Wikipedia Diskussion:Artikel über lebende Personen/Archiv/2012

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Bundespräsident

Sollte nicht hinzugefügt werden, dass die Verunglimpfung des Bundespräsidenten genauso wie die von Staatsoberhäuptern eine Straftat darstellt? --Alleskoenner 00:00, 16. Jan. 2012 (CET)

Aus welchem Anlass fragst Du? Zumindest für Deutschland steht es als Vorlage:Bundespräsident-Diskussion oben auf Diskussion:Christian Wulff (auch wenn die Zeichensetzung bis eben fast schon eine Beleidigung des Amtes war). --Grip99 01:29, 17. Jan. 2012 (CET)
Nur zu Ergänzung... Oh, mein Fehler ^^ --Alleskoenner 20:12, 18. Jan. 2012 (CET)

Namensnennung bei nicht relevanten Personen

Auf VroniPlag Wiki und der entsprechenden Diskussionsseite kommt es immer wieder zur Diskussion, ob in dem Artikel auch die Klarnamen von nicht WP-relevanten Personen erscheinen dürfen. Ich finde dies im Hinblick auf WP:BIO unhaltbar. Also die Verbreitung von negativen Informationen über Personen, die von sich aus keine Relevanz für uns haben und dies besonders, wenn es den Hauptartikel inhaltlich nicht weiter bringt. Gerade auch, wenn es dabei um Verfahren geht, die noch nicht einmal abgeschlossen sind. Das noch prominenteste Beispiel ist die Tochter von Edmund Stoiber; bis gerade eben stand sie drei mal im Artikel mit vollem Klarnamen drin, obwohl ein eigener Artikel über sie wegen fehlender Relevanz am 19.4.11 gelöscht wurde. Hier auch die Begründung des Admin: [1] Entsprechend erscheint die Wikipedia-Seite VroniPlag Wiki an Stelle 5 bei google, wenn man ihren vollen Namen eingibt. Mich würden aber weitere Meinungen interessieren. Sehe ich dies alles zu "eng"? D.h. sollte eine volle Namensnennung bei nicht relevanten Personen stattfinden, gerade auch, wenn die "Tat" noch gar nicht endgültig entschieden ist? Grüße, --Tim1900 20:36, 23. Jan. 2012 (CET)

Dein Vorschlag scheint mir ein guter Kompromiss zu sein, solange die Angelegenheit noch in der Schwebe ist (vielleicht sogar darüber hinaus). Aber Deinen Schluss, dass Leute, die als Lemma nicht relevant sind, deshalb nicht mehr in Artikeln erwähnt werden dürfen, halte ich in dieser Allgemeinheit für falsch. Es gibt durchaus einen Unterschied (sowohl enzyklopädisch als auch persönlichkeitsrechtlich) zwischen sinnvoller Erwähnung im Zusammenhang mit anderen Lemmata einerseits und umfassender Darstellung in eigenem Artikel andererseits. --Grip99 03:03, 25. Jan. 2012 (CET)
Naja, Tim1900 schreibt von "Verbreitung von negativen Informationen über Personen, die von sich aus keine Relevanz für uns haben und dies besonders, wenn es den Hauptartikel inhaltlich nicht weiter bringt". In dieser Formulierung würde ich ihm auch zustimmen. Man würde aber über das Ziel hinausschiessen, wenn man z.B. (willkürliches Beispiel, weil ich den Artikel zufälligerweise gerade gelesen habe) im Artikel über den Schauspieler Robert Duvall die Namen seiner ersten drei Ehefrauen nicht mehr erwähnen dürfte. Gestumblindi 03:18, 25. Jan. 2012 (CET)
Wer möchte denn die Ehefrauen bei Duvall entfernen? Frage ist doch immer: treten sie selbst in die Öffentlichkeit, hat ein Standesbeamter geleakt oder ein Jugendfreund das ausgeplaudert. Ohne in der Materie vertraut zu sein, habe ich "Tochter von Stoiber" gegoogelt und einen alten Spiegel-Artikel mit offensichtlich offiziellem PR-Foto gefunden.−Sargoth 11:00, 25. Jan. 2012 (CET)hütte
Wenns nicht untersagt wäre, hätte ich sinnvolle Erwähnung in Grips Beitrag unterstrichen.
Die Schnittmenge zwischen redaktionellem Sinn und persönlichkeiterechtlicher Zulässigkeit durfte recht groß sein, d.h. wo eine Erwähnung zum Verständnis des Artikelthemas (≠ irgendwelche exkursiven oder investigativen Zusammenhänge) sinnvoll ist und wo es um etabliertes, begelegtes Wissen geht, durfte es auch zulässig sein, Personen zu erwähnen, die keinen Artikel haben. Als Negativbeispiel erinnere ich mich dunkel an eine Person, die mal mit einem Neonazi zusammen gearbeitet hat und ohne eigene Relevanz & eigene Medienpräsenz in dessen Artikel benannt wurde - als Teil einer Beweiskette unseres Autoren, der damit irgendeine Verstrickung belegen wollte. Das hat der Person, die nie öffentlich in Erscheinung getreten war und Jahre später politisch und beruflich ganz woanders stand, richtig geschadet und musste entfernt werden. --Superbass 16:20, 25. Jan. 2012 (CET)
Wenn es sinnvoll ist, dann erscheint auch mir eine Erwähnung möglich. In dem vorliegenden Fall sind aber die prominenten Fälle von bekannten Politikern zur Darstellung der Arbeit der Plattform ausreichend. Wo ist der Mehrwert, wenn man weitere Personen mit vollem Namen aufführt? Eine Formulierung "Darüber hinaus wurden 5, 6, 9... Fälle untersucht" erfüllt inhaltlich den selben Zweck. Die Namensnennung dient lediglich der weiteren Diskreditierung der Person und dies steht meiner Ansicht nach entgegen dem Inhalt von WP:BIO. Oder würdest Du dies anders sehen? --Tim1900 17:16, 25. Jan. 2012 (CET)
Wenn die Plattform nun aber mal nach Stoiber's Tochter benannt wurde (und das in den Medien auch dargestellt wird), müsste der Artikel das auch benennen. Die Frage, ob neben der bloßen Erklärung der Begriffsherkunft weiter unten im Artikel noch Ausführungen zu der Dame statthaft sind, würde ich dagegen eher verneinen, wenn sie bzw. ihre Dissertation keine Relevanz besitzen. --Superbass 19:47, 25. Jan. 2012 (CET)
Genau, die Info "nach Stoiber's Tochter Veronica benannt" stellt einen Mehrwert für den Artikel dar, da dies die Herkunft des Namens des Lemmas erklärt (so habe ich es auch im Artikel eingebaut). Die Nennung des Nachnamens der Tochter (ungleich Stoiber) und weitere Ausführungen zu der Person fand ich hingegen nicht statthaft. Aber hier stimmen wir m.E. überein. --Tim1900 22:32, 25. Jan. 2012 (CET)
Rein persönlichkeitsrechtlich glaube ich nicht, dass die Erwähnung, dass sie ihren Doktortitel wegen Plagiats verloren hat, bedenklich wäre. Die Verleihung des Doktortitels wird öffentlich dokumentiert, also ziemlich sicher auch die Entziehung. Sie ist deshalb inklusive der Gründe kein Sachverhalt, der einer Einschränkung der Berichterstattung unterliegt. Zu Relevanzerwägungen schrieb das Bundesverfassungsgericht im März 2010: "Die Erwägung des Oberlandesgerichts, der Berichterstattungsgegenstand sei objektiv belanglos und begründe daher jedenfalls kein das Interesse des Klägers, ungenannt zu bleiben, überwiegendes öffentliches Informationsinteresse, deutet auf ein grundlegendes Fehlverständnis des Gewährleistungsgehaltes der Meinungs- und Pressefreiheit hin."
Aber momentan gibt es ja im Artikel anscheinend keinen Streit und er ist in der von Dir bevorzugten Version. Deswegen kann man die Frage momentan auf sich beruhen lassen und (inklusive eventuell bis dahin vorliegender Berichterstattung über ein Gerichtsverfahren) dann wieder diskutieren, wenn sie akut wird. --Grip99 01:09, 29. Jan. 2012 (CET)
@Gestumblindi: Alles, was "den Hauptartikel inhaltlich nicht weiter bringt", ist überflüssig, egal ob negativ oder positiv. Typischerweise gehen aber die Meinungen über die Nützlichkeit für den Artikel auseinander, deswegen taugt dieses Kriterium in Konfliktfällen selten zur Schlichtung. Den Schluss von fehlender Relevanz als Lemma auf fehlende Relevanz der Erwähnung kann man jedenfalls auch bei negativer Erwähnung nicht ziehen, das hat Tim1900 aber inzwischen auch selber hier eingeräumt. Siehe auch diese Äußerung von Tim1900, die ich bei meinem obigen Beitrag vom 25. Januar auch noch im Hinterkopf hatte. --Grip99 01:09, 29. Jan. 2012 (CET)

Straftaten: Nicht-öffentliche Verhandlungen

Hi, ein etwas komplizierter Fall, weshalb ich ja auch bei euch nachfragen möchte. In den USA sind Strafakten dem Grundsatz nach öffentlich zugänglich. In begründeten Fällen (vor allem Persönlichkeitsschutz) ordnet ein Richter an, dass die Akten versiegelt werden und im äußersten Fall nicht einmal die Tatsache eines Prozesses öffentlich zugänglich ist. In einem solchen Fall stand ein ehemals Verurteilter Jahre später erneut vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Öffnung der alten versiegelten Akten und ihr wurde das zunächst auch zugestanden. Die frühere Verurteilung wurde in das neue Verfahren eingeführt und Medien berichteten darüber. Der Angeklagte wehrte sich gegen die Offenlegung der früheren Akten und bekam Recht. Die Öffnung war rechtswidrig, hätte nie geschehen dürfen und die Akten sind jetzt wieder versiegelt. Frage: Können wir die Medienberichte nutzen aus der Zeit in der die Akten offen waren und in dem erneuten Gerichtsverfahren offiziell vorlagen? Oder orientieren wir uns an der Rechtslage und erklären die Tatsache der früheren Verurteilung als nicht-öffentlich und erwähnen sie auch gar nicht? Hintergrund: Die Person wurde im zweiten Prozess (erneut) verurteilt, es geht um in beiden Fällen sehr ähnliche Delikte und die Person ist aus einem völlig anderen Kontext unzweifelhaft relevant und hat bei uns einen Artikel in dem bisher alle Verurteilungen fehlen. Grüße --h-stt !? 15:08, 27. Feb. 2012 (CET)

Dass die Berichterstattung in hineichender Quantität, Überregionalität oder über einen längeren Zeitraum/wiederholt stattfand; ob die Verurteilung(en) auch in aktueller Berichterstattung noch mit der Person in Verbindung gebracht werden oder sie sie selbst etwas dazu veröffentlicht hat oder sie in biografischer Literatur erscheinen; das die Straftaten selbst diese öffentliche Aufmerksamkeit erzielten etc. das hast Du als Indizien für eine enzyklopädische Relevanz / Interesse der Öffentlichkeit an der Informationen bewertet?
Dann wäre da noch die Frage, ob wir nach den lokalen Rechtsordnungen unterscheiden sollten? Wie man immer wieder liest, sei die Rechtslage in den USA ja liberaler und der Schutzgedanke gegenüber Straftätern zähle wenig bis gar nicht. Wollen wir unseren Maßstab anwenden odern den der en:wp? Wenn letzteres, dürfen die Medien in den USa denn weiterhin über die jetzt wieder vertraulichen Akten berichten? --Superbass 16:59, 27. Feb. 2012 (CET)
Die zweite Verurteilung war erst kürzlich, deshalb haben wir ja auch noch gar nichts zu den Prozessen in unserem Artikel. Ebenfalls kürzlich hat einer der angesehensten Medien der USA einen größeren Artikel über die ganze Story veröffentlicht, durch den ich überhaupt erst drauf aufmerksam geworden bin. In diesem Artikel wurde unter anderem die Story von den zeitweilig offenen Akten dargestellt und wurden die Umstände des ersten Verfahrens ohne Ausschweifungen aber doch umfassend berichtet. Auf en:WP habe ich übrigens die selbe Anfrage in en:Wikipedia talk:Biographies of living persons gestellt (der dortige Artikel berichtet ausführlich und mit Details über die erste Verurteilung und erstaunlicherweise eher knapp über die kürzliche) und die erste Antwort dort war, dass sich die enWP strikt an die rechtliche Wertung des Gerichts halten sollte und die erste Verurteilung daher mit keinem Wort auch nur erwähnen. Wenn die Tendenz dort so bleibt, werde ich einem erfahrenen Admin dort per E-Mail mitteilen um welchen Artikel es sich handelt. Grüße --h-stt !? 17:56, 27. Feb. 2012 (CET)
Wenn es ein hiesiger Fall wäre fände ich es vermutlich richtig, in angemessener Länge über die letzte, öffentlich offenbar wahrgenommene Verurteilung im Artikel zu berichten. Wenns denn relevant und belegbar ist, so wie Du das schilderst, könnte man sowas wie "Die bereits erfolgte Offenlegung der Gerichtsakten zu einem früheren Strafverfahren aus dem Jahr jjjj lies y im 2012 wieder schließen." einfügen, ohne auf Details zu diesem Verfahren einzugehen. --Superbass 19:50, 27. Feb. 2012 (CET)

Geburtsdatum

Kann eine lebende Person (in diesem Fall eine öffentlich bekannte Person wie Alfred Harth) verlangen, dass in dem Artikel über sie das (allgemein bekannte) Geburtsdatum getilgt wird? --Freimut Bahlo (Diskussion) 16:42, 20. Mär. 2012 (CET)

Wenn er/sie glaubhaft machen kann, dass die Nennung des Geburtsdatums negative Auswirkungen hätte (Beispiel: Schauspieler/in würde nicht mehr für bestimmte Rollen gebucht), kann man das kulanterweise entfernen. Einen Anspruch gibt es (bei einwandfreier Beleglage) nicht. Gruß, Stefan64 (Diskussion) 16:50, 20. Mär. 2012 (CET)


Im Artikel steht "Ein Beispiel: Die Neue Zürcher Zeitung schreibt, dass Erika Mustermann 1955 geboren wurde, aber Erika selbst sagt dir, dass dies falsch und ihr Geburtsjahr tatsächlich 1965 sei. Der Wikipedia-Artikel muss die veröffentlichten Daten wiedergeben, und nicht das, was Erika dir privat erzählt hat. Erst wenn eine Korrektur veröffentlicht wurde, ist sie nachprüfbar und damit auch verwendbar. Da die Aussage aber in Zweifel gezogen wurde, könnte es in diesem Fall angemessen sein zu schreiben „Nach Angaben der NZZ wurde Erika Mustermann 1955 geboren“, mit Nennung des entsprechenden Artikels." Wie verhält es sich, wenn man eine Kopie des Ausweises gefaxt bekommen hat? Ab irgendeinem Punkt wird es doch absurd, wenn sich Wikipedia darauf festlegt, auf erwiesenen Fehlinformation zu beharren, nur weil sie irgendwo veröffentlicht wurden. Auch Autoren in Zeitungen können sich irren oder vertippen - oder eben auch lediglich wiedergeben, was ihnen jemand (ohne es zu belegen) gesagt hat.-- JoVV QUACK 07:38, 15. Jun. 2012 (CEST)

Falschangaben wollen wir auf keinen Fall, aber eine Ausweiskopie müsste von der betreffdenden Person selbst an OTRS gemailt werden. Und selbst dann wäre das per WP:Q mehr als zweifelhaft, weil nicht überprüfbar. Bei der Art von widersprüchlichen Angaben (Zeitung sagt: 1955, Ausweis sagt 1965) sollte die Angabe ganz entfernt werden. Oft dreht sich der Konflikt ohnehin um Nennung vs. Nicht-Nennung. Dabei sollten wir verfahren, wie von Stefan64 beschrieben. Das ungefähre Alter von Schauspielern, Moderatoren, Sängerinnen usw. lässt sich meist aus dem Abschnitt Leben entnehmen, über Jahresangaben zu Studienabschlüssen, Meisterklassen, ersten ENgagements, altersbeschränkten Förder-Wettbewerben usw. Dem gegenüber sehe ich bei diesen Biographien den Mehrwert eines genauen Geburtsjahres nicht, besonders angesichts der mühsam und hart am Rande von Original Research ermittelten Informationen. Im Zweifel eben streichen. --Minderbinder 07:47, 15. Jun. 2012 (CEST)
Klingt vernünftig. Damit kein Missverständnis aufkommt: Ich habe da ohnehin keinen konkreten Fall. Mir erschiene es nur merkwürdig, wenn bei Promi xyz ein Geburtsdatum steht, von dem ich hundertprozentig wüsste, dass es falsch ist, weil ich der Bruder/Papa/Standesbeamte wäre und dann darauf beharrt würde, dass die falsche Angabe in WP steht, weil es irgendwo in einer Zeitung geschrieben stand. Alles völlig hypothetisch. Aber wenn's bei Widersprüchen so ist, dass es dann auch weggelassen wird, ist es ja sinnvoll, Belege zu fordern. -- JoVV QUACK 12:19, 15. Jun. 2012 (CEST)
Wenn die Zeitung 1955 und der dem OTRS-Team zugefaxte Ausweis 1965 sagt, dann sollte man m.E. nicht keines von beiden, sondern beides (das zweite mit "nach eigener Darstellung") im Artikel bringen. Das Geburtsjahr gehört zu den klassischen Informationen, die Enzyklopädien seit Jahrhunderten bieten. Darauf sollte man nicht verzichten, soweit WP:BLG genügende Nachweise vorliegen. --Grip99 02:02, 16. Jun. 2012 (CEST)
Die Frage, was bei offensichtlich falscher Darstellung durch Sekundärquellen zu tun ist, geht weit über WP:BIO hinaus und wurde unter anderem auch auf WD:BLG ab und zu angesprochen. Ein Anlass dafür war z.B. die Affäre um den englischen Artikel zum Haymarket Riot, wo anfangs trotz widersprechender (und anscheinend sogar online stehender) Gerichtsurteile die Falschbehauptungen von Sekundärquellen über die Feststellungen des Gerichts gegen einen Experten verteidigt wurden. Meiner Meinung nach sollte man bei ernstzunehmenden, aber nicht WP:BLG erfüllenden Hinweisen auf Fehler in Sekundärquellen keinesfalls auf eine Darstellung des umstrittenen Standes im Artikel (z.B. als Fußnote) verzichten. --Grip99 02:02, 16. Jun. 2012 (CEST)
So ganz versteh ichs nicht. Also selbst dann, wenn ein Ausweis gefaxt wird, wird nicht der Fehler korrigiert, sondern es als "eigene Darstellung" bezeichnet? Das scheint mir schon ein wenig grotesk. Wie kann etwas besser belegt sein, als durch ein offizielles Dokument? Ein Ausweis ist doch keine eigene Darstellung – ja im Zweifelsfall ja eher das genaue Gegenteil. Ein deutscher Ausweis hat weniger Belegkraft, als ein Artikel in der Bild? Im Ernst?-- JoVV QUACK 17:16, 16. Jun. 2012 (CEST)
"Offizielles Dokument" - hehe, da gab es doch eine Person, die das offizielle Dokument wohl per gerichtlichem Beschluss hatte korrigieren lassen und ein zehn Jahre jüngeres Geburtsdatum bekommen. -- ST 18:04, 16. Jun. 2012 (CEST)
Ein Artikel in der Bild ist kein guter Beleg. Einhellige Angaben in gedruckten Biografien, Fachlexika etc. jedoch schon. Es gibt einige denkbare Umstände, unter denen auch in einem Ausweis ein falsches Geburtsdatum steht. Man kann dann, wie oben geschildert, beides wertfrei gegenüberstellen. --Superbass (Diskussion) 22:58, 16. Jun. 2012 (CEST)
Zu Steschkes Einwand kann ich nichts sagen, der Fall ist mir nicht bekannt. Wenn Frau Mustermann ihren Ausweis persönlich bei WMDE vorlegt und vertrauenswürdige Wikipedianer die Authentizität versichern, dann würde ich das Datum aus dem Ausweis als einzige Information im Artikel akzeptieren, obwohl so eine nicht öffentlich zugängliche Primärquelle nach unseren Regeln (insbesondere WP:KTF, aber auch WP:BLG) immer noch sehr grenzwertig, wenn nicht gar regelwidrig wäre. Aber ein bloßes Ausweis-Fax (wo also kein Originalausweis vorgelegt wird) kann man natürlich mit vorgeschalteter Bildbearbeitung leicht fälschen. (Anders geartetes, aber doch ähnliches Beispiel, wo zwei verschiedene Versionen auf zwei ansonsten identischen amtlichen Dokumenten aufzutauchen scheinen, also wohl mindestens eine Version gefälscht ist, momentan unter Diskussion:Xatar#Geburtsjahr_und_-ort). --Grip99 01:32, 17. Jun. 2012 (CEST)
"kann man natürlich mit vorgeschalteter Bildbearbeitung leicht fälschen" - einer der Gründe, nicht allzu leichtfertig mit eingereichten Scans umzugehen. Ich denke, man sollte auch den Kontext beachten. Wenn es einem Betroffenen offensichtlich nur um die Korrektheit seines Artikels geht und er nichts Verwerfliches von einem "geschönten" Datum hat, z.B. bei einem Zahlendreher, falscher Tag im Monat etc. finde ich eine Korrektur meist unkritisch. Irgendwie müssen wir einer Person ja auch die Chance geben, das mit vertretbarem Aufwand geradezurücken, bevor sie den Rest ihres Lebens zum falschen Termin ihre Geburtstagswünsche in Empfang nehmen muss :-)
Im beruflichen Umfeld habe ich es übrigens neulich erlebt, dass Zeitungsredakteure für Artikel im Lokalteil einfach anhand des Aussehens einer Person ein Alter erfinden ("Elke X, Studentin (23)"), ohne die Betroffene überhaupt danach zu fragen. Das ist im ersten Moment nicht weiter schlimm, aber wenn die Person später mal relevant wird, übernehmen wir das und haben ein Problem im Artikel --Superbass (Diskussion) 11:34, 17. Jun. 2012 (CEST)
Persönlich würde ich es auch vom Kontext abhängig machen, z.B. ist eine Änderung vom 12. auf den 21. Juni sicher unproblematischer als eine von 1955 auf 1965. Aber genaugenommen verstieße das Verfahren wohl sowieso gegen unsere momentan gültigen Regeln, s.o.. Andererseits werden sich selbst die besseren Redakteure nicht immer ein amtliches Dokument vorlegen lassen, sondern sich hin und wieder bei Leuten, die sie nicht in ihrem Archiv finden, auch einfach auf die Auskunft des Betroffenen oder seiner Agentur verlassen und das dann als Tatsache in ihren Artikel schreiben. Dann könnte sich unsere Bevorzugung von Sekundärquellen und die Ablehnung von "original research" negativ auswirken. --Grip99 00:42, 18. Jun. 2012 (CEST)

neues EGMR-Urteil zu identifizierenden Berichten über Minderjährige

Dazu ein Kommentar im Stadler-Blog: EGMR zur Abwägung zwischen Pressefreiheit und dem Schutzbedürfnis Minderjähriger. Vielleicht ist das ja auch für WP:BIO von Interesse. --Túrelio (Diskussion) 16:10, 26. Jun. 2012 (CEST)

Laut Blog betraf das ein Kind von Eltern, die keine "public figures" sind. Das Urteil könnte bei uns also allenfalls bei Biographien sehr unbekannter Personen greifen. Bildberichterstattung hat natürlich sowieso engere Grenzen als Textberichterstattung. --Grip99 00:17, 28. Jun. 2012 (CEST)
Auch ist Wikipedia kein täglich erscheinendes Boulevardmedium, in dem Artikel ein mal erscheinen und dann archiviert werden - hier sind Bilder dauerhaft verfügbar und werden dauerhaft präsentiert. −Sargoth 07:43, 28. Jun. 2012 (CEST)
Das Urteil hat dennoch eine Bedeutung. Ich denke da mal an von Hilfsorganisationen oder US-Navy angefertigte Bilder, die Kinder zeigen, welche potentiell in Artikeln über Hungersnot, Naturkatastrophen oder andere Krisen verwendet werden könnten (oder verwendet werden). Da muß man sich nochmal anschauen, was personenidentifizierend in diesem Zusammenhang bedeutet. --Matthiasb (CallMyCenter) 10:57, 28. Jun. 2012 (CEST)
Wird dann sowas zur Veröffentlichung verboten? Wenn es so gemeint sein sollte, dann wäre das Urteil schon ein ziemlicher Eingriff in die Pressefreiheit. Wenn z.B. die Bildberichterstattung über Kriege eingeschränkt würde, dann würde das manchen Militärs bei ihren "klinisch sauberen" Operationen sicher mehr als der Zivilbevölkerung nutzen. --Grip99 00:27, 30. Jun. 2012 (CEST)

Diskussionsseiten

Wie ist eigentlich die Vorgehensweise, wenn eine lebende Person auf der Diskussionsseite unangemessen angegangen wird? VM? Oder die Beiträge einfach löschen?

Konkret geht es um diese Seite hier. Ich kenne den Menschen nicht, bin am Artikel nicht beteiligt und habe da auch sonst keine Aktien drin. Dass er seine eigene Genialität in dem Artikel herausstreicht, wie dort kritisiert wird, geht natürlich nicht, aber davon ist in der derzeitigen Artikelfassung ja auch nichts mehr übrig. Aber der Rest der (z.T. namenlosen) Kritik liest sich wie die Schmähung durch einen Schüler, der eine schlechte Note von ihm bekommen hat. Gruß --Anna (Diskussion) 08:29, 19. Aug. 2012 (CEST)

Das steht auf der Projektseite, Abschnitt Beleidigung und üble Nachrede: "Abwertendes Material über eine lebende Person, das nicht mit einer verlässlichen Quelle belegt ist, sollte sowohl im Artikel als auch auf dessen Diskussionsseite entfernt werden. Das Wiederherstellen solchen Materials kann zur Sperrung des Users führen." --84.130.252.146 10:10, 19. Aug. 2012 (CEST)
Ah, danke, die Passage muss ich übersehen haben. Gut, dann werde ich das einfach mal löschen. Gruß, --Anna (Diskussion) 12:45, 19. Aug. 2012 (CEST)

Namen von Ehepartnern

Ich habe den Eindruck, dass die Praxis zur Namensnennung nicht prominenter Ehepartner von Prominenten zumindest nicht ganz einheitlich ist. Aktueller Anlass meiner Nachfrage ist dieser Edit von Marcus Cyron mit dieser kurzen Diskussion dazu. In den Richtlinien habe ich auf Anhieb nichts Eindeutiges finden können. Gibt es dazu eigentlich einen Konsens? Gruß --Jossi (Diskussion) 00:11, 23. Aug. 2012 (CEST)

Nachtrag: Ich bin im Archiv noch auf diese ältere Diskussion gestoßen. Das klingt nicht nach Existenz einer grundsätzlichen Regel. --Jossi (Diskussion) 00:20, 23. Aug. 2012 (CEST)

Ich habe unter Diskussion:Phyllis Diller#Ehemänner geantwortet (Permalink). Denn das Thema passt weniger zu wp:bio und mehr zu Toter Alter Mann. --Grip99 00:53, 24. Aug. 2012 (CEST)
Ich halte Marcus’ Position in dieser Frage für falsch und werde mich ebenfalls auf der Artikeldiskussion ausführlicher äußern. --Amberg (Diskussion) 05:30, 24. Aug. 2012 (CEST)

Christian Ehrhoff

Meine Umsetzung der Richtlinien zum Schutz der Persönlichkeitsrecht gemäß den Richtlinien wurde von Benutzer:PuckHead kommentarlos und ohne Begründung revertiert: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Christian_Ehrhoff&diff=108227863&oldid=108223783 Bitte um eine dritte Meinung auf der Diskussionseite. --212.65.1.102 08:33, 19. Sep. 2012 (CEST)

Wohnort von Prominenten

Wie wird der Wohnort von Prominenten allgemein behandelt? Was ist verwerflich daran, wenn geschrieben wird, "wohnt in XY", obwohl dies allgemein bekannt ist oder der Betreffende sogar im Telefonbuch steht? (nicht signierter Beitrag von 37.5.203.77 (Diskussion) 18:16, 15. Sep. 2012‎)

Ich nehme an, Du meinst das hier? Du hast wirklich Chuzpe, während Deiner Sperre wegen Verstoß gegen WP:BIO hier weiterzudiskutieren. --Atlasowa (Diskussion) 20:31, 15. Sep. 2012 (CEST)
Willst Du mir verbieten, mich über die Gründe meiner Sperre zu informieren? Das sind ja schöne Taliban-Methoden, mein lieber Jonny, da treten erschreckende Einstellungen zutage! --37.5.203.77 11:25, 16. Sep. 2012 (CEST)
Ist die Frage so abwegig? Gibt es nun Regeln für diesen Fall, oder gibt es keine? Warum so kleinlaut? --37.5.196.136 09:52, 18. Sep. 2012 (CEST)
Privatanschrift ist in der Regel keine enzyklopädische Information (Ausnahme: Queen). Das dürfte auch der Grund sein, weshalb sie in 99,999 % der Biographien hier nicht angegeben ist. --84.130.186.49 10:27, 18. Sep. 2012 (CEST)

Es macht schon einen Unterschied, ob da steht: "Lebt in Hamburg" oder "lebt in Hamburg, Mittelweg 8" oder "Weiler am Wald". Wenn man durch eine solche Information der Person direkt vor die Haustür folgen kann, ist es nicht zulässig. --Eingangskontrolle (Diskussion) 10:52, 18. Sep. 2012 (CEST)

Der Meinung bin ich auch. Aber ich bin ermahnt und gesperrt worden, weil ich unter anderem bei dem Schriftsteller Max Kruse "Lebt in Penzberg" ergänzt habe. Erstens weiß das jeder halbwegs Interessierte, in Penzberg gibt es sogar einen Wettbewerb zu Ehren des Schriftstellers, zweitens steht Max Kruse im Telefonbuch. Außerdem habe ich mit ihm gesprochen, er hat nichts gegen eine Nennung seines Wohnorts. Und dann bekam ich von einem Admin die dämliche Antwort, das Telefonbuch sei keine ernst zu nehmende Quelle. Was soll das? Wollt Ihr die Mitarbeitenden hier vergackeiern und lieber unter Euch bleiben, oder was soll der Quatsch? --37.5.196.136 11:29, 18. Sep. 2012 (CEST) (Cessna 210, derzeit gesperrt)
Einverstanden, in solchen Fällen ist der Wohnort eine sinnvolle Information. Die Begründung sollte dann am besten aber auch aufgenommen werden (Wettbewerb als Zeichen für die Verbundenheit mit der Stadt, sollte freilich belegt werden). Das Telefonbuch ist allerdings wirklich kein geeigneter Beleg für den Wohnort. Darin steht, dass Max Kruse in Hamburg, Rendsburg, Heiligenhafen und Mörfelden-Walldorf wohnt, jedenfalls weit weg von Penzberg. Es ist aber nicht schwer, geeignete Belege zu finden ([2], [3], ...). Dass Interessierte das wissen, hilft uns hier leider nicht weiter. --84.130.186.49 12:30, 18. Sep. 2012 (CEST)
Dem entnehme ich: Wenn eine Autorin bei (regionalen) Veranstaltungen auftritt und sich bewusst zur Region und ihren Wohnort bekennt, dann kann das durchaus ein Beleg, Rechtfertigung oder Indiz für die Relevanz des Wohnorts sein? Liebe Leute: Es wäre schon toll, wenn Ihr großen und allwissenden Admins ein wenig mehr Sensibilität zeigen und in oft unbegründeter Überheblichkeit nicht sofort und ohne Diskussion löschen würdet. Zumal meine Sache, wie ich hier sehe, offenbar doch nicht so eindeutig ist, wie Old Löschhand He3nry [[4]] das in nicht nachvollziehbarer Aggressivität so sieht. Das hat auch etwas mit Verantwortungsbewusstsein und Sensibilität zu tun, worauf die Gemeinde ein Recht hat.
Trotzdem: Die Frage ist nicht beantwortet. Vielleicht kann sich mal einer von den Ober-Löschern aus seiner Deckung begeben und äußern. Das würde mich beeindrucken. --37.5.196.136 16:49, 18. Sep. 2012 (CEST) Cessna 210 (derzeit gesperrt wegen genau dieser unbeantworteten Frage)
Ich bin jedenfalls kein Admin und kenne weder den angesprochenen Konflikt noch die Beteiligten. --84.130.186.49 20:54, 18. Sep. 2012 (CEST)
Was ist „allgemein bekannt“? Ich weiß von einigen Promis, die in meinem Stadtbezirk wohnen; z.T. kenne ich sogar die Straßen und Hausnummern und ich bin nicht der einzige, der diese Leute auf der Straße sieht. Sie können sich ja auch schlecht eine Tüte über den Kopf ziehen. „Allgemein bekannt“ ist deren Wohnort deswegen aber natürlich nicht. Wenn der Wohnort eines Menschen (nicht: Die Postanschrift) in anderen biografischen Werken benannt, in Publikationen immer wieder mit der Person in Verbindung gebracht wird oder gar von der Person selbst öffentlich ins Spiel gebracht wird, kann man ihn wohl als bekannt bezeichnen, dann darf er auch in den Artikel. Wenn die Erkenntnis allein auf persönlichem Wissen, Telefonbuchrecherche, Fan-Postillen oder Hörensagen basiert, wohl eher nicht. --Superbass (Diskussion) 22:37, 18. Sep. 2012 (CEST)
Mal eine Meinung am Rande: Zwar wird im Artikel der benannten Frau um den Wohnort disbutiert. Aber auf der anderen Seite stehen in dem Artikel frank und frei die Namen und Geburtsjahre der Brüder der Frau X. Ich kann nicht erkennen, welche enz. Mehrwert dies hat und sehe darin vielmehr eine Verletzung von BIO, also durch Nennung des Wohnortes (so er belegt ist). --Elisabeth (Gegen Sexismus und Misogynie in der Wikipedia.) 10:29, 19. Sep. 2012 (CEST)
Dann sollten diese Namen und Daten mangels Relevanz ebenfalls gelöscht werden, wobei dies nicht als Argument für die Einfügung des Wohnorts taugt.--olag disk 2cv 10:49, 19. Sep. 2012 (CEST)
Ich habe die Namen und Geburtsjahre der Brüder entfernt. --84.130.245.150 11:10, 19. Sep. 2012 (CEST)
Danke.--olag disk 2cv 11:13, 19. Sep. 2012 (CEST)
Das war voreilig. Nico Fried tritt als Redakteur der Süddeutschen Zeitung mit Kommentaren an die Öffentlichkeit. Er ist Theodor-Wolff-Preisträger von 1993 und dort namentlich erwähnt. Warum soll es unrelevant sein, ihn als Bruder zu erwähnen? --Cessna 210 (Diskussion) 08:49, 21. Sep. 2012 (CEST)
Das war keineswegs voreilig. Du hast das ohne Beleg und ohne Begründung geschweige denn Erläuterung, was für den geneigten Leser diese Information so wertvoll macht, eingefügt. In Bezug auf den zweiten Bruder warten wir immer noch. Der bleibt draußen, bis Du die fehlenden Angaben beigebracht hast. Wir sind doch nicht Deine Deppen, die Dir hinterherrecherchieren. Alles klar? --84.130.166.111 10:15, 21. Sep. 2012 (CEST)
Was ist das für ein Ton? Ich habe auf der Diskussionsseite MIT BELEG UND BEGRÜNDUNG eine Diskussion angeregt, mehr nicht. Eingefügt habe ich gar nichts. Im übrigen bitte ich Dich dringend, einen anderen Ton anzuschlagen. Was erlaubst Du Dir eigentlich? (nicht signierter Beitrag von Cessna 210 (Diskussion | Beiträge) 10:54, 21. Sep. 2012‎ (CEST))
Das ist der angemessene Ton für jemanden, der nicht nur elementare Regeln für die Zusammenarbeit hier missachtet, sondern jetzt auch, vorsichtig ausgedrückt, nachweislich die Unwahrheit sagt ([5]). --84.130.166.111 11:04, 21. Sep. 2012 (CEST)
Übrigens fehlt noch der Beleg, dass es sich bei dem Journalisten um den Bruder handelt. Geratenes und Insiderwissen hat hier keinen Platz. --84.130.166.111 11:15, 21. Sep. 2012 (CEST)
Ich werde Sperre gegen Dich beantragen. Dieser Ton läuft nicht, mit mir nicht und künftig auch nicht mit anderen. --Cessna 210 (Diskussion) 11:22, 21. Sep. 2012 (CEST)
Bittesehr. Die Belege fehlen aber trotzdem, und "Eingefügt habe ich gar nichts" ist nun einmal leider nachweislich die Unwahrheit. --84.130.166.111 11:40, 21. Sep. 2012 (CEST)
Dann schau mal jeweils auf das Datum der Einfügungen. Dann solltest Du erkennen, dass Du mich hier zu unrecht angehst und Dein Ton mehr als unangemessen ist. (nicht signierter Beitrag von Cessna 210 (Diskussion | Beiträge) 12:20, 21. Sep. 2012‎ (CEST))
Eingefügt am 2. Januar 2012 um 16:23 Uhr, ohne Beleg, ohne Erläuterung und markiert als kleine Änderung ([6]). Wahrheitswidrig behauptet, es nicht eingefügt zu haben, am 21. September 2012 um 10:49 Uhr ([7]). Belege für alles (Name, Geburtsjahr, Identität mit dem Journalisten) fehlen noch immer. Da Du ja wissen musst, woher Du Deine Informationen hast, ist Deine Weigerung, diese Belege anzugeben, aber gleichwohl mit Beschimpfungen die Einfügung zu fordern (der absoluten Grundregel WP:Q, verschärft durch WP:BIO, Hohn sprechend), eine andauernde Provokation. --84.130.166.111 12:45, 21. Sep. 2012 (CEST)
Ich verstehe, ehrlich gesagt, nicht, was Du von mir willst. Du machst mich hier in einem völlig inakzeptablem und unangemessenem Ton an und erwartest dann noch, dass ich Informationen nachtrage. Warum soll ich denn Daten eintragen, die andere gelöscht haben, ohne dass die Gründe für die Löschung diskutiert worden sind? Meinst Du, ich habe nichts anders zu tun, als mich hier anblaffen zu lassen und Unterstellungen gegen mich zu lesen? Ich gehe von einem Missverständnis aus, anders kann ich mir diese Aggressivität nicht erklären. Jedenfalls akzeptiere ich die Art Deiner Kommunikation nicht. Und damit ist dieses Gespräch an dieser Stelle für mich beendet. --37.5.204.110 14:35, 21. Sep. 2012 (CEST)


Da hier auch die Stichworte "Verantwortungsbewusstsein und Sensibilität" gefallen sind, möchte ich zur Problematik bei Wohnorten von Prominenten mal auf folgende Artikel aufmerksam machen:

  • Stalking: Viele Prominente werden belästigt Psychologie Heute, 17. Januar 2006: Mehr als drei von vier Prominenten in Deutschland sind bereits mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von „Stalkern“ geworden, also von Personen, die ihnen nachstellten und sie belästigten. Das geht aus der ersten wissenschaftlichen Untersuchung zum Thema Prominentenstalking in Deutschland hervor, die kürzlich an der Arbeitsstelle für Forensische Psychologie der TU Darmstadt abgeschlossen wurde. (...) Nach den Erkenntnissen Hoffmanns werden Prominente etwa achtmal so häufig Opfer von Stalking wie der Durchschnittsbürger. Manche Stalker fuhren ihren prominenten Opfern Hunderte von Kilometern hinterher, belagerten ihre Wohnung, übermittelten Selbstmorddrohungen, sadistische Fantasien oder gewalttätige Racheschwüre. (...) Zwei der befragten Prominenten fühlten sich durch den Stalker derart bedroht, dass sie sogar den Wohnort wechselten. Verblüffenderweise hing die Wahrscheinlichkeit, Opfer von Stalking zu werden, weder vom Alter noch vom Geschlecht ab. Entscheidend war vielmehr die Präsenz in den Medien, also wie häufig die betreffende Person in Talkshows auftrat oder ob über sie viele Berichte in der Presse zu finden waren.
  • Fanatische Fans: Stars und Stalker Der Spiegel, 20.06.2008
  • Psychologie: Stalker von Prominenten neigen zu Attentaten Die Welt, 27.10.2008

Grüsse --Atlasowa (Diskussion) 10:03, 21. Sep. 2012 (CEST)

Vermutungen über Täterschaft

Unter welchen Bedingungen gehören (öffentlich verbreitete) Vermutungen darüber, dass die (relevante) Person A die Straftat B begangen haben könnte, in den Wikipedia-Artikel über die Straftat B ? --Zipferlak (Diskussion) 17:10, 24. Sep. 2012 (CEST)

Vermutungen über Straftaten dürften nach meinem Empfinden gar nicht in WP-Artikeln erscheinen. Denn Wikipedia darf sich ja sicher nicht an öffentlichen Rufmord-Vorgängen beteiligen. Bin allerdings juristischer Laie. Gruss --Toni am See (Diskussion) 17:58, 24. Sep. 2012 (CEST)
Ich würde sagen, wenn eine derartige Information tatsächlich für einen Artikel relevant sein sollte (so ein Beispiel scheint ohnehin schwer vorstellbar, gib doch mal eines), dann muss das wohl sicher ein Fall sein, wo WP:BIO keine Rolle mehr spielt. Denn ein notwendiges Kriterium für die Relevanz im Straftatenartikel müsste ja wohl sein, dass über den Verdacht gegen den Promi eine breite öffentliche Berichterstattung bereits stattfand und man seinen Namen deshalb fast schon automatisch mit der Straftat assoziiert. --Grip99 23:54, 24. Sep. 2012 (CEST)

Relevanzkriterien bei Personen, die gleichzeitig Schauspieler und Musiker sind?

Fall ist der: es existiert ein Artikel über eine Person. Sie hat als Theaterschauspieler mehrere Hundert Aufführungen auf respektablen Bühnen durchgeführt -> relevant. Diese Person macht aber auch Musik: ein paar Auftritte, ein professionell produziertes Youtube-Video, aber keinerlei Alben-/Singleveröffentlichungen.

Die Relevanzkriterien zum Artikelabschnitt "Theater" sind klar. Aber was gehört jetzt in den Abschnitt "Musik"? --Einsetumadur (Diskussion) 20:11, 23. Nov. 2012 (CET)

Ob das als artikelrelevant angesehen wird, musst Du auf der Artikeldiskussion klären, ggf. mit Hilfe von WP:3M. WP:BIO beschäftigt sich hingegen im Wesentlichen mit Persönlichkeitsrechten. Die stehen hier in Deinem Fall ja wohl nicht zur Debatte. --Grip99 00:52, 26. Nov. 2012 (CET)

Erwähnung von Behinderung/Krankheit

Es geht um diesen Edit, den ich zurückgesetzt habe. Im Artikel Cherno Jobatey gibt es dazu eine kleine Vorgeschichte, siehe dazu meine Löschung eines Absatzes und meine Begründung hierfür auf der DS. Mit dem Benutzer, der den letzten Edit getätigt hat, gibt es jetzt eine Diskussion darüber, ob Behinderungen/Krankheiten WP-relevant sind, siehe Benutzer Diskussion:Dorfheini#Cherno Jobatey. Ich denke nein. Und falls das so ist, wäre es hilfreich, das in den Richtlinien zumindest anzusprechen. Danke für weitere Meinungen. --Horst Gräbner (Diskussion) 16:08, 30. Dez. 2012 (CET)

Speziell im Fall Jobatey hätte ich keine persönlichkeitsrechtlichen Bedenken, die Legasthenie aufzunehmen, denn er hat es in der FAZ und auf seiner aktuellen Website selbst thematisiert, und die Zimmer-Frei-Sendung hatte gerade durch ihr langjähriges Dasein im Giftschrank erhöhte Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit erregt. Und allgemein würde ich Dorfheini hier in seinem 4. und 5. Satz zustimmen. Krankheiten und Behinderungen gehören zum Leben, und man sollte sie nicht als stigmatisierend auffassen. Ob solche Informationen (falls belegt und persönlichkeitsrechtlich zulässig) relevant für einen Lexikonartikel sind, hängt vom Einzelfall ab.
Aber natürlich sollte jeweils die Darstellung korrekt sein. Also nicht "leidet", denn es scheint ja bei Jobatey abgeschlossene Vergangenheit zu sein. Und zudem stimmt auch die häufig kolportierte Story bzgl. des Ausstrahlungsverbots durch Jobatey nicht, denn seine schriftliche Zustimmung hatte die ganze Zeit schon vorgelegen. Überhaupt war die Sendung weniger peinlich für Jobatey, sondern viel mehr für Alsmann und vor allem für die selbst gewiss nicht in extremem Übermaß mit geistigen Gaben gesegnete Westermann, die sich auf primitivem Kindergartenniveau hämisch und völlig mitleidslos an Jobateys Schwäche weideten, vgl. auch [8][9]. Allerunterste Schublade, und das von jemandem, der sich Kultur auf die Fahnen geschrieben hat. Möglicherweise wurde die Episode vom WDR so lange zurückgehalten, um ihre Moderatoren zu schützen. --Grip99 03:45, 31. Dez. 2012 (CET)
Ich denke auch, es kommt auf den Einzelfall an. Zwei Aspekte scheinen mir dabei wichtig:
1. Ist die Krankheit/ Behinderung in irgendeiner Weise selber relevant für desjenigen enzyklopädische Bedeutung? Also beispielsweise bei einem Paralympics-Sieger ist es sicherlich relevant, dass er nur ein Bein hat. Bei jemandem, der den Nobelpreis in Chemie gekriegt hat, ist derselbe Sachverhalt dagegen völlig bedeutungslos.
2. Wie geht derjenige selber mit seiner Behinderung/ Krankheit um? Offensiv und öffentlich? Oder eher zurückhaltend und ohne dies öffentlich zu thematisieren? Von Zwangs-Outing halte ich nichts.
Gruß, --Anna (Diskussion) 19:26, 31. Dez. 2012 (CET)
Zu 1.: Ich würde schon sagen, dass ein fehlendes Bein meistens relevant ist, falls es während der Berufslaufbahn auftritt. Zumal gerade im Sinn der häufig mit WP-Artikeln verbundenen weltverbessernden Absichten (die ich allerdings oft als NPOV-widrig und unangemessen bevormundend ablehne) eine erfolgreiche Karriere trotz fehlenden Beins ein positives Zeichen für Behinderte setzt. --Grip99 00:43, 2. Jan. 2013 (CET)
Bevormundend kann es auch sein, einen behinderten Menschen auf einen Sockel zu stellen und herauszustreichen, wie heldenhaft er "eine erfolgreiche Karriere trotz fehlenden Beins" hingekriegt hat. Was bitte hat das fehlende Bein mit dem Nobelpreis in Chemie zu tun? Und wieso sollte es eine Rolle spielen, ob derjenige das Bein erst kurz vor Erhalt des Nobelpreises verloren hat oder ob er schon einbeinig auf die Welt gekommen ist?
Die einzige Möglichkeit, Bevormundung in jedwede Richtung zu vermeiden, ist die, dass man sich danach richtet, wie derjenige selber mit seiner Behinderung umgeht. In den Fällen, wo die Behinderung mit dem Thema nichts zu tun hat, ganz besonders. --Anna (Diskussion) 00:53, 2. Jan. 2013 (CET)
Bei weniger bekannten Personen oder bei Personen, die selten öffentlich auftreten, sind Behinderungen und deren Einfluss auf das Wirken der Person oft gar nicht bekannt oder reputabel publiziert. In den Fällen verbietet sich ein Outing bei uns schon aufgrund der Regeln zu Belegen und zur Theoriefindung. Bei einem außerhalb der Fachwelt kaum bekannten Wissenschaftler durfte ein fehlendes Bein z.B. keine Rolle in der Berichterstattung spielen während die Schizophrenie eines John Forbes Nash Jr. dagegen erwähnt werden muss.
Ganz allgemein finde ich die Vermeidung von Phrasen i.Z.m. Behinderung wichtig. „An den Rollstuhl gefesselt sein“, „leidet an“ etc. transportiert in den meisten Fällen POV und entspricht nicht immer der Wirklichkeit Betroffener, es sei denn, eine individuelle Tragik ist Teil der öffentlichen Biografie geworden. Vielleicht hat ein Mensch ja auch Erfolg „mit“ statt „trotz“ Behinderung, weil letzteres impliziert, üblicherweise habe man bei einer Behinderung nicht mit Erfolgen zu rechnen. Das nur am Rande. --Superbass (Diskussion) 11:14, 2. Jan. 2013 (CET)
Naja, eine Beinzahl unter 2 ist beim Menschen nach aller Lebenserfahrung doch meistens eher nachteilig als vorteilhaft oder egal, selbst wenn er kein Profifußballer ist. Aber in den Artikel würde ich ohnehin weder "trotz" noch "mit" schreiben, sondern eher einfach und neutral "Nach einem Autounfall verlor er 1978 sein linkes Bein". Die Art der Verknüpfung (oder die Nichtverknüpfung) mit der Karriere bliebe dann dem Leser überlassen. --Grip99 04:00, 7. Jan. 2013 (CET)
Unsere Diskussion ist ohne konkretes Beispiel etwas sehr abstrakt. Auch der Geburtstag, der Familienstand, die Herkunft und vieles mehr, was oft in Artikeln auftaucht, hat nichts mit einer Nobelpreisverleihung zu tun. Muss es aber auch gar nicht, denn biographische Artikel über Prominente sollen Leben beschreiben, nicht nur Karrieren. Mit Bevormundung meinte ich die Bevormundung des Lesers. Ich sehe in der bloßen Erwähnung der Behinderung keine Bevormundung oder ein Aufs-Podest-Heben des Behinderten selbst. Für eine Bevormundung wäre der Einfluss des Artikeltextes auf die beschriebene Person im Allgemeinen wohl auch zu gering. --Grip99 04:00, 7. Jan. 2013 (CET)