Diskussion:Sozialversicherung (Deutschland)/Archiv/1

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Erste Diskussionsbeiträge

Zitat: ist eine grundsätzlich jeweils die Hälfte der Beiträge (paritätische Finanzierung)." - - - Weiss jemand, ob das schon von Beginn an so ist und - falls nicht - seit wann? Der Artikel "Geschichte der Sozialversicherung" schweigt leider dazu. StephanK 23:40, 29. Feb 2004 (CET)

Inzwischen steht in Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland einiges dazu (jedenfalls in der Fassung 23:29, 14. Mär 2004). Von mir aber noch eine andere Frage: wie ist es mit den Staatszuschüssen (aus Steuermitteln) in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung? --Sti 09:18, 1. Mai 2004 (CEST)
Ich finde den Artikel zur Zeit etwas unübersichtlich. Er enthält Wiederholungen und Details, die schon auf den verlinkten Seiten stehen und hat durch die vielseitigen Bearbeitungen zwar viel gewonnen, aber auch einiges an Klarheit verloren. Manches ist auch ungenau formuliert. Ich stelle hier den folgenden Änderungsvorschlag zur Diskussion, damit Anmerkungen direkt in den Text gemacht werden können. Irgendwo könnte man noch einen Abschnitt zur Selbstverwaltung einbauen. --Sti 17:26, 6. Mai 2004 (CEST)

Die Sozialversicherung bildet in Deutschland die wichtigste Institution der sozialen Sicherung. Sie ist eine Zwangsversicherung; d.h. unter bestimmten Bedingungen besteht Versicherungspflicht.

In Deutschland wurden schrittweise folgende Versicherungszweige aufgebaut:

(zur historischen Entwicklung: Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland)

Damit werden Risiken abgesichert, die die soziale Sicherheit von Einzelnen oder bestimmten Gruppen gefährden und die Einzelne durch eigenes Verhalten nur begrenzt beeinflussen können. Neben der Versicherung gehören Schadenverhütung und Rehabilitation zu den Aufgaben der Sozialversicherungsträger.

Finanziert wird die Sozialversicherung zum überwiegenden Teil aus am Einkommen (bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze) orientierten Beiträgen, in einigen Zweigen auch aus Steuermitteln. Die Leistungen werden zum Teil unabhängig von der Beitragshöhe gewährt (Solidaritätsprinzip).

Insgesamt machen die Sozialversicherungsbeiträge bis zu ca. 46% des Bruttoeinkommens aus. Sie werden zumeist "paritätisch" (jeweils zur Hälfte) von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen.

Vor allem der von den Arbeitgebern als Lohnnebenkosten zu tragende Anteil wird häufig als unzumutbar hoch kritisiert. Er begünstige den Arbeitsplatzabbau durch die schlechtere Konkurrenzsituation im internationalen Wettbewerb und die Zunahme von Schwarzarbeit im Inland. Dadurch würden sich in einem Teufelskreis die Finanzierungsprobleme der Sozialversicherung, die zunächst durch die Massenarbeitslosigkeit und die demografische Entwicklung bedingt sind, verschärfen.

Seit einigen Jahren wird daher erwogen, die Sozialversicherung auf eine andere finanzielle Basis umzustellen (Bürgerversicherung oder Kopfpauschale). Andere Konzepte sehen einen weitgehenden Ersatz durch private Versicherungen vor. Bereits eingeleitet wurde eine Reduzierung der Versicherungsleistungen.

Einzahl oder Mehrzahl

müsste der Artikel nicht "Sozialversicherungen (Deutschland)" heißen ? Schließlich ist es nicht eine Versicherung, sondern es sind viele. Giro 00:36, 2. Mär 2005 (CET)

Toter Weblink

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich down ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

--Zwobot 17:10, 27. Nov. 2006 (CET)

AL-Versicherung geringer

Die Arbeitslosenversicherung beträgt nur noch 4,2% ab 01.01.2007 Quelle: Barmer-Webseite

Abgesehen davon, dass es keine Arbeitslosenversicherung gibt, sondern eine Beitragspflicht zur Bundesagentur Arbeit, und dass diese an sich nichts beträgt sondern ihr Beitragssatz sich auf eine gewisse Prozentzahl beläuft, stimmt das. Seit 1. Januar 2007 müssen nur noch 4,2 Prozent an Beiträgen gezahlt werden. --Thomas S. 23:55, 1. Apr. 2007 (CEST)

Diskussionsbeitrag von Benutzer Dpmb

Ich habe das nochmal reingestellt.

>>> (Wiki Neutraler Standpunkt) Auf keinen Fall dürfen Passagen kommentarlos gelöscht bzw. revertiert werden. Artikel, in denen ein oder mehrere Standpunkte nur ungenügend erklärt werden, lassen sich nicht dadurch neutraler gestalten, indem man den Gegenstandpunkt kürzt. Stattdessen ist darauf zu achten, den nur ungenau erklärten Standpunkt besser zu begründen und zu formulieren. <<<< -- Modifikation eingestellt ohne Unterschrift am (18:59, 2. Apr. 2007) von Dpmb

Hallo Dpmb, entscheide Dich. Du hast mehrfach ein Rein-Raus Deiner Texte vollbracht. Das kostet unnötige Zeit der Mitleser. Damit bist Du ein Fall für eine Benutzersperrung, die ich hiermit den Admins vorschlage. Unterschreiben mit 2 Bindestrichen und 4 Tilden solltest Du auch mal lernen. --Abr 23:18, 2. Apr. 2007 (CEST)
Endgültige Position und Inhalt der Texte war nicht klar. Sollte laut Wunsch eines anderen Benutzers in GKV verschoben werden, passte da aber weniger. Endgültig jetzt hier, da es auf die gesamte SV (GKV+UV/BG)passt. Richtiger weiterführender Link kam erst später, ist Grundrechtsfähigkeit. Dort wird das weiter erklärt. Fachliche Kritik ist aber anscheinend nicht möglich. --Dpmb 15:37, 5. Apr. 2007 (CEST)dpmb

Existenz und Grundrechte ein Kein vorangestellt. --Dpmb 10:31, 10. Apr. 2007 (CEST)dpmb

Löschung von Abschnitten mit Verneinungsaussagen

Ein Enzyklopädieartikel sollte ausdrücken, was eine Sache ist, und nicht, was eine Sache nicht ist. Daher rege ich an, den Abschnitt "Kein verfassungsrechtlicher Existenzanspruch der Sozialversicherung" zu entfernen. Der Ansatz einen Sachverhalt über Verneinungsaussagen zu definieren führt ja ins Uferlose. Damit kann man vielerlei Kram in die Artikel packen und sie sind dann nicht mehr lesenswert. Und dann wird so eine Belanglosigkeit wie die verneinte Grundrechtsfähigkeit auch noch in möglichst viele verwandte Artikel kopiert. Ich habe im Artikel Gesetzliche Krankenversicherung dieses Prinzip vor 4 Wochen zur Diskussion gestellt und keine qualifizerte Gegenargumentation erhalten. Daher werde ich in Kürze den entsprechenden Abschnitt auch hier löschen. --Abr 16:09, 6. Mai 2007 (CEST)

paritätische Finanzierung

Im Artikel steht:

  • Von den Arbeitgebern wird die grundsätzliche paritätische Finanzierung zunehmend weiter in Frage gestellt. Sie argumentieren, die hohen Lohnnebenkosten beschleunigten den Arbeitsplatzabbau und die Zunahme von Schwarzarbeit, was wegen der entgangenen Einnahmen im Endeffekt die Finanzierungsprobleme der Sozialversicherung noch verschärfen würde (siehe hierzu auch Agenda 2010, Sozialabbau, Überalterung).

Ich finde die Aussage konstruiert. Kann mir jemand erklären, was die Lohnnebenkosten mit der paritätischen Finanzierung zu tun haben? --Krähenfüßchen 16:27, 15. Nov. 2007 (CET)

nicht auf dem neuesten Stand

Schade das diese Seite nicht dem heutigen Stand (2008) angepasst wurde. Bin leider hier nur auf der Arbeit und habe hier begrenzten Internetzugriff und kann daher leider nicht nachschauen wie die derzeitige Sachlage ist. Würde mich aber mal interessieren.

Hoffe hier kümmert sich mal einer drum.

Gruß --Beamter(KO) 09:05, 7. Jul. 2008 (CEST)

ca. 31,25 - 33,35 % des Arbeitnehmerentgelts ?? wieso bekomme ich was anderes raus

19,90% RV + 2,80% AV + 1,95% PV + 14,90% KV = 39,55 % SV oder ?

oder hab ich da was falsch verstanden???

auf den AN entfallen dann 9,95% RV + 1,40% AV + 0,975% PV + 7,00 % KV + 0,90 % Beitragszuschlag[vom AN zu tragen] = 20,225 % SV-AN

auf den AG entfallen dann 9,95% RV + 1,40% AV + 0,975% PV + 7,00 % KV = 19,325 % SV-AG (nicht signierter Beitrag von 195.37.69.11 (Diskussion | Beiträge) 12:50, 13. Aug. 2009 (CEST))

Antwort

Schon einige Zeit her, trotzdem gibt's eine Antwort (interessiert ja evtl. noch mehr): Zum einen ist "Arbeitnehmerentgelt" nicht das "Bruttogehalt" sondern der um den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung erhöhte Betrag. Also vereinfacht gesprochen das Bruttogehalt (100%) plus Arbeitsgeberanteil zur SV (z. Zt. 19,325%). Daraus ergibt sich dann: Gesamtbeiträge zur SV (AN + AG: 20,475% + 19,325%) i. H. v. 39,8% in Relation zum Arbeitnehmerentgelt (Bruttogehalt + SV-Anteil AG: 100% + 19,325%) i. H. v. 119,325% entspricht z. Zt. etwa 33,35% SV-Gesamtanteil. Schöne Grüße -- SwenSt. 13:40, 13. Dez. 2011 (CET)

spinnt die Datenbank?

weder habe ich den Artikel aufgerufen, noch den text eingestellt --Kino (Diskussion) 10:07, 30. Nov. 2012 (CET)

Rechtsgrundlage

Sollte nicht auch das Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) genannt werden? Gruß revilo178, 17.10.2007 (nicht signierter Beitrag von Revilo178 (Diskussion | Beiträge) 09:34, 17. Okt. 2007 (CEST))

KP

Könnte man ändern !!!! (nicht signierter Beitrag von 91.18.216.67 (Diskussion) 08:02, 2. Apr. 2008 (CEST))

Zweifelhafte Weblinks?

Kann mir mal jemand bei der Einschätzung helfen, als wie belastbar und geeignet der letzte Weblink "Mythos Arbeitgeberanteil" einzuschätzen ist? Mir kommt es so vor, als sei das eher ein Pamphlet mit Staatskritik, das ohne hinreichende Kommentierung keinen enzyklopädischen Mehrwert bietet. --Oliver (Diskussion) 22:18, 29. Jan. 2015 (CET)

Sozialversicherungsbetrug

Hallo, ich habe gerade dieses Stichwort gesucht. In der Volltextsuche Spezial:Suche/Sozialversicherungsbetrug wird man nur auf Einzelfälle hingewiesen. Ich meine, irgendwo sollte dieser Straftatbestand grundsätzlich erläutert werden. Allerdings bin ich in der Wikipedia Fast-Nur-Leser. Ich habe deshalb keinen Vorschlag, ob das ein eigener Artikel werden sollte (ggf. nur als Weiterleitung für den eigentlichen Artikel) oder als zusätzlicher Abschnitt hier oder auf einer anderen Seite zur Sozialversicherung. -- Jürgen (Diskussion) 11:26, 26. Mär. 2019 (CET)

Nachtrag: Ich habe jetzt gefunden, wo und wie "gewünschte Artikel" angegeben werden können, und es auf Portal:Deutschland/Fehlende Artikel eingetragen. -- Jürgen (Diskussion) 11:39, 26. Mär. 2019 (CET)

Abschnitt Finanzierung

Der zweite Absatz dieses Abschnitts ist überholt. Dies könnte ich ändern. Ich frage mich jedoch, ob der Teil ab "Der Arbeitgeber hat weitere ..." hier erhalten bleiben soll. M.E. sind dies volkswirtschaftliche Betrachtungen und Berechnungen von Arbeitgeberkosten, die jedoch nichts zur Finanzierung der Sozialversicherung aussagen und daher entfallen können. Falls ihr dem zustimmt, müsste die Grafik und der dritte Absatz ebenfalls entfernt werden. Ich bin gespannt auf euer Meinungsbild. --Ckhl (Diskussion) 20:48, 12. Nov. 2020 (CET)