Benutzer:Metrokles/Entwürfe

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Vorlage Noack[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Abbt, Thomas. In: Ludwig Noack: Philosophie-geschichtliches Lexikon. Historisch-biographisches Handwörterbuch zur Geschichte der Philosophie. Leipzig: Erich Koschny 1879 (Online-Fassung)http://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3Dphilosophiegesc01noacgoog~MDZ%3D%0A~SZ%3Dn36~doppelseitig%3D~LT%3D%28Online-Fassung%29~PUR%3D

Harmonie (Philosophie)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Begriff der Harmonie (griech. ἁρμος Zusammenhang, Gelenk, Fuge) kommt ursprünglich aus der Musik. Er ist aber auch auf andere Arten des Zusammenhangs oder des Zueinanderpassens übertragen worden.

Harmonie und Kosmologie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Um einen einstimmigen Zusammenhang der Teile der Welt zu bezeichnen sprachen Kosmologen von Harmonie.[1]

Die Pythagoräer sprachen von einer Harmonie der Sphären und nannten diese auch Weltmusik oder Sphärengesang.[2]

Prästabilierte Harmonie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Psychologen und Philosophen nannten lange Zeit die Einstimmung von Geist und Seele Harmonie.[3]

Leibniz nahm an, dass alle Monaden voneinander unabhängig sind, d. h. ohne kausale Beziehung zu den anderen. Um das Zusammenwirken zu erklären nahm er eine prästabilierte Harmonie zwischen den Monaden an. Insbesondere besteht auch eine Harmonie von Geist und Seele. Zu den Vertretern von Theorien der prästabilierten Harmonie gehören auch Wolff, Baumgarten[4] und Bilfinger[5]

Konstabilierte Harmonie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Mystik von Swedenborg ist auch von einer konstabilierten Harmonie die Rede.[6] Er bezeichnet damit die Ordnung des mechanisch-organischen Weltsystems.[7]

Harmonielehre der Wahrheit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Johann Heinrich Lambert[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Philosophie ist der Begriff der Harmonie ein Vorläuferbegriff für den Begriff der Kohärenz.

Lambert schreibt beispielsweise:

"Jemehr aus einem Satze, mit Zuziehung wahrer Sätze, wahre Schlussätze können hergeleitet werden, destomehr Harmonie hat derselbe mit den Wahrheiten. Denn da diese Schlußsätze Folgen des Satzes sind, so stimmt er in diesen Folgen mit eben so vielen Wahrheiten überein."[8]

Auffällig ist, dass die Harmonie hier eine graduelle ist.

Für Lambert ist ein Satz wahr, wenn aus ihm kein Satz folgt, der einer Wahrheit widerspricht.[9]

Die Wahrheit stehen beisammen:

"Dieses Beysammenbestehen der Wahrheiten macht einen Theil ihrer Harmonie oder Übereinstimmung aus, in sofern zwischen dem Wahren und Falschen eine absolute Dissonanz ist, weil das Wahre das Falsche umstößt."[10]

Lamberts Harmonie setzt also Konsistenz voraus. Allerdings garantiert Harmonie bei Lambert die Wahrheit nicht und ist mithin eine Rechtfertigungstheorie.

"Und in so fern richten wir unseren Beyfall nach folgenden zwey Regeln: Was mit unsern richtigen Sätzen nicht übereinstimmt, dem versagen wir den Beyfall, und hinwiederum: Was mit unsern richtigsten Sätzen harmoniert, oder wenigstens denselben nicht als zuwiderlaufend empfunden wird, dem fallen wir ehender als dessen Gegentheil bey. [...] Wir reichen damit zwar nicht bis an die Wahrheit selbst, indessen wird dadurch der Weg zu derselben gebahnt und abgekürzt."[11]

Wilhelm Traugott Krug[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In seinem 1806 veröffentlichten Werk "Denklehre oder Logik. System der Theoretischen Philosophie"[12] trägt Wilhelm Traugott Krug einen Wahrheitsbegriff vor, der auf einer Harmonie aller Vorstellungen und Erkenntnisse beruht.

Zentraler Zweck des spekulativen Philosophierens ist die absolute Harmonie aller Vorstellungen und Erkenntnisse.

„Was in ein mögliches System absolut harmonischer Vorstellungen passt, das ist wahr; was nicht, unwahr.“[13]

Harmonie und Disharmonie sind aber nach Krug weder formales noch materiales Wahrheitskriterium, sondern eine Norm für die Wahrheitskriterien in den einzelnen Wissensgebieten.[14]

Wenn eine einzelne Urteil mit allen unseren bisherigen Urteilen harmoniert "so wird Niemand Bedenken tragen, die Wahrheit des gegebenen Urtheils oder Satzes anzuerkennen."[15]

Der Vergleich der Überzeugungen mit den anderer, hilft uns unserer Überzeugungen zu vergewissern.[16]

Krug schließt Widersprüche in einem harmonischen System aus.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Krug, Wilhelm Traugott: Allgemeines Handwörterbuch der philosophischen Wissenschaften, nebst ihrer Literatur und Geschichte. Zweiter Band. F - M. Leipzig: Brockhaus 1827, 322
  2. Krug, Wilhelm Traugott: Allgemeines Handwörterbuch der philosophischen Wissenschaften, nebst ihrer Literatur und Geschichte. Zweiter Band. F - M. Leipzig: Brockhaus 1827, 322
  3. Krug, Wilhelm Traugott: Allgemeines Handwörterbuch der philosophischen Wissenschaften, nebst ihrer Literatur und Geschichte. Zweiter Band. F - M. Leipzig: Brockhaus 1827, 322
  4. Met. § 462 ff.
  5. De harmon. praest. p. 73 ff.
  6. Swedenbirg: Oeconomia regni animalis 1740
  7. Kirchner/Michaelis: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe, 240
  8. Lambert, Johann Heinrich: Neues Organon oder Gedanken über die Erforschung und Bezeichnung des Wahren und dessen Unterscheidung vom Irrthum und Schein. Bd. 1. Leipzig: Wendler 1764, 546 (§ 180)
  9. Lambert, Johann Heinrich: Neues Organon oder Gedanken über die Erforschung und Bezeichnung des Wahren und dessen Unterscheidung vom Irrthum und Schein. Bd. 1. Leipzig: Wendler 1764, 544 (§ 175)
  10. Lambert, Johann Heinrich: Neues Organon oder Gedanken über die Erforschung und Bezeichnung des Wahren und dessen Unterscheidung vom Irrthum und Schein. Bd. 1. Leipzig: Wendler 1764, 545 (§ 179)
  11. Lambert, Johann Heinrich: Neues Organon oder Gedanken über die Erforschung und Bezeichnung des Wahren und dessen Unterscheidung vom Irrthum und Schein. Bd. 1. Leipzig: Wendler 1764, 546 (§ 179)
  12. Wilhelm Traugott Krug: Denklehre oder Logik. Wien: Härter 1818
  13. Wilhelm Traugott Krug: Denklehre oder Logik. Wien: Härter 1818, 7
  14. Wilhelm Traugott Krug: Denklehre oder Logik. Wien: Härter 1818, 13
  15. Wilhelm Traugott Krug: Denklehre oder Logik. Wien: Härter 1818, 12
  16. Wilhelm Traugott Krug: Denklehre oder Logik. Wien: Härter 1818, 12 f.

Waldschule[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anfang des 20. Jahrhunderts versuchte man gesundheitlich geschwächte Kinder zunächst mit [[Ferienkolonie|Ferienkolonien], später mit Waldschulen zu fördern.[1] Die Waldschule war eine Schule für körperlich schwache Kinder im Freien, mit verkürzter Unterrichtszeit, verringerter Schülerzahl und Berücksichtigung der körperlichen Schwächen.[2]

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1881 hat Dr. Balinsky bei der Berliner Stadtverwaltung die Gründung einer Waldschule im Grundewald beantragt.[3] 1904 wurde dann in Charlottenburg eine Waldschule tatsächlich gegründet.[4]

Nach und nach folgten weitere Waldschulen z. B. in Mülhausen (Elsass) (1906), Mönchengladbach (1906), Kassel (1907), Elberfeld (1907), Lübeck (1908), Dortmund (1908), Gießen (1909), Holzapfelkreuth bei München (1909), Glauchau (1910) und Fürth (1911).[5] Die erste österreichische Waldschule entstand im Herbst 1915 in Wien.[6] Außerdem gab es Waldschulen u. a. in Lausanne, Lyon, Düdelingen und Woolwich.[7]

Einrichtung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Man bevorzugte beim Bau von Waldschulen Nadelwädler gegenüber Laubwäldern.[8] Allerdings waren nicht alle Waldschulen tatsächlich im Wald. Es genügte, dass die Schulen fernab vom Stadtgetümmel im Freien stattfanden.[9]

Die Waldschulen waren häufig einfache Holzbauten mit Gärten, in denen jeder Schüler ein Stück zur Bearbeitung bekam.[10] Die Schülerzahl schwankte zwischen 100 und 200.[11]

Aufenthaltsdauer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Aufenthaltsdauer der Kinder in den Waldschulen war sehr verschieden. In Charlottenburg betrug der Aufenthalt im 1. Jahr 3 Monate.[12]

In Mönchengladbach war der Aufenthalt individuell sehr verschieden. Viele Kinder kamen nach 2 Monaten wieder nach Hause.[13]

Öffnungszeiten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Waldschulen waren nicht das ganze Jahr geöffnet.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Stehle, B.: Waldschule. In: Roloff, Ernst M. (Hrsg.): Lexikon der Pädagogik. Freiburg i. Br.: Herder 1917. Bd. 5. Sulzer bis Zynismus, 717 - 721

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Stehle, B.: Waldschule. In: Roloff, Ernst M. (Hrsg.): Lexikon der Pädagogik. Freiburg i. Br.: Herder 1917. Bd. 5. Sulzer bis Zynismus, 717
  2. Stehle, B.: Waldschule. In: Roloff, Ernst M. (Hrsg.): Lexikon der Pädagogik. Freiburg i. Br.: Herder 1917. Bd. 5. Sulzer bis Zynismus, 717
  3. Stehle, B.: Waldschule. In: Roloff, Ernst M. (Hrsg.): Lexikon der Pädagogik. Freiburg i. Br.: Herder 1917. Bd. 5. Sulzer bis Zynismus, 717
  4. Stehle, B.: Waldschule. In: Roloff, Ernst M. (Hrsg.): Lexikon der Pädagogik. Freiburg i. Br.: Herder 1917. Bd. 5. Sulzer bis Zynismus, 717
  5. Stehle, B.: Waldschule. In: Roloff, Ernst M. (Hrsg.): Lexikon der Pädagogik. Freiburg i. Br.: Herder 1917. Bd. 5. Sulzer bis Zynismus, 717
  6. Stehle, B.: Waldschule. In: Roloff, Ernst M. (Hrsg.): Lexikon der Pädagogik. Freiburg i. Br.: Herder 1917. Bd. 5. Sulzer bis Zynismus, 717
  7. Stehle, B.: Waldschule. In: Roloff, Ernst M. (Hrsg.): Lexikon der Pädagogik. Freiburg i. Br.: Herder 1917. Bd. 5. Sulzer bis Zynismus, 717
  8. Stehle, B.: Waldschule. In: Roloff, Ernst M. (Hrsg.): Lexikon der Pädagogik. Freiburg i. Br.: Herder 1917. Bd. 5. Sulzer bis Zynismus, 717
  9. Stehle, B.: Waldschule. In: Roloff, Ernst M. (Hrsg.): Lexikon der Pädagogik. Freiburg i. Br.: Herder 1917. Bd. 5. Sulzer bis Zynismus, 717
  10. Stehle, B.: Waldschule. In: Roloff, Ernst M. (Hrsg.): Lexikon der Pädagogik. Freiburg i. Br.: Herder 1917. Bd. 5. Sulzer bis Zynismus, 717
  11. Stehle, B.: Waldschule. In: Roloff, Ernst M. (Hrsg.): Lexikon der Pädagogik. Freiburg i. Br.: Herder 1917. Bd. 5. Sulzer bis Zynismus, 717
  12. Stehle, B.: Waldschule. In: Roloff, Ernst M. (Hrsg.): Lexikon der Pädagogik. Freiburg i. Br.: Herder 1917. Bd. 5. Sulzer bis Zynismus, 717
  13. Stehle, B.: Waldschule. In: Roloff, Ernst M. (Hrsg.): Lexikon der Pädagogik. Freiburg i. Br.: Herder 1917. Bd. 5. Sulzer bis Zynismus, 717

E-Buch-Standard[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der E-Buch-Standard ist eine von einer Arbeitsgruppe im Auftrag des Arbeitskreises Medienzentren erarbeitet Regelung, mit deren Hilfe die Qualität und Einheitlichkeit elektronischer Schulbücher für Blinde und Sehbehinderte in Deutschland gesichert werden soll.

Er enthält Regelungen für das Dateiformat, die Dateinamen, die zu verwendenden Formatvorlagen und zu verwendende Tags.

Dateiformat und Dateinamen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dateien, die dem E-Buch-Standard folgen sind im Rich Text Format (RTF) abgespeichert, um programmunabhängig zu sein. Der Dateinamen enthält erst die Seitenzahlen und dann den Buchtitel. Beispiel: Die Datei 001-135Chemie9.rtf enthält die Seiten von 1 bis 135 des Schulbuchs mit dem Namen Chemie 9. Die Seitenangaben sind mindestens dreistellig und werden ggf. vorne mit Nullen aufgefüllt, um eine richtige Sortierung auch in Ordnerfenstern älterer Windows-Versionen zu gewährleisten.

Formatvorlagen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Tags[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Quelle[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

HJ-Bann B[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für Blinde wurde 1934 ein "Sonderbann" der Hitlerjugend zugelassen, der HJ-Bann B.[1] Die Initiative dazu ging auf Eduard Bechthold, Leiter der Blindenanstalt Halle und NSDAP-Mitglied, zurück.[2]

Schon in den ersten Wochen der NS-Herrschaft, am 28. Februar 1933, war in der Staatlichen Blindenanstalt Berlin-Steglitz eine HJ-Gruppe gegründet worden.[3][4]

Im Dezember 1933 erschien an der Steglitzer Blindenschule der Weckruf, der sich im Untertitel "Mitteilungsblatt für die Hitler-Jugend aller deutschen Blindenanstalten" nannte. Das Blatt wurde in Punktschrift gedruckt, musste aber aus Zensurgründen in Schwarzschrift übertragen werden. 1934 wurde der Weckruf zum amtlichen Organ der Reichs-Jugendführung für die blinde Hitler-Jugend (Zeitschrift für die nationalsozialistische blinde Jugend).[5]

Die Blinden durften Uniform tragen, mussten aber die HJ-Armbinde durch die Blindenbinde (drei schwarze Kreise auf gelbem Tuch) ersetzen. Blinde mit schweren körperlichen Gebrechen durften die braune Uniform tragen, sich damit aber nicht in der Öffentlichkeit zeigen. "Schwachsinnigen" Blinden wurden nicht in die HJ aufgenommen.[6]

Im Somme 1936 wurde für den HJ-Bann B in Thüringen ein vierzehntägiges Sommerlager organsisiert.[7]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Klee, Ernst: Der blinde Fleck Wie Lehrer, Ärzte und Verbandsfunktionäre die "Gebrechlichen" der Verstümmelung und der Vernichtung auslieferten DIE ZEIT 50/1995
  2. Sieglind Ellger-Rüttgardt: Blinde Menschen im Dritten Reich. In: Wolfgang Drave/Hartmut Mehls (Hrsg.): 200 Jahre Blindenbildung in Deutschland (1806 - 2006). Würzburg: edition bentheim 2006, 166
  3. Klee, Ernst: Der blinde Fleck Wie Lehrer, Ärzte und Verbandsfunktionäre die "Gebrechlichen" der Verstümmelung und der Vernichtung auslieferten DIE ZEIT 50/1995
  4. Sieglind Ellger-Rüttgardt: Blinde Menschen im Dritten Reich. In: Wolfgang Drave/Hartmut Mehls (Hrsg.): 200 Jahre Blindenbildung in Deutschland (1806 - 2006). Würzburg: edition bentheim 2006, 166
  5. Klee, Ernst: Der blinde Fleck Wie Lehrer, Ärzte und Verbandsfunktionäre die "Gebrechlichen" der Verstümmelung und der Vernichtung auslieferten DIE ZEIT 50/1995
  6. Klee, Ernst: Der blinde Fleck Wie Lehrer, Ärzte und Verbandsfunktionäre die "Gebrechlichen" der Verstümmelung und der Vernichtung auslieferten DIE ZEIT 50/1995
  7. Sieglind Ellger-Rüttgardt: Blinde Menschen im Dritten Reich. In: Wolfgang Drave/Hartmut Mehls (Hrsg.): 200 Jahre Blindenbildung in Deutschland (1806 - 2006). Würzburg: edition bentheim 2006, 166

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Sieglind Ellger-Rüttgardt: Blinde Menschen im Dritten Reich. In: Wolfgang Drave/Hartmut Mehls (Hrsg.): 200 Jahre Blindenbildung in Deutschland (1806 - 2006). Würzburg: edition bentheim 2006, 161 - 171

Inklusion (Luhmann)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Von Inklusion spricht man in der Soziologie, wenn Mitgliedern von sozialen Systemen die Chance oder der Anspruch auf Berücksichtigung ihrer Interessen eingeräumt wird.[1] Es wird darauf hingewiesen, dass man Mitglied in einem sozialen System sein kann, ohne dass der Anspruch auf Berücksichtigung der Interessen vorliegt.[2]

Fasst man Inklusion als Prozess auf, dann meint man damit die "Vermehrung von Ansprüchen".[3]

Es wird in der Systemtheorie darauf hingewiesen, dass es graduierbare Differenzen zwischen beiden gibt.[4]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Gerhard Preyer: Soziologische Theorie der Gegenwartsgesellschaft III: Mitgliedschaft und Evolution. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften 2008, 299
  2. Gerhard Preyer: Soziologische Theorie der Gegenwartsgesellschaft III: Mitgliedschaft und Evolution. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften 2008, 299
  3. Gerhard Preyer: Soziologische Theorie der Gegenwartsgesellschaft III: Mitgliedschaft und Evolution. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften 2008, 299
  4. Roland Merten: Inklusion/Exklusion und Soziale Arbeit. Überlegungen zur aktuellen Theoriendebatte zwischen Bestimmung und Destruktion.. In: Roland Merten/Albert Scherr (Hrsg.): Inklusion und Exklusion in der Sozialen Arbeit. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften 2004, 104

Falsche Disjunktion[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gustav Adolf Linder bezeichnet den Fehlschluss durch falsche Disjunktion als eine der drei Formen der Fallacia falsi medii (dt. Erschleichung):

„3. Durch falsche Disjunction, wenn die Disjunktionsreihe im Obersatze eine unvollständige ist. Ist der indirecte Beweis auf eine solche unvollständige, aber für vollständig gehaltene Disjunctionsreihe basirt, so kann wenn gerade das übergangene Disjunctionsglied das im vorliegenden Falle giltige ist, ein Fehlschluss herbeigeführt werden. Z. B.: Dieser Mensch ist entweder Christ oder Atheist; Sokrates war entweder Altbürger oder Sophist. (Obersatz in dem Beweise für die Schuld des Sokrates).“[1]

Auch für Friedrich Ueberweg ist der Fehlschluss durch falsche Disjunktion eine Form der Fallacia falsi medii:

„Der Beweisversuch aus falschen Prämissen wird, sofern die Unrichtigkeit in der Verknüpfung des Mittelbegriffs mit den anderen Begriffen liegt, fallacia falsi medii genannt. Bei dem indirecten Beweise ist unter den Unrichtigkeiten in den Prämissen die häufigste und nachtheiligste, die unvollständige, aber fälschlich für vollständig gehaltene Disjuntion im Obersatze.“[2]

Für den Fehlschluss sind andere Bezeichnungen üblich. So spricht man vom Fehlschluss der falschen Alternative[3], Biofurkationsfehlschluss (engl. Fallacy of bifurcation),[4] oder vom Sherlock-Holmes-Fehlschluss (engl. Sherlock Holmes fallacy).[5]

Besteht die falsche Disjunktion nur aus zwei Disjunktionsgliedern spricht man von einem falschen Dilemma[6] oder vom Entweder-Oder-Fehlschluss (engl. either/or fallacy).[7]

Ein Spezialfall des falschen Dilemmas ist der Alles-oder-Nichts-Fehlschluss (engl. All-or-Nothing fallacy)[8] auch als Schwarz-und-Weiß-Fehlschluss[9][10] bezeichnet. Dabei werden die beiden Enden einer Skala zur Disjunktion gemacht und so getan als gäbe es keine Zwischenformen. Etwas ist stark oder schwach, gut oder schlecht bzw. schwarz oder weiß. Beispiel: Entweder Du willst Privatheit oder Sicherheit.[11]

Man kann bei einer falschen Disjunktion Glück haben, dass obwohl die Disjunktion unvollständig ist, trotzdem die Schlussfolgerung stimmt, da aus Falschem ja auch auf Wahres geschlossen werden kann. Man spricht dann vom Fehler der glücklichen Disjunktion (engl. mistake of lucky disjunction).[12]

So kann der Arzt beispielsweise nicht alle möglichen Krankheitsursachen betrachten, aber die tatsächliche in seinem Blickwinkel haben, wenn er dann alle bis auf eine ausschließt und die eine stimmt, dann liegt eine glückliche Disjunktion vor.

Obwohl bei der Beschreibung gewöhnlich Beispiele zu finden sind, bei denen es sich um ein ausschließendes Oder handelt, funktioniert dieser Fehler auch bei einem einschließenden Oder.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Gustav Adolf Lindner: Lehrbuch der formalen Logik. Für den Gebrauch an höheren Lehranstalten und zum Selbstunterricht. Wien: Carl Gerold's Sohn 1867 (2. Aufl.), 231
  2. Friedrich Ueberweg: System der Logik und Geschichte der logischen Lehren,. Bonn: Adolph Marcus 1868 (3. Aufl.), 403
  3. Thomas Wilhelm: Manipulationen erkennen und abwehren. Das Trainingsbuch. Haufe, 168
  4. S. Morris Engel/Angelika Soldan/Kevin Durand: The Study of Philosophy. Lanham, Maryland: Rowman & Littlefield (6. Aufl.), 133
  5. Stephen Law: Thinking Tools: The Sherlock Holmes Fallacy. Think (2008)6, 219 - 221
  6. David A. Hunter: A practical guide to critical thinking. Deciding what to do and believe. New Jersey: Wiley 2009, 151
  7. Gary L. Cesars: Either/Or Fallacy. In: John Lachs/Robert Talisse (eds.): American philosophy. An encyclopedia. New York: Routledge 2008, 217
  8. Daniel J. Solove: Nothing to Hide: The False Tradeoff Between Privacy and Security. Yale University Press 2011
  9. Douglas N. Walton: Argumentation schemes for presumptive reasoning, Mahwah, NJ: Lawrence Erlbaum Associates, 103
  10. Nancy M. Cavender/Howard Kahane: Logic and Contemporary Rhetoric. The use of reason in everyday life. Belmont, CA: Wadsworth 2010 (11. Aufl.), 58
  11. Daniel J. Solove: Nothing to Hide: The False Tradeoff Between Privacy and Security. Yale University Press 2011
  12. David A. Hunter: A practical guide to critical thinking. Deciding what to do and believe. New Jersey: Wiley 2009, 153

Wikipedia-Werkzeuge[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Definitionsmarker[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Deutsch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • ... ist
  • ... heißt
  • ... bedeutet
  • der Begriff ... (meint)
  • ... als Konzept
  • ... definieren wir als

Englisch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • ... refers to
  • ... is (understood as)
  • ... describes
  • ... can be understood as
  • concept of ...
  • ... can be defined
  • ... denotes
  • ... means
  • define ...
  • ... can be regarded
  • notion of ...
  • ... is defined
  • ... constitutes a paradigm
  • ... does not mean
  • ... is conceptualized
  • ... is an approach
  • ... is seen as
  • ... is to be seen
  • ... can be (initially) understood
  • ... as a concept
  • ... understood as