„Sobornoje Uloschenije“ – Versionsunterschied

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[[Bild:Sobornoe Ulozhenie.jpg|thumb|Kapitel 11 der Gesetzessammlung: „Über Gotteslästerer und Kirchenrebellen“]]
[[Bild:Sobornoe Ulozhenie.jpg|thumb|Erste Seite der Gesetzessammlung]]
'''Sobornoje uloschenije''' ({{ruS|Соборное уложение}}, wiss. [[Transliteration]] ''{{lang|ru-Latn|Sobornoe uloženie}}'') ist der Name einer [[1649]] von Zar [[Alexei I. (Russland)|Alexei I.]] herausgegebenen [[Zarentum Russland|russischen]] Gesetzessammlung, kurz auch als ''Reichsgesetzbuch'' bezeichnet. Dieser hatte zuvor den [[Semski Sobor| Sobor]] mit der Sammlung und Kodifizierung der im Reich geltenden Gesetze und Erlasse beauftragt. In der [[Zeit der Wirren]] war eine unübersichtliche Situation entstanden: Es waren in der Zeit von 1550 bis 1648 rund 450 Erlasse herausgegeben worde, die inzwischen teilweise überholt oder sogar widersprüchlich waren.
'''Sobornoje uloschenije''' ({{ruS|Соборное уложение}}, wiss. [[Transliteration]] ''{{lang|ru-Latn|Sobornoe uloženie}}'') ist der Name einer [[1649]] von Zar [[Alexei I. (Russland)|Alexei I.]] herausgegebenen [[Zarentum Russland|russischen]] Gesetzessammlung, kurz auch als ''Reichsgesetzbuch'' bezeichnet. Dieser hatte zuvor den [[Semski Sobor| Sobor]] mit der Sammlung und Kodifizierung der im Reich geltenden Gesetze und Erlasse beauftragt. In der [[Zeit der Wirren]] war eine unübersichtliche Situation entstanden: Es waren in der Zeit von 1550 bis 1648 rund 450 Erlasse herausgegeben worde, die inzwischen teilweise überholt oder sogar widersprüchlich waren.



Version vom 3. Dezember 2018, 15:08 Uhr

Erste Seite der Gesetzessammlung

Sobornoje uloschenije (russisch Соборное уложение, wiss. Transliteration Sobornoe uloženie) ist der Name einer 1649 von Zar Alexei I. herausgegebenen russischen Gesetzessammlung, kurz auch als Reichsgesetzbuch bezeichnet. Dieser hatte zuvor den Sobor mit der Sammlung und Kodifizierung der im Reich geltenden Gesetze und Erlasse beauftragt. In der Zeit der Wirren war eine unübersichtliche Situation entstanden: Es waren in der Zeit von 1550 bis 1648 rund 450 Erlasse herausgegeben worde, die inzwischen teilweise überholt oder sogar widersprüchlich waren.

Die enthaltenen Regelungen besaßen bis ins 19. Jahrhundert hinein Geltung. Dadurch wurde zum Beispiel die Überführung der Bauern in die Leibeigenschaft im europäischen Russland bestärkt. Es wurde jeder Untertan an seine Scholle gebunden: die Bauern durften ihr Land nicht verlassen, die Bürger nicht ihre Stadt.[1] Demzufolge häuften sich die Bauernaufstände und die Abwanderungen über den Ural.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://www.parlament.gv.at/PG/PR/JAHR_2008/PK0349/PK0349.shtml