Vertrag von Versailles (1756)

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König Ludwig XV. von Frankreich. Titulatur im Vertragstext: „S. M. Très-Chrétienne“ (Seine Majestät, der allerchristlichste König)
Kaiserin-Königin Maria Theresia von Österreich. Titulatur im Vertragstext: „S. M. l'Impératrice Reine d'Hongrie & de Bohème“ (Ihre Majestät die Kaiserin, Königin von Ungarn und Böhmen)

Der (erste) Vertrag von Versailles (seltener auch Vertrag von Jouy-en-Josas) wurde am 1. Mai 1756 als Neutralitätskonvention und Defensivbündnis zwischen Frankreich und Österreich geschlossen. Er wurde in der Nähe von Versailles, im Schloss Jouy-en-Josas, von den Diplomaten Georg Adam Graf von Starhemberg (1724–1807), François-Joachim de Pierre, Abbé de Bernis (1715–1794) und dem französischen Außenminister Antoine Louis Rouillé, Comte de Jouy (1689–1761) unterzeichnet. Der Abschluss des Vertrages führte zur Auflösung der seit den späten 1680er Jahren das politische Kräftespiel in Europa bestimmenden Allianzen und somit einen der entscheidenden mächtepolitischen Systemwechsel der Frühen Neuzeit herbei. Er blieb bis zur Kriegserklärung des revolutionären Frankreichs an Kaiser Franz II. am 20. April 1792 in Kraft.[1]

Ausgangslage und Verhandlungen

Vertrag von Versailles (1756) (Île-de-France)
Vertrag von Versailles (1756) (Île-de-France)
Schloss Jouy
Schloss Versailles
PARIS
Lage in der Île-de-France

Der Vertragsschluss war ein Teil der Umkehrung der Allianzen und beendete endgültig den seit 1516 bestehenden habsburgisch-französischen Gegensatz. Der erste Vertrag von Versailles stellte die französisch-österreichische Reaktion auf die im Januar 1756 zwischen ihren vormaligen Bündnispartnern Großbritannien und Preußen geschlossene Konvention von Westminster dar. Grundlage waren somit zwei längerfristige historische Prozesse, der Zweite Hundertjährige Krieg (1689–1815) und der preußisch-österreichische Dualismus (1740–1866). In Hinblick auf den schwelenden Konflikt um das an Preußen gefallene Schlesien und die Gefahr eines zukünftigen Krieges zwischen beiden Staaten bemühte sich der Habsburgerhof in Wien um Frankreich als mächtigen Verbündeten und nahm Geheimverhandlungen auf.

Den unmittelbaren Beginn der Verhandlungen leitete am 30. August 1755 die Ankunft einer Instruktion aus Wien von Staatskanzler Wenzel Anton Graf von Kaunitz (1711–1794) für den österreichischen Gesandten Starhemberg ein. Noch am selben Tag überreichte der Gesandte Madame de Pompadour einen an den König adressierten Brief Maria Theresias und ein an die Mätresse selbst adressiertes Begleitschreiben von Kaunitz. Die habsburgische Diplomatie ging mit Bedacht unter strenger Geheimhaltung vor: In dem Begleitschreiben teilte Kaunitz lediglich mit, dass Starhemberg dem König Dinge von größter Wichtigkeit mitzuteilen habe. Das Schreiben wurde von Madame de Pompadour gemäß der Absicht der Österreicher an den Adressaten weitergeleitet. Ludwig XV. bestimmte in der Folge Abbé de Bernis zu seinem Unterhändler.

Am 3. September 1755 fand auf dem Gelände des Château de Bellevue zwischen Starhemberg und Bernis das erste geheime Treffen statt. Der österreichische Gesandte verlas ein Schreiben der Kaiserin, das den Bündnisvorschlag enthielt. Das Angebot wurde an Ludwig XV. weitergeleitet, worauf die Verhandlungen zögerlich in Gang kamen. Bis Ende des Jahres beschränkte sich der Kreis der Mitwisser in Wien auf Maria Theresia, ihren Gemahl und Kaunitz, in Versailles auf den König, Madame de Pompadour und Abbé de Bernis. Die folgenden Zusammenkünfte der Unterhändler hatten weiterhin einen konspirativen Charakter und fanden deshalb außerhalb von Versailles statt. Im November 1755 lag ein Entwurf das Vertrages vor, der einem aus vier Ministern bestehenden geheimen Ratsgremium vorgelegt wurde. Die Mitglieder standen sämtlich Madame de Pompadour nahe und waren gegenüber einer Allianz mit Österreich tendenziell aufgeschlossen. Nach der Ausarbeitung des endgültigen Vertragstextes wurden im Frühjahr die übrigen Minister ins Vertrauen gezogen. Die französische Empörung über die Konvention von Westminster vom 16. Januar 1756 beschleunigte das Zustandekommen des Vertrages deutlich. Starhemberg und Bernis trafen sich nun fast täglich zu Beratungen in Paris.[2]

Inhalt

Titelblatt eines zeitgenössischen Drucks des Vertragstextes, Wien 1756

Obwohl der Vertrag in Jouy-en-Josas – einer Besitzung des Außenministers Rouillé – unterzeichnet wurde, wurde im Vertragstext Versailles als Unterzeichnungsort vermerkt. Der sogenannte erste Vertrag von Versailles besteht im eigentlichen Sinne aus zwei separaten Dokumenten: einer Neutralitätskonvention zwischen Kaiserin Maria Theresia und König Ludwig XV. und einem Defensivbündnis („Traité d'amitié & d'union purement défensif“).[3]

Das Defensivbündnis umfasst eine Präambel, neun Artikel, zwei Separatartikel und fünf geheime Separatartikel. Es beinhaltet eine gegenseitige Truppenhilfe für sich anbahnende Waffengänge in Europa – gemeint war Preußen –, ausgenommen französisch-britische Kriege. Jede Seite wollte der anderen mit mindestens 24.000 Mann im Angriffsfalle beistehen. Artikel II schrieb für das Alte Reich den status quo fest und richtete sich gegen die Bedrohung der Reichsverfassung durch Preußen. Er lässt sich nach den Ergebnissen von Sven Externbrink auf die Zielsetzungen der französischen Reichspolitik zurückführen, die Ängste vor einem gegen Protestanten gerichteten, konfessionellen Bündnis beschwichtigen wollte.[4] Die Separatartikel I und II beschäftigen sich ausschließlich mit Präzedenzfragen, die sich aus der Art der Abfassung des Vertrags ergeben. Der geheime Separatartikel I ist hingegen politisch besonders schwerwiegend, denn er legt die Auslösung des Bündnisfalls auch für einen Angriff durch einen britischen Verbündeten fest.

Von den 16 Artikeln des Vertragswerks sind die Klauseln zur militärischen Bündnishilfe besonders ausführlich formuliert. Die detaillierten Vereinbarungen sollten Missverständnissen und Unsicherheiten in der Auslegung vorbeugen und sind ein spezifisches Merkmal der französisch-österreichischen Bündnisverträge 1756–1759, welche bis zu 32 Artikel umfassen. Der Vertrag beinhaltet nicht zuletzt die Ausrufung eines universellen Bündnisfalles, daher die Willensbekundung ein längerfristiges, festes Bündnis einzugehen.[5] Die in den Artikeln III und IV betonte Gültigkeit des Vertrags für die Nachfolger und Erben beider Monarchen sollte den im 18. Jahrhundert häufigen Vertragsbrüchen bei Herrscherwechseln vorbeugen.

Die Bestimmungen des ersten Versailler Vertrags wurden 1757 erweitert und in einen am Jahrestag geschlossenen Offensivvertrag umgewandelt.

Artikel des Defensivbündnisses Inhalt
Art. I Bekundung der freundschaftlichen Absichten beider Vertragsparteien
Art. II Bekräftigung der Gültigkeit des Westfälischen Friedens von 1648 und aller seither geschlossenen Friedens- und Bündnisverträge, insbesondere der am selben Tag geschlossenen Neutralitätskonvention
Art. III Zusicherung der militärischen Unterstützung Maria Theresias für den König von Frankreich sowie seine Nachfolger und Erben im Falle eines Angriffs auf dessen europäischen Besitzungen gegen alle Mächte mit Ausnahme von England
Art. IV Zusicherung der militärischen Unterstützung Ludwigs XV. für die Kaiserin-Königin und ihre Nachfolger und Erben (gemäß der Pragmatischen Sanktion) im Falle eines Angriffs auf deren europäische Besitzungen
Art. V Bekräftigung der politischen Zusammenarbeit
Art. VI Die Vertragspartner stehen sich im Verteidigungsfall mit 24.000 jeweils Soldaten bei, mit Ausnahme des Krieges in Amerika zwischen Frankreich und England (Bekräftigung von Art. III)
Art. VII Das im vorigen Artikel genannte Truppenkorps soll aus 18.000 Infanteristen und 6.000 Reiter bestehen und muss spätestens sechs Wochen beziehungsweise zwei Monate nach einer feindlichen Invasion den Marsch aufnehmen. Des Weiteren regelt der Artikel Fragen der Finanzierung der Soldaten. Auf Wunsch des Angegriffenen kann eine entsprechende Geldleistung anstelle der Truppenhilfe gefordert werden
Art. VIII Die Vertragspartner behalten sich vor, andere Mächte in das Vertragswerk aufzunehmen
Art. IX Der Vertrag soll von den Herrschern im Zeitraum von sechs Wochen ratifiziert werden
Separatart. I Die Abfolge der Art. III und IV – Maria Theresia wird vor Ludwig XV. genannt – ist nicht als Präzedenzfall für den Vorrang einer der beiden Majestäten zu verstehen
Separatart. II Die Abfassung der Neutralitätskonvention und des Bündnisvertrages in französischer Sprache ist in Zukunft nicht als Beispiel für den Vorrang der französischen Seite zu verstehen
Geheime Separatartikel Inhalt
Geh. Separatart. I Maria Theresia und Ludwig XV. stehen sich gegenseitig auch gegen Angriffe von britischen Auxiliarmächten bei
Geh. Separatart. II Ausführung der Absichten hinter Art. VIII: in näherer Zukunft sollen der Kaiser des Heiligen Römischen Reiches als Großherzog der Toskana und der König von Neapel und Sizilien sowie gegebenenfalls später weitere Mächte in das Vertragswerk einbezogen werden
Geh. Separatart. III Beide Parteien bekunden ihren Willen strittige politische und territoriale Fragen beizulegen, insbesondere bezüglich Italiens
Geh. Separatart. IV Beide Parteien verpflichten sich für die Dauer des derzeitigen Krieges zwischen England und Frankreich in Amerika keine neuen Verpflichtungen ohne Wissen und Beteiligung des Vertragspartners mit anderen Mächten einzugehen
Geh. Separatart. V Die vier geheimen Separatartikel sollen im Zeitraum von sechs Wochen ratifiziert werden, wie in Art. IX des Defensivbündnisses vorgesehen

Rolle der königlichen Mätresse Madame de Pompadour

François Boucher (1703–1770): Bildnis der Marquise de Pompadour (1756), Öl auf Leinwand, 201 x 157 cm, Alte Pinakothek. Das Gemälde wird von der Kunsthistorikerin Andrea Weisbrod als Inszenierung des umfassenden Einflusses der Mätresse am Hof im Kontext der Versailler Verträge 1756/57 gedeutet.

Die Annäherung zwischen Frankreich und Österreich wurde von Österreichs Staatskanzler Wenzel Anton Graf von Kaunitz über König Ludwigs XV. Mätresse Madame de Pompadour in die Wege geleitet, da auf französischer Seite die herkömmlichen Ansprechpartner für Verhandlungen, Außenminister Rouillé und Kriegsminister d'Argenson, als Anhänger des alten politischen Systems (d. h. des Bündnisses mit Preußen) galten.[6] Madame de Pompadour hatte intensiven Anteil am Fortgang der Verhandlungen, wobei das Zustandekommen des Vertrags nach Ansicht der neueren Forschung letztlich auf der persönlichen Entscheidung Ludwigs XV. beruhte. Für die Verhändlungsführung wählte der König den jungen und von seiner Mätresse protegierten Abbé de Bernis, für den nach der Ansicht des Historikers Eckhard Buddruss vermutlich sprach, dass er bündnispolitisch weniger konservativ als etablierte französische Diplomaten gewesen sei. Die Rolle Madame de Pompadours, insbesondere ihr Einfluss auf den angeblich schwachen Monarchen Ludwig XV., ist hingegen auf Basis der zeitgenössischen Memoirenliteratur in der älteren Forschung stellenweise überschätzt und unter mysoginen Vorzeichen lange Zeit sehr negativ beurteilt worden. Eine 1756 entstandene Zeichnung im privaten Karikaturenbuch des für den Versailler Hof tätigen Künstlers Charles-Germain de Saint-Aubin (1721–1786) verbildlicht den Vertragsschluss in Form eines angedeuteten Kusses von Starhemberg und der Mätresse, die als gesellschaftliche Aufsteigerin einer Leiter bedarf, um überhaupt auf eine Ebene mit dem österreichischen Gesandten zu gelangen.[7] Mit Beginn der Geheimverhandlungen wird die Mätresse in den diplomatischen Berichten Starhembergs nicht mehr erwähnt und es ist unklar ob sie an ihnen teilnahm.[8] Obwohl ein direkter Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung des Vertrags nicht nachweisbar ist, zeigte allein schon die Übernahme der Mittlerrolle die gefestigte Stellung Madame de Pompadours am Versailler Hof. Entsprechend wird ein in ihrem Auftrag von François Boucher 1756 angefertigtes Porträt, welches in der Salonausstellung des Louvre 1757 der Öffentlichkeit präsentiert wurde, insbesondere als Dokumentation und Inszenierung ihrer Machtposition in Folge des erfolgreichen Abschlusses des ersten Vertrags von Versailles aufgefasst.[9]

Folgen

Titelblatt der 1789 erschienenen Neuauflage der Denkschrift Zweifel und Fragen zum Vertrag von Versailles vom 1. Mai 1756 [...] von Jean-Louis Favier

Die Nachricht vom Vertragsschluss verbreitete sich schnell in Europa. Der Hofadelige Charles-Philippe d'Albert, Duc de Luynes (1695-1758) notierte bereits am 5. Mai 1756 in seinem Journal, dass der Vertrag in allen ausländischen Zeitungen erörtert werde und man seine Existenz in Versailles notgedrungen habe zugeben müssen. Die französischen Auslandsvertreter wurden erst am 31. Mai 1756 amtlich informiert.[10] Mit einiger Verzögerung bestärkte die durch das französisch-österreichische Defensivbündnis bedingte Isolation Preußens in Kontinentaleuropa König Friedrich II. in seinem Entschluss, den vermeintlich unabwendbaren kriegerischen Konflikt mit einem als Präventivschlag geplanten Überfall auf das Kurfürstentum Sachsen zu eröffnen. Hierfür war jedoch vor allem auch die politische Annäherung zwischen Österreich und Russland in den Folgemonaten ursächlich.

Der erste Vertrag von Versailles ist als Wendepunkt der Umkehrung der Allianzen anzusehen, hatte jedoch noch viel weiter reichende Folgen.[11] Die Annäherung an Österreich wurde in Frankreich von einem großen Teil der politischen Öffentlichkeit abgelehnt. Die schwere Niederlage im Siebenjährigen Krieg und der machtpolitische Abstieg Frankreichs in den Folgejahren galten als Resultat dieses Prozesses. Der erste Vertrag von Versailles 1756 wurde besonders für die habsburgische Königin Marie Antoinette zur schweren Hypothek, da sie als Verkörperung des Bündnisses betrachtet wurde und ihr deswegen offener Hass entgegen schlug. Während der französischen Revolution kam die Forderung nach der Beendigung der Allianz mit Österreich und der Wiedergewinnung Preußens als „natürlicher“ Bündnispartner auf. Meinungsbildend waren bis zur Revolution vor allem die Werke Jean-Louis Faviers (1711-1784), dessen erste diesbezügliche Denkschrift Doutes et questions sur le traité de Versailles du 1. Mai 1756; entre le roi et l'impératrice Reine de Hongrie (Zweifel und Fragen zum Vertrag von Versailles vom 1. Mai 1756; zwischen dem König und der Kaiserin, der Königin von Ungarn) bereits im August 1756 vorlag.[12]

Vertragstext

  • Parry, Clive: The Consolidated Treaty Series, 231 Bde., New York 1969–1981, hier: Bd. 40 (1969), S. 333–349.

Literatur

  • Lucien Bély: Révolution diplomatique, in: Derselbe (Hrsg.): Dictionnaire de l'Ancien Régime. Royaume de France XVIe-XVIIIe siècle, 3. Auflage Paris 2010, S. 1098–1100, hier 1099.
  • Max Braubach: Versailles und Wien von Ludwig XIV. bis Kaunitz. Die Vorstadien der diplomatischen Revolution im 18. Jahrhundert (Bonner Historische Forschungen, 2), Bonn 1952, S. 444f.
  • Eckhard Buddruss: Die französische Deutschlandpolitik 1756–1789 (Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz, Abteilung Universalgeschichte, 157), Mainz 1995, S. 83.
  • Sven Externbrink: Ludwig XV. als Außenpolitiker. Zum politischen „Stil“ des Monarchen (am Beispiel des Renversement des alliances), in: Klaus Malettke/Christoph Kampmann (Hrsg.): Französisch-deutsche Beziehungen in der neueren Geschichte. Festschrift für Jean Laurent Meyer zum 80. Geburtstag (Forschungen zur Geschichte der Neuzeit, 10), Münster 2007, S. 221–240.
  • Jörg Ulbert: Die Wirkungsgeschichte der „Diplomatischen Revolution“. Die Beurteilung des renversement des alliances und des Bündnisses mit Österreich in der französischen Öffentlichkeit und Politik, in: Sven Externbrink (Hrsg.): Der Siebenjährige Krieg (1756-1763). Ein europäischer Weltkrieg im Zeitalter der Aufklärung, Berlin 2011, S. 159–179.
  • Richard Waddington: Louis XV et le renversement des alliances. Préliminaires de la Guerre de Sept Ans, Paris 1896, Kapitel VII, S. 309-332 (Verhandlungen); Kapitel VIII, S. 333–371 („Traité de Versailles. Son effet en Europe“). URL: http://gallica.bnf.fr/ark:/12148/bpt6k1248007/f4.item (Gallica).

Weblinks

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Buddruss, Eckhard: Die französische Deutschlandpolitik 1756–1789 (Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz, Abteilung Universalgeschichte, 157), Mainz 1995, S. 120. Dem folgt Frehland-Wildeboer, Katja: Treue Freunde? Das Bündnis in Europa 1714–1914 (Studien zur internationalen Geschichte, 25), München 2010, S. 161.
  2. Der Abschnitt zur Verhandlungsgeschichte basiert auf: Dade, Eva Kathrin: Madame de Pompadour. Die Mätresse und die Diplomatie (Externa, 2), Köln/Weimar/Wien 2010, S. 167–171.
  3. Parry, Clive: The Consolidated Treaty Series, Bd. 40, New York 1969, S. 338.
  4. Externbrink, Sven: Nach der "diplomatischen Revolution". Funktion und Aufgaben der französischen Reichstagsgesandtschaft, in: zeitenblicke 11, Nr. 2, [30.01.2013], Absatz 18-22. URL: http://www.zeitenblicke.de/2012/2/Externbrink/index_html.
  5. Frehland-Wildeboer, Katja: Treue Freunde? Das Bündnis in Europa 1714–1914 (Studien zur internationalen Geschichte, 25), München 2010, S. 157.
  6. Bloch, Michael: 3. Die Rolle der Madame de Pompadour im Siebenjährigen Krieg. Aus: Madame de Pompadour – Der Siebenjährige Krieg. URL: https://www.historicum.net/themen/pompadour-und-ihre-zeit/krieg-und-politik/der-7jaehrige-krieg/artikel/3_Die_Rolle_der_Madame_de_Pompadour_im_Siebenjaehrigen_Krieg/; Braun, Guido: Von der politischen zur kulturellen Hegemonie Frankreichs 1648–1789 (WBG Deutsch-Französische Geschichte, IV), Darmstadt 2008, S. 95f.
  7. L'Alliance de .... faite en may 1756. par L'abbé de B [Die Allianz von ...., geschlossen im Mai 1756 durch den Abbé B.], in: Saint-Aubin, Charles-Germain de: Livre de Caricatures tant bonnes que mauvaises, [Paris ca. 1740–1775], S. 286. Das Karikaturenbuch liegt als Digitalisat vor: http://collection.waddesdon.org.uk/search.do?view=detail&page=1&id=41776&db=object.
  8. Dade, Eva Kathrin: Madame de Pompadour. Die Mätresse und die Diplomatie (Externa, 2), Köln/Weimar/Wien 2010, S. 169.
  9. Weisbrod, Andrea: Madame de Pompadour und die Macht der Inszenierung, Berlin 2014, S. 69, 72-76.
  10. Skalweit, Stephan: Frankreich und Friedrich der Große. Der Aufstieg Preußens in der öffentlichen Meinung des 'ancien régime' (Bonner Historische Forschungen, 1), Bonn 1952, S. 87f.
  11. Duchhardt, Heinz: Barock und Aufklärung (Oldenbourg Grundriss der Geschichte, 11), 4. neu bearb. und erw. Aufl. des Bandes Das Zeitalter des Absolutismus, München 2007, S. 122.
  12. Jörg Ulbert: Die Wirkungsgeschichte der „Diplomatischen Revolution“. Die Beurteilung des renversement des alliances und des Bündnisses mit Österreich in der französischen Öffentlichkeit und Politik, in: Sven Externbrink(Hrsg.): Der Siebenjährige Krieg (1756-1763). Ein europäischer Weltkrieg im Zeitalter der Aufklärung, Berlin 2011, S. 159-179, hier 174, 178. Zu Favier: ebd., S. 164, 171. Denkschrift in der Ausgabe von 1778, im Revolutionsjahr 1789 erfolgte eine Neuauflage: http://www.mdz-nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb11098002-7 (Digitalisat der bayerischen Staatsbibliothek).