprache[27] wurden meine jüngsten Änderungen, die sowohl sprachliche Glättungen als auch faktuelle Präzisionen beinhalten, in Bausch und Bogen revertiert, zuletzt hier[28]. Die einzige konstruktive Kritik, den Passus "Als „Wahlkampfmanöver“ qualifizierte die Piratenpartei Tauss’ einstimmig aufgehobene Immunität weniger als 20 Tage vor Ende der Legislaturperiode." eindeutiger als Zitat kenntlich zu machen, da die formaljuristische Richtigkeit der 20 Tage bezweifelt wird, werde ich beizeiten umsetzen, vermag jedoch sonst an meinen Änderungen keine Probleme zu erkennen. --Wahrheitsministerium 06:14, 15. Jun. 2010 (CEST)

Was als "Straffung des Textes" verkauft wurde [29] ist eine offensichtliche Verteidigung von Tauss mit einer Sammlung von POV-Mitteilungen der Piratenpartei. Peinlich. Das Urteil desist klar, die Tauss´sche Verteidigungslinie muss nicht auch noch Artikeltext werden.
Textprobe des Wahrheitsministeriums: "Um den Nachweis zu führen daß, entgegen der Aussagen des BKA, Kinderpornographie vorwiegend über andere Kommunikationswege als das Internet vertrieben wird, hatte er Kontakte zur Kinderpornografie-Szene aufgebaut."
Soso. So war das also. So hätte Tauss es gerne. --Headgroup 06:23, 15. Jun. 2010 (CEST)

Es liegt im Wesen des WP:NPOV, daß die Standpunkte beider Seiten in angemessener Weise dargelegt werden. Für Anhaltspunkte, inwieweit dem hier nicht so sei und Formulierungsvorschläge, wie man den Tauss'schen Standpunkt besser artikulieren könnte, bin ich offen und dankbar. --Wahrheitsministerium 06:41, 15. Jun. 2010 (CEST)

Tauss' Argumente sind im Artikel hinreichend wiedergegeben. Diese zu Fakten zu erklären, stellt eine massive Verfälschung der Tatsachen dar. Im gleichen Stil macht es Tauss auch [30]. Tauss hat nunmal nicht "recherchiert", wie auch das Gericht befand. Ähnlich sieht es mit dem Statement der Piratenpartei aus. Die Legislaturperiode des 16. Bundestages endete nun mal nicht mit der Wahl am 27.09.2009, sondern erst mit der konstituierenden Sitzung des 17. Bundestages im November 2009. Insofern ist "20 Tage vor Ende der Legislaturperiode" schlicht falsch und gehört nicht als Fakt in den Artikel. --Anomalie01 06:54, 15. Jun. 2010 (CEST)

Mir scheint die umformulierte Passage nach wie vor eine authentische Wiedergabe der Tauss'schen Verteidigung zu sein, die, auch wenn Dir das schwer erträglich zu sein scheint, in den Artikel gehört. Lies nochmal ganz entspannt WP:NPOV, wenn Du da noch Zweifel hast. Bei der Sache mit der Legislaturperiode handelt es sich um ein indirekt wiedergegebenes Zitat von Seipenbusch. Ob Du dessen Aussage für richtig oder falsch hältst, ist für den WP-Artikel unerheblich. Auch Dir wäre ich für Formulierungsvorschläge, wie man es besser machen könnte, dankbar. --Wahrheitsministerium 07:09, 15. Jun. 2010 (CEST)

Wahrheitsministerium, nimm bitte zur Kenntnis: Tauss wurde verurteilt, da er sich das Material aus "privatem Interesse" beschafft hat. (Urteil). Die Story von der "Recherche" und "Nachweise führen gewollt zu haben" ist seine Verteidigung. Die ihm niemand abnahm. Du formuliertest so: "Um den Nachweis zu führen daß, entgegen der Aussagen des BKA, Kinderpornographie vorwiegend über andere Kommunikationswege als das Internet vertrieben wird, hatte er Kontakte zur Kinderpornografie-Szene aufgebaut." Korrekt ist, dass er dies behauptet hat (!), nicht etwa, dass dies so war. Und das steht bereits hinlänglich klar im Artikel. Das Gericht hat festgestellt, dass er die Kontakte aus "privatem Interesse" aufgebaut hat. Und seine Mobiltelefone und Computer über einen langen Zeitraum mit dem "Material" vollgestopft hat. Seine bekannte Version kann man im "Taussgezwitscher" nachlesen, nicht in einer Enzyklopädie. --Headgroup 07:49, 15. Jun. 2010 (CEST)
  1. Ich habe das Urteil zur Kenntnis genommen.
  2. Nehmt doch bitte Eurerseits beide WP:NPOV und die daraus folgende Notwendigkeit der angemessenen Darlegung der Standpunkte beider Seiten zur Kenntnis.
  3. Bei allem Verständnis für Eure persönliche Meinung, hier werden belegbare Fakten ausgewogen referiert, urteilen überlassen wir den Lesern und den Gerichten.
  4. Um zu vermeiden, daß die Diskussion sich weiter im Kreis dreht, möchte ich darum bitten, jenseits lautstarker Empörung konstruktive, mit den WP-Prinzipien vereinbare Gegenvorschläge zu machen wenn meine Änderungen denn tatsächlich so problematisch sein sollen. --Wahrheitsministerium 08:06, 15. Jun. 2010 (CEST)
Die bekannte Tauss´sche Argumenation ist im Artikel absolut ausreichend wieder gegeben. Es besteht kein Verschönerungsbedarf. Grundlegender Fehler deiner Bearbeitung war, dass du die Tausschen Behauptungen und Einlassungen, die bereits im Artikel dargestellt werden, so umformuliert hast, dass sie per Artikeltext zu Fakten, zur Wahrheit erklärt werden. Besonders negativ auffällig , dass du deine Bearbeitung, die massiv gegen WP:NPOV verstößt, als "Straffung des Textes" [31] "unterjubeln" wolltest. Das Gericht stellte sowohl das "private Interesse" fest als auch, dass Tauss nicht zu dem Personenkreis zählt, der zu derartigen "Recherchen", (Wort auch im Urteil in Anführungszeichen!) berechtigt (StGB §184b/Absatz5) wäre. [32]. All das steht korrekt im Artikel. --Headgroup 08:43, 15. Jun. 2010 (CEST)
Anmerkung: Die Anführungszeichen im Urteil sind nur auf Tauss zu beziehen, nicht auf Recherchen generell, etwa durch Ermittlungsbehörden. Auch ich als (wenn man es so sagen darf) Tauss-Fan finde übrigens die Änderungen des Wahrheitsministeriums deutlich POV-lastig. Eine bessere Quelle als das Gericht selbst dürfte sich kaum finden lassen. --Constructor 13:00, 15. Jun. 2010 (CEST)
"Gegenvorschlag" ist der Artikel in seiner derzeitigen Form. Eine weitere Diskussion dürfte überflüssig sein. --Anomalie01 13:29, 15. Jun. 2010 (CEST)

Bitte ändern

Nach seiner Verurteilung wegen Besitz von Kinderpornographie im Mai 2010 -> Nach seiner Verurteilung wegen Besitzes von Kinderpornographie im Mai 2010 --Constructor 20:45, 31. Mai 2010 (CEST)

Wegen dir (Dativ) oder wegen deiner (Genitiv). Beides geht. --El bes 22:03, 31. Mai 2010 (CEST)
Hier muss ich widersprechen:
  • Wegen + Dativ ist umgangsprachlich gebräuchlich, korrekt ist nur die Variante mit Genitiv.
  • "Wegen deiner" das ist zwar eine kreative Neuschöpfung, aber trotz aller Kreativität bricht das sämtliche Sprachknochen in meinem Rückenmark (und wird vermutlich deswegen auch nie so benutzt). Das kann nur deinetwegen heißen. --BerntieDisk. 22:52, 7. Jun. 2010 (CEST)
Wegen deiner ist keine Wortschöpfung von mir, sondern in Bayern und Österreich die ältere Form, die du in Texten aus dem 19. und frühen 20. Jahrhundert noch oft finden kannst. Und was korrekt ist oder nicht, bestimmt nicht allein der Duden-Verlag. Der gibt seine Privatmeinung freundlicherweise als Empfehlung der Öffentlichkeit bekannt, mehr aber auch nicht. --El bes 03:54, 14. Jun. 2010 (CEST)
Bei aller Liebe: wegen+Dativ ist nicht korrekt. Alleine der Gedanke, irgendwo "demwegen" statt "deswegen" zu lesen, verursacht grobe körperliche Schmerzen. Wurscht, ob der Duden jetzt maßgeblich ist, oder nicht.
Und es mag ja sein, dass man vor 100 Jahren auch "wegen deiner" geschrieben hat. Ich glaube aber nicht, dass das heute in einem schriftlichen Text noch angebracht ist. --BerntieDisk. 23:38, 16. Jun. 2010 (CEST)

Sinn der Anführungszeichen

Wo ist die sprachliche Notwendigkeit für selbige? Am ehesten würde ich es so verstehen, dass da ein Begriff für etwas benutzt wird, was gar nicht gemeint ist ("Recherche" = privates Vergnügen). Das ist im ersten Fall (da Tauss behauptete, in seiner Eigenschaft als Abgeordneter lediglich dienstlich "recherchiert" zu haben.) nicht sinnvoll, da hier indirekte Rede verwendet wird, und Tauss auch wirklich recherchiert dem ursprünglichen Wortsinne nach gemeint haben dürfte. Im zweiten Fall (Für das Urteil maßgeblich war, dass Tauss' Taten für eine „Recherche“ weder notwendig noch geeignet gewesen seien.) muss ebenfalls der ursprüngliche Wortsinn gemeint sein. Sonst wäre die Aussage ziemlich widersinnig. Oder ist die Funktion der Anführungszeichen eine andere, die ich nicht erkenne? Falls das der Fall ist wäre allerdings zu bedenken dass der Text in dieser Form zweideutig ist, was auch nicht erstrebenswert sein kann. --Haruspex 18:33, 30. Aug. 2010 (CEST)

Sehe ich ähnlich, können raus --Studmult 14:12, 31. Aug. 2010 (CEST)
Im ersten Fall können sie meinetwegen raus, im zweiten Fall sollten sie drin bleiben. Konsens war bislang, möglichst nahe an der Formulierung des Gerichts zu bleiben. Vielleicht ist das in einigen Wochen auch alles wieder überholt, wenn der BGH über Tauss' Revision entscheidet. --Anomalie01 14:26, 31. Aug. 2010 (CEST)
Heute schon den Artikel gelesen? ;) --Studmult 14:39, 31. Aug. 2010 (CEST)
Der Sinn sollte die Kennzeichnung eines Zitats sein (also: das Gericht und Tauss selbst haben genau diese Wörter verwendet). Als Ironiezeichen fände ich sie hier fehl am Platze. --79.227.200.128 14:57, 31. Aug. 2010 (CEST)
Finde ich auch, allerdings sind nicht die jeweils vollständigen Aussagen in Anführungszeichen gesetzt, wie es zur Kennzeichnung eines Zitats sinnvoll wäre, beispielsweise hätte man dann die Anführungszeichen so (da Tauss behauptete, "in seiner Eigenschaft als Abgeordneter lediglich dienstlich recherchiert" zu haben) und nicht so (da Tauss behauptete, in seiner Eigenschaft als Abgeordneter lediglich dienstlich „recherchiert“ zu haben) gesetzt.
Sich an der Formulierung des Gerichts zu orientieren macht allenfalls dann Sinn, wenn ihr grundsätzlich eine sprachliche Funktion nicht abgesprochen werden kann. Die ist hier aber nicht erkennbar. Wir würden beispielsweise auch keine Rechtschreibfehler übernehmen, nur weil sie im Gerichtstext vorkommen. Zudem kommt in der verlinkten Pressemitteilung 7 mal das Wort Recherche/recherchieren vor und nur ein einziges mal steht es in Anführunszeichen. Ob man dem Anspruch, möglichst nah an der Gerichtsformulierung zu bleiben, damit, dass man die Ausnahme zur Regel erhebt, nun besonders gerecht wird ziehe ich ebenfalls in Zweifel. --Haruspex 15:07, 31. Aug. 2010 (CEST)
Das war leider der einzige Konsens, der sich hier erzielen ließ. Ansonsten müsste man näher ausführen, warum es keine Recherche war (denn das wurde vom Gericht ausdrücklich verneint). Und dann stellt sich wieder die Frage, wie das private Interesse von Tauss' ausgesehen hat, was das Gericht zu seinen Gunsten offen ließ. Ein Teufelskreis... --Anomalie01 22:34, 31. Aug. 2010 (CEST)

Revision beim BGH

So, Tauss Revision wurde als "offensichtlich unbegründet" zurückgewiesen. Die Frage, ob Tauss als MdB "recherchieren" durfte, stellt sich nicht. Das Gericht hat eindeutig festgestellt, dass keinerlei Recherchetätigkeit vorlag. Insofern sind Sätze wie: "Beim Beschluss des BGH wurde nicht generell geklärt, ob sich ein Bundestagsabgeordneter im Rahmen seines Mandats kinderpornografische Schriften beschaffen darf" völlig irrelevant, da sich diese Frage im Verfahren Tauss nicht stellte. Da Tauss nicht recherchierte, war diese Frage auch nicht zu beantworten. Siehe auch [33]. --Anomalie01 00:05, 1. Sep. 2010 (CEST)

Stimmt so nicht. Es wurde im Prozess eindeutig festgestellt, dass ein Bundestagsabgeordneter nicht zum "privilegierten" Personenkreis gehört, der straffrei derlei Materie recherchieren darf (die Polizei und Staatsanwaltschaft z.B. darf es). Weiterhin wurde von den Gerichten festgestellt, dass zudem ausschließlich "privates Interesse" Anlass für die "Recherchen" waren. Der einzig logische Schluss ist, dass Tauss offenkundig padophil veranlagt ist, daher verstehe ich auch die Verteidigungshaltung der Piraten und vieler anderer "Fans" nicht. Pädophile haben normalerweise eigentlich keine "Fans", außer in ihren Kreisen vielleicht.--Unheiliger 01:29, 1. Sep. 2010 (CEST)
Doch, es stimmt schon. Tauss war zu seinem rein privaten Vergnügen (wie immer dies auch ausgesehen haben mag) in der Kinderporno-Szene unterwegs, wie das Landgericht Karlsruhe feststellte. Darüber hinausgehende Spekulationen verbieten sich in einer Enzyklopädie. --Anomalie01 04:13, 1. Sep. 2010 (CEST)

Der BGH hat das Urteil des Landgerichts durch Verwerfen der Revision rechtskräftig gemacht, damit verlieren die Angaben zu Prozess und Urteil vor dem Landgericht nicht ihre Relevanz, eher im Gegenteil. Es besteht also nicht der geringste Anlass, die mühsam in zäher Diskussion gefundenen Konsensformulierungen zu entfernen. Ich betrachte das als Vandalismus und werde im erneuten Wiederholungsfall eine entsprechende Meldung erstatten. (Bezieht sich hierauf und darauf).--Amberg 05:50, 2. Sep. 2010 (CEST)

Die Formulierung z.B. über § 184b StGB ist irreführend und hat nach dem klaren Urteil des BGH nichts mehr in dem Artikel zu suchen. Dies war nie Gegenstand des Verfahrens. So einfach ist das. Was du als Vandalismus betrachtest, ist dir überlassen. Die frühere Formulierung wurde vor dem Hintergrund des laufenden Verfahrens und der Unschuldsvermutung gewählt.--Anomalie01 06:01, 2. Sep. 2010 (CEST)
Das ist Unsinn, um die Unschuldsvermutung ging es dabei nicht. Die Argumentation, dass durch die Bestätigung des Urteils des Landgerichts durch den BGH die Erläuterungen zu Prozess und Urteil überflüssig seien, ist abwegig. Ich lasse mich nicht von Dir in einen Editwar treiben, deshalb VM. --Amberg 06:13, 2. Sep. 2010 (CEST)
Es ist schlicht falsch, dass es in dem Verfahren um die Rechtsfrage ging, ob Abgeordnete Kinderpornos besitzen dürfen (siehe oben). Zum Beispiel diese Passage: "Tauss hatte die ihm vorgeworfenen Sachverhalte eingeräumt, das Gericht musste jedoch klären, ob eine Straffreiheit nach § 184b Absatz 5 StGB vorlag, da Tauss behauptete, in seiner Eigenschaft als Abgeordneter lediglich dienstlich „recherchiert“ zu haben." Warum sollten nachweislich falsche Sätze im Artikel bleiben, bloß weil sie früher (während des laufenden Verfahrens) Konsensmeinung waren? Ich sehe in der neuen Formulierung auch lediglich eine sprachliche Straffung. Oder fehlt irgendetwas wichtiges? --Anomalie01 06:19, 2. Sep. 2010 (CEST)
VM ist erfolgt. Zu Deiner Frage: Ja, es geht vor allem um die Sätze Wie dieses private Interesse ausgesehen haben könnte, ließ das Gericht offen, da eine solche Feststellung für die Tatbestandsverwirklichung nicht erforderlich war. Für das Urteil maßgeblich war, dass Tauss’ Taten für eine „Recherche“ weder notwendig noch geeignet gewesen seien. Diese sind das Ergebnis langer Diskussionen, wie Du weißt. --Amberg 06:32, 2. Sep. 2010 (CEST)
Nachtrag: Du selbst hast oben dazu geschrieben: "Damit sollte nun jeder leben können." --Amberg 06:36, 2. Sep. 2010 (CEST)
Zunächst einmal finde es ziemlich unanständig, direkt mit einer Vandalismusmeldung zu reagieren. Hintergrund der Änderung war der Versuch, das Problem mit den Anführungszeichen zu lösen (siehe obiger Diskussionspunkt). Damit verbunden war auch eine sprachliche Straffung des Textes. Abgesehen davon, dass ich den von dir genannten Satz schon damals ziemlich überflüssig fand kann ich nicht erkennen, dass nicht beide Standpunkte in der aktuellen Formulierung wiedergegeben werden. Letztlich musst du mit den Fakten leben, auch wenn sie dir nicht gefallen. Und Fakt ist, dass die Gerichte Tauss' abenteuerliche Story nicht geglaubt haben. --Anomalie01 06:41, 2. Sep. 2010 (CEST)
  1. Wenn ich das dritte Entfernen durch Dich wieder revertiert hätte, wäre ich zum Edit-Warrior geworden. Da lasse ich mich nicht reintreiben, also bleibt nur die VM.
  2. Was du schreibst, geht an der Sache vorbei. Es geht um die Erläuterung zur Formulierung "privates Interesse", und ich wiederhole jetzt nicht die Diskussion von vor ein paar Monaten. Die letztliche Kompromissformulierung stammte von Dir selbst; es ist grotesk, was Du hier abziehst. --Amberg 06:48, 2. Sep. 2010 (CEST)
Komm mal wieder runter. Mittlerweile hat sich die Sachlage eben dadurch geändert, dass das Urteil vom BGH bestätigt wurde und Tauss nun rechtskräftig wegen privaten Besitzes von kinderpornografischem Material verurteilt wurde. Das ist nun mal Fakt und genauso steht es aktuell im Artikel. Ich finde das langsam albern. Und was den Kompromissverschlag angeht: Der sorgte ja anschließend auch wieder zu Problemen (Anführungszeichen usw). Daher habe ich versucht, es möglichst kurz und prägnant zu halten. Natürlich wurde damals bei der Formulierung auf die Unschuldsvermutung Rücksicht genommen. Es hätte ja durchaus sein können, dass der BGH die Sache anders sieht als das Landgericht Karlsruhe. So war's aber nicht.--Anomalie01 06:55, 2. Sep. 2010 (CEST)
Die Erläuterung zum "privaten Interesse" hat nichts mit der Revision beim BGH zu tun. Es geht um das Urteil des Landgerichts mit seiner Begründung, das vom BGH durch Verwerfen der Revision bestätigt worden ist. Du gibst keine plausible Begründung, warum durch diese Bestätigung jetzt auf einmal nicht mehr mit den Formulierungen "jeder leben können" sollte. Wir haben tagelang um diese Formulierungen gerungen; das werde ich jetzt nicht mehr wiederholen, weil sich in der Sache ja nichts geändert hat. --Amberg 07:04, 2. Sep. 2010 (CEST)
Nachtrag: Ob "Recherche" in Anführungszeichen steht, ist mir egal; die kann man von mir aus weglassen. Aber mit der Nachfrage bzgl. der Anführungszeichen das Entfernen der Sätze zu begründen, ist genauso abwegig, wie es mit der verworfenen BGH-Revision zu begründen. --Amberg 07:12, 2. Sep. 2010 (CEST)
Auch der BGH hat nichts mehr erläutert: Pressemitteilung des BGH. Wie gesagt, mir ging es neben der Entfernung falscher Stellen (Kernfrage des Verfahrens) um eine Straffung des Textes und darum, die umstrittenen Anführungszeichen rauszubekommen ohne den Sinn zu verändern. Ich verstehe wirklich nicht, warum du jetzt so einen Zirkus machst. Es wurde äußerst neutral formuliert. Die Anführungszeichen konnte man nicht so einfach weglassen, denn das Landgericht hat diese bewusst gesetzt um deutlich zu machen, dass es an eine "Recherche" nicht glaubt. --Anomalie01 07:17, 2. Sep. 2010 (CEST)

Guten Tag Anomalie und Amberg, dritte Meinung: Tauss hat sich nun mal auf § 184b ("(5) Die Absätze 2 und 4 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen.") berufen, um sich herauszureden bzw. seine "Recherchen" mit "dienstlichem Interesse" zu rechtfertigen. Das Landgericht hat ihm diese Verteidigungslinie zerlegt und sein Argument, er zähle zum berechtigten Personenkreis, als Ausrede oder Irrtum abgeschmettert. Warum sollte das nicht im Artikel stehen? Wenn der BGH das bestätigt, zeigt es, dass die (durchschaubare und ziemlich schlichte) Verteidigungslinie Taus vollumfänglich zusammengebrochen ist. Das ist aber kein Grund, sie nicht korrekt darzustellen.--Brightwoman 07:19, 2. Sep. 2010 (CEST)

Es wäre vielleicht ganz hilfreich, wenn Amberg sagen würde, was ihm an der neuen Version gefällt und was nicht. Dann kann man ja über Modifizierungen nachdenken. Hier noch mal der Vorschlag, zwei Sätze die alles Wichtige enthalten:
Tauss hatte die Taten damit zu rechtfertigen versucht, dass er in Ausübung seines Bundestagsmandats eigene Erkenntnisse über die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet gewinnen wollte. Das Landgericht Karlsruhe war hingegen davon ausgegangen, dass Tauss sich aus rein privatem Interesse in der Kinderporno-Szene bewegt hatte.
Was soll da konkret fehlen? --Anomalie01 07:30, 2. Sep. 2010 (CEST)
(BK) @Brightwoman: Das sehe ich auch so, aber entscheidend sind, wie gesagt, für mich die Sätze: Wie dieses private Interesse ausgesehen haben könnte, ließ das Gericht offen, da eine solche Feststellung für die Tatbestandsverwirklichung nicht erforderlich war. Für das Urteil maßgeblich war, dass Tauss’ Taten für eine „Recherche“ weder notwendig noch geeignet gewesen seien. Und hiebei insbesondere der erste Satz. Über die Gründe dafür ist im Mai/Juni tagelang diskutiert worden; es ist ja alles nachlesbar, noch nicht einmal archiviert. Das Spielchen, das jetzt alles zu wiederholen, mache ich nicht mit. Es besteht auch gar kein Grund dazu; es wurde damals im Wortsinne erschöpfend behandelt. Und an der Sachlage hat sich nichts geändert; sie wurde, im Gegenteil, bestätigt. --Amberg 07:34, 2. Sep. 2010 (CEST)

Die Kürzung des Artikeltextes durch Anomalie war zwar nicht direkt "falsch", verdunkelt aber einen für diesen Strafprozess wesentlichen Zusammenhang, nämlich die Verteidigungslinie des rechtskräftig Verurteilten und deren Abweisung durch das Landgericht und die Bestätigung durch den BGH für Strafsachen. --Brightwoman 07:36, 2. Sep. 2010 (CEST)

@Anomalie01: Wenn Du wirklich wieder alles vergessen hast, worüber wir im Mai/Juni eine Woche lang diskutiert haben, dann lies es dir halt nochmal durch. Du wirst mich nicht dazu bringen, das jetzt alles nochmal zu schreiben. An meiner Position wie an der Sachlage hat sich nichts geändert. Das Urteil des Landgerichts hat nun Rechtskraft, dadurch wird seine Begründung nicht unwichtiger. --Amberg 07:42, 2. Sep. 2010 (CEST)

Amberg, wenn du an einer konstruktiven Mitarbeit nicht interessiert bist, brauchen wir auch gar nicht mehr zu diskutieren. Bislang bist du der Einzige, der an der Neuformulierung bzw. Straffung Anstoß nimmt. Ich finde es schon etwas verbohrt, wie du an diesem einen Satz (der eigentlich nichts als Spekulation und IMHO überflüssig ist) festhälst und damit eine Verbesserung des Artikels blockierst--Anomalie01 07:47, 2. Sep. 2010 (CEST)

Dass Tauss sich zu seiner Verteidigung ausdrücklich auf die Ausnahmeregelung ("Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten") des StGB§ 184b (5) berufen hat und das vom Landgericht als Schutzbehauptung abgewiesen wurde ist keine "Spekulation". --Brightwoman 08:04, 2. Sep. 2010 (CEST)

(BK) @Anomalie: Wir haben eine Woche lang konstruktiv (jedenfalls im Ergebnis) über diesen Punkt diskutiert, ich war beileibe nicht der einzige, der meine Position vertreten hat, andere vertraten sogar noch weitergehende. Auch der Punkt "Spekulation" wurde diskutiert; es hat sich nichts an der Urteilsbegründung, wie sie in den Presseberichten zitiert wurde, und an der Pressemittelung des Landgerichts geändert, deren Bedeutung ist durch die nun erlangte Rechtskraft höchstens gesteigert. Die damals vorgenommene Formulierung im Artikel ist eher eine Abschwächung (in Deinem Sinne; stammt ja auch letztlich von Dir) der Formulierung aus der Presseerklärung des Gerichts: Die Kammer hat allerdings nicht festgestellt, dass der Angeklagte die Taten aufgrund eines sexuellen Interesses begangen hat; dies war für die Tatbestandsverwirklichung auch nicht erforderlich. Wenn es Dir lieber ist, können wir das auch als wörtliches Zitat bringen.
Das Streichen von Sätzen, die einen mühsam erzielten Konsenskompromiss darstellen und in der Diskussion lang und breit begründet wurden, ist ganz sicher keine "Verbesserung" des Artikels, ganz im Gegenteil. Die Forderung danach, eine ausführlich und gründlich geführte Diskussion, die sich über eine Woche erstreckt hat, und mit einem Ergebnis endete, mit dem "jeder leben" konnte, ohne Veränderung der Grundlage – denn das Urteil, um das es geht, ist bestätigt worden – nochmal zu wiederholen, ist ganz sicher keine konstruktive Artikelarbeit. --Amberg 08:14, 2. Sep. 2010 (CEST)
@ Brightwoman: Das steht doch sowohl in der neuen als auch in der alten Fassung drin. Zudem im Abschnitt "Rücktritt und Ermittlungsverfahren": "Tauss erklärte dazu, er halte sich für „nicht schuldig im Sinne der Anklage“ und vertrat die Rechtsauffassung, als zuständiger Fachpolitiker im Bundestag im Sinne von § 184b StGB, Absatz 5, zu seinen Recherchen berechtigt gewesen zu sein.". Das sollte reichen, vieles in dem Artikel ist ohnehin doppelt und dreifach genannt.
@ Amberg: Im Moment bist du der Einzige, der diesen einzelnen Satz wünscht. Wäre es so wie du es darstellst, wäre bei vielen Artikeln eine Weiterbearbeitung nicht möglich. Aber wir können gerne auch eine weitere Woche darüber debattieren^^. --Anomalie01 08:27, 2. Sep. 2010 (CEST)
Du bist hingegen der Einzige, der den Satz auf einmal streichen will. Du kannst ja mal die anderen anschreiben, die sich damals an der Diskussion beteiligt haben. Selbstverständlich ist eine Weiterbearbeitung des Artikels möglich, es sei denn, du editwarst ihn in eine Vollsperrung. Aber in diesem einen Punkt besteht nicht der geringste Anlass, die damals erreichte Fassung zu verändern. Das Urteil ist bestätigt worden und rechtskräftig, damit erhöht sich höchstens die Bedeutung seiner Begründung, einschließlich dieses Punkts, der in der Pressemitteilung des Gerichts und in der Berichterstattung über das Urteil und seine mündliche Begründung eine wesentliche Rolle spielte. Einzige Alternative zu der jetzigen Formulierung wäre das wörtliche Zitieren der Formulierung aus der Presseerklärung.
Dir scheint es ja Spaß zu machen, anderen Leuten Lebenszeit zu stehlen, aber ich finde das überhaupt nicht witzig. Ich muss auch sagen, dass ich ein solches Verhalten hier noch nicht erlebt habe. Zu versuchen, in einer lange hoch umstrittenen Frage, die schon zu einer Artikelsperrung beigetragen hatte, einen Konsens, den man selbst formuliert und als etwas bezeichnet hat, womit "jeder leben können" sollte, mal eben zu erledigen, ohne dies vorher auf der Diskussionsseite zur Diskussion zu stellen, das ist wirklich heftig. --Amberg 08:46, 2. Sep. 2010 (CEST)
Es steht doch jetzt hier zur Diskussion. Ich muss nicht jede Änderung vorher zur Diskussion stellen. Dein Lieblingssatz (''Wie dieses private Interesse ausgesehen haben könnte, ließ das Gericht offen") beinhaltet keine wesentliche Information. Wichtig ist nur, dass Tauss nicht als Abgeordneter "recherchierte" und seine Verteidigung zusammengebrochen ist. Ich bin gerne bereit, die Diskussion abzuwarten, bevor ich eine Änderung vornehme. --Anomalie01 08:56, 2. Sep. 2010 (CEST)
Die Diskussion hat doch ausführlichst stattgefunden und zu einem allseits, auch von Dir akzeptierten (und sogar formulierten) Ergebnis geführt! Das ist Behinderung der konstruktiven Arbeit, dass man eine abgeschlossene, ausführlich und erschöpfend geführte Diskussion ohne Veränderung der Grundlage einfach nochmal aufrollen will. Und selbst wenn der Satz Deiner Meinung nach keine wesentliche Information enthält – das Gericht sah das eben anders, sonst hätte es nicht ausdrücklich diesen Hinweis gegeben, und die berichterstattende Presse sah das auch anders. Das sind unsere Quellen. Wie gesagt: Wenn es dir lieber ist, zitieren wir die Pressemitteilung des Gerichts wörtlich. --Amberg 09:06, 2. Sep. 2010 (CEST)
Ich konnte schon damals keine klare Mehrheit für deine Argumentation erkennen. Heute stellt sich die Sache nach der Rechtskraft der Verurteilung aus meiner Sicht anders dar. Heute ist der Satz noch überflüssiger als damals schon. Du siehst ja, dass auch der BGH nichts mehr diesbezügliches gesagt hat. Und wenn ich einen Text straffe, fallen nun mal unwichtige Dinge weg, das liegt in der Natur der Sache. ich sage es noch mal: Du bist bislang der Einzige, der sich an der Neufassung stört. Über deine Motivation kann man nur spekulieren - ebenso wie über Tauss' "privates Interesse". --Anomalie01 09:14, 2. Sep. 2010 (CEST)
Nachtrag: Der BGH hat dazu gesagt: "Der Einlassung des Angeklagten, er habe die Taten in Ausübung seines Bundestagsmandats begangen, um eigene Erkenntnisse über die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet zu gewinnen, ist das Landgericht nicht gefolgt. Der Angeklagte hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Sein auf die allgemeine Sachrüge gestütztes Rechtsmittel hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs auf einen entsprechenden Antrag des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen (§ 349 Abs. 2 StPO). Das Urteil ist damit rechtskräftig."
Und genauso steht es auch in der Neufassung. --Anomalie01 09:23, 2. Sep. 2010 (CEST)
Ähnlich wie in meiner Formulierung schreibt es auch die FAZ: "Tauss' Einlassung, er habe als Abgeordneter in der Kinderporno-Szene recherchiert und deshalb per Mobiltelefon Kontakt aufgenommen, folgte das Landgericht nicht. Das Landgericht war hingegen davon ausgegangen, dass Tauss aus privatem Interesse gehandelt habe." --Anomalie01 09:55, 2. Sep. 2010 (CEST)
Das ist die Berichterstattung zur Revision; und gegen die Formulierungen dazu habe ich ja gar nichts einzuwenden. Bei einer Revision geht es lediglich um die Frage, ob das Gericht, welches das Urteil in der Sache gefällt hat, einen Fehler gemacht hat oder nicht. Es gibt keine neue Urteilsbegründung in der Sache, folglich auch keine neuen Erläuterungen. Wenn die Revision verworfen wird, wird das Urteil samt Begründung aus der Vorinstanz rechtskräftig, also bestätigt. Logischerweise wiederholt auch die Presse nicht ihre Berichterstattung über das Urteil in der Sache noch einmal, sondern berichtet nur über das Ergebnis der Revision. Wir haben hier den Grundsatz: Relevanz vergeht nicht. Und ganz sicher vergeht die Relevanz eines Urteils nicht dadurch, dass es rechtskräftig wird. Wäre das Urteil aufgehoben worden und eine Neuverhandlung in der Sache angeordnet worden, könnte man vielleicht sagen, wir müssen an der Darstellung etwas ändern, weil dieses Urteil ja fehlerhaft war. Wenn es bestätigt und rechtskräftig wird, ganz sicher nicht.
Die Berichterstattung der FAZ über das Urteil des Landgerichts und seine Begründung findet sich hier. Darin heißt es:
  • Daher gehe das Gericht davon aus, dass Tauss aus privatem Interesse handelte. Doch habe er sich die Bilder nicht unbedingt aus sexuellem Interesse verschafft. „Denkbar ist, dass er sich schlicht aus Neugierde in der Kinderpornoszene bewegte“, konzedierte der Richter.
Das Zitat aus der mündlichen Urteilsbegründung findet sich in nahezu allen Berichten über das Urteil. Wir haben es, als Ergebnis des Kompromisses, hier nicht gebracht. Wir haben auch die Presseerklärung des Gerichts nicht wörtlich zitiert, in der es heißt:
  • Die Kammer hat allerdings nicht festgestellt, dass der Angeklagte die Taten aufgrund eines sexuellen Interesses begangen hat; dies war für die Tatbestandsverwirklichung auch nicht erforderlich.
Auch auf das wörtliche Zitat dieser Formulierung haben wir verzichtet, zugunsten der von Dir formulierten Kompromissversion, mit der, so Du damals, jeder leben können sollte. Anscheinend war letztere Bekundung Deinerseits nicht ehrlich, wie sich jetzt herausstellt. Hätten wir uns damals nicht einigen können, so hätten wir einen Vermittlungsausschuss einrichten müssen. Das müssen wir auch jetzt tun, wenn Du nun auf einmal darauf beharrst, die damals gefundene Kompromissformulierung nicht mehr akzeptieren zu wollen.
Unsere Quellen zum Landgerichtsurteil sind die Presseberichte über Urteil und Begründung und die Pressemitteilung des Landgerichts. Aus beidem habe ich oben zitiert. Das Landgericht hat diese Aussagen in Urteilsbegründung und Pressemitteilung gemacht, obwohl der Punkt für die Tatbestandsverwirklichung keine Rolle spielte. Es hat damit dem Umstand entgegengewirkt, dass der Nichtjurist und Normalbürger, wenn er hört, dass von "privatem Interesse" an kinderponografischem Material die Rede ist, automatisch an pädophiles sexuelles Interesse denkt. Es hat Wert gelegt auf die Feststellung, dass es ein solches Interesse nicht ausschließen könne, dass aber auch andere Formen privaten Interesses möglich seien. Es hat sogar eine mögliche Alternativerklärung genannt: Schlichte Neugierde. Dies, obwohl das Gericht weiß und ja auch erklärt hat, dass das für die juristische Bewertung keine Rolle spielt. Aber es weiß eben auch, dass es für die gesellschaftliche Bewertung eine erhebliche Rolle spielt, ob in der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht, es habe Herrn Tauss pädophiles sexuelles Interesse attestiert.
Wir, an WP:BIO gebunden, können diesen Punkt, der dem Gericht so wichtig war, dass es ihn ohne juristische Notwendigkeit hervorgehoben hat, nicht einfach weglassen, denn damit hätten wir genau die Suggestion, die das Gericht vermeiden wollte. Das ist eine grundsätzliche Sache, die nichts mit Person oder beruflicher oder politischer Ausrichtung des Herrn Tauss zu tun hat; es wäre genauso bei einem Neonazi oder Erzbischof oder Schlagersänger oder was auch immer.
Du hältst den Satz für "überflüssig", ich halte ihn nicht für überflüssig, weil das Landgericht diesen Punkt nicht für überflüssig hielt. Ich halte seine Entfernung für schädlich, aus den nun noch einmal ausführlich dargelegten Gründen. Deshalb stimme ich dieser Entfernung nicht zu; die Ersetzung durch das wörtliche Zitat aus der Pressemitteilung des Gerichts wäre hingegen möglich. --Amberg 17:26, 2. Sep. 2010 (CEST)
Wie du selbst sagst: "Ohne juristische Notwendigkeit". Das macht die Aufnahme von Spekulationen bei der Beschreibung eines juristischen Sachverhalts überflüssig. Theoretisch könnte man auch schreiben, dass "privates Interesse" sowohl sexuelles Interesse als auch Neugier enthalten kann. Aber wozu? Solange die genauen Beweggründe vom Gericht nicht festgestellt wurden, sind sie ohne Bedeutung. --Anomalie01 20:11, 2. Sep. 2010 (CEST)
Auch da sind wir wieder an einem Punkt, den wir vor ein paar Monaten schon hatten. Das ist nicht unsere Spekulation, das sind die Ausführungen des Gerichtes. Das Gericht hat dies geschrieben, wir haben es wiederzugeben, wenn wir keinen falschen Eindruck von dem erwecken wollen, was das Gericht ausgeführt hat. --Amberg 20:15, 2. Sep. 2010 (CEST)
Völlig richtig, es war die Spekulation des Gerichts. Ich sehe keinen Grund es nicht ebenso zu halten wie der BGH und darauf zu verzichten. --Anomalie01 20:38, 2. Sep. 2010 (CEST)
Anscheinend hast Du nicht verstanden, worum es bei Revision (Recht) geht. Der BGH hatte lediglich darüber zu entscheiden, ob das Urteil materiellrechtlich richtig ist und verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Dies wurde bejaht. Tatsachen hatte der BGH nicht zu bewerten, und folglich auch keine Urteilsbegründung abzugeben, in der Tatsachen bewertet oder kommentiert werden. --Amberg 21:04, 2. Sep. 2010 (CEST)
Das ist in dem Zusammenhang Unsinn. Wie du schon zutreffend ausgeführt hast, ist der von dir geliebte Satz nicht Bestandteil des Urteils, sondern eine kleine Randnotiz in einer Pressemitteilung. Der BGH hielt eine solche nicht für notwendig, obwohl er in seiner Pressemitteilung http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=53179&pos=1&anz=166 den gesamten Sachverhalt ausführlich beschreibt. Es bleibt dabei, die Feststellung, dass Tauss aus privatem Interesse handelte, reicht völlig. Warum er die Taten beging, weiß vermutlich nur Tauss selbst. --Anomalie01 21:11, 2. Sep. 2010 (CEST)
Es war auch Bestandteil der mündlichen Urteilsbegründung, wie sie von der Presse berichtet und zitiert wurde, sogar noch mit der Spekulation über Neugierde. Der BGH hatte sich, wie aus der von Dir verlinkten Pressemitteilung auch deutlichst hervorgeht, um diese Fragen überhaupt nicht mehr zu kümmern. Ansonsten folgt von mir nachher nochmal etwas Grundsätzliches und danach nur noch im Rahmen eines Vermittlungsaussschusses. --Amberg 21:30, 2. Sep. 2010 (CEST)
Mach mal. Da du offensichtlich von juristischen Dingen wenig Ahnung hast, lohnt sich eine weitere Diskussion über die Randnotiz in einer PM nicht --Anomalie01 21:34, 2. Sep. 2010 (CEST)
Aber beim BGH willst Du Dich auf einmal an der PM orientieren, und diese nicht nur zum Maßstab nehmen, wie wir das Verwerfen der Revision thematisieren (was ja in Ordnung ist), sondern auch noch, wie wir das Urteil des Landgerichts thematisieren, so als ob wir Revisionsinstanz wären. Grotesk. Wir haben zum Urteil des Landgerichts als Quellen: Die Pressemitteilung und die Berichte in der Presse über die mündliche Urteilsbegründung. Beide beinhalten, dass das Gericht, abweichend von der Staatsanwaltschaft, die ausdrücklich von einer sexuellen Motivation ausging, hervorgehoben hat, dass es nicht festgestellt habe, dass der Angeklagte seine Taten aufgrund eines sexuellen Interesses begangen habe. --Amberg 01:16, 3. Sep. 2010 (CEST)

(Wieder nach links)
Es gibt zwei Dimensionen dieser Sache: Eine juristische und eine gesellschaftliche. Juristisch ist die Feststellung entscheidend, dass Tauss aus privatem Interesse gehandelt habe. Ob dieses ein pädophiles sexuelles Interesse war, oder beispielsweise schlichte Neugierde macht "für die Tatbestandsverwirklichung" keinen Unterschied. Es ist ja nicht strafbar, pädophil veranlagt zu sein. Gesellschaftlich macht es einen himmelweiten Unterschied. Verurteilt zu sein, weil man sich, warum auch immer, kinderpornografisches Material besorgt hat, ist gesellschaftlich mindestens degradierend; verurteilt zu sein, weil man sich aus pädophilem sexuellem Interesse kinderpornografisches Material besorgt hat, ist absolut vernichtend. Die Staatsanwaltschaft wollte die Feststellung eines sexuellen Interesses bei Tauss. Das Landgericht ist ihr hierin, anders als in fast allen anderen Punkten, nicht gefolgt. Es hat es auch nicht dabei bewenden lassen, einfach nur von "privatem Interesse" zu sprechen, was juristisch genügt hätte, aber eben allgemein als "sexuelles Interesse" gedeutet worden wäre. Die Formulierung "privates Interesse" in Bezug auf kinderpornografisches Material ist eben nur scheinbar neutral; tatsächlich denkt jeder dabei zuerst an ein sexuelles Interesse. Deshalb hat das Gericht – manchmal blicken Richter eben über ihren juristischen Tellerrand hinaus und erkennen auch die gesellschaftliche Dimension ihres Tuns – in seiner mündlichen Urteilsbegründung, über die die Presse berichtet hat (und diese Berichte sind eine von zwei Quellen, die wir dazu haben) ausdrücklich ausgeführt, dass es mit der Feststellung von privatem Interesse nicht das sexuelle Interesse festgestellt (natürlich auch nicht ausgeschlossen) habe, mehr noch, es hat sogar eine mögliche Alternativerklärung mit der "Neugierde" geliefert. Die Presse, unsere Quelle, hat dies aufgegriffen und prominent berichtet. Auch in die Pressemitteilung zum Urteil, unsere zweite Quelle, ist dies aufgenommen worden – und keineswegs als "Randnotiz" –, allerdings ohne das Beispiel für eine Alternativerklärung.
Die Wikipedia – auch wenn einen das erschrecken muss, wenn man hinter die Kulissen blickt – hat heute eine enorme gesellschaftliche Bedeutung, insbesondere bzgl. der Angaben zu lebenden Personen. Wenn man einen Namen zum ersten Mal hört oder liest, wenn man einen Menschen, den man für enzyklopädisch relevant hält, persönlich kennen gelernt hat, schlägt man ihn heute als erstes in der Wikipedia nach. Daraus erwächst eine enorme Verantwortung in dem sehr heiklen Gebiet der Artikel über lebende Personen – wir könne da nicht mit der gleichen Unbekümmertheit rangehen, wie wenn wir über Nero oder Barbarossa schreiben. Schon gar gilt das auf dem noch viel heikleren Gebiet der Artikel über strafrechtlich verurteilte lebende Personen. Personen des öffentlichen Lebens müssen damit leben, dass über ihre strafrechtlichen Verurteilungen hier etwas steht. Aber wenn das Gericht, das die Verurteilung ausgesprochen hat (die nun durch Abweisung der Revision Rechtskraft erlangt hat), ausdrücklich eine erläuternde Feststellung trifft, die verhindert, dass die Formulierung "privates Interesse" so interpretiert wird, wie sie ohne Erläuterung interpretiert wird, nämlich als "sexuelles Interesse", dann haben wir nach meiner Überzeugung diese Erläuterung unserer Leserschaft nicht vorzuenthalten, weil sonst genau die Suggestion geschähe, die das Gericht verhindern wollte. Durch das pseudoneutrale "private Interesse" ohne Erläuterung könnte der Eindruck entstehen, das Gericht habe Tauss zum Pädophilen gestempelt. Das gilt es zu vermeiden. Schon die abgeschwächte Form, in der das jetzt da steht, ist ein erhebliches Zugeständnis an Dich.
Sachstand ist hier: Es gibt eine von Dir seinerzeit gebilligte und sogar selbst formulierte bisherige Konsensversion, die nun durch administrativen Eingriff wieder eingesetzt wurde. Wenn Du wieder eigenmächtig streichst, wird das Gleiche erneut passieren. Du hältst die beiden Sätze für "überflüssig" – es gibt viele überflüssige Sätze in der Wikipedia wie auch in den meisten anderen Publikationen. Ich halte sie nicht für überflüssig, und ihre Entfernung für schädlich. Wenn es sein muss, können wir auf dieser Grundlage in ein Vermittlungsverfahren gehen, auch wenn mir nicht klar ist, warum jemand diesen Aufwand treiben will wegen zwei Sätzen in einem keineswegs überlangen Artikel, die er lediglich für überflüssig hält. Sonst bleibt es halt, wie es ist. --Amberg 01:16, 3. Sep. 2010 (CEST)

Es ist schon erstaunlich, welchen Elan du hier an den Tag legst, um einen Satz zu verteidigen, der bei der Straffung des Textes einfach weggefallen ist. Für mich bleibt es eine überflüssige Randnotiz, die nicht erwähnenswert ist. Was anderes wäre, wenn das Gericht konkret eine sexuelle Motivation von Tauss ausgeschlossen und darauf hingewiesen hätte. So liegt der Fall hier aber nicht. So wie ich die Sache sehe, hat sich deine Mitarbeit an dem Artikel bislang auf Reverts beschränkt. Zudem stand es dir ja frei, den von dir gewünschten Satz einfach wieder zu ergänzen. Da deine Position bislang keine Unterstützung fand, sehe ich nicht ein, warum eine Weiterbearbeitung des Artikels blockiert werden soll.
Ich werde den Satz bei einer Neufassung nicht wieder aufnehmen, da er – wie dargelegt – mehr für Verwirrung als für Klarheit sorgt. Wäre der Hinweis wirklich so wichtig, wie du sagst, hätte der BGH sicherlich auch darauf hingewiesen. Hat er aber nicht. Deinen Einwand, der BGH sei nicht in der Lage, den Sachverhalt zutreffend wiederzugeben, halte ich für äußerst abwegig. --Anomalie01 02:24, 3. Sep. 2010 (CEST)
Ich habe nie gesagt, der BGH sei nicht in der Lage zu irgendetwas. Er hatte über die Revision zu entscheiden; da spielte die Erläuterung des Landgerichts zu seiner Formulierung "privates Interesse" keine Rolle. Der BGH hat das Urteil des Landgerichts als fehrlerfrei bestätigt; zu Einzelheiten hätte er sich höchstens äußern müssen, wenn er es stattdessen wegen Fehlerhaftigkeit aufgehoben hätte.
Die Weiterbearbeitung des Artikels ist auch nicht blockiert. Der Artikel ist nicht gesperrt. Das Einzige, was blockiert ist, ist die Entfernung der nach langer Diskussion im Konsens formulierten Sätze: Wie dieses private Interesse ausgesehen haben könnte, ließ das Gericht offen, da eine solche Feststellung für die Tatbestandsverwirklichung nicht erforderlich war. Für das Urteil maßgeblich war, dass Tauss’ Taten für eine „Recherche“ weder notwendig noch geeignet gewesen seien. Wenn Du sie für unwichtig hältst, kann es für dich ja auch nicht so gravierend sein, sie drinzulassen. Ich habe nun wirklich ausführlich begründet, warum ich sie für wichtig halte. Wieder eingesetzt habe ich sie zweimal, Du hast sie zum dritten Mal wieder entfernt, beim dritten Mal Wiedereinsetzen wäre es auch von mir ein Edit-War gewesen: Deshalb habe ich stattdessen ein administratives Eingreifen über die VM herbeigeführt; ein erneutes Entfernen ohne Konsens wäre ein Zuwiderhandeln gegen ein Adminentscheidung mit den entsprechenden Konsequenzen für Artikel und Benutzer. --Amberg 02:56, 3. Sep. 2010 (CEST)
Nachtrag: Für mehr Verwirrung als Klarheit sorgt die Formulierung "privates Interesse" ohne nähere Erläuterung, weil "privates Interesse" an kinderpornografischem Material als "sexuelles Interesse" gelesen wird. Deshalb hat ja das Gericht die Erläuterung hinzugefügt. --Amberg 03:08, 3. Sep. 2010 (CEST)
Das ist völliger Unsinn. Der BGH verzichtete in seiner Pressemitteilung nicht aus rechtlichen Gründen auf deinen Lieblingssatz, sondern weil er ihn zur Erklärung des Falles schlicht nicht für notwendig hielt. Dieser Auffassung schließe ich mich lediglich an. Sofern von anderen Usern keine gravierenden Einwände erhoben werden, werde ich den Absatz wie vorgeschlagen bearbeiten. In seiner jetzigen Form ist er teilweise unrichtig (die zu klärende Rechtsfrage war nicht § 184b StGB). Zudem ist die einfachere Formulierung vorzuziehen, sofern nicht wesentliche Dinge untergehen. Du hättest ja dein eines Sätzlein ergänzen können, anstatt einen Edit-War zu starten und andere User unberechtigt per VM anzuschwärzen. Eine Erläuterung zum "privaten Interesse" bringt dein Satz sowieso nicht. Das kann, wie das Gericht schon anmerkte, alles Mögliche sein und beinhaltet keine Feststellungen zum Fall Tauss. Daher bleibe ich dabei: Ebenso wie der BGH einfach auf diesen überflüssigen Satz verzichten. --Anomalie01 04:56, 3. Sep. 2010 (CEST)

Ich habe nun den Wortlaut der zusammenfassenden BGH-Pressemitteilung eingebaut. Damit sollte sich das Problem erledigt haben. Die leidigen Anführungszeichen sind nun auch weg. --Anomalie01 05:28, 3. Sep. 2010 (CEST)

Und zurück auf die durch Adminentscheid wieder eingesetzte Konsensversion. Die Pressemitteilung des BGH taugt als Quelle für die dortige Revision, aber nicht für das Landgerichtsurteil. Außerdem scheinst Du in deiner Erregung sogar die Regeln urheberrechtlich korrekten Zitierens vergessen zu haben. --Amberg 08:38, 3. Sep. 2010 (CEST)
Nun ist mir klar, dass es dir wirklich nur darum geht, die Verbesserung des Artikels zu behindern. Jeglicher Lösungsansatz für das Problem wird von dir mit einem Revert beantwortet. Ich dachte du freust dich, dass die strittige Passage mit dem "privaten Interesse" nicht mehr drin steht und hatte wirklich die Hoffnung, dass du die neutrale Formulierung des BGH akzeptieren würdest. Dem scheint nicht so zu sein. Was du bezüglich der BGH-Pressemitteilung argumentierst, ist schlichter Unfug. Ich traue dem BGH zu, einen juristischen Sachverhalt korrekt darzustellen. --Anomalie01 08:51, 3. Sep. 2010 (CEST)

Nachtrag zum Thema URV: "Wenn sich Übernahmen im Bereich ganz weniger Sätze (in einem längeren Artikel nicht mehr als 5-10) bewegen, die nicht wortwörtlich übernommen werden und auch keine besondere individuelle Gestaltung oder kreative Eigenheit aufweisen, sondern lediglich nüchterne Fakten enthalten, kann dies aus urheberrechtlicher Sicht nicht beanstandet werden.", siehe Wikipedia:Textplagiat. Scheinbar suchst du mit aller Gewalt nach einem Haar in der Suppe, während ich mich bemühe, den Konflikt zu lösen. --Anomalie01 09:01, 3. Sep. 2010 (CEST)

VM wegen Editwar. Kleiner Tip zur URV: Du hast das Zitat nicht als solches gekennzeichnet und nachgewiesen. Es geht offensichtlich nicht ohne externe Vermittlung; meien Bereitschaft dazu besteht fort. --Amberg 09:03, 3. Sep. 2010 (CEST)
Dann mach mal. Hatte ich schon gestern gesagt. Hier bist du jedenfalls zu keiner Lösung bereit. --Anomalie01 09:09, 3. Sep. 2010 (CEST)
Nur mal eine Verständnisfrage: Lehnst du die "BGH-Version" prinzipiell oder wegen der URV-Befürchtung ab? Letzteres ließe sich ja sicherlich leicht beheben. --Anomalie01 10:43, 3. Sep. 2010 (CEST)
Prinzipiell. Zum einen enthält sie unenzyklopädische Details wie etwa "in der Innentasche eines in seinem Schrank hängenden Jacketts bzw. in der hinteren Reihe eines zweireihig bestückten Bücherregals". Zum anderen halte ich es für plausibler, das Landgerichtsverfahren anhand der Medienberichte darüber und der Pressemitteilung des Landgerichts selbst darzustellen. Und schließlich, was damit zusammenhängt, halte ich es nach wie vor für wichtig, dass die Leser mitgeteilt bekommen, dass das Landgericht ein nichtsexuelles Interesse wie etwa Neugierde als Motivation ausdrücklich für möglich erklärt hat. Dieser Punkt ist, wie bereits gesagt, Teil der Berichterstattung gewesen. Es ist zwar richtig, dass in der "BGH-Version" die Formulierung "privates Interesse" nicht mehr vorkommt, aber m. E. besteht auch hier die Gefahr genau der Suggestion, die das Landgericht vermeiden wollte. Ich habe mir letzte Nacht sehr viel Zeit genommen, um ausführlich zu begründen, warum dies m. E. in diesem Artikel über eine lebende Person wichtig ist. Du bist auf diesen Punkt überhaupt nicht eingegangen. --Amberg 15:30, 3. Sep. 2010 (CEST)
Das habe ich mir auch ausführlich durchgelesen. Wir haben da offensichtlich sehr unterschiedliche Standpunkte. Ich möchte den Abschnitt gerne auf die juristischen Fakten beschränken. Du hingegen möchtest den Fall auch gesellschaftlich betrachten. Ich sehe die Gefahr der Suggestion nicht als so erheblich an, zumal Tauss seine eigene Sicht der Dinge entwickelte und publizierte [[34]]. Größer wird diese Gefahr sogar, wenn man das noch mit Spekulationen unterfüttert, z.B. was privater Besitz von Kinderpornos so alles beinhalten könnte. Gerade deshalb will ich alles Unklare in diesem Fall weglassen und mich auf die juristischen Details beschränken. Ich hänge nicht an einzelnen Formulierungen in der BGH-Pressemitteilung wie "in der Innentasche eines in seinem Schrank hängenden Jacketts bzw. in der hinteren Reihe eines zweireihig bestückten Bücherregals". Die kann man meinetwegen auch anders fassen. Aber ich habe Zweifel, ob hier überhaupt noch ein Konsens möglich sein wird. --Anomalie01 16:00, 3. Sep. 2010 (CEST)
Das ist mal eine sachliche, argumentative Stellungnahme, mit der ich etwas anfangen kann. Es ist ja auch durchaus in Deinem Interesse, einen Konsens zu finden, denn ohne Konsens bleibt es bei der bisherigen Formulierung, die ja mal im Konsens entstanden ist, und auf die jetzt zum zweiten Mal administrativ zurückgesetzt wurde. Wir haben ja jetzt notfalls einen Monat Zeit, wenn sich nicht eher eine Einigung finden und die Entsperrung vorzeitig beantragen lässt.
Es geht mir auch, dass ist hoffentlich klar geworden, nicht darum, dass irgendwelche Spekulationen von uns da rein sollen. Was nun die Aussagen des Gerichts zu dem umstrittenen Punkt betrifft (ob man sie nun "Spekulationen" nennt oder nicht), so ist für mich entscheidend, dass dieser Punkt in der Berichterstattung eine wesentliche Rolle spielte. Hier etwa wurde er extra noch nachträglich eingefügt. Hier steht er sogar geradezu im Mittelpunkt der Berichterstattung, einschließlich der m. E. allerdings irreführend formulierten Überschrift. Und da kommen wir zu dem Umstand, dass die Erwähnung des Punktes Missverständnissen von beiden Seiten vorbeugen kann. Wer nämlich bei der taz nur die Überschrift liest, oder gar die Twitter-Mitteilung von Tauss, könnte den falschen Eindruck gewinnen, dass das Gericht eine sexuelle Motivation ausgeschlossen habe. Wer andererseits nur davon liest, dass privates Interesse festgestellt wurde (oder dienstliches ausgeschlossen, was aufs Gleiche hinausläuft), könnte den ebenso falschen Eindruck gewinnen, es sei sexuelles Interesse unterstellt worden. Da scheint es mir am sinnvollsten, darzustellen, was das Gericht tatsächlich erklärt hat. --Amberg 02:22, 4. Sep. 2010 (CEST)
Deshalb habe ich ja auch kein Problem, das "private Interesse" einfach rauszunehmen, auch wenn das nunmal die einzige Feststellung ist, die das Gericht im Fall Tauss getroffen hat. Ich sehe nicht, inwiefern Wikipedia die Aufgabe hat, die Berichterstattung der Presse zu korrigieren oder zu ergänzen. Von mir aus kannst du den Artikel auch auf ewig einfrieren lassen, dann bleiben eben auch manch falsche oder inaktuelle Dinge drin. Jedenfalls weiß ich momentan nicht, wie man die gewünschte Aussage in den "BGH-Text" einflechten könnte. Entweder nimmt man das "private Interesse" elegant raus, oder wir diskutieren weiter. Bislang hast du allerdings außer einer umfangreichen Diskussion und diversen Reverts noch nichts zur Lösung deines Problems beigetragen. --Anomalie01 14:47, 4. Sep. 2010 (CEST)
Schade, dass Du nach Deinem vernünftigen letzten Beitrag nun wieder mit diesen Verdrehungen anfängst. Ich habe kein Problem mit der derzeit bestehenden Konsensversion von Anfang Juni, auch wenn ich sie in der Wiedergabe der Aussagen des Gerichts etwas schwach und vage finde, aber das haben Kompromisse so an sich, dass man nicht 100% von dem bekommt, was man will. Du hast auf einmal Probleme mit der Konsensversion, der Du damals zugestimmt und die Du selbst formuliert hast, und Du hast Dich zweimal nicht an das Prinzip gehalten, dass Vorschläge zur Veränderung umstrittener Passagen, zu denen es schließlich eine Einigung gegeben hat, vorher auf der Diskussionsseite zur Debatte zu stellen sind, und nur im Konsens umgesetzt werden.
Ich habe nie gesagt, dass ich das "private Interesse" raushaben will. Herr Tauss wurde wegen einer Straftat verurteilt, und bei einer Straftat ist die Frage des Motivs eine zentrale. Hier gilt das besonders, weil Tauss den Besitz des Materials ja von vornherein zugegeben hatte. Die ganze öffentliche Aufmerksamkeit galt also der Frage des Motivs. Dazu hat das Landgericht ausgeführt:
  • Motiv Recherche für Abgeordnetentätigkeit (wie vom Angeklagten behauptet): nein; Motiv privates Interesse: ja; Motiv privates sexuelles Interesse: nicht festgestellt, war auch für Tatbestandsfeststellung nicht nötig, denkbar ist alternativ auch andersgeartetes privates Interesse, etwa Neugierde.
Dies wurde so in den Medien – überwiegend korrekt, auch von der taz außer der irreführenden Überschrift – prominent berichtet, und dies sollte der Artikel ebenfalls berichten. Also: "Privates Interesse" selbstverständlich erwähnen, denn das war ja festgestelltes Motiv, aber auch die Erläuterung, die das Gericht dazu gegeben hat, und ohne die das "private Interesse missverständlich sein könnte, ebenfalls erwähnen. Möglichst noch präziser als in der Konsensversion, aber wenn sich dafür – wie Anfang Juni – keine Einigung finden lässt, dann eben so wie bisher. Dass das zugleich auch die falsche Darstellung korrigiert, die Herr Tauss getwittert hat, ist nicht entscheidend, freilich ein begrüßenswerter Nebeneffekt, der sich automatisch einstellt, wenn man halt korrekt informiert. --Amberg 04:56, 5. Sep. 2010 (CEST)

Eine Diskussion um des Kaisers Bart. Dann schreiben wir eben zu dem "BGH-Text" hinzu: "Zu sexuellen Motiven traf das Gericht keine Feststellungen, da dies für die Tatbestandsverwirklichung des § 184b StGB nicht erforderlich war.'' --Anomalie01 06:53, 6. Sep. 2010 (CEST)

Gute und konstruktive Annäherung. Mit dem Satz bin ich weitgehend einverstanden, mit einer kleinen Modifikation:
  • Zur Frage, ob sexuelle Motive vorgelegen haben, traf das Gericht keine Feststellungen ...
Für das davor Stehende schlage ich eine Kombination aus Teilen jeweils der "Landgerichts-" und der "BGH-Version" vor:
  • Am 28. Mai 2010 wurde Tauss nach § 184b StGB wegen des „Besitzes kinderpornographischer Schriften u.a. in insgesamt 102 Fällen“ [ref wie bisher] zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten zur Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit wurde auf zwei Jahre festgelegt. Tauss' „Einlassung [...], er habe die Taten in Ausübung seines Bundestagsmandats begangen, um eigene Erkenntnisse über die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet zu gewinnen, [war] das Landgericht nicht gefolgt.“ [ref zur BGH-Pressemitteilung]
Zu klären wäre allerdings, warum das LG von 102, der BGH von 95 Fällen spricht. Könnte das damit zusammenhängen, dass das LG von "Besitzes [...] u. a.", der BGH von "u. a. [...] Sichverschaffens" spricht?
Damit wären m. E. die wesentlichen Anliegen erfüllt: Straffung, die ja bei einem sehr langen Zitat aus der BGH-PM mitsamt enzyklopädisch unerheblichen Details verloren ginge, aber auch Vermeiden des Satzes mit "Recherche" in Anführungszeichen, indem dieser durch die BGH-Formulierung ersetzt wird. Mit dem Rauslassen der Erläuterungen zur Verteidigungsstrategie von Tauss bin ich einverstanden, da diese schon vorher erwähnt wird. Können wir uns in diesem Sinne einigen? --Amberg 05:38, 7. Sep. 2010 (CEST)
Dein Vorschlag "Zur Frage, ob..." passt mir nicht so ganz, denn es wird ja im restlichen Satz erklärt, warum sich die Frage für das Gericht gerade nicht stellte. Die Frage nach der unterschiedlichen Anzahl vermag ich auch nicht zu beantworten. Es kann nur so sein, dass das LG noch etwas aus dem "u.a." mit eingerechnet hat. Vielleicht wird es eines Tages mal die schriftliche Urteilsbegründung geben. Derzeit ist sie leider nirgends zu finden, sonst hätten wir diese Diskussion vermutlich gar nicht führen müssen. --Anomalie01 05:56, 7. Sep. 2010 (CEST)
Ich halte es schon für wichtig, dass deutlich wird, dass es um das "ob" geht. "Zu sexuellen Motiven traf das Gericht keine Feststellungen" kann man, zumindest als nichtjuristischer Normalleser, auch so verstehen, als ob nur dazu wie sexuelle Motive ausgesehen haben könnten keine Feststellung getroffen worden sei, weil das ja nicht nötig war.
Immerhin lautet die Formulierung aus der PM des Landgerichts:
  • Die Kammer hat allerdings nicht festgestellt, dass der Angeklagte die Taten aufgrund eines sexuellen Interesses begangen hat; dies war für die Tatbestandsverwirklichung auch nicht erforderlich.
Übrigens strenggenommen auch keine kausale Verbindung zwischen den Sätzen, keinerlei Suggestion im Sinne von: Wenn es erforderlich gewesen wäre, hätten wir es schon feststellen können. Vielleicht ist es, weil alle Versuche der Paraphrasierung unscharf sind, doch am besten, die Passage einfach wörtlich zu zitieren, so wie sie da steht. Wir wollen auch nicht vergessen, dass das Gericht ja in der mündlichen Urteilsbegründung auch noch das von den Medien zitierte Alternativerklärungsangebot gemacht hat. Dieses zu zitieren, wäre eine andere Möglichkeit, die Suggestion zu vermeiden, im Grunde habe das Gericht Tauss schon für pädophil gehalten, nur sei es halt nicht nötig gewesen, dies ausdrücklich festzustellen. Die Formulierung könnte dann lauten:
  • Zu sexuellen Motiven traf das Gericht keine Feststellungen, da dies für die Tatbestandsverwirklichung des § 184b StGB nicht erforderlich war. Es erklärte, es sei auch denkbar, dass Tauss „sich schlicht aus Neugierde in der Kinderpornoszene bewegte“[Link FAZ, siehe oben].
Das sind jetzt drei Angebote: Entweder meine Formulierung aus meinem letzten Beitrag, oder das wörtliche Zitat aus der Landgerichts-Mitteilung (was mir am klarsten und unangreifbarsten zu sein scheint), oder Deine Formulierung, aber mit dem "Neugierde"-Zitat. --Amberg 04:41, 10. Sep. 2010 (CEST)
Du tust ja gerade so, als habe ihm das Gericht die Neugier ausdrücklich attestiert. Entweder finden wir hier eine Lösung, die auf dem alten (von dir gerne zitierten) Kompromissvorschlag aufbaut, oder wir lassen es. Ich lasse mich gerne breitschlagen, den Satz ''Zu sexuellen Motiven traf das Gericht keine Feststellungen..." aufzunehmen. Das andere geht mir doch deutlich zu weit. --Anomalie01 09:08, 10. Sep. 2010 (CEST)
Anomalie01, ich kann Amberg in seinen Ausführungen nur zustimmen. Du hast hier, wie Du selbst schreibst, erneut eine (aus Deiner Sicht) "Diskussion um des Kaisers Bart" in einer von Dir anscheinend bereits akzeptierten Angelegenheit entflammt (und das nicht zum ersten Mal, vgl.[35]). Das hast Du dann per Editwar fortgeführt und versucht, Amberg den Schwarzen Peter dafür zuzuschieben. Wenn dieser Streit wirklich so unwesentlich für Dich ist, dann lass ihn doch einfach bleiben. Für Andere ist er offensichtlich wichtiger als für Dich des Kaisers Bart. Wikipedia ist kein Wunschkonzert Einzelner, und im Konfliktfall ist es meistens ein sinnvollerer Kompromiss, zusätzliche, eventuell irrelevante Information aufzunehmen, als sie ersatzlos zu streichen.
Es ist keineswegs so, dass Amberg der einzige ist, der das umstrittene Detail aus der Landgerichtsentscheidung für wesentlich hält, und das muss Dir (entgegen Deinen anderslautenden Ausssagen) auch sehr wohl bekannt gewesen sein, nachdem Du an der Diskussion von Anfang Juni maßgeblich beteiligt warst und außerdem von Amberg nochmals darauf hingewiesen wurdest. Neben Reinhard Wenig, IGEL und Janschejbal habe ja auch ich mich damals für die Erwähnung ausgesprochen. Andere waren damals Deiner Meinung, aber es ist absurd, Amberg in dieser Angelegenheit quasi als einsamen Geisterfahrer darzustellen. Außerdem können natürlich auch Mehrheiten Unrecht haben.
Der Rückgriff auf Argumente der Art "hast bisher hier nur revertiert", die gar nichts mit der umstrittenen Passage zu tun haben, spricht übrigens meistens lediglich dafür, dass das Fehlen von sachlichen Argumenten kaschiert werden soll. --Grip99 01:42, 11. Sep. 2010 (CEST)
Es ist ja auch erwähnt. Und zwar am Rande. Ihr könnt euch ja noch bisschen gegenseitig füttern. Nach Ablauf der Sperre werde ich den Artikel - aufbauend auf dem damaligen Kompromiss, wie oben beschrieben - ändern. Was in der "alten Version" nicht drin war, wird auch in der neuen Version nicht zu berücksichtigen sein. --Anomalie01 08:59, 11. Sep. 2010 (CEST)
Das heißt, Du bist jetzt auf einmal wieder mit der alten Kompromissformulierung einverstanden? --Amberg 07:02, 12. Sep. 2010 (CEST)

Ich bin mit folgendem einverstanden: Am 28. Mai 2010 wurde Tauss nach § 184b StGB wegen des „Besitzes kinderpornographischer Schriften u.a. in insgesamt 102 Fällen“ [ref wie bisher] zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten zur Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit wurde auf zwei Jahre festgelegt. Tauss' „Einlassung [...], er habe die Taten begangen, um eigene Erkenntnisse über die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet zu gewinnen, war das Landgericht nicht gefolgt. Zu sexuellen Motiven traf das Gericht keine Feststellungen, da dies für die Tatbestandsverwirklichung des § 184b StGB nicht erforderlich war. --Anomalie01 20:04, 12. Sep. 2010 (CEST)

Darauf habe ich oben schon geantwortet. --Amberg 03:01, 29. Sep. 2010 (CEST)
Das Gericht ließ offen, ob Tauss aus sexuellem Antrieb handelte. Nur das ist der springende Punkt und die relevante Information. Falls du die Sache um weitere Details ergänzen möchtest, besorg doch einfach die schriftliche Urteilsbegründung vom Landgericht Karlsruhe. Dann können wir gerne über weitere Details zum "Privatinteresse" des Herrn Tauss sprechen, anstatt über Spekulationen zu streiten.--Anomalie01 17:53, 7. Okt. 2010 (CEST)
Hier können nur veröffentlichte Quellen zitiert werden. Also die Pressemitteilung des Landgerichts – von mir mehrfach vorgeschlagen – und die mündliche Urteilsbegründung, soweit sie in der Presse übereinstimmend zitiert wurde. Deine Formulierung ist kein Konsens und schlichtweg falsch. Das Gericht hat nicht "zu sexuellen Motiven keine Feststellung getroffen", sondern es hat erklärt: Die Kammer hat allerdings nicht festgestellt, dass der Angeklagte die Taten aufgrund eines sexuellen Interesses begangen hat; dies war für die Tatbestandsverwirklichung auch nicht erforderlich. Also ist allenfalls möglich (eigentlich schon eine Abschwächung der LG-Formulierung), zu sagen, wie ein weiterer Formulierungsvorschlag von mir oben lautete, und wie du ja selbst jetzt sagst: "Zur Frage, ob sexuelle Motive vorgelegen haben, traf das Gericht keine Feststellungen", und nicht, wie deine Formulierung suggeriert, zur Frage des "Wie". Es gibt übrigens, wie ich auch schon oben sagte, eigentlich keine kausale Verbindung zwischen den beiden Sätzen der Landgerichtserklärung,; schon das "da" ist im Grunde Interpretation, aber gerade noch vertretbar, weil es auch in der Presse so gedeutet wurde. --Amberg 18:21, 7. Okt. 2010 (CEST)
Nachtrag: Um es nochmal klar zu sagen: Wenn Du genau die Primärquelle (also die Erklärung des Landgerichts) wiedergeben willst, dann solltest Du damit einverstanden sein, sie wörtlich zu zitieren. Wenn du damit nicht einverstanden bist, zeigt das nur, dass du gewillt bist, sie verfälscht wiederzugeben. --Amberg 18:24, 7. Okt. 2010 (CEST)
Das sagt jemand, der sich gegen die Zitierung der BGH-Erklärung sträubte. --Anomalie01 21:06, 7. Okt. 2010 (CEST)
Noch ein Nachtrag: Und warum bitte hast Du die durch mich vorgenommene, selbstverständlich erforderliche Kennzeichnung Deines eigenen wörtlichen BGH-Zitats als Zitat wieder rückgängig gemacht? --Amberg 18:30, 7. Okt. 2010 (CEST)
Einen einzelnen Satz aus einer PM zu übernehmen, ist keine URV. Die Kennzeichnung ist für den normalen Leser eher irreführend als hilfreich. --Anomalie01 21:06, 7. Okt. 2010 (CEST)
Und schließlich noch ein Formulierungsvorschlag, der exakt dem entspricht, was du oben schreibst:
  • "Ob sexuelle Motive vorgelegen haben, wurde vom Gericht nicht festgestellt..."
--Amberg 18:55, 7. Okt. 2010 (CEST)
Dann ergänzen wir den Satz doch einfach: "Zu sexuellen Motiven traf das Gericht keine Feststellungen, da dies für die Tatbestandsverwirklichung des § 184b StGB nicht erforderlich war. Das Urteil beschränkte sich auf die Feststellung eines "ausschließlich privaten Interesses" an dem Material.--Anomalie01 21:23, 7. Okt. 2010 (CEST)

Deinen Vorschlag habe ich unter Berücksichtigung von Ambergs Kritik überarbeitet: "Zur Frage ob sexuelle Motive vorlagen traf das Gericht keine Feststellungen, da dies für die Tatbestandsverwirklichung des § 184b StGB nicht erforderlich war. Das Urteil beschränkte sich auf die Feststellung eines "ausschließlich privaten Interesses" an dem Material." Vielleicht könnt ihr damit beide leben? --Haruspex 00:58, 8. Okt. 2010 (CEST)

Damit kann ich leben. --Anomalie01 02:02, 8. Okt. 2010 (CEST)
Ich auch, also setze ich es so um. Ich habe mich, nebenbei bemerkt, auch nie "gegen die Zitierung der BGH-Erklärung gesträubt", wo diese als Primärquelle dient, also bzgl. der BGH-Entscheidung zur Verwerfung der Revision. Bzgl. des Landgerichtsurteil ist die BGH-Erklärung logischerweise keine Primär-, sondern Sekundärquelle. --Amberg 23:13, 10. Okt. 2010 (CEST)
Vielleicht bekommen wir noch die schriftliche Urteilsbegründung. Zumindest stellt Tauss in Aussicht, diese zu veröffentlichen: http://www.tauss-gezwitscher.de/?p=1192#comment-2211 Interessant finde ich Tauss' dortige Aussage: "Denn an vielen Stellen übernimmt das Gericht leider nur die Polemik der Staatsanwaltschaft, was mich etwas enttäuscht hat." Dann hätten wir eine Primärquelle, wie sie primärer nicht sein kann.--Anomalie01 02:24, 19. Okt. 2010 (CEST)

Rechtskraft

Das Urteil wurde amtlich am 25. August Rechtskräftig. Der Beschluss ist zwar vom 24. August, aber das amtliche Datum der 25. wegen zustellung. Habe das mal korrigiert. Ich habe extra beim LG Karlsruhe angerufen um dies zu verifizieren. (nicht signierter Beitrag von 79.253.139.4 (Diskussion) 11:16, 2. Nov. 2011 (CET))

"Beim Landgericht angerufen" ist keine nachvollziehbare Quelle... --Nobody Perfect 12:40, 2. Nov. 2011 (CET)
Welche Quelle belegt denn den 24. August? (Steht in de Wikipedia ist auch keine nachvollziehbare Quelle... (78.54.106.212 18:11, 6. Nov. 2011 (CET))
Lesen hilft! Die Quelle, die auch im Artikel angegeben ist, nämlich die Website des BGH höchstselbst. --Nobody Perfect 15:56, 14. Nov. 2011 (CET)

NSU-Liste

Was soll diese Änderung, wenn man doch gar nichts Genaues weiß? Das ist entweder irrelevant (wenn es sich um 10000 Datensätze handelt) oder zumindest nicht gut genug abgesichert, um jetzt schon in den Artikel zu kommen.--Grip99 13:22, 10. Dez. 2011 (CET)

Sehe ich wie Du. Habs rausgenommen. --KurtR 19:12, 10. Dez. 2011 (CET)

Jörg Tauss (erl.)

Jörg Tauss ist seit 17. Dezember verheiratet.--91.22.228.149 12:01, 26. Feb. 2012 (CET)

Nach den meisten Quellen aber seit Juli 1976. Beleg für die Behauptung? --Constructor 19:33, 26. Feb. 2012 (CET)
Es genügt das Jahr, somit ist das Problem gelöst. Habs geändert. --KurtR (Diskussion) 23:39, 18. Jan. 2018 (CET)

Krimreise und Ermittlungsverfahren wegen Sanktionsverstoß

Gegen Tauss ermittelt derzeit die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz. Tauss soll als Vorsitzender des Vereins "West-Ost-Gesellschaft" eine Gruppenreise auf die Krim organisiert und damit gegen EU-Sanktionen verstoßen haben:

Tauss wehrt sich gegen den Vorwurf mit dem Hinweis, Aktivitäten ohne Gewinnerzielungsabsicht fielen nicht unter die Sanktionen, wirft den Behörden "versuchte Einschüchterung" vor und geht damit auch an die Öffentlichkeit:

Die Staatsanwaltschaft hat bisher keine Pressemitteilung zum Verfahren herausgegeben.

Die Frage ist nun, ob dazu etwas in den Artikel soll. Eine ziemlich umfangreiche Einfügung eines neu angemeldeten Benutzers, der offenbar mit der West-Ost-Gesellschaft verbunden ist, wurde mit Hinweis auf WP:BIO und WP:WWNI revertiert. Der Editwar darum ist nun zum Glück erst mal ohne Maßnahmen beendet.

WP:BIO spricht m.E. nicht gegen eine Erwähnung des Verfahrens in der Wikipedia. Es gibt nicht nur (wenn auch bisher wenig) Medienberichte darüber, Tauss geht in der Angelegenheit sogar selbst an die Öffentlichkeit. Eine andere Frage ist, ob das Ereignis bedeutsam genug ist, um hier erwähnt zu werden. Für ganz unbedeutend halte ich die Sache nicht, auch weil hinter der Auseinandersetzung die Rechtsfrage nach der Reichweite der Sanktionen wegen der Krim steht. Tauss selbst weist etwa auf bestehende Städtepartnerschaften hin, für die das eine Rolle spielen könnte. Andererseits reicht fürs erste sicher eine kurze Darstellung, dass es Ermittlungen gibt und worüber Streit besteht. --Mark (Diskussion) 13:06, 31. Jul. 2017 (CEST)

Nimm doch bitte die WP:3M zu Hilfe. Da hier schon das Thema über die VM geklärt werden soll wäre jetzt der richtige Zeitpunkt, das "offiziell" zu klären. --Wassertraeger (‏إنغو‎) 13:11, 31. Jul. 2017 (CEST)
Wir sollten doch eher erst mal schauen, ob wir hier Konsens erzielen können. Auf die VM habe ich die Sache nur gebracht, weil ein Editwar statt einer Diskussion lief. Wenn hier keine Einigung zustande kommt, können wir immer noch 3M benutzen. --Mark (Diskussion) 13:15, 31. Jul. 2017 (CEST)
Und in der VM wurden ja auch gleich die Pflöcke für den Claim eingeschlagen. Damit ist aus meiner Sicht die Chance vertan eine sachliche Debatte zu führen. Ich habe mir übrigens noch gar kein richtiges Bild gemacht. Naja, ich setze mal das hier auf meine Beo, damit ich es nicht vergesse (die Nummer 643 oder so?). --Wassertraeger (‏إنغو‎) 13:33, 31. Jul. 2017 (CEST)
Solange kein Verurteilung besteht, ist das nicht relevant. Die Ermittlungen können auch eingestellt werden. Bei Kai Diekmann folgte nach ersten Presseberichten auch nichts mehr. --AlternativesLebensglück (Diskussion) 16:41, 31. Jul. 2017 (CEST)
Da er selber die Werbetrommel rührt und die Medien das anscheinend zur Kenntnis nehmen, ist imho bereits das Verfahren relevant. Solange wir keine Vorverurteilung und auch keinen "Vorfreispruch" reinschreiben ist es doch okay. Wir bilden einfach nur die mediale Rezpetion dazu ab (keine Rezeption=kein Text, ausreichende Rezeption=Text) und gut ist. --Wassertraeger (‏إنغو‎) 09:15, 1. Aug. 2017 (CEST)
In völlig überdimensionierter Form soll hier durch einen SPA mit deutlichem IK eine noch nicht einmal spruchreife Fußnote der Biografie Tauss’ breitgetreten werden. Wenn Sie, Hr.Wassertraeger (‏إنغو‎) den Schmonzes (inkl. des tollen Engagements von Tauss in Belarus!) drinnen haben wollen, dann müssen Sie halt ggfs. die Einlassungen des SPA sichten. Vorallem aber erst einmal iSv von WP überarbeiten. Mit mir ist so eine POV-G'schicht net zu machen. MfG, --Brodkey65|...Am Ende muß Glück sein. 09:23, 1. Aug. 2017 (CEST)
Ich bitte Dich, Brodkey65, darum, die Angelegenheit nun sachlich, d.h. unabhängig von irgendwelchen möglichen Eigenschaften der Person, auf die diese Diskussion ursächlich zurückgehen mag, zu diskutieren. Deren Beiträge unverändert wiederherzustellen, hat hier noch niemand vorgeschlagen, von daher wird sie auch keiner sichten. Die Frage ist, ob es angesichts der (allerdings bisher ziemlich geringen) Presseberichterstattung über den Fall, der Bekanntheit des Beschuldigten, der Tatsache dass er in dieser Sache selbst an die Öffentlichkeit geht und der möglichen weiteren Bedeutung der in dem Verfahren berührten Rechtsfragen angemessen ist, hier, kurz auf das laufende Verfahren hinzuweisen. Oder vielleicht auch anderswo - ich selbst finde die Rechtsfragen am interessantesten, die da angesprochen werden, aber das ist vielleicht unter Liste_von_Sanktionen_in_der_Krimkrise#Verst.C3.B6.C3.9Fe_und_Ausnahmen am besten untergebracht. Aber auch im hiesigen Artikel halte ich eine kurze Bemerkung, die den Vorwurf und Tauss' Reaktion nennt, für angemessen, mehr allerdings auch nicht. --Mark (Diskussion) 22:50, 2. Aug. 2017 (CEST)

Arg, ich habe es gerade eingepflegt, ohne vorher auf die Diskussionsseite zu schauen. Mea culpa, Änderung revertiert. -- Samuel F. Levinson (Diskussion) 13:06, 16. Aug. 2017 (CEST)

Einsatz gegen Softwarepatente (also gegen die Interessen der US-IT-Konzerne)

„Die Ablehnung der Richtlinie ist ein großer Tag für den Parlamentarismus. Lobbyisten, Microsoft & Co und Patent-Beamte sind mit ihrem Versuch eines kompromisslosen Durchmarsches kläglich gescheitert. Die überparteiliche gemeinsame Initiative des Deutschen Bundestags mit einer Beratung unsicherer EU-Parlamentarier bis in die letzten Tage hinein bedeutet zugleich auch ein völlig neue Form parlamentarischer Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg.“

Sobald Quelle gefunden, würd ich das einfügen wollen.

N. Habich (nicht signierter Beitrag von 2001:16B8:30AE:D900:5927:AC68:9432:566C (Diskussion) 21:34, 25. Mär. 2022 (CET))

Hallo, bevor du das einfügst, solltest du das ausformuliert und mit den entsprechenden Belegen hier zunächst noch einmal vorstellen: zunächst einmal ist es fraglich, ob der Text so in eine Biographie Tauss' gehört - und dann erfüllt er nicht die Neutralitätsregeln (siehe auch hier) --AnnaS. (DISK) 13:46, 26. Mär. 2022 (CET)