Diskussion:Vertrauensfrage/Archiv 1

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 2001:7F0:400C:0:0:0:0:5 in Abschnitt Falsche Schlußfolgerung
Zur Navigation springen Zur Suche springen

(erledigt) Review, 28. Januar 2005 bis 7. Februar 2005[Quelltext bearbeiten]

Moin! Die Vertrauensfrage stammt - da der Bundespräsident (Deutschland) einem hoffentlich guten Ende entgegen geht - vollständig aus meiner Feder; habe den Artikel heute eingestellt. Passende Bilder fehlen leider (nur die Bundeskanzler abzubilden bringt m. E. wenig), wer eine gute Idee hat - nur rein damit. Insgesamt auch wieder die Bitte um ähnlich konstruktive Kritik wie bisher, lieber southpark *g*. Nein, im Ernst, von allen bitte. Hoffe, das mit den Zitaten haut so hin. --EBB (Diskussion) 19:47, 28. Jan 2005 (CET)

Darf ich trotzdem. Auch wenn ich fürchte, dass es eher mehr wird. Zwei, Drei Sätze zur Einbettung in das Thema "wie wird man in der BR Deutschland eine Regierung los", sollten mE sein. Das Konstruktive Misstrauensvotum gehört mE entweder als Link in die Einleitung oder in den ersten Absatz. In Geschichte fehlt mindestens, warum es in der Form im Grundgesetz steht und warum das Bundesverfassunggericht etwas gegen unechte Vertrauensfragen hat. Gab es in Weimar übrigens keine Vertrauensfrage oder wurde die durch das normale Misstrauensvotum obsolet? In den einzigen Kapiteln: Bei Brandt finde ich den einzelnen Verweis mit der Stasi etwas unglücklich - entweder man läßt es ganz weg (weil ja eigentlich zum Misstrauensvotum gehörend) oder man sollte fairerweise auch erwähnen, dass beim "abbröckeln" der FDP-Fraktion in den Monaten vorher auch Geld eine nicht ganz unwichtige Rolle gespielt hat, Gerüchte, dass die Abstimmung gekauft war gab es ja auch schon seit der Abstimmung. Zum anderen: Brandt hat nach der Geschichte das beste SPD-Ergebnis aller Zeiten eingefahren, das hatte auch was damit zu tun, dass viele Deutsche die Geschichte vorher als "Verrat" empfanden und sowas in unserer Politischen Kultur nicht ankommt. Zu Kohl: sollte man wohl auch erwähnen, dass die FDP ein Hauptgrund für ihn war, keine Neuwahlen direkt nach seinem Amtsantritt zu wollen. Da wäre die FDP an der 5%-Hürde gescheitert (Verrat wieder...) und Kohl wäre mit der CSU alleine gewesen. Das wollte er vermeiden. Bei Schröder fiel mir ein: es gibt gar nichts zum Thema "mit der Vertrauensfrage drohen" - allein das kann ja als Disziplinierungsmittel ausreichen, Waffen muss man auch oft nicht benutzen, es reicht, dass der Gegner weiß, dass man sie besitzt. Und zuletzt: ich fürchte ich will Dich auch noch in die Bibliothek hetzen: Zu dem Thema dürfte es mehr (und aktuelleres) juristisches als nur ein allgemeines Lehrbuch und auch Politikwissenschaftliches geben. Mindestens eine aktuelle Ausgabe von "Einführung in das politische System Deutschlands" oder so sollte schon drin stehen, da gibt es dann sicher auch Vorschläge wie mein allererster Kritikpunkt behoben werden kann. -- southpark 14:42, 29. Jan 2005 (CET)
Moin southpark! Vielen Dank für deine sehr hilfreichen Hinweise und besonders dafür, dass du mich nicht sofort in der Luft zerrissen hast. Ich hoffe, du hast nicht so geweint wie beim Kaiserreich ... Ich habe jetzt versucht, deine Anmerkungen einzubauen. Allerdings stelle ich bei mir fest, dass ich mich im Moment nicht fähig fühle, den Artikel vernünftig selbst gegenzulesen. Ich wäre sehr dankbar, wenn du nochmal drüberlesen könntest und mir dann sagst, ob ich deine Anmerkungen in halbwegs vernünftiger Weise eingebaut habe, und weitere Lücken nennst. Ich bitte um Verständnis, falls ich dann dieses Wochenende den Artikel erst mal wieder liegen lasse, damit ich meine Betriebsblindheit ein bisschen abbauen kann. In jedem Fall zum wiederholten Male vielen Dank für deine geduldige Hilfe. --EBB (Diskussion) 17:25, 29. Jan 2005 (CET)
Zwischenstand: sieht schon mal sehr gut aus. Ein Problem sehe ich beim Thema: beim nachschauen habe ich Artikel 36 der Schleswig-Holsteinischen Verfassung entdeckt, der auch eine Vertrauensfrage (Deutschland) behandelt und mutmaße es gibt ähnliches auch in anderen Landesverfassungen. Da es zu denen wahrscheinlich aber nicht viel Literatur gibt: entweder Du machst Dir die Mühe und findest irgendwie raus (die Verfassungstexte sollten alle online sein), ob und wenn ja wie es das in den Landesverfassungen gibt, oder Du änderst den Titel in irgendwas aus dem klar wird, dass es sich nur um die Bundesebene handelt. -- southpark 18:46, 1. Feb 2005 (CET)
Ja, ja, hatte ich auch schon gedacht. Ich hatte mir den Ausweg ausgedacht, dass wenn die Vertrauensfrage in - sagen wir - Baden-Württemberg gemeint wäre, die eben Vertrauensfrage (Baden-Württemberg) hieße. Aber dann wurde mir klar, dass ja auch die Vertrauensfrage im Kaiserreich (gab's nicht), in der Weimarer Republik (gab es da Fälle?) und in der DDR (gab's die?)behandelt werden müssten. Ich habe jetzt nach Vertrauensfrage (Grundgesetz) verschoben - das ist IMHO (zum ersten Mal benutze ich diese Abkürzung *g*) präziser. Danke für den Hinweis.
P.S.: Sei nicht böse, dass ich nicht doch die Vertrauensfrage (Deutschland) verwirkliche, aber im Augenblick habe ich wenig Zeit (Klausurenzeit ...). Außerdem habe ich von den Länder-Vertrauensfragen kaum Ahnung. Aber vielleicht komm ich in nächster (oder fernerer) Zeit dazu ... --EBB (Diskussion) 19:29, 1. Feb 2005 (CET)
Gibt es noch deiner (oder der anderen) Ansicht nach noch weiteren akuten Verbesserungsbedarf oder wärest du (wäret ihr) einverstanden, dass ich den Artikel demnächst zu den Kandidaten setze? --EBB (Diskussion) 10:22, 4. Feb 2005 (CET)
Wegen mir kann er in die Kandidaten. Aber vielleicht solltet ihr beiden Euch noch mit dem Sachantrag ausdiskutieren. Würde ja gern helfen, aber das Problem scheint mir vor allem ein jurstisches zu sein, dass mich erstmal längere Zeit in der Bibliothek halten würde - und da wir ja hier so einen kompetenten und hilfsbereiten autoren haben... ;-) -- southpark 15:08, 4. Feb 2005 (CET)

Hallo! Ein paar Kleinigkeiten hätte ich noch anzumerken:

  1. Überschrift "Rechtsfolgen" --> Weder die 48h-Frist noch die Möglichkeit der Verknüpfung mit einem Antrag passen wirklich unter Rechtsfolgen. Mir fällt aber grade keine bessere Stelle ein.
  2. Schön wäre auch ein Artikel zu Organklage.
  3. Den Abschnitt zu Kohl musste ich ein paar Mal lesen um ihn zu kapieren.
  4. Bei Schröders Vertrauensfrage meine ich mich an eine Diskussion in Leitartikeln und Feuilletons zu erinnern, ob diese Instrumentalisierung der Vertrauensfrage rechtens bzw. anständig sei. Vielleicht findet man da noch was zu.
  5. Der Unterschied zwischen Gesetzentwurf und Antrag wird nicht so recht klar, vor allem habe ich nicht kapiert, wo die Probleme bzw. jeweils die Unterschiede in der Verknüpfung von Gesetzentwurf bzw. Antrag mit der Vertrauensfrage liegen (ist für beides nur einfache Mehrheit erforderlich? Wo wäre dann der Unterschied?).
  6. Ich finde die Bilder der Bundeskanzler bringen schon war. Nicht jeder kann sich (vor allem bei Schmidt und Brandt) jemand vorstellen, man muss sich mal den durchschnittlichen Schüler bei der Recherche vorstellen. Der hat (wenn überhaupt!) nur noch Schröder und Kohl als Kanzler erlebt, bewusst mitbekommen wohl nur Schröder. Da sollten also noch Bilder rein, doof dass es scheinbar keine gibt.

Viele Grüße, --Einbayer 10:59, 4. Feb 2005 (CET)

Moin! Danke für die Hinweise. Ich habe versucht, die Anmerkungen 1-4 umzusetzen und jeweils etwas hineinzusetzen. Bei 5. ist halt das Problem, dass - besonders nach dem Pseudo-Präzedenzfall 2001 - unklar ist, ob für Gesetzentwürfe (die dann dem Bundesrat zugeleitet werden und prinzipiell allgemeine Rechtswirkung haben) die gleichen Vorschriften gelten wie für Sachanträge (die zunächst einmal keine allgemeine Rechtswirkung haben; diese Bundeswehr-Einsatzbeschlüsse sind wegen ihrer Rechtswirkung Sonderfälle). Da auch die verfassungsrechtliche Literatur dazu nicht allzuviel sagt, weiß ich nicht, ob ich deinen Wunsch erfüllen kann. Vielleicht erklärst du mir noch mal, was genau du meinst. Vielleicht verstehe ich's dann. Zu den Bildern: Da stimme ich dir absolut zu (wobei ich das Münzbild von Brandt nicht aufnehmen wollte, das ist doch m. E. zu stilisiert, als dass es als "originalgetreue" Abbildung durchgeht). Leider habe ich keine freien Bilder von Brandt und Schmidt zur Verfügung außer denen in der Wikipedia, und da ist halt mit Brandt und Schmidt nicht viel. Falls du GFDL-Bilder hast, nur her damit - aber bitte nur GFDL (ich betone das so, weil mir bei meinem Bundespräsident (Deutschland) die Bilderdiskussion fast um die Ohren geflogen ist). Ansonsten wieder die Bitte um weiterhin so konstruktive Kritik. Gruß. --EBB (Diskussion) 12:46, 4. Feb 2005 (CET)
Nachtrag. Nachdem ich die Organklage schon erstellt hatte, sah ich, dass der Organstreit schon da ist. Habe wenigstens den Redirect angelegt. --13:30, 4. Feb 2005 (CET)

Hi! Wurde zumindest IMHO wirklich verbessert ung nicht verschlimmbessert :-). Mit den Bildern stimme ich Dir völlig zu, ich hatte mir auch die Kanzler-Artikel angeschaut und mir daher schon gedacht, dass es halt keine GFDL-Bilder von denen gibt und das Brandt-Bild auf der Münze passt grade so in den Kanzler-Artikel aber halt net hier rein. Wirklich schade. Vielleicht mal ein SPD-Mitglied finden, der hier mitarbeitet und mal dransetzen :-) Zu 5.: Mit Deiner Erläuterung oben ist mir das Ganze ein wenig klarer, ich schaue die Tage vielleicht nochmal in den Artikel, ob mir selbst klarer wird, was mich da verwirrt hatte und ob ich das verständlich formulieren kann, Gruß --Einbayer 13:52, 4. Feb 2005 (CET)

Moin! Nochmal ich: [1] sagt, dass das Kuriosum, wie ich es genannt habe, auch für Gesetzentwürfe zutrifft. Und nach intensiver Lektüre des Artikel 81 und den mir vorliegenden Kommentaren korrigiere ich die Darstellung: Erstens gibt es weder im Grundgesetz noch in der Geschäftsordnung des Bundestages eine Stelle, die hier eine abweichende Regelung für verbundene Gesetzentwürfe vorschreibt. Zweitens habe ich mich mit der Formulierung mit dem anscheinenden Widerspruch zur Absicht des 81 GG wohl ein bisschen zu weit aus dem Fenster gelehnt: Es scheint wohl doch sinnvoller zu sein, dass im Zweifel zu Gunsten der Normalsituation, d. h. der Handlungsfähigkeit des Bundestages zu entscheiden sein wird als zu Gunsten des Ausnahmezustandes des Gesetzgebungsnotstandes. Schließlich gibt es nicht unmittelbar eine Krise, wenn sich eine Mehrheit (der "Ja"-/"Nein"-Stimmen) für den Antrag der Bundesregierung ausspricht, selbst wenn diese Mehrheit nicht eine absolute Mehrheit ist. Gruß. --EBB (Diskussion) 15:59, 4. Feb 2005 (CET)
Benutzer: Einbayer hat mir auf meiner Diskussionsseite noch einige Anregungen mitgegeben: Zu 1.: Ich bin mir ziemlich sicher, dass im November 2001 in der Welt zunächst noch selbstverständlich davon ausgegangen wurde, dass auch für den Sachantrag die absolute Mehrheit notwendig ist, bis dann relativ klar wurde, dass die verschiedenen Mehrheiten zählen. Dass es also nicht klar (=umstritten) (?) war, wie es läuft, das ist ein Fakt.
Zu 2.: Ich habe jetzt einige zusätzliche Verlinkungen eingebaut, aber ich glaube, Verlinken um des Verlinkens Willen ist auch nicht das Wahre. Ich habe den Artikel jetzt noch mal ziemlich umgebaut, besonders die Mehrheitsgeschichte von der "Politischen Wirkung" hin zu den "Rechtlichen Rahmenbedingungen", wo sie eher hingehören, verfrachtet. Ansonsten siehst du ja bei mir, dass ich Mathe studiere, mir aber einbilde, ein (für einen Laien) relativ hohes politisches Wissen zu haben. Aber das mit den Fachpros und Laiencontras ist ja sowieso so eine Sache. In keinem Fall musst du mir - ich bin schlicht begeistert von der Konstruktivität deiner Kritik, natürlich nicht so sehr von mir, weil noch so viel Kritik kommt *g* - "beweisen", wer du bist *g*. Du nanntest den Artikel noch "in Teilen ausbaufähig". Welche Teile würdest du hier noch besonders benennen wollen? Vielen Dank schon mal für die Antwort. Gruß. --EBB (Diskussion) 19:52, 4. Feb 2005 (CET)

Da nach meinem letzten "Ultimatum" noch mal ein ganzer Schwall konstruktiver und guter Kritik kam, versuche ich es gleich nochmal: Ich bitte nochmals um konstruktive, möglichst präzise (wenn ihr den Artikel allerdings konstruktiv schlecht findet, dann natürlich auch unpräzise) Kritik (natürlich weiter an Einbayer; ich hoffe, ich habe deine bisherige Kritik einigermaßen eingearbeitet). Falls bis morgen Abend um etwa diese Zeit nicht noch Kritik gekommen ist, dann stelle ich den Artikel in die Kandidaten. Ich weiß, ich bin ungeduldig ... Grüße. --EBB (Diskussion) 18:53, 6. Feb 2005 (CET)

Deine Ungeduld kann ich gut verstehen, z.Zt. steht z.B. Gewerbesteuer auf den Kandidaten und da tut sich leider nicht viel (Wink mit dem Zaunpfahl ;-)). Wollte Dir auch net beweisen, wer ich bin, sondern nur mal so einordnen, warum ich selber in dem Artikel nicht so viel produzieren kann, sondern primär nur meckere, aber Du wirkst hinsichtlich der Einarbeitung meiner Anregungen halt kompetent und meckern geht schneller als schreiben ;-). Insgesamt wird der Artikel immer besser, hast natürlich recht, verlinken um des verlinkens Willen bringt nix, war auch nicht so gemeint. Wichtig ist nur, dass man zentrele Begriffe, die man nicht versteht durch einen Klick erklärt bekommt.
Kleinigkeit bei "Entstehung": Der Weimarer Reichspräsident wird mit Bundeskanzler verglichen. Ist etwas verwirrend. Ist schon klar, woher der Ursprung dieses Vergleichs kommt, da sich ja Kompetenzen verschoben haben, könnte aber etwas deutlicher ausgearbeitet werden.
"Verfassungsrechtliche Zulssäigkeit...": Da waren mir zu viele Absatzwechsel drin. Das deutet immer auf das Fehlen eines guten roten Fadens hin. Ich (bzw. meine IP, ich war kurz abgemeldet...) hab's mal ein wenig umgestellt, gefällt mir aber immer noch net wirklich gut. Vielleicht fällt Dir hinsichtlich der Struktur da noch was besseres ein. Es sollte vielleicht noch klarer werden, ob die beiden abweichenden Meinungen auch materiell eine andere Auffassung vertreten (=grundsätzlich andere Anforderungen stellen), oder ob sie nur die Verfassungsmäßigkeit der Auflösung des BTag im konkreten Fall verneint haben.
Und, um ein ganz neues Fass aufzumachen: Was ist mit einem (kurzen) internationalen Vergleich? Wie wird man Wolfgang Schüssel los?
Viele Grüße, --Einbayer 09:39, 7. Feb 2005 (CET)
Moin! Danke für den Wink mit dem Zaunpfahl. Ich werde mir den Artikel mal genau anschauen, aber ich bezweifle, dass ich kompetent genug bin, um abzustimmen ... Ich habe die Kleinigkeit bei Entstehung etwas genauer erklärt. Vielleicht findest du es jetzt besser. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit fand ich in deiner Version sehr gut. Ich habe nur die abweichenden Richter noch etwas genauer dargestellt. Das neue Fass: O'zopft is (oder so ...). Ist natürlich sehr kurz, aber es ist eine Heidenarbeit, die einzelnen Verfassungen durchzugucken, besonders wenn man von denen keine große Ahnung hat. Wolfgang Schüssel ist meiner Meinung mit der Bundesregierung (Österreich) draußen, besonders aber mit der Überschrift Vertrauensfrage (Grundgesetz). Is so besser? Gruß. --EBB (Diskussion) 14:13, 7. Feb 2005 (CET)
Hi. Ich komm heute und morgen net dazu, mir das anzuschauen. Mittwoch vielleicht. (Btw. O'zapft is! und das darf aber nur Christian Ude so sagen, gell?) --Einbayer 17:57, 7. Feb 2005 (CET)


(erledigt) "Einleitung"[Quelltext bearbeiten]

Das mit der "Einleitung" geht so nicht. Ein WP-Artikel hat eine "Einleitung" an sich, die das Wesentliche in Kürze wiedergibt. Einen Kapiteltitel verwendet man dafür nicht.--Ziko 23:13, 22. Dez. 2007 (CET)Beantworten

(erledigt) Gerhard Schröder 2005 - was ist richtig: "nach 2001 zum zweiten Mal" oder "zum zweiten Mal nach 2001"?[Quelltext bearbeiten]

Ich halte ersteres für richtig, denn zweiteres heißt: er hat die Vertrauensfrage nach 2001 schon einmal gestellt. -- Derjanosch 21:48, 22. Mai 2005 (CEST)Beantworten

"zum zweiten Mal nach 2001" wäre definitiv falsch. Dies würde bedeuten, seine angekündigte Vertrauensfrage zum 1. Juli 2005 sei schon seine dritte - und das würde nicht stimmen. -- Istabraq

(erledigt) Gerhard Schröder 2005 - Meinungen zum weiteren Vorgehen[Quelltext bearbeiten]

Heute wurde von jemanden die Ansicht Jürgen Wielands (Uni Frankfurt/Main) eingetragen, welche im Vergleich zu den Meinungen von Isensee, Mahrenholz und Scholz auf den ersten Blick etwas gewagt aussieht:

"Einen ähnlichen Standpunkt hat mittlerweile auch Prof. Dr. Joachim Wieland vertreten. Der Bundeskanzler habe keine sichere Mehrheit mehr, um seine Politik durchzusetzen. Dabei sei es unerheblich, ob das auf die Mehrheitsverhältnisse nur im Bundestag oder auch in der Länderkammer zurückgehe."

Hat Herr Wieland das wirklich so gesagt? Wenn ja, bei welcher Gelegenheit? Hört sich doch zunächst absurd an. Danach bräuchte ein BKanzler zum Regieren zwingend eine stabile Mehrheit im BT und BRat. Nicht nur das, er könne sogar ein von der Verfassung bewusst nicht vorgesehenes "destruktives Misstrauensvotum" (nichts anderes ist eine Vertrauensfrage mit dem alleinigen Ziel, absichtlich ein negatives Votum zu erhalten, damit man einen Grund hat, den BT vorzeitig aufzulösen) aus dem Umstand herleiten, dass die die BReg tragenden Parteien keine Mehrheit mehr im BRat haben.

Auch unter dem Gesichtspunkt, dass sich die Verfassungswirklichkeit ständig weiterentwickelt und aufgrund der heutigen Gemengelage eine ständige Opposition im BRat das Regieren im Bund erschwert, ist diese Ansicht von Herrn Wieland, sollte er dies tatsächlich vertreten, vielleicht politisch nachvollziehbar, aber verfassungsmässig doch höchst zweifelhaft.

Wie ist eure Meinung dazu? -- Istabraq

(erledigt) Verschiebung von Details zur Vertrauensfrage 2005[Quelltext bearbeiten]

Ich schlage vor, den Meinungsstand in der öff. Diskussion 2005 in dne Artikel Wahl zum 16. Deutschen Bundestag zu verschieben. Diese Meinungen sind sehr situationsbezogen und bringen keine neuen Inhalte für den Artikel hier. --Calvin Ballantine 18:16, 25. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Das wäre meines Erachtens zu früh. Die Diskussion gehört genau dahin, denn es geht um aktuelle Meinungen von Staatsrechtlern zur Zulässigkeit der Vertrauensfrage unter den jetzt vorliegenden Voraussetzungen. Das ist der aktuelle Stand der Diskussion. Wenn die Sache vorbei ist, kann man darüber nachdenken, sie zusammenzufassen oder auch zu verlegen. Derzeit ist sie aber IMHO richtig plaziert. -- Jürgen, Do, 26. Mai 2005.

Vorgeschlagen habe ich das, weil wir den Artikel mitterweile mit sehr viel Inhalt gefüllt haben und dieser sich allg. mit der Vertrauensfrage befasst. Hingegen sind diese Meinungen mehr oder minder JA & NEIN und nicht besonders gehaltvoll vor dem Hintergrund dieses Artikels (sind halt kurze Statements...) und nur eine aktuelle Auflistung - daher denke ich sind sie bei einem tagesaktuellen Artikel wie Wahl zum 16. Deutschen Bundestag besser aufgehoben... Andere Meinungen, Gentlemen?? --Calvin Ballantine 15:30, 26. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Ich würde prinzipiell zustimmen. Gruß. --EBB (Diskussion) 13:43, 27. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Ich mach das einfach mal. Dieser Abschnitt wirkt reichlich inkosistent vor dem Hintergrund dieses Artikels. Tagesaktuelles gibt es ja in dem anderen...--Calvin Ballantine 23:52, 8. Jun 2005 (CEST)

(erledigt) Bild "Rede im Deutschen Bundestag"[Quelltext bearbeiten]

Was hat das Bild "Rede im Deutschen Bundestag" mit der Vertrauensfrage zu tun? Handelt es sich um ein Bild eines Sprechers während einer Debatte über eine Vertrauensfrage? Wenn nein, gehört das Bild nicht in diesen Artikel, sondern in den Artikel Deutscher Bundestag. --Mogelzahn 23:00, 26. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Das Bild war im Wesentlichen als Illustration gedacht und wurde als solche in der Exzellenten-Diskussion auch mehrheitlich erbeten, weil sonst halt die Bilderdichte recht dünn ist. Übrigens: Es spricht Jacques Chirac. Gruß. --EBB (Diskussion) 12:52, 27. Mai 2005 (CEST)Beantworten
Und was hat Jaques Cirac mit der Vertrauensfrage zu tun? Nichts! Lieber kein Bild, als ein Bild, daß nicht in den Kontext passt. Wenn ich einen Artikel über den Marien-Dom in Hamburg schreibe und kein Bild davon habe stelle ich doch auch kein Bild einer anderen Hamburger Kirche mit dem Argument der sonst fehlenden Bebilderung ein. Ich bin der Ansicht, daß das Bild hier nicht hingehört, denn es kann den Artikel "Vertrauensfrage (Grundgesetz)" nicht glaubwürdig illustrieren. Gruß. --Mogelzahn 13:20, 27. Mai 2005 (CEST)Beantworten
Ganz ruhig... Ich hätte das Bild während der Exzellenten-Diskussion fast herausgnommen, aber die Mehrheit war der Ansicht, es sollte drin bleiben. Wenn du es rausnehmen willst, tu dir keinen Zwang an. Gruß. --EBB (Diskussion) 13:42, 27. Mai 2005 (CEST)Beantworten

...und es gibt weiterhin Leute, die dafür sind, dass das Bild drin bleibt. --Einbayer 13:47, 27. Mai 2005 (CEST)Beantworten

...dem stimme ich zu. Mogelzahn, sich darüber zu echauffieren, ist nicht maßstabgerecht. WIKI wird nicht besser, indem man immer wieder den "dummen Leser" neu erfindet und sich als Problemlösung empfiehlt. Piano =) --Calvin Ballantine 14:11, 27. Mai 2005 (CEST)Beantworten

@Calvin: Wo habe ich vom "dummen" Leser gesprochen und mich als "Problemlösung" empfohlen? Bittel belegen und keine unsinnigen Behauptungen aufstellen. Nehmt ein Bild von einer Rede bei einer Vertrauensfragendiskussion und alles ist gut. Fakt ist doch, daß dieses Bild alles mögliche bebildern kann, aber inhaltlich nichts mit dem Artikel zu tun hat. @EBB: Ich habe das Bild bewußt nicht selbst entfernt, weil ich über das Thema erst diskutieren wollte, bevor ich (womöglich noch ohne Kommentar) Tatsachen schaffe. --Mogelzahn 15:19, 27. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Die Rüge war war nicht besonders überzeugend, aber immerhin Anlass ein noch besseres Bild zu finden. Damit ist der Punkt wohl erledigt...--Calvin Ballantine 23:48, 8. Jun 2005 (CEST)

Titelbild[Quelltext bearbeiten]

Bundeshenne über leeren Stuhlreihen als Titelbild zum Artikel Vertrauensfrage? Manche meinen, ein Bild von Pinocchio oder Machiavelli im Westentaschenformat wäre nicht unpassender; auch nicht in Erwartung einer Bundeskanzlerin Merkel. MfG 84.154.250.71 19:14, 13. Jun 2005 (CEST)

no comment... --Calvin Ballantine 22:22, 13. Jun 2005 (CEST)
Aber die Bildunterschrift könnte passender sein. Vorschlag:
Der Reichstag nach einer Vertauensabstimmung. Bundeskanzler Schröder feiert seine inszenierte Niederlage und den bevorstehenden Blitzwahlsieg an anderem Ort.
"Demokratie ist Macht auf Zeit" ist eine Formel des Staatsrechts. Wieso dies von manchen Editoren als 'komischen Satz' empfunden wird, ist nicht ersichtlich (eigentlich auch nicht klärungsbedürftig). Jedenfalls sind Eingrenzungen, dies sei ein Prinzip der repräsentatien Demokratie, am Maßstab einer Enzyklopädie unzutreffend oder zumindest doch missverständlich. Denn dies ist nicht nur bei repräsentationsbetonten Demokratien der Fall...
Die genewärtige Bildunterschrift deutet zusammen mit dem Bild eines leeren Plenarsaals -in nicht abschließender Form- auf die Problematik im Zusammenspiel der Art. 39 und 68 GG hin. Ziel ist es freilich nicht, den Saal als solchen abzubilden...
Wir können hier auf der Diskussionsseite gewiss nach einer originelleren Unterschrift suchen. Aber wie bei allen Details gilt bei der Suche: Eine Verbesserung, keine Verschlichterung ;-)
--Calvin Ballantine 23:58, 23. Jun 2005 (CEST)
Das mögen ja alles sehr tiefsinnige Gedanken sein, aber das Bild und die Unterschrift wirken nun mal einfach grotesk. Zumindest wenn man kein Staatsrechtler ist, was wohl auf die meisten Leser zutreffen dürfte. Abbildungen sollen ja auch nicht unbedingt originell sein, sondern vor allem das Thema des Artikels illustrieren. --Fuzzy 00:09, 24. Jun 2005 (CEST)
Also worauf bezieht sich nun die Kritik? Komplexität?? Der Satz "Demokratie ist Macht auf Zeit" ist bestechend schlicht und überfordert kaum jemanden. Sollte jemand als Leser dennoch daran scheitern, verstünde er den ganzen Artikel nicht, aber mit dem Bild hätte es nichts zu tun. --Calvin Ballantine 12:11, 24. Jun 2005 (CEST)
Klar ist der Satz schlicht. Eben eine Platitüde mit einem nichtssagenden Foto - das ist ja das Problem. --Fuzzy 18:44, 24. Jun 2005 (CEST)
Wir könnten weiter überlegen, wenn du das substanziierst... Gruß --Calvin Ballantine 20:50, 24. Jun 2005 (CEST)
Fällt dir nicht auf, dass du der einzige bist, der das Bild verteidigt? Kompromissvorschlag: wir schieben es zum Abschnitt "Art. 39 GG". --Fuzzy 21:28, 24. Jun 2005 (CEST)
Kompromiss wozu? Ich kann mich nur wiederholen: Substanziiere deine Kritik / deine Verbesserungsidee. Wir haben zu diesem Detail genug gekritzelt und wenn du immer wechselnde Argumente bringst (gestern war es die Komplexität, dann war es zu einfach, nun der Standort etc.), wird es unglaubwürdig... Gruß --Calvin Ballantine 11:32, 25. Jun 2005 (CEST)
Entschuldigung, die Komplexität kam von dir. Von mir aus kann das Bild lieber ganz gelöscht werden, aber an der Stelle, an die es ja deiner Aussage nach inhaltlich anknüpfen soll, wäre es nicht ganz so irritierend wie dort, wo es jetzt steht. --Fuzzy 11:56, 25. Jun 2005 (CEST)
Das Bild wirkt mit der unterschrift groteskt und ist unverständlich. Über die Substanz des Satzes wurde oben schon geschrieben, in der Form kann man gerne einen feuilletonistischen Text bebildern und kommentieren, aber kein Eintrag in einer Enzyklopädie. -- 80.171.187.209 07:06, 19. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Sehr geehrter alias Calvin Ballantine. Es ist schlechter (schlichter ;-) Stil, Diskussionsbeiträge anderer ohne Begründung zu löschen oder zu manipulieren. MfG 84.154.226.137 19:37, 24. Jun 2005 (CEST)
-> Ja, es war das Löschen von Diskussionsbeiträgen 1, 2, 3 ohne Begründung und ohne Bedeutung =) Stell's wieder rein. soit! --Calvin Ballantine 20:50, 24. Jun 2005 (CEST)
Bessere Bilder zum Thema Vertrauensfrage MfG 84.154.242.99 1. Jul 2005 18:01 (CEST)

Mundgerechterer verf.rechtlicher Teil?[Quelltext bearbeiten]

Mir scheint, man könnte den verfassungsrechtlichen Teil mit seiner Informationsfülle mundgerechter gestalten, mit Einleitungsteilen und vielleicht mehr Gliederung. Es ist schwer - für mich jedenfalls-, die Übersicht über das komplexe Thema zu behalten. --Ziko 23:44, 13. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Anmerkung (Sven Leunig)[Quelltext bearbeiten]

Am 24. Jul. 2006 hat Benutzer:88.72.35.187 folgenden Text in den Abschnitt Länder der Bundesrepublik Deutschland eingestellt:

Anmerkung (Sven Leunig): Politisch hat Koch die "Vertrauensfrage" tatsächlich im Zusammenhang mit der CDU-Spendenaffäre gestellt. Verfassungsrechtlich war ihm dies aber nur möglich, weil er eine Regierungsumbildung vorgenommen hatte (Rücktritt des Chefs der Staatkanzlei Franz Josef Jung und Ernennung von Jochen Riebel an seiner Stelle). Demnach hat er seinen Antrag, seiner Regierung (nicht ihm allein!) das Vertrauen auszusprechen, auch nicht mit HES Art. 114 begründet, sondern mit der notwendigen Vertrauenserklärung des Landtags gegenüber der Landesregierung gemäß HES Art. 101 IV. Laut HES Art. 114 obliegt es nämlich dem Landtag, diese sogenannte „Vertrauensfrage“ zu stellen, und nicht etwa dem Ministerpräsidenten, wie sonst üblich. Der Ministerpräsident kann dies nicht von sich aus tun. Diese "Vertrauensfrage" ist also im Grunde mit einem einfachen oder destruktiven Misstrauensvotum identisch, vgl. PlProt.HES, 15/48, S. 3127

Das sollte man eventuell bearbeiten und dann wieder einstellen, momentan habe ich es entfernt. --S.K. 15:19, 25. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Kanzlerwahl nach verlorener Vertrauensfrage[Quelltext bearbeiten]

Ist es möglich, dass der Bundespräsident nach einer verlorenen Vertrauensfrage den Bundestag auflöst, bevor letzterer Gelegenheit hat, einen neuen Bundeskanzler zu wählen?

Bzw. was passiert, wenn der Bundespräsident erst den Bundestag auflöst und letzterer danach (innerhalb der 21-Tage-Frist) einen neuen Bundeskanzler wählt? Gibt es dann Neuwahlen oder nicht?--129.70.14.127 18:14, 5. Nov. 2007 (CET)QuixyBeantworten

Laut Wortlaut des GG sollte die Antwort jeweils "Ja" lauten (ein aufgelöster Bundestag kann ja nicht mehr einen Kanzler wählen).--Roentgenium111 19:46, 1. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Wie lautet die Vertrauensfrage denn nun?[Quelltext bearbeiten]

Mal ganz platt gefragt: Wie lautet die Vertrauensfrage? "Vertrauen Sie mir noch?" oder wie? 87.123.6.166 16:10, 3. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Genau genommen handelt es sich nicht um eine Vertrauensfrage, sondern um einen Vertrauensantrag. 2005 wurde er so formuliert: „Gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes stelle ich den Antrag, mir das Vertrauen auszusprechen.“ (Bundestags-Drucksache 15/5825). -- Patroklos 23:31, 20. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Mit dieser Frage ist ein offener Punkt des Artikels angesprochen. Das Verwirrspiel um die "auflösungsgerichtete Vertrauensfrage" wird hierin nicht berücksichtigt, denn Regierungsabgeordnete müssen sich enthalten und damit gegen ihren BKanzler votieren, während Oppositionsabgeordnete durch ihr Nein die Absicht des Kanzlers unterstützen. Deshalb der Hinweis auf den GG-Änderungsvorschlag in dem Aufsatz von Niclauß. (nicht signierter Beitrag von 2003:5B:4E36:C501:B056:7ECD:A06C:52FC (Diskussion | Beiträge) 20:41, 21. Apr. 2015 (CEST))Beantworten

Vertrauensfrage von Peter-Harry Carstensen in Schleswig-Holstein 2009[Quelltext bearbeiten]

Hi! Sollte die Vertrauensrage vom SHer Regierungschef in den Artikel mit aufgenommen werden? -- Originoo 13:11, 21. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Ich denke ja. Ich werde mal einen entsprechenden Abschnitt einfügen, wer möchte, kann es noch ergänzen. --Roentgenium111 14:23, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Europäische Staaten - Österreich[Quelltext bearbeiten]

„Oft wird nicht genau unterschieden zwischen einer Vertrauensfrage und einem Misstrauensvotum: Es gibt nur eine gemeinsame Regelung, so in Österreich, wo die Versagung des Vertrauens ebenfalls den Rücktritt des betreffenden Bundesministers oder der gesamten Bundesregierung zur Folge hat (Art. 74 Bundes-Verfassungsgesetz)“

Diesen Abschnitt versteh ich nicht. In Österreich gibt es ein Mißtrauensvotum (Art. 74 B-VG) aber keine Vertrauensfrage, wieso wird hier „nicht genau unterschieden“? --David Seppi 18:46, 19. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Undurchsichtige Mischung von Fakt und Meinung ohne Herkunftsnachweise nicht hinnehmbar[Quelltext bearbeiten]

Der Unterabschnitt „1.4 Verfassungsrechtliche Problematik der Vertrauensfrage“ ist eine unklare Mischung von Faktenbericht und Meinungsbericht. Der letztere Anteil überwiegt und besteht aus vorgeblich in juristischen Fachkreisen vorhandenen Meinungen. Allerdings ist nicht eine dieser Meinungen belegt. Damit verstößt der Abschnitt gegen die Grundprinzipien einer seriösen Berichterstattung und ist für ein Nachschlagewerk wie WP nicht akzeptabel.

Außerdem sind die Ergebnisse der beiden Urteile des Bundesverfassungsgerichts von 1983 und 2005, um die es hier ausschließlich geht, bereits ausreichend dargestellt, und zwar in den Unterabschnitten „1.10.4 1982 Helmut Kohl“ und „1.10.6. 2005 Gerhard Schröder“. Auch der abschießende Verweis auf den Spezial-Artikel in WP zum heute maßgeblichen Urteil von 2005 befindet sich bereits am Ende des Schröder-Abschnitts.

Da weder die Möglichkeit (damaliger WP-Mitarbeiter seit Jahren abgemeldet) noch ein Grund für eine „Rettung“ des Abschnitts 1.4 besteht, wird er gelöscht. --Saidmann (Diskussion) 12:53, 11. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Europäische Staaten - Italien[Quelltext bearbeiten]

Völlig unverständlich, bitte überarbeiten! Ich bin leider in der Materie zu wenig drin. --Dsdvado (Diskussion) 15:07, 11. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Abstimmung Kohl 1982[Quelltext bearbeiten]

Einerseits steht hier "Was Helmut Kohl 1982/83 gelang, erreichte Gerhard Schröder 2005 nicht. Die Regierung Schröder wurde durch die Regierung Merkel abgelöst." Andererseits steht im Artikel, dass Kohl das Vertrauen ebenfalls nicht ausgesprochen wurde. Meines Wissens nach (so steht es auch im Artikel) wurden nach beiden Vertrauensfragen, also sowohl bei Kohl als auch bei Schröder der Bundestag aufgelöst. Macht der Satz "Was Helmut Kohl 1982/83 gelang..." dann so noch Sinn? Loewenmuth (Diskussion) 18:51, 18. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Abschnitt Italien[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt über die Situation in Italien ist vollkommen unverständlich. Er liest sich als sei er mithilfe von Google Translate übersetzt worden. Ich behersche leider kein Italienisch aber so kann man den Abschnitt nicht stehen lassen. Richtig übersetzten oder ganz löschen (nicht signierter Beitrag von Serenity27 (Diskussion | Beiträge) 12:39, 4. Mai 2016 (CEST))Beantworten

Umbenennungen[Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel hieß ursprünglich Vertrauensfrage und wurde in der gegenwärtigen Fassung ausgegliedert. Dies ist an sich eine gute Idee, weil es das dt. System betrifft. Jedoch haben wir weiterhin etwas inkonsistent die Abschnitte über die dt. Bundesländer und die EU, während der gegenwärtige Artikel Vertrauensfrage recht unterentwickelt ist. Dies zu justieren also v.a. den Text anzupassen ist mehr Arbeit als die jetzige Trennung an Sinn ergibt.

Daher folgender Vorschlag:

Vertrauensfrage (Grundgesetz) ->> Vertrauensfrage

Die allgemein gehaltene Einleitung wird mit integriert:

Die so genannte Vertrauensfrage kann in vielen Demokratien von der Exekutive an das Parlament gestellt werden. Sie ist ein politisches Instrument und soll feststellen, ob das Parlament mit der Haltung der Regierung grundsätzlich noch übereinstimmt und gravierende Konflikte abklären.
Ein negatives Ergebnis führt häufig zum Rücktritt der Regierung oder zu Neuwahlen.


Was haltet ihr davon? --Calvin Ballantine 16:07, 9. Jun. 2005 (CEST)Beantworten

Bin auch für Rückverschieben. -- lley 19:38, 10. Jun. 2005 (CEST)Beantworten

Siehe auch den Löschantrag für Vertrauensfrage [2].


Löschen ist sicher der falsche Weg. Wenn die beiden Artikel zusammengeführt werden sollen, dann natürlich unter dem Lemma Vertrauensfrage, was übrigens auf Diskussion:Vertrauensfrage (Grundgesetz) auch schon vorgeschlagen wurde. Wenn man beide Artikel gesondert halten will, gehört der Abschnitt zum internationalen Vergleich in Vertrauensfrage (Grundgesetz) aber logischerweise nach Vertrauensfrage. -- lley 19:35, 10. Jun 2005 (CEST)

  • Habe ich etwas technisch falsch verstanden? Verschieben/Umbenennen ist technsich nciht möglich. Um die Artikel zusammen zu führen, muss zuerst dieser Stub gelöscht werden, um ein copy & paste zu vermeiden... Oder geht es einfacher? --Calvin Ballantine 20:04, 10. Jun 2005 (CEST)
Sorry, du hast natürlich Recht, und ich hatte übersehen, dass der Vorschlag auf Diskussion:Vertrauensfrage (Grundgesetz) auch von dir ist. Ich hab deine Intention oben nicht erkannt. Also: Bitte löschen, damit das Lemma für die Rückverschiebung des um die 3 Sätze erweiterten Artikels Vertrauensfrage (Grundgesetz) frei wird. -- lley 20:29, 10. Jun. 2005 (CEST)Beantworten


Grundsätzlich habe ich nichts dagegen (und Vertrauensfrage (Grundgesetz) ist gelinde gesagt kein schöner Begriff, besser wäre Vertrauenfrage im deutschen Bundestag), allerdings befürchte ich, dass die ganze Verschieberei in einigen Monaten neu losgeht. Daher mein Alternativ*vorschlag* - Begriffsklärung Model 3:
  1. Die jetzige Vertrauenfrage wird Vertrauensfrage (Begriffsklärung) (mit Links auf Situation in Bundesländern + anderen Staaten)
  2. Vertrauensfrage wird Redirect auf Vertrauensfrage (Grundgesetz)
  3. Vertrauensfrage_(Grundgesetz)#Nationaler_und_internationaler_Vergleich wird in die 2 o. a. Artikel aufgespalten (auch ein exzellenter Artikel muß das vertragen können).
nur als Vorschlag zu verstehen, nicht als Ablehnung des Löschantrages ... Hafenbar 22:41, 10. Jun. 2005 (CEST)Beantworten
Das einfache Lemma Vertrauensfrage als Redirect und dafür ein Artikel Vertrauensfrage (Begriffsklärung), der gar keine Begriffsklärung (Klärung verschiedener Bedeutungen eines Begriffs) wäre? - Das leuchtet mir nun wirklich überhaupt nicht ein. Wenn man die Rückverschiebung nicht will, dann sollte Vertrauensfrage die kurze Definition beinhalten und von dort weiterverinkt werden. Bei der jetzigen Artikelsituation scheint mir aber Rückverschiebung nach wie vor am sinnvollsten. -- lley 20:12, 11. Jun. 2005 (CEST)Beantworten
Kern meiner Überlegungen war eunfach, dass wer in den nächstenTagen/Wochen "Vertrauensfrage" in die Suchmaske eingibt in 99.99% der Fälle etwas über die aktuelle Situation im deutschen Bundestag erfahren möchte ... in einigen Monaten Abstand mag man das *wieder* anders sehen. Ich habe aber nicht das geringste gegen die Verschiebung/Löschung und hätte das gestern um ein Haar sofort umgesetzt ... Hafenbar 21:26, 11. Jun. 2005 (CEST)Beantworten

Wording:[Quelltext bearbeiten]

Die Formel Exekutive = Regierung + Verwaltung finde ich nicht schlecht, in der Einleitung sollten aber doch lieber eine allgemeinere Formulierung belassen, da wir den Artikel allgemein geltend halten wollen. Welcher Teil der Exekutive genau handelt ist zumindest an dieser Stelle nicht präzisierungsbedürftig.

Wenn woanders einzelene Minister gestürzt werden können, können sie sich auch einer Vertrauensabstimmung stellen. --Calvin Ballantine 13:01, 26. Jun 2005 (CEST)

  • Ist es doch, weil der Link Exekutive genau zu der obigen Definition führt und jeder Leser sich nun fragt, wer eigentlich die Vertrauensfrage stellt: Die Regierung oder die Verwaltung oder beide gemeinschaftlich. Das ist aber Unsinn, da diese Frage allein und nur von der Regierung ausgehen kann. --Lung 22:57, 26. Jun. 2005 (CEST)Beantworten

...naja, das überzeugt kaum - wir sind in der Einleitung ;-) Ob "jeder" solche Differenzialverständnisschwierigkeiten hat, mag man bezweifeln. Allerdings ist Exekutive unter dem Aspekt des Lesekomforts nicht besonders hübsch... --Calvin Ballantine 23:59, 26. Jun. 2005 (CEST)Beantworten

5 oder 6 Abwesende bei der VF 2005[Quelltext bearbeiten]

Moin! Nach Diskussion mit Benutzer: Mc005 ergibt sich Folgendes. Das Forum von wahlrecht.de sagt, dass der Darmstädter OB sein Mandat aufgegeben hat und der Nachrücker/die Nachrückerin ihr Mandat noch nicht angetreten hatte. Daher waren nur 600 Abgeordnete stimmberechtigt. Deshalb die Heruntersetzung der Zahl der Abwesenden auf fünf. --EBB (Diskussion) 14:32, 4. Jul. 2005 (CEST)Beantworten

Allgemein oder Deutschlandspezifisch?[Quelltext bearbeiten]

Der Text beginnt allgemein ("Die Vertrauensfrage ist ein politisches Instrument in vielen Demokratien. Die Regierung kann dem Parlament die Vertrauensfrage stellen, um festzustellen, ob es mit ihrer Haltung grundsätzlich noch übereinstimmt und gravierende Konflikte abklären. Ein negatives Ergebnis führt häufig zum Rücktritt der Regierung oder zu Neuwahlen.") Danach beginnt es sich nur noch um Deutschland zu drehen. Wenn kein Wissen über andere Fälle vorhanden ist, würde ich vorschlagen, im Artikel klarer zwischen der Vertrauensfrage als politische Institution und dem empirischen Fall Deutschland zu unterscheiden bzw den Artikel spezifischer zu benennen. nowherefast 21:50, 18. Sep. 2005 (CEST)Beantworten

Falsche Schlußfolgerung[Quelltext bearbeiten]

Die Schlußfolgerung in folgenden Satz ist merkwürdig:
Beide Kanzler hatten die Mehrheit im Bundestag und stellten dennoch die Vertrauensfrage, um über eine Abstimmungsniederlage die Auflösung des Parlaments und Neuwahlen zu erreichen. Was Helmut Kohl 1982/83 gelang, erreichte Gerhard Schröder 2005 nicht. Die Regierung Schröder wurde von der Regierung Merkel abgelöst.

Gerhard Schröder hat das genannte Ziel ... die Auflösung des Parlaments und Neuwahlen zu erreichen. durch die Niederlage bei der Abstimmung erreicht!
Was wohl gemeint ist, daß Schröder die Neuwahlen angestrebt hat, um im Amt bestätigt zu werden, was - wie geschrieben - nicht gelang.

Vorschlag zur Änderung:
Beide Kanzler hatten die Mehrheit im Bundestag und stellten dennoch die Vertrauensfrage, um über eine Abstimmungsniederlage die Auflösung des Parlaments und in Neuwahlen die Bestätigung ihrer Regierung zu erreichen.
2001:7F0:400C:0:0:0:0:5 17:35, 23. Okt. 2019 (CEST)Beantworten