Benutzer Diskussion:Aktenstapel

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Diskussionsbeiträge sind herzlich willkommen, hier kannst du sie „stapeln“.

Lieber Alias, das (s.o.) ist auch nicht korrekt. "Bis zum 1. April" schließt den 1. eben nicht mit ein. Dein Bearbeitungskommentar trifft nicht zu: Auch wenn vom Verordnungsgeber so sicher nicht gedacht, formal galt die alte StVO nämlich nach dem Wortlaut des § 53 Abs. 2 StVO n.F. sehr wohl sogar noch am 1. April. Eine Formulierung "tritt am Tage x außer Kraft" schließt nämlich dieses x mit ein. Alles nachzulesen im Handbuch der Rechtsförmlichkeit. Naja, BMVBS, den Pfusch ist man gewohnt. Die Formulierung beim Link hätte daher korrekt lauten müssen "in der bis zum 2. April geltenden Fassung". Anständig, wenn du dies nochmal korrigieren würdest, gern auch als dritte Person. --91.66.0.8 19:34, 7. Apr. 2013 (CEST)[Beantworten]

Danke für den Tipp. Dieses Handbuch kannte ich noch nicht. Habe nun vorsichtshalber die Formulierung aus der StVO gewählt, auch wenn dabei einiges an „Maßgabe“ unter den Tisch fällt, hoffe das ist dennoch so in Ordnung für Wikipedia. Können denn formal zwei Fassungen einer Verordnung gelten? Verdrängt nicht das neuere das alte Recht, falls es dennoch „formal“ gleichzeitig in Kraft ist? --Aktenstapel (Diskussion) 00:44, 8. Apr. 2013 (CEST)[Beantworten]
Danke für die Korrektur. Die Überschneidung sollte tatsächlich ohne praktische Bedeutung sein. Die neueren - sowieso unveränderten - Regelungen gehen vor. Es sind aber zwei verschiedene Verordnungen, d.h. die könnten also nebeneinander gelten. --91.64.35.38 08:39, 9. Apr. 2013 (CEST)[Beantworten]
Nach dem Lesen des HdR bin ich allerdings der Meinung, dass die alte StVO am 1. April 2013 um 0.00 Uhr außer Kraft trat, also mit Monatsbeginn. Zitat: ⟨Rn. 148⟩ Wird in Rechtsvorschriften als Stichtag der erste oder der letzte Tag eines Monats oder eines Jahres genannt, ist in der Regel der Zeitpunkt des Jahres- oder Monatswechsels gemeint, also der Schluss des letzten Tages des Monats oder Jahres um Mitternacht (24 Uhr) oder der Anfang des ersten Tages des Monats oder Jahres um Mitternacht (0 Uhr). Das hat in der Rechtsetzungspraxis zu unterschiedlichen Formulierungen geführt. So wird der Zeitraum, der am 31. Dezember 2008, 24 Uhr, endet, durch die Formulierung „bis 31. Dezember 2008“ ebenso bezeichnet wie durch die Formulierung „bis 1. Januar 2009“.
(Auch hier habe ich wieder die „Maßgabe“ unter den Tisch fallen lassen, dass einige Regelungen explizit noch länger gelten, die alte StVO also noch nicht vollständig außer Kraft ist.) --Aktenstapel (Diskussion) 11:13, 9. Apr. 2013 (CEST)[Beantworten]
Kurz: Es ist eine Katastrophe! Nichtmal beim Stichtagen bekommt unser Gesetzgeber eine eindeutige Regelung hin. Und das wäre wirklich so simpel. Ich habe bei der Frage des Außerkrafttretens anscheinend immer nur bis Rn. 147 gelesen, Zitat (Hervorhebung von mir):
"Der genannte Tag ist stets gänzlich in die jeweils beginnende oder endende Frist einbezogen. So bedeutet „… tritt am 13. April 2008 in Kraft“, dass die Regelung mit Beginn des genannten Tages, 0 Uhr, zukünftig wirksam ist. Ist dagegen bestimmt „… tritt am 12. April 2008 außer Kraft“, verliert die bislang geltende Vorschrift ihre Wirksamkeit mit Ablauf des genannten Tages um 24 Uhr."
Das danach noch eine Regelung folgen würde, die zwei exakte und verschiedene Datumsangaben auf eine Zeitpunkt reduziert - unglaublich! Wenn man einfach formulieren würde "Ist ein Datum angegeben, gilt als Zeitpunkt ausschließlich dieses Datum um 0:00 Uhr" könnte man sich diese ausführlichen Darstellungen, ihre Wenns und Aber, sparen. Das ganze vielleicht ab einem Stichtag, damit das alte Wirrwarr nach seinem bei Verkündung geltenden Sinn weiter verstanden werden kann und gut ist es.
Also, die alte StVO ist nach Rn. 148 wohl tatsächlich, auch formal, am 1.4.2013 0:00 außer Kraft getreten. --91.66.2.152 21:32, 9. Apr. 2013 (CEST)[Beantworten]

Infobox Gesetz[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich habe gesehen, dass du seit einiger Zeit in Artikeln Daten in der Vorlage:Infobox Gesetz aktualisierst. Machst du das jetzt umfassend? Ich möchte dich bei der Gelegenheit darauf aufmerksam machen, dass derzeit Überlegungen zur Umgestaltung der Vorlage angestellt werden. Ich bin mir noch nicht schlüssig, inwieweit das zu begrüßen ist. Vielleicht möchtest du dich auch an der Diskussion beteiligen, siehe Portal_Diskussion:Recht#Änderungen_an_der_Vorlage:Infobox_Gesetz und die dort verlinkten Seiten. Beste Grüße --DiRit 23:59, 4. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]

Nicht umfassend, hab leider auch nur begrenzt Zeit. Aber ich lese immer mehr Verkündungsmedien. Ich würde gern inhaltlich die Änderungen beschreiben, eigentlich halten mich die Infoboxen nur von der eigentlichen Arbeit ab (war mir aber ganz willkommen, damit der Aktenstapel das automatische Sichterlevel erreicht). Ich denke, eine Infobox sorgt für Übersicht; wenn ich mich aber über den aktuellen Stand informieren will, dann nach meiner Erfahrung via beck-online.de o. ä. Zur Diskussion kann ich nicht viel beitragen, dennoch vielen Dank, DiRit, für die Einladung. (Neulich ist mir nur aufgefallen, dass z. B. in der Infobox zur Institutsvergütungsverordnung (alt) "Datum des Gesetzes" bis zur Neufassung stand, obwohl es ja eine Verordnung ist. Wenn das dort nicht durch die Änderung der Vorlage hineingekommen ist, dann ist offenbar die Benutzung nicht für jeden intuitiv genug.) Viele Grüße Aktenstapel (Diskussion) 23:21, 6. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]

Hallo, bitte beachte unsere Richtlinie der externen Verlinkung unter WP:WEB. Eine Anlage Deiner Redirs auf das gleiche Lemma ändert daran nichts. Grüße --diba (Diskussion) 13:44, 4. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]

Verweise auf Gesetze werden hierbei als Ausnahme geübt, was die Benutzbarkeit erhöht. Dafür gibt es grundsätzlich sogar Vorlagen. Das Landesrecht bildet hier eine Ausnahme. Aber ich werde mich hier nicht groß mit Diba rittern.--Aktenstapel (Diskussion) 14:17, 4. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]

IT-Planungsrat[Quelltext bearbeiten]

Hallo Aktenstapel, danke für deine schnelle Sichtung! Ich hab noch eine Sache, wo ich dich bitten würde sie zu verändern. Und zwar geht es um den Satz "Gesetzliche Grundlage ist der (in Landes- und Bundesrecht transformierte) „IT-Staatsvertrag“, der am 1. April 2010 in Kraft trat." Kannst du die Info in der Klammer herausnehmen? In Deutschland wird ein Staatsvertrag nicht transformiert (anders bei EU-Richtlinien). Danke dir und viele Grüße.

Außer in Bayern und NRW gibt es jeweils ein Transformationsgesetz für alle Bundesländer. Um nur die ersten drei zu nennen: Baden-Württemberg: G v. 16. 3. 2010 (GBl. S. 314), Berlin: G v. 3. 3. 2010 (GVBl. S. 126), Brandenburg: G v. 16. 2. 2010 (GVBl. I Nr. 9 S. 1); selbst in SH, wo die Umsetzung durch das EGovG SH durch Rechtsverordnung möglich wäre. Verstehe ich hier etwas falsch? Vor einer Änderung würde ich das gern verstehen.--Aktenstapel (Diskussion) 15:57, 27. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]

Qualitätssicherung[Quelltext bearbeiten]

Danke! Qualität steigt... :)

  https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Medizinisch-Psychologische_Untersuchung&diff=129762754&oldid=129748042

Man darf gespannt sein, wie das umgesetzt wird.

ad.ac (Diskussion) 08:28, 24. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

:-) Ja, mal sehen, was die Landesgesetzgeber daraus machen. Aktenstapel (Diskussion) 18:20, 24. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Hallo Aktenstapel, könntest Du Deine Massenedits mal stoppen? Die Vorlage:BGBl ist mM nicht ausgereift, das da ist eine klare Unlesbarmachung eines vorher vernünftig beschrifteten Weblinks, hier hast Du ein Referenzfehler eingebaut, hier die Ref-Tags entfernt. Bitte sofort aufhören, sonst VM.--Mabschaaf 16:55, 13. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]

Hallo Mabschaaf, bitte näher erläutern: (1) EEG 2004 (BGBl. I S. 1918) wurde zuvor fälschlich als Quelle aus dem Bundesanzeiger bezeichnet, steht aber im Bundesgesetzblatt. Ich habe die amtliche, übliche Form der Fundstellenangabe verwendet, möchtest du, dass ich den nicht amtlichen Kurztitel EEG, der ja schon zuvor vorhanden war, ausschreibe? (2) Danke für den Hinweis auf den Referenzfehler, das habe ich korrigiert. (3) Es ist reine Absicht, die durch Vorlage referenzierte Rechtsnorm ohne <ref>-Tags einzufügen, was ist bitte daran auszusetzen? Momentan geht es nur darum, harte Links auf bgbl.de durch die Vorlage zu ersetzen, damit sie bei Änderung an einer Stelle geändert werden können. Ich mach noch die 5 angefangenen Edits und warte dann erst mal diese Diskussion ab, ok?--Aktenstapel (Diskussion) 17:09, 13. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]
Hallo Aktenstapel, unschön ist natürlich, dass Dir wohl aufgrund Deiner offenbar zu schnellen Arbeitsweise solche Fehler wie oben genannt unterlaufen. Ich bin aber voll bei Dir was das Ersetzen defekter Links oder gar die inhaltliche Korrektur angeht. Auch mit der Verwendung einer Vorlage habe ich kein Problem. Mehr als unschön finde ich jedoch genau solche Konstruktionen wie von Dir unter (1) genannt: Warum sollte das nicht im Einzelnachweis bleiben (wenn es auch bisher so war)? Ganz generell gilt die Regel: Keine externen Links im Fließtext. Ich weiß, dass die Juristen hier Ausnahmen machen, einzelne Paragraphen sind schon immer direkt im Text verlinkt sind. Aber: Für wen schreiben wir hier eigentlich? Eben mehrheitlich Nicht-Juristen, für die Abkürzungen wie BGBl und EEG nicht selbsterklärend sind. Ich würde daher folgendes Vorgehen begrüßen:
  • Was bisher in <ref>-Tags eingeschlossen war, bleibt auch dort (zumindest was Artikel angeht, die nicht dem Portal:Recht zuzuordnen sind)
  • Für die Verwendung unter Weblinks oder Einzelnachweise muss eine vernünftige Beschriftung des Links her, die ohne juristische Vorkenntnisse verständlich ist (also eine Langfassung der Weblinkbeschriftung)
    • Diese sollte automatisch generiert werden, aus den Daten, die in die Vorlage eingegeben werden
    • Sinnvoll wäre daher ein zusätzlicher Parameter, der festlegt, wie die Textausgabe gestaltet sein soll (und nicht das kleine angehängte "n", dass mühsam aus dem String wieder extrahiert werden muss)
  • Selbstverständlich ist eigentlich, dass bei Verlinkung auf ein PDF auch (PDF) angezeigt wird.
Die in der Vorlagendoku grau dargestellte "veraltende" Version finde ich übrigens deutlich einfacher in der Benutzung (vor allem für ungeübte Benutzer), das dort verwendete Konzept, mehrere einzelne benannte Parameter zu verwenden ist zukunftsträchtiger, was Änderungen an der Webseitenstruktur bei www.bgbl.de angeht und hätte problemlos dahingehend erweitert werden können, dass Kurzlinks oder ausführlich beschriftete Links ausgegeben werden.--Mabschaaf 18:47, 13. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]
Hallo Mabschaaf, ich finde nicht, dass ich zu schnell arbeite. Mag sein, dass meine Arbeit mitunter fehlerbehaftet ist, das bedaure ich, sehe aber auch keine Möglichkeit, das sicher abzustellen. Gern bin ich bereit, meine Fehler zu berichtigen. Bislang hast du aber nur einen genannt, der bereits vor deiner letzten Antwort berichtigt war. Andere sind mir bislang nicht bekannt.
Ich bin kein Freund von Verlinkungen auf bgbl.de; besser wäre sicher ein Ziel in HTML, wie er bei juris oder buzer (Vorlage:§§) zu finden ist. Heute ging es mir lediglich darum, vorhandene Verweise auf bgbl.de durch die Vorlage zu ersetzen. Daher muss ich nochmal auf deine Kritik zu (1) eingehen:
  1. Es war auch vorher kein Einzelnachweis, sondern ein Weblink.
  2. Die für Nichtjuristen möglicherweise kryptisch anmutende, nicht amtliche Bezeichnung EEG 2004 stand vorher schon da, hat mit meiner Arbeit also nichts zu tun.
  3. Die offensichtlich unrichtige Angabe Bundesanzeiger habe ich dort angetroffen; es ist aus meiner Sicht nicht vernünftig, diese Angabe zu übernehmen. Ich kann mit eventuell abweichenden Ansichten anderer leben, weil der Text von jedem zu Zeiten und von Orten seiner Wahl bearbeitbar ist. Ich denke jedoch nicht, dass meine heutige Arbeit als Vandalismus einzustufen ist.
  4. bgbl.de sollte aus meiner Sicht nur als Fundstellenhinterlegung, bei vorhandenen Alternativen jedoch nicht als allgemeines Linkziel verwendet werden. (Aber diese Diskussion will ich gerade hier nicht führen. Die Verweise auf bgbl.de waren nun einmal vorhanden.) Ich hatte im Zuge der Bearbeitung schlicht nicht die Zeit für umfangreiche Recherchen nach alternativen Linkzielen. Meine Motivation, den einstigen Link von der einstigen Beschriftung loszulösen und in eine Fundstellenangabe zu verlagern, hängt zum Teil damit zusammen, dass die so frei gewordene Beschriftung in einer späteren Arbeitsphase (nach Recherche) mit einem Link auf juris oder buzer hinterlegt werden kann.
Wenn ich mir die Doku zur Vorlage:BGBl ansehe, dann gibt es da den benannten Parameter text=, der wahrscheinlich das leistet, was du gern möchtest. Ansonsten sollten Wünsche zur Vorlage in der Diskussion zur Vorlage untergebracht werden. Auch ich habe schon darüber nachgedacht, die Abkürzung BGBl. durch die Vorlage auf Bundesgesetzblatt verweisen zu lassen, damit lesefreundliches Nachschlagen der Bedeutung möglich ist.
Ich denke nicht, dass die Vorlage das "PDF" mit ausgeben sollte. Das ist bei vergleichbaren Datenbankvorlagen nicht der Fall und würde hier insbesondere bei der (wohl vorangingen) Verwendung in den Infoboxen zu Gesetzen oder im Fließtext stören. Wo es sinnvoll ist, kann es dahintergeschrieben werden.
Aktenstapel (Diskussion) 00:26, 14. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]
Es ist erstaunlich, wie sehr Deine Antwort an meinen Aussagen vorbei geht. Im Einzelnen: Ob das Linkziel bgbl.de, juris oder buzer ist, spielte hier bisher gar keine Rolle und ist mir auch völlig egal.
Die dritte von mir verlinkte Änderung in meinem Eingangsposting war ein Einzelnachweis, die zweite ebenfalls. Warum redest Du jetzt von Weblinks und tust so, als gäbe es das Problem nicht? Ich finde es völlig daneben, diese Einzelnachweise in Links umzuwandeln, die im Fließtext stehen. Das widerspricht ganz klar Wikipedia:Weblinks#Wann sollen weiterführende Weblinks eingefügt werden?, Deine Vorlage BGBl ist dort nicht aufgeführt, eine Aufnahme in die Ausnahmeliste wäre dort vorher(!) zu diskutieren.
Es ging nicht um die kryptische Abkürzung EEG, sondern um die von der Vorlage erzeugte kryptische Abkürzung BGBl.
Was Du mit 4. sagen willst, erschließt sich mir nicht. Wie ein Link beschriftet ist, hat wenig mit dem Linkziel zu tun.
Zur Kennzeichnung als „PDF“ siehe Wikipedia:Weblinks#Einzelrichtlinien, Punkt 10.
Ich habe mir durchaus überlegt, ob wir diese Diskussion hier oder auf der Vorlagendisku führen sollten, wollte aber Deine Antwort nicht einfach dorthin verschieben. Wenn Du magst, kannst Du diesen kompletten Thread verlagern.--Mabschaaf 09:52, 14. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]
Meine Erwiderung bezog sich ausdrücklich auf deine Kritik zu (1): ... Konstruktionen wie von Dir unter (1) genannt: Warum sollte das nicht im Einzelnachweis bleiben (wenn es auch bisher so war)? Es ist wenig erstaunlich, dass sich Unsinn ergibt, wenn man versucht, einen abweichenden Bezug herzustellen.
Aktenstapel (Diskussion) 13:13, 14. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]
Magst Du irgendwann mal inhaltlich auf meine Kritik eingehen? Es geht hier nicht um ein Beispiel sondern um viele Deiner Edits und das offenbar nicht vorhandene Wissen oder Verständnis um die von mir verlinkten Regeln.--Mabschaaf 13:27, 14. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]
Nicht solange wir uns schon über dieses eine Beispiel nicht verständigen. Aber wenn du gern ein anderes Beispiel diskutieren möchtest, vielleicht (2) welches ich unverzüglich berichtigt hatte? Bei (3) hattest du die Zulässigkeit bereits eingeräumt.
Aktenstapel (Diskussion) 13:46, 14. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]
Du könntest einfach auf das eingehen, was ich um 9:52 Uhr geschrieben habe und das nicht auf Beispiel (1) beziehen, sondern es ganz allgemein nehmen. Aber wenn Du Beispiele möchtest: [1], [2], [3], [4], [5],... Langsam bin ich auch nicht mehr geneigt, hier zu diskutieren, sondern all das schlicht zu revertieren. Dabei hätte ich gerne mit Dir eine konstruktive Lösung gesucht, das setzt aber voraus, dass Du hier Deine Blockade-Haltung aufgibst.--Mabschaaf 14:09, 14. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]
Du hast 9:52 Uhr angeboten, dass ich den ganzen Thread verlagern kann. Du sagtest, du habest dir genau überlegt, wo du diese Diskussion führst. Dieser Überlegung kann ich mich wohl anschließen. Die fünf weiteren Beispiele waren alle so von mir beabsichtigt, dazu stehe ich (Vorlage verweist auf Verkündungsmedium, Verkündungsgegenstand ergibt sich bereits aus dem Fließtext).
Aktenstapel (Diskussion) 14:25, 14. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]
Hättest Du den Thread verschieben wollen, hättest Du es längst tun können, dann würden wir jetzt auf Vorlage Diskussion:BGBl diskutieren. Macht für mich keinen Unterschied. Und jetzt komme endlich zu Sache: Wie genau passen die beiden um 9:52 Uhr verlinkten Richtlinien zu den um 14:09 Uhr verlinkten Änderungen? --Mabschaaf 16:57, 14. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]
Wenn es für dich kein Unterschied ist, warum schlugst du dann vor, darauf einzugehen? Zu deiner jetzigen Sache: Die beiden Richtlinien behandeln Weblinks, die Vorlage BGBl wird dort, wie du richtig erkannt hast, nicht erwähnt. Die verlinkten Änderungen stellen eine Einfügung von amtlichen Fundstellen dar, wie sie in Wikipedia weit verbreitet sind. Ich halte die verlinkten Richtlinien nicht für einschlägig und die Änderungen für nützlich, da die Fundstelle nun ohne Blättern ersichtlich ist (was sie vorher oft mit Blättern nicht war).
Aktenstapel (Diskussion) 23:30, 14. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]
Linkkorrektur: Es ging um Wikipedia:Weblinks#Wo können Weblinks eingefügt werden? Antwort: Nicht im Fließtext.--Mabschaaf 07:15, 15. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]
Auch darauf gehe ich gern ein: Meine Änderungen stellen zum Teil eine Einfügung von amtlichen Fundstellen dar, wie sie in Wikipedia weit verbreitet sind. Die von dir jetzt angeführte Projektseite erklärt, dass externe Verlinkungen innerhalb des Artikels durch die Nutzung verschiedener Vorlagen in bestimmten Fällen akzeptiert werden. Ich habe zur Einfügung der Fundstelle eine dafür seit Jahren gebräuchliche Vorlage verwendet, wie sie durch die nicht abschließende Liste von Beispielen der Projektseite bestimmt wird. Nicht im Fließtext halte ich für eine unzulässige Verkürzung. In der Realität ist die Projektseite aber auch nur Wunschdenken. Allein im Zuge der von dir beanstandeten Arbeit habe ich etliche Verlinkungen an nicht konformer Stelle erst durch die Vorlage erstetzt.
Aktenstapel (Diskussion) 11:52, 15. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]
Ich begrüße die Vorlage sehr, man sollte sie auch im Fließtext verwenden können. Sie erleichtert die Lesbarkeit ungemein und äußerst nützlich. Este (Diskussion) 17:27, 15. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]

Datumsformat[Quelltext bearbeiten]

Lieber Aktenstapel, du hast meine Änderung am Datumsformat rückgängig gemacht. Hier: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Fahrausbildung_und_Fahrerlaubnispr%C3%BCfung&oldid=134571010&diff=prev Ich wüsste nun gerne warum. Gruß, --Luke081515-- Mithilfe gesucht! (Medizin) 01:07, 4. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]

Lieber Luke, zunächst möchte ich mich entschuldigen, dass ich versehentlich die kommentarlose Variante beim Rücksetzen gewählt habe. Das war nicht meine Absicht. Nun zum Grund: Deine Änderung hat einen Vorlagenfehler erzeugt, weil der Parameter nicht mehr als Fundstelle erkannt wurde. Fundstellen des Bundesanzeigers haben ein festes Format, das von der Vorlage überprüft und in einen elektronischen Verweis umgesetzt wird. Sicher, die Vorlage könnte den Fehler erkennen und den ausgeschriebenen Monat wieder in eine Fundstelle umrechnen. Aber besser wäre doch, wenn der Parameter gar nicht erst verändert wird. Ich schätze deine Arbeit. Auch ich formatiere hin und wieder ein Datum wikipediakonform. (Auch ich habe schon vesehentlich syntaktisch fehlerhafte Dokumente gespeichert, meist im Zusammenhang mit <ref>-Markierungen.) Ich habe gestern gebeten, die Vorlage BAnz aus der Prüfung auszuschließen [6], was unnötigen Aufwand und manchen Fehler vermeiden könnte. Ich plane übrigens, die Fundstellenangabe mit einem erklärenden Text zu hinterlegen (analog zur Vorlage:BGBl), bei dem dann auch das Ausgabedatum wikipediakonform erscheint. Schon die Angabe BAnz ist wohl nicht allgemein bekannt. Aber das will wohl getestet sein. Ich hoffe, dass ich in den nächsten Wochen dazu komme. Viele Grüße, Aktenstapel (Diskussion) 18:33, 4. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]

Hallo Aktenstapel, du handelst dir ja mit deinem Vorgehen zuweilen heftige Kritik ein, deswegen hilft vielleicht zwischendurch auch mal ein Lob. Ich bin mit deinen Änderungen zu BGBl.-Fundstellen in mehreren von mir bearbeiteten Artikeln voll einverstanden und habe mir die Machart gleich mal in mein großes Merkbuch geschrieben, damit ich es künftig genauso mache. Ich habe mich schon lange darüber geärgert, dass die kopierten BGBl.de-Links an eine "Session" gebunden sind, die den Link schon kurze Zeit nach seiner Erwähnung unbrauchbar gemacht hat. Das hat mich tierisch genervt, aber ich sah keinen Weg, das zu beheben. Der Weg von dir - die volle Eleganz, echt cool - weiter so! Viele Grüße --Opihuck 00:00, 25. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]

Danke, Opihuck. Gern empfehle ich auch die Vorlage:BAnz, seit 1. November 2014 verfügt auch sie über eine entfaltete Fundstellenangabe (mit Wikipedia-konformer Datumsangabe).
Aktenstapel (Diskussion) 15:55, 3. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]
Oh, danke auch dafür, habe ich mir ebenfalls in mein großes Merkbuch geschrieben. --Opihuck 21:00, 3. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]

BAnz mit korrektem Datumsformat, aber Lua mag nicht[Quelltext bearbeiten]

Hi, schaust du mal bitte nach

Hier hat niemand am Datumsformat gefummelt; ob die Az existieren und syntaktisch richtig sind oder falsch recherchiert oder wo immer was immer besser dokumentiert werden muss, das kläre bitte selbst.

LG --PerfektesChaos 15:13, 10. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]

Gern. Einmal war die Fundstelle nicht elektronisch verfügbar (von 1993), einmal fehlte die Nummer der Bekanntmachung und einmal war ein Leerzeichen zu viel.
Aktenstapel (Diskussion) 17:00, 10. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]
Fein.
Den islamischen Staat scheinst du auch gleich abgeräumt zu haben.
Wenn du jetzt noch Benutzer:Aktenstapel/Spielwiese/Test fehlerfrei machst, ist die Kategorie:Wikipedia:Seite mit Skriptfehlern noch übersichtlicher.
Übrigens werde ich demnächst mal bei BAnz und BGBl eingreifen und das in zwei gezielte Wartungskats leiten. Die Datumsformatierer scheinen es gerafft zu haben, so dass ich nicht mehr für dich vorstellig werden muss und die allgemeine Fehlerkategorie wieder für zu behebende Programmierfehler reserviert bleibt.
LG --PerfektesChaos 17:20, 10. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]
Danke für den Link zur Skriptfehlerseite. Auf meiner Spielwiese hatte mir jemand das Skript durch Umbenennung entrissen :-D
Die geplanten Eingriffe begrüße ich, mir hatte für den Fehlerfall am Anfang irgendwas Rotes genügt, aber man kann sich da sicher noch elaborierter ausdrücken.
Aktenstapel (Diskussion) 17:31, 10. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]
Das Rot kannst du gern behalten, in gleicher Optik, nur mit spezifischerem Text. Ist das okay?
Und dazu für jede Vorlage eine Wartungskat, in der du hin und wieder nach dem Rechten sehen kannst.
LG --PerfektesChaos 17:37, 10. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]
Das klingt super! Aktenstapel (Diskussion) 17:50, 10. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]

So, du kannst jetzt

LG --PerfektesChaos 12:43, 11. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]

Ich bin begeistert. Ich hatte schon mit dem Gedanken gespielt, mir eine Simulationsumgebung zu schreiben, um nicht für jeden Test eine neue Version erzeugen zu müssen. Die graue Zeile ist mir früher schon aufgefallen, hatte aber bis jetzt nicht verstanden, wie diese benutzt wird. Ich werde mir also deinen Diskussionsbeitrag für die Zukunft an prominenter Stelle ablegen. (Gibt es dazu eine Hilfeseite?) (Für mich: bei der Vorlage:BGBl sieht das dann z. B. so aus: Modul bearbeiten, im grauen Feld =p.linkBGBl({"2014 I Nr. 50", text="Ausgabe vom 10. November 2014"}) eintippen)
Vielen Dank, nun fällt es mir leichter, mich um sprechendere Fehlermeldungen zu bemühen.
Aktenstapel (Diskussion) 13:42, 11. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]
  • Deine Notiz zu =p.linkBGBl( table ) sieht so aus, wie das gedacht ist.
  • Hilfe:Lua/Quellcode und Vorschau #Konsole ist vermutlich das, was du suchtest.
  • Meine fault-Funktion hatte ich extra oben rausgezogen, damit sie nicht nur bei Totalversagen, sondern auch gelegentlich mittendrin benutzt werden kann.
LG --PerfektesChaos 15:07, 11. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]

Spielverordnung[Quelltext bearbeiten]

Zunächst mein „Sorry“ dafür, dass ich gestern Abend anscheinend beim Mergen den Überblick verloren habe und vom vorletzten Stand ausgegangen bin. Das war nicht so beabsichtigt und hätte mir auch nicht passieren dürfen! Dass Du das zum Anlass zum Rundumschlag nimmst und auch Teile wieder rein nimmst, die nicht mehr reingehören, ist natürlich auch nicht sinnvoll. Konkret: Abschnitt „Sechste Verordnung zur Änderung der Spielverordnung“ wieder raus, dafür Verweis auf Spielautomat (dort ist alles relativ detailliert beschrieben) und den getrichenen Portal-Link wieder rein. OK? --Lefschetz (Diskussion) 10:39, 11. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]

Klar, der Abschnitt zur Sechsten Verordnung ist inzwischen sehr informationsarm. Soweit die von mir eingefügten Vorlagen drin bleiben, sehe ich keinen weiteren Diskussionsbedarf/keinen Revertierungsgrund. Da offensichtlich nur etwas bei der Änderung schief gelaufen war, hatte ich mich zur kommentierten Wiedereinfügung »durch Knopfdruck« entschieden :-).
Aktenstapel (Diskussion) 11:09, 11. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]
Dass mit dem »Knopfdruck« hatte ich mir gedacht (und ich hätte es ebenso gemacht). Ansonsten habe ich die Änderung durchgeführt. --Lefschetz (Diskussion) 12:57, 11. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]

Hi Aktenstapel,
in eigener Sache hatte ich den obigen Begriff gegoogelt und zu meiner Überraschung festgestellt, dass es wikiseitig dazu noch gar nichts gibt. Besitzstörung gibt's.
Leider habe ich keine Zeit für einen neuen Artikel (ich bin in Wiki nur gelegenlich als "Kleintäter" unterwegs). Vielleicht hast du Spass dran, diese Lücke zu schließen.
Schöne Grüße --Schließzylinder (Diskussion) 08:41, 10. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]

Danke fürs stapeln ;-) Es ist nicht leicht, den Begriff durch Beispiele zu fassen. Auch der Gesetzgeber hat dies nicht getan. Eigentlich steht ja alles in § 1004 BGB, aber ich habe mal eine Umschreibung durch drei Beispiele versucht. Aktenstapel (Diskussion) 10:42, 10. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]
Hi nochmal, (noch'n Stapel) ;-)
das ging ja schnell...
Für juristisch unbedarfte Nutzer habe ich mal 2 Beispiele hinzugefügt. (auch weil der enteignungsgleiche Eingriff wohl nicht so häufig vorkommt)
Die Abgrenzung zur Besitzstörung sollte evtl. noch etwas genauer beschrieben werden. Vielleicht eignet ich das 2. Beispiel dafür. Etwa in der Form ob es sich um den Briefkasten eines Eigentümers oder um den eines Mieters handel. Deine Meinung dazu?
Schöne Grüße --Schließzylinder (Diskussion) 12:41, 10. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]
Die Beispiele sind sicher in Ordnung. Besonders das eine hatte ich ja auch in Palandt gesehen und dann als Beispiel Spam interpretiert; ich hoffe, dass ich mich da nicht zu weit aus dem Fenster lehne. Jedenfalls existiert der Artikel jetzt, ich habe bereits einige Links aus anderen Artikeln mit diesem Begriff auf den Artikel ergänzt. Man muss sicher zunächst den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum verstehen, um die Abgrenzung vornehmen zu können. Ich bin mir nicht sicher, ob das für den Artikel nicht zu allgemein ist. Überlassen wir einfach der Wikipedia-Gemeinschaft den Rest :-)
Aktenstapel (Diskussion) 13:03, 10. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]

Wieso den Link auf das Gesetz doppelt? --ICE21 (Diskussion) 11:01, 20. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]

Die kurze Antwort: weil WP:WEB es so will. Ansonsten eine berechtigte Frage, die Festlegung ist nicht von mir. Vermutlich, weil die Redundanz hilft, sowohl Leute zu unterstützen, die den Link unter der Überschrift Weblink suchen als auch dem zusammenfassenden Charakter der Infobox entgegenkommt. Was kann besser sein als eine demokratische Regelung? Sofern es Argumente gibt, die für einen Weblink auf das Gesetz ausschließlich in der Infobox sprechen, können wir ja versuchen, die Regelung zu ändern. Es ist jedenfalls nicht böse gemeint. Viele Grüße, Aktenstapel (Diskussion) 15:13, 20. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]

AZAV Sichtung[Quelltext bearbeiten]

Hallo Aktenstapel, erstmal vielen Dank dafür, dass Du den von mir bearbeiteten Artikel zur AZAV gesichtet hast. Ich habe nur noch die Frage, warum Du den weiterführenden Link entfernt hast. Da stehen meiner Meinung nach auf meiner Seite weitergehende Informationen, die für den Leser vielleicht interessant sind, aber nicht unbedingt auf Wikipedia gehören. Viele Grüße

Ich hatte den Link besucht. Aus meiner Sicht verblasste die Information hinter dem kommerziellen Charakter der Seite, aber ich habe mich getäuscht, weil ich die URL nur bis .de kopiert hatte. Ich teile deine Sicht. Ist wieder drin. Danke für den Hinweis. Aktenstapel (Diskussion) 15:46, 4. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]

Malen nach Zahlen[Quelltext bearbeiten]

Wikipedia:Lua/Modul/Vorlage:Infobox Gesetz/de zum gelegentlichen Ausmalen in bunt; schönen Sonntag --PerfektesChaos 16:56, 7. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]

Danke für die Skizze und den „Schubs“. Ich habe mal angefangen. Aktenstapel (Diskussion) 18:47, 7. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]

Hallo Aktenstapel, als Jurist könnte dich diese Diskussion evtl.auch erheitern. Gruß --Schließzylinder (Diskussion) 12:20, 28. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]

Ich bin kein Jurist, nur ein Stapel. Aber ich habe mich an der Diskussion gern beteiligt. Danke für den Hinweis. Aktenstapel (Diskussion) 22:15, 28. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]
Interessante Berufswahl... ;)--Schließzylinder (Diskussion) 15:06, 1. Mär. 2015 (CET)[Beantworten]
Eher eine Berufung :-) Aktenstapel (Diskussion) 11:42, 2. Mär. 2015 (CET)[Beantworten]

Liste der deutschen Landkreise und Städte mit ihren Kfz-Kennzeichen[Quelltext bearbeiten]

Hallo Aktenstapel, du hast hier etwas falsch verstanden. In dieser Liste wird der Ausgabezeitpunkt im Landkreis beschrieben nicht die Genehmigung.

Die Genehmigung findest du im Artikel: Kennzeichenliberalisierung#Gesamtübersicht.

Ich werde morgen, oder du selber deine Änderungen zurücksetzen.

Ich bin dir trotzdem dankbar für den Einzelnachweis den du bitte im Artikel: Kennzeichenliberalisierung#Gesamtübersicht einfügen kannst. mfg --Thomas021071 (Diskussion) 21:05, 1. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]

Danke für den Hinweis. Es hängt wohl vom Eingang des ersten Antrags ab, wann ein Zeichen erstmals ausgegeben wird. Daher kann ich offenbar nichts außer der Fundstelle für die Genehmigung beitragen. Ich weiß nun nicht genau, was alles zurückgesetzt werden soll. Ich habe aber die fehlenden Fundstellen bei der Kennzeichenliberalisierung ergänzt. Aktenstapel (Diskussion) 11:37, 2. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]

Herzlichen Dank für die Fundstellen, eine Zurücksetzung ist nicht erforderlich. Harry8 und ich haben diese Einzelnachweise in eine Vorlage:Gesamtübersicht Kennzeichenliberalisierung gepackt, wo deine sehr guten EN (Einzelnachweis) hinpassen. Ich möchte mich trotzdem entschuldigen, das ich etwas gedroht habe. Das war nicht meine Absicht! mfg --Thomas021071 (Diskussion) 21:46, 2. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]

Ich habe nichts als Drohung aufgefasst, ihr habt freie Hand, etwas zurückzusetzen, wenn es fehl am Platze war. Aktenstapel (Diskussion) 11:45, 4. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]

Andere Frage[Quelltext bearbeiten]

Wie weit Kannst du in die Vergangenheit schauen.

BAnz AT 11.01.2013 B2 ist der erste link, kannst du noch viel weiter zurück?

Wenn ja, am besten bis 1956. Ich finde nämlich nichts. --Thomas021071 (Diskussion) 21:59, 2. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]

Ich hatte die Suchfunktion von bundesanzeiger.de bemüht. Dabei sind mir keine früheren Fundstellen aufgefallen, nur die neueren, die ich ergänzt habe. Vielleicht ist es vorher nicht im BAnz erschienen, vielleicht hatten die Bekanntmachungen vorher einen anderen Titel. Wahrscheinlich war es vorher nur in der Druckausgabe des Bundesanzeigers und ist elektronisch (noch?) nicht verfügbar. Vielleicht war es aber auch in einem anderen Medium (Verkehrsblatt oder Ministerialblatt?). Den eBAnz gab es seit 30. August 2002, nach meiner Kenntnis disjunkt zur gleichzeitigen Druckausgabe. Seit dem 1. April 2012 wurde beides (Druckausgabe und eBAnz) zusammengeführt, d. h. es ist seitdem alles elektronisch verfügbar. Also ist der 11. Januar 2013 nicht unplausibel als erste auffindbare Fundstelle. Aktenstapel (Diskussion) 11:45, 4. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]
https://www.polizeifachhandbuch.de/VDP-Login/PolFHaPlus/004.pdf deutet auf das Verkehrsblatt als Fundstelle für weitere Bekanntmachungen hin. Aktenstapel (Diskussion) 11:51, 4. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]
Noch was: § 8 Abs. 2 FZV legt die Veröffentlichung im Bundesanzeiger fest. Die Festlegung ist durch Art. 1 Nr. 5 lit. b der Verordnung vom 19. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2232, 2233) mit Wirkung vom 1. November 2012 eingefügt worden. Der erste Bescheid, der in BAnz AT 11.01.2013 B2 angegeben ist, stammt vom 7. November 2012, also früher geht es kaum. Aktenstapel (Diskussion) 12:36, 4. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]

herzlichen Dank für deine Bemühungen --Thomas021071 (Diskussion) 19:04, 4. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]

Vieleicht hilft das was, leider habe ich keine Ahnung von Gesetzen mit deren Anlagen.

Bsp.:

  • Titel:

Kraftfahrzeugkennzeichen - Änderung der Aufteilung der Erkennungsnummern nach Anlage II zur StVZO für das Unterscheidungszeichen "L" im Freistaat Sachsen - 7. Berichtigung der Aufstellung über die Unterscheidungszeichen der Verwaltungsbezirke (Anlage I zur StVZO in der Fassung vom 12. November 1996, BGBl. I S. 1738; VkBl. 1996 S. 594)

  • verkündet am: 24.08.1998
  • veröffentlicht am: 15.09.1998
  • in Kraft ab:
  • aufgehoben am: 16.01.2008
  • Jahr: 1998
  • VO-Nummer: 206
  • Seite: 881
  • Aktenzeichen: StV 15/36.22.03-01

ist zwar gerade ein schlechtes Beispiel, aber es gibt dort noch mehr zufinden.--Thomas021071 (Diskussion) 07:52, 11. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]

Das ist ein guter Hinweis, wenn auch der Text selbst nicht zu lesen ist. Vielleicht kann man ihn dann im Gesetzblatt finden? MfG Harry8 08:11, 11. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]
Kann man, siehe hier. L steht auf der Seite 1746. MfG Harry8 08:17, 11. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]

Um nicht deine Disk zu diesem Thema voll zu machen, bin ich umgezogen, ich hoffe du meldest dich. mfg --Thomas021071 (Diskussion) 09:03, 11. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]

Wirtschaftskammer Vorarlberg[Quelltext bearbeiten]

Hallo Aktenstapel. Deine Änderung im Artikel Wirtschaftskammer Vorarlberg ist falsch. Es gab im Jahr 1945 kurzfristig in Österreich wieder ein Staatsgesetzblatt und die genannte Publikation bezieht sich auf dieses (hier). Dies war kein Bundesgesetzblatt!. Bite erkundige Dich vorher, bevor Du Änderungen machst bzw. bevor Du Änderungen rückgängig machst. --Asurnipal (Diskussion) 09:35, 20. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]

Entschuldige, Du hattest recht, war mein Fehler. --Asurnipal (Diskussion) 09:55, 20. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]
Kaum der Rede wert, es war für mich offensichtlich, wie es zu dem Missverständis kam. Schließlich sieht man im Diff nur den Quelltext und nicht die wirkliche Erscheinungsform des Artikels. Aktenstapel (Diskussion) 17:50, 20. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]

Hallo. Deine Änderung kann ich nicht nachvollziehen. Deine Begründung lautete „*ohne* sie als Ausdruck der Sexualität zu sehen“. In der Einleitung steht jedoch:

Die Freikörperkultur […] bezeichnet die gemeinschaftliche Nacktheit, meistens in der Natur. Anliegen dabei ist die Freude am Erlebnis der Natur oder auch am Nacktsein selbst, ohne sie als Ausdruck der Sexualität zu sehen.

In Bezug auf das von mir eingepflegte Bild sind alle Punkte aus dem Satz zutreffend: gemeinschaftliche Nacktheit (in der Natur) und Freude am Erlebnis der Natur bzw. am Nacktsein. Dass du das Bild als Ausdruck von Sexualität bezeichnest, geht meiner Meinung nach etwas zu weit. Die Grenzen sind hier fließend. Sofern man sich also berührt, in dem Fall auf den Arm nimmt und Freude signalisiert, trifft die Freikörperkultur nicht mehr zu, sondern die Sexualität? Streng genommen könnte dieses Bild im Artikel ebenfalls als anstößig betrachtet werden, da der Penis als halbsteif angesehen werden könnte. Aber auch das geht meiner Ansicht nach zu weit. Das von dir entfernte Bild habe ich übrigens aufgrund der verschiedenen Lebensformen im Sinne einer Gleichberechtigung eingefügt. – PsY.cHo, 00:08, 3. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]

Hallo. Ich denke, dass das Bild Ausdruck von Sexualität ist. Es repräsentiert den FKK-Begriff daher aus meiner Sicht nicht. Es gehört der Kategorie Male homoeroticism an. Aktenstapel (Diskussion) 13:36, 3. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]

Vorteil direkter BGBl-Nennung[Quelltext bearbeiten]

Hi Aktenstapel, in Rechengrößen der Sozialversicherung hast Du eine von mir entferntes redundantes Zitat (BGBl. 2014 I S. 1957) wieder eingebaut, der Nutzen ist mir nicht recht klar: Die §§-Vorlage verlinkt doch unmittelbar auf eine Site, in der die Gesetzesreferenz als erstes steht, und wir wissen alle, dass das Gesetz nur da ist, wenn es auch im BGBl. stand. Wieso also, fragt neugierig--Karsten Tinnefeld (Diskussion) 16:43, 7. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]

Das war ja schon im Februar. Der Nutzen ist, dass die amtliche Quelle gleich bei der Hand ist, einen Nachteil kann ich nicht erkennen, gibt es einen? Aktenstapel (Diskussion) 12:28, 8. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]
Nachteil ist die redundante Erfassung der Quelle, die Änderungsgesetze werden ja immer nur einmal erlassen und sind nur gültig, wenn so veröffentlicht. Februar: ja, prüfe nur gelegentlich, was andere mit meinen Edits machen.--Karsten Tinnefeld (Diskussion) 17:28, 14. Aug. 2015 (CEST)[Beantworten]

Betonstein- und Terrazzohersteller[Quelltext bearbeiten]

Hallo Benutzer Aktenstapel! Du hast den Artikel Betonstein- und Terrazzohersteller auf die Seite Werksteinhersteller verschoben. Ich halte diese Verschiebung für unglücklich. Der neue deutsche Ausbildungsberuf Werksteinhersteller umfasst nicht nur den alten Betonstein- und Terrazzohersteller sondern auch den Betonfertigteilbauer. Der alte österreichische Beruf ist von der deutschen Neuerung nicht betroffen. Daher würde ich gerne die Seite wieder zurück verschieben und die Seite Werksteinhersteller neu erstellen. Die alten dt. Ausbildungsberufe sollten dann auf den neuen verweisen. Wie ist deine Meinung dazu. --Redonebird (Diskussion) 13:23, 3. Aug. 2015 (CEST)[Beantworten]

Hallo Redonebird, der Betonfertigteilbauer hat eine eigene Ausbildungsordnung und ist nicht identisch. Ich habe das mal eingearbeitet und die Quellen hinzugefügt. Die Betonbauteil- und Terrazzoherstellungs-Ausbildungsverordnung ist außer Kraft, ich sehe es zunächst mal als Umbenennung. Rechtfertigt der Unterschied zwischen neuer und alter Verordnung ein neues Lemma? Die Redundanz im Blick hatte ich mich dagegen und für Verschieben entschieden. Der österreichische Beruf ist von alledem in der Tat nicht berührt, aber das Lemma Betonfertigungstechniker ist schon vorher nur Weiterleitungsseite gewesen. War Betonstein- und Terrazzohersteller früher ein österreichischer Ausbildungsberuf oder ist er es gar noch? Das ging aus dem Text aber schon vor meiner Änderung nicht hervor. Aktenstapel (Diskussion) 20:20, 3. Aug. 2015 (CEST)[Beantworten]
Hallo Aktenstapel, mit dem Betonfertigteilbauer hast du recht, da habe ich die Info des Bundesinstitut für Berufsbildung zum neuen Werksteinhersteller nicht richtig gelesen/verstanden. Wie der österreichische Teil mit mit dem alten Betonstein- und Terrazzohersteller zusammenhängt erschließt sich mir auch noch nicht richtig. Vielleicht sollte man es herauslösen. --Redonebird (Diskussion) 22:03, 3. Aug. 2015 (CEST)[Beantworten]
bic.at sagt, dass es früher BetonfertigerIn, BetonwarenerzeugerIn geheißen habe. Also hat es vermutlich nie diese Bezeichnung gehabt. Es wurde durch Inhouse wko am 25. März 2011 eingefügt und hat nach dessen Aussage eher den Bezug zum Betonfertigteilbauer. Eine Auslagerung des Betonfertigungstechnikers in ein eigenes Lemma erscheint auch mir daher sinnvoll. Aktenstapel (Diskussion) 07:15, 4. Aug. 2015 (CEST)[Beantworten]

Liste der deutschen Botschafter[Quelltext bearbeiten]

Hallo Aktenstapel,
ich würde gerne das Datum der Quelle "Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland. Auswärtiges Amt, 3. August 2015, abgerufen am 3. August 2015 (PDF)" aktualisieren. Könntest du mir erklären wie ich das machen kann?
Viele Grüße
--ConstantinAA (Diskussion) 16:50, 2. Sep. 2015 (CEST)[Beantworten]

Hallo ConstantinAA, du suchst im Quelltext nach der Vorlage:Internetquelle und passt den Text nach datum= (im vorliegenden Format jahr-monat-tag) an: {{Internetquelle | url=http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/332372/publicationFile/207436/DtAuslandsvertretungenListe.pdf | format=PDF | titel=Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland | hrsg=[[Auswärtiges Amt]] | datum=2015-08-03 | zugriff=2015-08-03 }}
Wie ich sehe, liest du jetzt regelmäßig Bundesanzeiger? Viele Grüße, Aktenstapel
Hallo Aktenstapel,
viele Dank für deine Erklärung :)!. Ja, schaue seit einiger Zeit täglich in den Bundesanzeiger :).

Viele Grüße -- ConstantinAA (Diskussion) 17:42, 3. Sep. 2015 (CEST)[Beantworten]

Katzen- und Hundefelle[Quelltext bearbeiten]

Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz

Hallo Aktenstapel, du hast diese Änderung mit "Bezeichnung wiederhergestellt" begründet, die Begründung verstehe ich nicht. Ich sehe ein, dass es stilistisch schöner war, finde aber, dass es wichtiger ist, dass man direkt erkennen kann, dass mit dem Link nicht die Katzen verlinkt sind, was in diesem Zusammenhang kaum jemand interessieren würde, sondern eben die Katzenfelle? -- Kürschner (Diskussion) 08:34, 8. Sep. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ich denke, dass der durchschnittliche Leser weiß, was ein Katzenfell ist, zumal vorher schon Katze verlinkt ist. Zudem lässt sich, bevor man einem elektronischen Verweis folgt, feststellen, wohin dieser zeigt (meist in der Statuszeile). Die Verlinkung ist also einerseits entbehrlich, andererseits überwiegt das Interesse am Stil. Aktenstapel (Diskussion) 09:00, 8. Sep. 2015 (CEST)[Beantworten]
Sehe ich zwar nicht so, dann wären die meisten Links entbehrlich. Die Information im Artikel geht weit über "der durchschnittliche Leser weiß, was ein Katzenfell ist" hinaus, da er eben gerade das Katzenfell als Handelsartikel beschreibt, um den es bei diesem Gesetz geht. Aber sei's drum. Schönen Tag! --Kürschner (Diskussion) 10:20, 8. Sep. 2015 (CEST)[Beantworten]
Hallo Kürschner, ich habe den Link ja nicht entfernt. Ich stimme gern zu, dass der Verweis auf Katzenfell wichtig ist, wichtiger als der Verweis weiter oben auf Wildkatze, was zudem fragwürdig ist, da die Verordnung ausdrücklich die Hauskatze meint. Ich sehe auch, dass, nachdem oben zunächst die Tiere verlinkt werden, ein weiterer Link bei diesen Begriffen auf die Haut nicht plausibel ist. Wäre es ein Kompromiss, dass bereits beim ersten Auftreten des Begriffspaares auf die Häute verlinkt wird, also bevor es durch Verlinkung auf die Tiere Katze und Hund verblasst? Aktenstapel (Diskussion) 11:02, 8. Sep. 2015 (CEST)[Beantworten]
Das ist doch nett, gern. Weiter so ;-). Ich habe es gern, wenn der Leser sieht, hier wird auf das Fell der Tierart verlinkt, nicht auf das Tier. Wer will schon etwas über "Katze" wissen, in dem Fall gebe ich dir voll recht, was eine Katze ist, das meine ich zumindest zu wissen. Gruß vom Kürschner (Diskussion) 11:16, 8. Sep. 2015 (CEST)[Beantworten]

Bitte um Prüfung[Quelltext bearbeiten]

Hallo Aktenstapel, deine Löschung im Artikel Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden hat eine defekte Weiterleitung Herzzentrum Dresden erzeugt. Würdest du diese bitte auf ein sinnvolles Ziel anpassen oder falls sie nicht mehr benötigt wird löschen lassen? Dabei bitte die vorhandenen Verlinkungen beachten. Vielen Dank im Voraus. --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 13:53, 28. Sep. 2015 (CEST)[Beantworten]

Mit der Weiterleitung hatte man es sich leicht gemacht. Ich habe sie notdürftig in einen Artikel umgewandelt, vielleicht entwickelt sich dort was. Aktenstapel (Diskussion) 10:40, 29. Sep. 2015 (CEST)[Beantworten]
:-) Dankeschön. --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 20:39, 29. Sep. 2015 (CEST)[Beantworten]

Hallo Aktenstapel, da du versehentlich Herrn Botschafter Küntzle zum neuen Leiter der deutschen Botschaft Paris ernannt hast ( :D den arroganten Satz bitte ich zu entschuldigen) habe ich die Einzelnachweise korrigiert. Viele Grüße--ConstantinAA (Diskussion) 17:36, 29. Sep. 2015 (CEST)[Beantworten]

Gut, dass wir beide schauen. Ich hatte in der Eile nur Frankreich gelesen und Paris impliziert, nicht aber Straßburg. Danke. Aktenstapel (Diskussion) 19:04, 29. Sep. 2015 (CEST)[Beantworten]
Das habe ich mir schon gedacht. Vielen Dank für deine Korrekturen die du regelmäßig vornimmst :)! Viele Grüße --ConstantinAA (Diskussion) 16:14, 30. Sep. 2015 (CEST)[Beantworten]

Hallo Aktenstapel,
schaust Du bitte, ob es jetzt richtig ist.
Gruß --Baumfreund-FFM (Diskussion) 17:47, 28. Okt. 2015 (CET)[Beantworten]

Ja, danke für die Bearbeitung. Aktenstapel (Diskussion) 18:40, 28. Okt. 2015 (CET)[Beantworten]

… für Deine Aktualisierungen in diversen „Palliativ“-Artikeln. --BlankeVla (Diskussion) 23:22, 8. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Vorlage für EU-Normen[Quelltext bearbeiten]

Hallo Aktenstapel, deine obige Vorlage setzt du aber nicht für die konsolidierten Texte, sondern nur für die Ursprungsveröffentlichung ein - oder sehe ich das falsch? --Opihuck 18:14, 24. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]

Hallo Opihuck, da bin ich im Moment überfragt. Ich gehe davon aus, dass die Vorlage den Link zur bezeichneten Verordnung herstellt. Ich hoffe, dass die Vorlage im Wesentlichen das verlinkt, was ich als Link vorfand. In einigen Fällen habe ich gar Links, die ursprünglich nur noch über das Webarchiv erreichbar waren, über die Vorlage aktualisieren können, so dass sie wieder direkt mit der Verkündungsplattform verbunden sind. Hast du ein Beispiel entdeckt, wo ich einen Link auf was Konsolidiertes durch die Vorlage ersetzt habe, so dass jetzt nur auf die Stammfassung verwiesen wird? (Haben konsolidierte Verordnungen nicht auch immer eine neuere Nummer?) Aktenstapel (Diskussion) 23:24, 24. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]
Nein, ich habe so einen Fall bisher noch nicht entdeckt, aber bei mir poppten jetzt schon fast 10 Artikel auf, in denen du eine Änderung vorgenommen hast, und ich bin am Zittern... Bisher war allerdings alles in Ordnung. Wenn du das händisch und nicht über einen Bot machst, dann schau bitte kurz auf den bisherigen Link, ob da das Amtsblatt aufpoppt. Wenn das der Fall ist, kannst du die Fundstelle gerne in die Vorlage ändern. Wenn aber eine konsolidierte Fassung erscheint (sieht anders aus: kein Amtsblattkopf, Hinweis auf nicht-offizielle Fassung, dem Text wird eine Übersicht über alle bisherigen Änderungen vorangestellt; für die Freizügigkeitsrichtlinie siehe z. B. hier), dann bitte nicht ändern. Da ginge dann nämlich wirklich eine wichtige Information verloren. --Opihuck 23:47, 24. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]
Ich habe bislang nur Links ersetzt, die einem sehr eingeschränkten Suchmuster genügen: uri=CELEX:3....R. Das R bedeutet Verordnung, vor dem R steht das Jahr, danach die Nummer. Das sind genau die Parameter, die die Vorlage entgegennimmt. Für den Moment kann ich ausschließen, dass ich den Link für die Freizügigkeitsrichtlinie geändert hätte, da er nicht dem Suchmuster entspricht. (Jetzt habe ich deine Frage vom Anfang verstanden.) Aktenstapel (Diskussion) 17:32, 25. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]
Ah gut, dann bin ich beruhigt. Ich wünsche dir noch ein frohes Schaffen - und: Mach weiter so! --Opihuck 21:33, 25. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]

Spricht eigentlich etwas dagegen, bei der Vorlage:EG-RL den Parameter titel zu nutzen? IMHO sähe das Resultat dann besser aus. --Leyo 01:26, 31. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]

Grundsätzlich spricht nichts dagegen. Der erzeugte Standardtitel "Richtlinie jahr/nr/EU" scheint mir jedoch zunächst hinreichend. Mehr kann ich leider auch nicht aus der URL ableiten. Der von mir beabsichtigte Nutzen ist, dass auch bereits nicht mehr funktionsfähige URLs wiederbelebt werden und die Aktualisierung künftig auch zentral über die Vorlage geschehen kann. Aktenstapel (Diskussion) 14:46, 31. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]
Ich veranschauliche es mit einem Beispiel. Deine Version:
  • Vorlage:EG-RL des Rates vom 4. Mai 1976 betreffend die Verschmutzung infolge der Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft
Mein Vorschlag:
Wie du im Quelltext erkennen kannst, ist der Unterschied klein (|titel=), die Ausgabe aber IMHO besser. Was meinst du? --Leyo 18:27, 31. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]
Was stört, ist sicherlich das eingeklammerte "(PDF)" mittendrin. Natürlich finde auch ich die zweite Variante besser als die erste. Sei aber bitte nicht traurig, wenn ich es aus zeitlichen Gründen nicht schaffe, den Parameter hinzuzufügen. Das wäre reine Handarbeit. Vielleicht lässt sich das "PDF" auch in ein abbr-Tag schieben, damit es den Lesefluss nicht so stört. Aktenstapel (Diskussion) 18:47, 31. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]
Du leistest da natürlich eine tolle Arbeit zur Vereinheitlichung und zur proaktiven Verhinderung von toten Links! Nur frage ich mich, ob dies nicht auch halbautomatisch gemacht werden könnte oder zumindest etwas bequemer. --Leyo 19:03, 31. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]
Leider ist bei diesem Wildwuchs von Quellenangaben der Kontext für mich nicht geordnet auswertbar. Der Titel, sofern überhaupt vorhanden, ist leider nicht immer an der gleichen Stelle. Mal SCHREIT DIE QUELLENANGABE einen an, weil das eben mit cut and paste so aus dem Dokument kam, mal steht noch der Herausgeber mit dabei (was bei Richtlinien entbehrlich ist) oder die Reihenfolge variiert. Das wäre sehr anspruchsvoll, das automatisiert aus dem Kontext im Artikel zu ziehen. (Wenn weniger, dann hätte ich es sicher getan. Die Helferlein müsste ich mir natürlich mal anschauen, aber in der Konsole ging es so am schnellsten, und dort habe ich die Werkzeuge, die mir bekannt sind ...) Ich habe mir (oder uns) ja noch die ganzen mit Vorlage:Internetquelle formatierten eurlex-URLs aufgehoben, dort ließe sich dein Vorschlag sicher bequemer berücksichtigen. Andererseits ist es vielleicht weniger invasiv, wenn ich einfach die Vorlage um einen Parameter format=URL ergänze, so dass das Ergebnis innerhalb der Internetquelle als URL verwendet werden kann. Aktenstapel (Diskussion) 19:21, 31. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]

Danke, danke, danke und nochmals danke[Quelltext bearbeiten]

Mensch, Aktenstapel, ich bin immer wieder platt, mit welcher rasenden Geschwindigkeit du Gesetzesänderungen in die Artikel einarbeitest. Wenn es dich nicht gäbe, wüsste ich nicht, was in "meinen" Rechtsgebieten so los ist. Kein Witz - ich werde oft durch deine Änderungen erst darauf aufmerksam, was sich im BGBl. so tut. Kompliment und supergroße Anerkennung - was können wir für dich tun, damit du weitermachst? --Opihuck 20:06, 4. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]

... schließe mich an--ErwinLindemann (Diskussion) 10:22, 5. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]

Danke ebenfalls, für die Motivation. Es freut mich, wenn meine Arbeit hilfreich ist. Im Moment sehe ich keinen Grund aufzuhören. Was man für mich tun könnte, damit ich weitermache? Immer für schwierige Arbeit auf meinem (physischen) Schreibtisch sorgen, von der ich mich gern ablenken lasse :-). Aber dafür sorge ich schon selbst. Aktenstapel (Diskussion) 16:13, 5. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]
Kann man dich über wikimail erreichen? --Opihuck 21:19, 20. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]
Ja. Aktenstapel (Diskussion) 18:09, 21. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

Neuer Input (Stapel)[Quelltext bearbeiten]

Hallo Aktenstapel,
wir hatten schon mal das Vergnügen. (siehe Eigentumsstörung)
Wenn du Lust (und Zeit) hast, kannst du mal was zu den Themen Rückgewähranspruch (da gibt´s bisher nur eine Verlinkung zu Sicherungsvertrag) und Rangklassen schreiben.
MfG --Schließzylinder (Diskussion) 15:06, 6. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]

Rangklassen nach § 10 des Zwangsversteigerungsgesetzes? Aktenstapel (Diskussion) 10:09, 8. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]
Ja, die meinte ich. Gruß --Schließzylinder (Diskussion) 15:34, 8. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]
Um nicht zu viel Redundanz zu erzeugen: Was ist aus deiner Sicht bereits unter Rang (Sachenrecht) und Rangordnung (Grundbuch Deutschland) zu finden? Den Rest würde ich bei Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung einpflegen und eine Weiterleitung setzen. --Aktenstapel (Diskussion) 07:17, 9. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]
Zu Rangklassen wird an beiden Stellen nicht viel gesagt. Im ZV-Verfahren haben beispielsweise durch Grundpfandrechte gesicherten Forderungen die Rangklasse 4. In Rangordnung (Grundbuch Deutschland) wird lediglich die Rangfolge dieser Rechte im Grundbuch behandelt. RK sind auch im Insolvenzrecht von Bedeutung. Deshalb sehe ich keine Redundanz, wenn dafür ein eigener Artikel entsteht.
Wie stehst du zum Thema Rückgewähranspruch? --Schließzylinder (Diskussion) 16:29, 9. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]
Ich habe mir gerade mal angeschaut, wie ich die Rangklassen knapp formulieren würde. Den bevorrechtigten Rang von Wohneigentum würde ich zum Beispiel vernachlässigen, es bietet ja doch keiner auf heruntergekommene Wohneinheiten, und mich auf die Grundstücksversteigerung beschränken. Es bleibt dann immer noch sehr detailreich.
Zum Thema Rückgewähranspruch stehe ich noch gar nicht. Ein Rückgewähranspruch ist wohl das Recht, von jemandem Rückgabe von etwas zu verlangen, das man ihm ursprünglich gewährt hat. Einen solchen gibt es an vielen Stellen, z. B. der Anspruch auf Rückgewähr einer Sicherungsgrundschuld für den Fall, dass der Sicherungszweck entfällt? Der dann der Pfändung unterliegt (§ 857 der Zivilprozessordnung)? Oder eher ganz allgemein, d. h. mit weiteren solchen Beispielen? --Aktenstapel (Diskussion) 17:03, 9. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]
Wohneigentum kann man tatsächlich vernachlässigen; aber du hast auch sonst Recht: die Sache ist nicht ganz einfach wikigerecht aufzuarbeiten.
Der Rückgewähranspruch bezeichnet das Recht auf Rückgabe der gestellten Sicherheit nach Entfall (v.a. nach Darlehenstilgung) des Sicherungszwecks. Eine Besonderheit besteht bei Grundschulden: Hier besteht der Rückgewähranspruch aus 3 Teilen, nämlich wahlweise Anspruch auf Löschung, Verzicht oder Umwandlung in eine Eigentümergrundschuld bzw. Abtretung. --Schließzylinder (Diskussion) 17:48, 9. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]

Letzte Änderungen[Quelltext bearbeiten]

Deinen Eintragungen bei "letzte Änderungen" in den Infobox sind nicht üblich. Jedes Gesetz hat nur eine letzte Änderung. Bei der ist die jeweils vorhergehende Änderung angegeben. Genauso verhält es sich bei Berichtigungen. Die stellen keine Besonderheit dar. Die Änderungshistorie ergibt sich vollständig aus dem Fundstellennachweis. --91.64.23.15 21:51, 23. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]

Berichtigungen sind neben der letzten Änderung anzugeben. Hier ein Beispiel aus dem Handbuch der Rechtsförmlichkeit, Rn. 194: Die Auslandskostenverordnung vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 4161; berichtigt BGBl. 2002 I S. 750), die durch Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3189) geändert worden ist, …
Wenn zu einer Rechtsnorm mehrere Änderungen am selben Tag verkündet werden, ist es zudem sinnvoll, diese alle anzugeben. Schließlich dient die Infobox nicht nur der Entnahme des Vollzitats. Aus meiner Sicht ist es sinnvoll, dass jede Änderung wenigstens einen Tag lang (also bis zur nächsten, an einem anderen Tag verkündeten Änderung) in der Box präsent ist. Erstens ist es eher selten, dass mehrere Änderungen am selben Tag verkündet werden, und daher wenig störend. Zweitens ist es so komfortabler möglich, dass Änderungen im Artikel selbst durch die Wikipedia-Gemeinde bewertet werden und in den Artikel einfließen können. Drittens steht die letzte Änderung immer zuletzt, so dass das Vollzitat sich grundsätzlich ohne weiteres entnehmen lässt. Viertens ist die Eintragung durchaus üblich, weil ich sie nahezu ausschließlich selbst vornehme und sie von Anfang an immer so handhabe, wobei die angegebenen Berichtigungen in den seltensten Fällen bereits von mir eingetragen wurden (und ich diese schon allein aus formalen Gründen für wünschenswert halte). Fünftens gibt es durchaus Gesetze mit zwei letzten Änderungen, die dann auch beide im Vollzitat angegeben werden. So zum Beispiel Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2386): Die Bundesrechtsanwaltsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 303-8, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 7 Absatz 1 des Gesetzes vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1805) und durch Artikel 8 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515) geändert worden ist, … Ich bitte dich aus diesen Gründen herzlich, die Revertierung zu unterlassen. --Aktenstapel (Diskussion) 00:59, 24. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]
Die Mehrfachzitierung ist lediglich die Produktion von redundanten Daten (WP:WWNI). Die Informationen werden dadurch keineswegs korrekter oder besser. Jede Änderung im BGBl. nennt die vorherige Änderung. Deren Auffindbarkeit ist der einzige Sinn dieser Anschlusszitierung. Ob diese Änderung am selben Tag erfolgte oder vor zehn Jahren ist egal. Genauso sinnvoll (oder nicht) wäre es, alle Verkündungen des/der selben Jahres/Quartals/Monats/Woche zu nennen. Wenn diese Änderungen von dir mehrfach eingearbeitet werden, steigt lediglich die Wahrscheinlichkeit, dass du dabei Fehler machst oder etwas übersiehst, was dir immer mal wieder passiert - wie dem BGBl. selbst: Dein Beispiel mit der Mehrfachzitierung dient lediglich der Fehlerkorrektur. Die Anschlusszitierung im vorherigen Gesetz war schlicht falsch, weshalb sie danach korrigiert werden musste. Das gleiche gilt für Berichtigungen. Alle sind im Vollzitat - in jedem deiner Links zum BGBl. - angegeben, müssen also hier nicht allesamt auch noch wiederholt werden. Der einzig saubere Weg, ein Gesetz in seine geltende Fassung zu bringen, ist die Urfassung und dann ausgehend von der letzten Änderung das Auffinden aller Änderungen. Dafür gibt es den Fundstellennachweis. Wenn dir sowas auffällt, wie der Fehler der zu deinem Beispiel führte, kannst du gern zwei letzte Änderungen nennen.
Was passiert, wenn man sich auf einzelne deiner Links verlässt, statt den Fundstellennachweis zu nutzen, kann man hier sehen. Die Box ist Linkwüste mit Fundstellen. Schon vor Monaten korrigierte ein Leser das falsche Inkrafttreten. Seitdem wurde das mehrfach revertiert, zuletzt gestern mit Verweis auf den angeblichen Beleg. Niemand ist dabei aufgefallen, das keiner der diversen Links das Inkrafttreten korrekt wiedergab. Die Menge der Fundstellen trug eher negativ zur Qualität des Artikels bei, weil die diversen Links Sicherheit der Angaben suggerierten. Sämtliche dieser Links belegen irgendetwas, aber in keinen Fall für Zeiten nach deren Verkündung. Auch aus diesem Grund ist nur die letzte Änderung eine brauchbare und sichere Informationen. Alles dazwischen erhöht nur das Risiko etwas zu übersehen bei dieser Abkürzung.
Nur weil du das immer so handhabst, wird das nicht üblich. Du bist auch der Entwickler der BGBl.-Vorlage in ihrer aktuellen Form. Damit platzierst du Links, die in verschiedenen Punkten WP:WEB widersprechen. Jetzt argumentierst du damit, dass es üblich wäre, weil du es schon immer tust und begründest damit Revertierung. Nein, dadurch wird es nicht üblich, grundlegende Regeln der Wikipedia nicht zu beachten. Auf deiner Diskussionsseite siehst du doch selbst, dass es schon mehrfach Widerspruch gab. Einige der Punkte: Ungekennzeichnete externe PDFs, externe Links im Fließtext, Link funktioniert nur mit javascript, die Browserhistorie wird gestört, d.h. man kommt nicht mehr zurück zur Wiki, die Nutzung der PDF ist beschränkt.
In den Boxen mag sowas für die letzte Änderung und Urfassung in Ordnung sein, auch wegen dem Zwang zur Kürze an dieser Stelle. Dann aber auch nur diese beiden Angaben und vielleicht noch letzte Neufassung/Bekanntmachung. Alles weitere ist nur Redundanz, birgt für den Leser nur Gefahren und läuft grundlegenden Regeln der Wiki zuwider und gehört - gekennzeichnet in der üblichen Form - in die Einzelnachweise. Der Nutzen der reinen BGBl. für den Leser ist aus meiner Sicht ohnehin fraglich und deren Verwendung sollte sich daher auf die Infobox oder als reine Fundstellenangabe an geeigneter Stelle als Beleg beschränken.
--Diskletzteänderung (Diskussion) 10:05, 24. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]
Vielen Dank für die Antwort. Eine Mehrfachzitierung nehme ich aus meiner Sicht in der Box nicht vor, sondern verweise grundsätzlich auf jedes Dokument nur einfach.
Den Zweck des Vollzitats im BGBl. verstehe ich nicht abweichend. Ich denke jedoch, dass Wikipedia nicht das BGBl. oder auf dort zulässige Inhalte beschränkt ist. Ich bezweifle, dass die Aufzählung aller Änderung eines Jahres genauso sinnvoll ist, es sei denn, sie wurden alle am selben Tag verkündet. Ich denke, dass es sinnvoll ist, wenn jede Änderung am Tag seiner Verkündung in der Infobox erscheint. Ich möchte hier ausdrücklich um dein Verständnis dafür werben. Es gibt Nutzer, die die Änderungen an Artikeln zu ihrem Lieblingsgesetz verfolgen. Diese erfahren aus der Box, welche Änderungen verkündet wurden (und ich bemühe mich, das möglichst noch am Tag der Verkündung hier einzufügen). Es stellt einen deutlichen Mehrwert dar, wenn jede zuletzt verkündete Änderung auf einen Klick nachgelesen werden kann. Nicht nur, weil beim Nachlesen in der PDF-Datei sich schwer zur vorhergehenden Änderung wechseln lässt (denn diese ist im Dokument nicht verlinkt), sondern weil Wikipedia durch die Mitarbeit genau dieser Gesetzesliebhaber auch inhaltlich überarbeitet und bereichert wird. Wir sind uns sicherlich einig, dass Javascripterfordernis und beschränkte PDF-Dateien nicht unser Wunsch sind. Es ist aber nun mal die amtliche und damit verbindlichste Quelle, die wir am Tag der Verkündung angeben können.
Mein Beispiel aus dem BGBl. mit der Angabe zweier letzter Änderungen dient eigentlich der Widerlegung der Behauptung, dass jedes Gesetz nur eine letzte Änderung habe (zumindest in dem Sinne, wie ich die Behauptung verstanden habe). Ich stimme zu, dass etwas nicht dadurch üblich wird, dass ich es so handhabe. Da ich aber fast ausschließlich die Verkündungen in die Boxen einpflege, kann ich auch nicht sehen, dass etwas anderes üblich wäre.
Vielen Dank für den Hinweis auf das WHG. Der zuletzt angegebene amtliche Beleg sollte jeden überzeugen, dass das Gesetz seit 1. März 1960 in Kraft ist. Sicherlich habe ich im Oktober, als ich (in gutem Glauben) das unzutreffende Inkrafttreten von 1957 auf 1959 geändert habe, den Fehler gemacht, nicht zu unterstellen, dass § 45 noch vor Inkrafttreten geändert wurde. Das war aber ein schlichtes Versehen, dabei hat mich kein Link irre gemacht. Wohl habe ich eine Quelle angegeben, die mich und andere (falsch) überzeugt hat. Das hat aber aus meiner Sicht letztlich zur Verbesserung des Artikels geführt, denn nun steht die Quelle, die ich eigentlich hätte angeben müssen, drin.
Ich möchte widersprechen, dass ich Links platziere, die WP:WEB widersprechen. Schließlich handelt es sich um eine Vorlage, die sowohl die Fundstelle entfaltet, deren Kürzel für Laien unverständlich sein kann, als auch auf eine externe Rechtssammlung verweist, deren Einfügung in Wikipedia akzeptiert ist.
Zuletzt noch zur Angabe von Berichtigungen: Aus meiner Sicht sollen beim Vollzitat Berichtigungen neben der letzten Änderung angegeben werden (vgl. oben das Bsp. zu Randnummer 194). Dann ist es doch aber sinnvoll, diese auch in der Box anzugeben, damit sich das Vollzitat ableiten lässt. Um beim Beipspiel WHG zu bleiben: Ich habe die Berichtigung S. 1386 nicht eingefügt (das geschah bereits 2008 durch Benutzer:Umherirrender), sondern nur in die Vorlage gegossen. Es ist nicht meine Idee, und ich unterstütze sie nachdrücklich. Ich stimme aber zu, dass die Box nach einer Neufassung von vorhergehenden Neubekanntmachungen und vorhergehenden Änderungen befreit werden darf.
Aktenstapel (Diskussion) 13:24, 24. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]
Außer Opihuck weiter oben ist mir noch niemand aufgefallen, der Gesetzänderungen auf diese Art verfolgen würde. Zumindest ist das anhand von Artikelkorrekturen so nicht erkennbar. Wer die verlinkte letzte Änderung ernsthaft nutzt, wird auch die vorherige Änderung sehen, aus der ja unmittelbar erkennbar ist, dass gerade noch anderes mit dem Gesetz geschehen ist. Man hat links im Menü bereits diese Ausgabe anwählbar. Alternativ kann die Vorlage bereits heute auf die Gesamtausgabe (Nr.) verlinken. Weitere Alternative, die auch der dahinterstehenden Realität und deiner Arbeitsweise entspricht: Eintragen der ersten Änderung, Überschreiben mit der nächsten Änderung. Die Änderungen sind jederzeit problemlos über die Historie nachvollziehbar, für die wenigen Nutzer, die das wirklich interessiert. Wenn die Box ausschließlich aktuelle Informationen enthielte, würde sie nicht auf einigen Seiten die ganze rechte Bildschirmseite ausfüllen und spätestens dann nur noch verwirren. Das nicht mehr aktuelle Informationen in der Wikipedia in der Artikelhistorie zu finden sind, weiß ausnahmslos jeder, der mit Wikipedia irgendetwas verfolgt.
WP:WEB wegen "4. Vermeide Websites, bei denen der kommerzielle Charakter im Vordergrund steht./5. Keine Links auf kosten- oder registrierungspflichtige Inhalte." (PDF-Sperre auf Teil I, ohne Sperre direkt dort zu erwerben, verstärkt durch fragwürdigen Datenbankschutzhinweis), "6. Achte auf gute Zugänglichkeit der verlinkten Website." (nur javascript, kein zurück per Browserbutton, Sperre), "8. Datenformate, die Zusatzsoftware erfordern". Diese Regeln gelten für alle externen Links. Der Satz über dieser Aufzählung ist sicher nicht so gemeint, dass er sich nur auf "Weitere externe Links am Artikelende" beziehen solle. Nun ist das BGBl. nicht irgendeine Seite, sondern DIE, quasi amtliche Quelle, die als Ausnahme für solche Fälle fraglos akzeptiert ist, was in WP:WEB allgemein so auch vorgesehen ist. Die Handhabung ist jedoch schwer, deswegen schätze ich den Nutzen für den gewöhnlichen Wikipedianutzer nicht sonderlich hoch. Allein das regelmäßig erforderliche Blättern durch zig Seiten um dann trotzdem nur vor einer toten Textwüste zu stehen, die man nur lesen kann, ist unschön.
Ich werde die Vorlage demnächst erweitern, die den in der Box ohnehin immer vorhandenen Artikelbezug über einen optionalen Parameter produziert, passend verlinkt und damit den zielgenauen Zugriff ermöglicht. Das Anschlusszitat ist auf der Zielseite verlinkt, so dass genau der Zweck erfüllt wird, den du derzeit mit zwei Links in der Box erreichst, außerdem stehen gleich die konsolidierte Fassung, Synopsen und Links zum Gesetzgebungsvorgang im DIP zur Verfügung. Wer die Änderung verfolgt, wird das praktisch finden, wer nicht, hat weiterhin den jetzt schon vorhandenen Link zum PDF zur Verfügung und kann dann selbst konsolidieren. --Diskletzteänderung (Diskussion) 16:56, 24. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]

Das Thema hat sich heute bei beiden Gesetzen (BGB, UKlaG) um die es ging sowieso erledigt. --Diskletzteänderung (Diskussion) 15:37, 25. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]

Danke fürs Einarbeiten der heutigen Änderungen. Aktenstapel (Diskussion) 22:30, 25. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]
Gern. Nochmal zur von mir angesprochenen Vorlagenergänzung. Eigentlich ist das Quatsch. In der Vorlage BGBl. hat das nichts zu suchen und egal was man macht, am Ende würde das nur so aussehen wie es jetzt ist. Dann kann man das auch so editieren wie es jetzt ist. Naja mal sehen, vielleicht wäre eine Spezialfunktion in Infobox Gesetz möglich, die bei passendem Eingabeformat in LetzteAenderung den Artikel verlinkt. --Diskletzteänderung (Diskussion) 14:47, 26. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]
Ich habe auch schon daran gedacht, die Funktion, die momentan nur die Abkürzungen im Feld letzte Änderung entfaltet, so zu erweitern, dass sie den Aufruf der Vorlage:BGBl für den Standardfall erzeugt. Dann könnte auch der Verweis auf buzer.de aus der Angabe entnommen werden. Allerdings liegt der Zeitpunkt Einarbeitung der Verkündung in Wikipedia möglicherweise vor dem der Aktivierung des Linkziels auf buzer.de. Ich weiß nicht, ob es akzeptiert wird, wenn ein Link eingefügt wird, dessen Ziel noch eine Weile auf sich warten lässt. Man könnte es mutig probieren. Man könnte die Funktionalität auch aktivierbar vorsehen, so dass bei Verkündung zunächst das BGBl verlinkt ist und bei Konsolidierung auf buzer.de im Quelltext des Feldes nur ein Flag (vielleicht ein kleines 'b') angefügt wird, was die Artikelangabe dann bläut und auf buzer.de verweisen lässt.
Andererseits könnte man auch auf die Verlinkung der Artikelangabe verzichten und einen statischen Link (z. B. im Feld Weblink auf die Historie der Fassungen) setzen, dessen Verweisziel sich dann immer magisch außerhalb der Wikipedia aktualisiert.
Aktenstapel (Diskussion) 15:32, 26. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]
Genau, die Angaben sollten in der Regel bei letzter Änderung (und anderen Fundstellenangaben der Box) so standardisiert sein, dass sämtliche Fundstellen automatisch aufs BGBl. (DE/AT) verlinkt werden könnten und ggf. bei aktuellen Änderungen für DE zusätzlich auf die Detailinformation bei buzer. Man müsste lediglich noch den genannten Geltungsbereich prüfen. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass zuviel Automatisierung an der Stelle vielleicht eher verwirrend ist in der Art, dass der Editor kaum mehr durchschauen kann, was da eigentlich wann passiert oder warum ggf. nicht. Daher finde ich das jetzt - im Editmode - sehr übersichtlich und durchschaubar. Wollte man das alles automatisieren, bräuchte man schon viel um eine gültige und gebräuchliche Ausgabe produzieren zu können: Artikel, Datum, Teil, Seite, ggf. Subseite und abweichendes Ausgabejahr. Das aus Freitext zu generieren ist zwar sicher möglich, dann muss die Angabe aber "sauber" sein. Aus dem Grund wäre vielleicht doch eine Vorlage "letzteAenderung" sinnvoll, wo man die Parameter sauber angeben muss.
Wenn die Artikelverlinkung gleich mitproduziert wird, wäre der Link sehr wahrscheinlich anfänglich ohne sinnvollen Inhalt. Du machst das meist morgens, da dürfte bei buzer nichts zu finden sein. Solche Links sind dann nicht sonderlich erhellend: Art. 1 Die Frage ist, ob das für kurze Zeit verschmerzbar wäre, der BGBl.-Link ist immerhin direkt daneben. Die Alternative mit einem weiteren Parameter hat den Nachteil, dass man immer ein zweites Mal an die Box ran müsste. Ein separater Historienlink wäre auch denkbar, allerdings würde das wieder die Boxinhalte vergrößern und sich außerdem mit dem Weblink schneiden, der da schon ganz gut platziert ist. Der Artikel hat den Charme, dass er die vorhandenen Inhalte der ohnehin schon sehr umfangreichen Box nicht noch weiter aufbläht. --Diskletzteänderung (Diskussion) 17:20, 26. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]
Bislang: Art. 6 G vom 19. Februar 2016 (BGBl. I S. 254, 264)
Künftig: Art. 6 G vom 19. Februar 2016 (BGBl. I S. 254, 264)
für den Editor immer: Art. 6 G vom 19. Februar 2016 ({{BGBl|2016n I S. 254, 264}})
Andererseits passen wohl im Feld Weblink die Wörter Historie und Volltext nebeneinander auf eine Zeile, selbst wenn sie verlinkt sind.
Aktenstapel (Diskussion) 00:09, 27. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]
Das sieht doch super aus. Ich lege mir von deiner Version eine Kopie als weitere Testvorlage an und versuche in der die denkbaren Spezialfälle abzubilden. --Diskletzteänderung (Diskussion) 15:13, 27. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]
Robust ist es natürlich noch nicht. Ich würde es auch defensiv gestalten, d. h. nur dann wirksam, wenn wirklich sicher ist, dass die Daten wunschgemäß interpretiert werden. Da der Link möglicherweise noch nicht hinterlegt ist, könnte auch statt der 6 ein hochgestelltes Fragezeichen hinter der 6 als Linktext dienen. Sinnvoll wäre in jedem Fall, wenn buzer.de eine plausible Meldung bringt, dass die Fundstelle möglicherweise schon verkündet, aber noch nicht eingearbeitet ist, soweit auf einen Seitenbereich verwiesen wird, der höchstwahrscheinlich die nächste einzuarbeitende Nummer des BGBl umfasst. Könntest du dafür sorgen?
Aktenstapel (Diskussion) 21:38, 27. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]
Ist eine ganz schöne Fummelei. Gestern habe ich nichs sinnvolles hinbekommen, außer einer Zusammenstellung denkbarer Testfälle. Wegen der Markierung nicht vorhandener Ausgaben bei buzer stelle ich dort gleich eine Anfrage und versuche mich dann weiter mit Lua. --Diskletzteänderung (Diskussion) 10:21, 28. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]
Ich habe mal die realistischen Testfälle extrahiert: Benutzer:Aktenstapel/Spielwiese/InfoboxG. Das Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich kommt eigentlich in der Infobox Gesetz nicht vor, da es eine AT-spezifische Variante gibt. Aktenstapel (Diskussion) 12:39, 28. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]
Habe deine lange Liste an Testfällen eben mal mit meiner letzten Version Modul:Benutzer:Diskletzteänderung getestet - sieht gut aus. Die AT-Dinge sind raus, weil sie nicht auf das sehr restriktive Muster passen. Die Beschränkungen bei buzer (nur Teil I ab 2006) sind auch drin und soweit wie die Testliste übersehen habe, funktioniert das zuverlässig. --Diskletzteänderung (Diskussion) 16:43, 28. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]
Schön, sogar mehrere letzte Änderungen werden unterstützt, das finde ich natürlich toll. Die Abkürzung Art. wird allerdings nur erklärt, wenn sie nicht verlinkt ist. Wie gefällt dir meine Lösung in diesem Fall? Die Abkürzungen hatte ich auch kontextsensitiv entfaltet (G am Anfang für Gesetz, G nach einer Artikelangabe des Gesetzes). Ich hätte auch noch eine Erweiterungsidee: Wenn das Feld mit „@“ beginnt, dann wird alle Magie abgeschaltet und nur das „@“ am Anfang entfernt. Aktenstapel (Diskussion) 17:26, 28. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]
Die Erläuterungen über den verlinkten Teilen finde ich eigentlich entbehrlich, weil sie ja nur das noch etwas ausführlicher nennen, was einem beim jeweiligen Link erwartet. Den Artikel hatte ich auch mit Abkürzung versehen, allerdings matchte das nicht am Anfang, deswegen vorhin diese Änderung, die entweder Anfang oder umschließende Leerzeichen erfordert. Ein %W statt [ @] führte hier zu einem kaputten Wikilink. Man könnte die abbr auch in "p.createLinkBuzer" drumherumlegen, der Paramter titel kommt sollte unverändert nutzbar dafür reichen. Das mit dem @ am Anfang ließe sich natürlich machen, das wäre vermutlich für den Zweck, den du vorher mit dem Extraparameter b vorgeschlagen hattest? Das müsste man danach wieder rausnehmen, also ein zweites Mal editieren. Apropos @, da gibt es einige Fälle, wo weshalb auch immer gar nichts in der Funktion ankommt. Da schlägt die Ersetzung &nbsp; durch @ fehl, ist da vielleicht ein | zuviel und der Inhalt kommt als arg[2]? --Diskletzteänderung (Diskussion) 18:14, 28. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]

Die Fälle, in denen nichts ankommt, werden offenbar von der Vorlage Infobox schon abgefangen, denn sie bestehen auch, wenn ich die Funktion aus Modul:Vorlage:Infobox Gesetz aufrufe. Zwar verstehe ich nicht genau den Grund für den Fehler, denke aber, dass es behoben ist, sobald es in der Vorlage aufgerufen wird. Dass, wenn ein @ vorhanden ist, nichts ankommt, liegt daran, dass ich das mit string.match(line, "@") prüfe. Denn wenn schon ein @ vorhanden ist, würde das ja bei Behandlung am Ende durch nbsp ersetzt werden. Und das ist ganz selten, ich habe alle Fälle in der Wikipedia eliminiert. Statt b habe ich nun @ vorgeschlagen, weil das praktisch schon fast vollständig eingebaut ist. Wenn neue @ auftauchen (das war fast immer in URLs die auf bgbl.de zeigen), sehe ich die sofort in der Kategorie Vorlagenfehler. Das GG ist der Testfall 699, der ist ja schon von Hand gebuzert und zudem verweist das „G“ auf die Änderung im Fließtext. Ich würde solche Fälle auch durch die Funktion in die Kategorie Vorlagenfehler legen lassen, um sie dann von Hand abzuarbeiten.
Aktenstapel (Diskussion) 19:42, 28. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]

Sch… rote Kategorie[Quelltext bearbeiten]

Hei, mach doch bitte mal bei Benutzer:Aktenstapel/Spielwiese/InfoboxG1 diese rote Kategorie raus - ich finde das nicht, will die aber aus der Fehlerliste haben. Danke. --Mef.ellingen (Diskussion) 20:28, 3. Mär. 2016 (CET)[Beantworten]

Erledigt. Aber eigentlich ist das meine Fehlerkategorie, um die ich mich kümmere. Darf ich eventuell die Fehlerkategorie der Vorlage:Infobox Fußballklub‎ zur heilenden Bearbeitung empfehlen? Die scheint verwaist. --Aktenstapel (Diskussion) 23:28, 3. Mär. 2016 (CET)[Beantworten]
Danke und kein Problem - aber stand schon meherere Durchläufe auf rot, deshalb. Grüße --Mef.ellingen (Diskussion) 23:33, 3. Mär. 2016 (CET)[Beantworten]

Namensgebung persönlicher Module[Quelltext bearbeiten]

Hi, ich habe ein Problem mit den folgenden beiden Seiten:

Sie werden unter den produktiv zu benutzenden Modulen aufgelistet, und ihre Verwendbarkeit ist nicht erkennbar.

Bitte verschiebe sie gemäß dieser Vorbilder nach

  • Modul:Benutzer:Aktenstapel
  • Modul:Benutzer:Aktenstapel/LÄ etc.

und ich bin glücklich und du hast deine Ruhe vor mir; mit diesem Präfix hast du gewissermaßen deinen eigenen BNR dort und kannst so viele persönliche Experimentalversionen anlegen wie beliebt.

LG --PerfektesChaos 12:49, 7. Mär. 2016 (CET)[Beantworten]

Danke für den Hinweis. Das ging mir kurz nach dem Anlegen der Module auch durch den Kopf. Ich hatte die Langlebigkeit dieser Testmodule unterschätzt.
Aktenstapel (Diskussion) 14:54, 7. Mär. 2016 (CET)[Beantworten]

GSM = Schiffsmechaniker?[Quelltext bearbeiten]

Eine Frage zu dieser Änderung: Könntest Du bitte noch im Zielartikel Schiffsmechaniker erläutern, was GSM in diesem Zusammenhang bedeutet? Sonst läuft der Leser nämlich ins Leere (wie ich eben) und fragt sich was das soll. Und die wenigsten unserer Leser wissen, dass man erst Versionsgeschichten durchflöhen muss, um wenn schon keine Antwort, so doch zumindest den Verursacher einer Nichtinformation zu finden ;-) Danke & Gruß --Uwe Rohwedder (Diskussion) 13:43, 13. Mai 2016 (CEST)[Beantworten]

Danke Uwe Rohwedder fürs Aufspüren des Verursachers. Ich habe den Hinweis in den Artikel eingearbeitet und mit amtlicher Quelle versehen. Leider gibt diese nicht her, wie die Abkürzung gebildet wurde. Da kann ich nur mutmaßen: vielleicht steht GS für Gesamtschiffsbetrieb und das M für Mechaniker. Aktenstapel (Diskussion) 13:57, 13. Mai 2016 (CEST)[Beantworten]
Danke für die prompte Antwort, aber Mutmaßungen helfen uns leider nicht weiter. Könnte genausogut "Gesellenbrief Schiffs-Mechaniker" o.ä. bedeuten. Sollen wir es dann vorerst lieber wieder rausnehmen, evtl. mit einer Bemerkung auf der Diskussionsseite? --Uwe Rohwedder (Diskussion) 14:03, 13. Mai 2016 (CEST)[Beantworten]
Es sollte aus meiner Sicht drinbleiben, da es eine amtliche Abkürzung für Schiffsmechaniker ist. Ob sich das Kürzel etymologisch deuten lässt, mag interessant sein, aber kein Kriterium für die Relevanz. Aktenstapel (Diskussion) 14:11, 13. Mai 2016 (CEST)[Beantworten]
Nach längerem Nachsinnen über die anderen Abkürzungen der See-BV bin ich der Meinung, dass GSM mit größerer Wahrscheinlichkeit aus Gesamtschiffsbetrieb, Schiffsmechaniker gebildet wurde. Aktenstapel (Diskussion) 14:27, 13. Mai 2016 (CEST)[Beantworten]

Geschäftsführersuche der Wikimedia Foundation 2016 Community-Umfrage[Quelltext bearbeiten]

Der Stiftungsrat der Wikimedia Foundation hat einen Lenkungskreis gebildet, der für die Suche nach dem/der neuen Geschäftsführer/in zuständig ist. Eine unserer ersten Aufgaben ist eine Tätigkeitsbeschreibung für die Position der Geschäftsführung zu verfassen und wir bitten die Wikimedia-Community um Unterstützung. Bitte nehmt euch einige Minuten Zeit, diesen Fragebogen auszufüllen, damit wir uns ein besseres Bild über die Erwartungen der Community-Mitglieder und Mitarbeiter an den/die Geschäftsführer/in der Wikimedia Foundation machen können.

Vielen Dank, Der Lenkungskreis zur Geschäftsführersuche der Wikimedia Foundation via MediaWiki message delivery (Diskussion) 23:56, 1. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]

Wohngeldgesetz[Quelltext bearbeiten]

Hallo Aktenstapel, du hattest am Artikel über das WoGG mitgearbeitet. Könntest du bitte mal dort auf der Diskussionsseite vorbeischauen (https://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Wohngeldgesetz)? Danke dir! --Met-H(a)us-Al(le)e-M (Diskussion) 15:11, 4. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]

Hallo Aktenstapel, deine Meinung zur Artikelerweiterung v. 4.8. und Diskussion würde mich interessieren. Grüße --Schließzylinder (Diskussion) 10:29, 6. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]

Lieber Schließzylinder, ich finde, dass die Formulierung und der Artikel durch die Bearbeitung gewonnen haben. Ich habe noch keine abschließende Meinung zum Beispiel. Mir ist bewusst, dass der Gesetzgeber wegen der Normenklarheit keine Straftatbestände in Konkurrenz mit Ordnungswidrigkeiten sanktionieren sollte. Zivilrechtliche Ansprüche werden in diesem Zusammenhang wohl nicht berührt. Spricht etwas dagegen, dass es gleichzeitig das eine und das andere ist? Ich denke, dass es ein passendes Beispiel ist. Ob es glücklich gewählt ist, dazu brauche ich für meine Meinung noch etwas Zeit. Gibt es einleuchtendere Beispiele, die auch pragmatisch stimmen? Aktenstapel (Diskussion) 09:52, 11. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]

Falsche Korrektur des Artikels Kosmetikverordnung[Quelltext bearbeiten]

Du hast leider meine mühsamen Änderungen komplett einfach wieder gelöscht - und dann die FALSCHEN alten Angaben im Text wieder hergestellt! Schade auch, dass Du die Wiki-"Empfehlungen, die Du vor dem Wiederherstellen beachten solltest" nicht befolgt hast (https://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe:Wiederherstellen) - d.h. meine Intention einer Korrektur zu erkennen und ggf. zu verbessern, aber nicht einfach den alten Text wiederherzustellen! Wir haben doch das gleiche Ziel, korrekte Angaben in Wiki - oder? Leider hast Du keine Emailadresse bei Wiki hinterlassen, doch gerne möchte ich mit Dir diskutieren und bitte Dich, mit mir in Kontakt zu treten!

Warum meine ich, dass der Inhalt falsch ist: Die Verordnung setzt eben NICHT "europäische Richtlinie" in nationales Recht um, da es bereits eine europäische Verordnung gibt, die direkt in jedem Land gültig ist und nicht in nationales Recht ersetzt werden muss. Zudem hat diese aktuelle deutsche Verordnung (folge Deinem Link!) KEINE Anhänge wie im Artikel beschrieben! Ich finde, ich habe das im Text eindeutig beschrieben und auch Quellen gegeben - natürlich ist nichts perfekt, aber den Text kommentarlos wieder zu löschen, das ist schade! (nicht signierter Beitrag von AtsocAtsoc (Diskussion | Beiträge))

Ich habe wesentliche Angaben wieder eingefügt (Inkrafttreten, Rechtsgrundlage, FNA, ...) und Vorlagen wiederhergestellt. Ich habe kurz zuvor über die mühsamen Änderungen geschaut und ein (sicherlich subjektiv) nicht zumutbares Maß an sprachlichen und rechtschreiblichen Fehlern vorgefunden (D-KosemtikV, EU-Mitgliedsstatten, ...), so dass ich es vorzog, bestimmte Änderungen nicht zu behalten. Ein Revert war das nicht, sondern eine schlichte, nicht bös gemeinte Überarbeitung. Eine durch die VO vom 16. August 2014 teilweise umgesetzte Richtlinie ist die 2009/48/EG, aber ja, es gibt überwiegend Verordnungen, auf die der Text auch gern verweisen darf. Ich denke nicht, dass die Angaben falsch sind, sie beziehen sich lediglich auf eine frühere Fassung. Ich bin mir nicht sicher, ob auf die Historie der Verordnung vor der letzten Neufassung verzichtet werden sollte, meine eher nicht. Aktenstapel (Diskussion) 12:33, 9. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

Aus juristischer Brille magst Du recht haben - ABER Wiki ist für Anwender. Und da ich im regulatorischen Bereich Vorträge halte über europäische Verordnungen (REACH, CLP etc.), ist mir wichtig, dass die Anwender sich bewusst sind, von welcher Verordnung sie reden. Es gilt unbedingt zu unterscheiden zwischen "alter" deutschen Verordnung, "neuer" deutschen Version von 2014 (eben z.B. ohne Anhänge wie im Text angegeben) oder der europäischen Verordnung. Leider reden alle immer nur von der Kosmetik-Verordnung ohne zu spezifizieren! Und dass der Text sich auf eine nicht mehr aktuelle Version bezieht (z.B. auf nicht mehr existierende Anhänge verweist), wird dem Lesern nirgends vermittelt.

Revert war das nicht? Du hast den Text komplett rückgängig gemacht - anstatt zumindest ggf. Teile zu behalten! Und bitte unterlasse den Hinweis, dass Du mir die Mühe nicht zugestehen möchtest - z.B. wegen Tippfehlern oder subjektiven "falschen" Abkürzungen. So entmutigt man nur neue Autoren, dabei hegen wir wie oben gesagt doch das gleiche Ziel, oder etwa nicht?

Wie finden wir nun einen Konsens? Hier mein Vorschlag: Wir erstellen ZWEI Artikel - "alte" bzw. "neue" deutsche Verordnung, welche aufeinander verweisen oder zwei unterschiedliche Abschnitte (siehe Vorschlag im Wiki-Eintrag)? Das wäre meines Erachtens besser und zudem viel eindeutiger, was denkst Du?--AtsocAtsoc (Diskussion) 14:39, 9. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

Ich finde es sinnvoller, die Geschichte vor der Neufassung im gleichen Artikel anzugeben. Das ist so üblich. Deine letzte Bearbeitung geht wohl in diese Richtung.
Die Abkürzung D-KosemtikV halte ich für objektiv falsch (meinetwegen auch subjektiv richtig) – so wie schon die Überschrift dieses Abschnitts. Ich schrieb „subjektiv nicht zumutbar“, weil Legasthenie diese Wahrnehmung beeinträchtigen kann. Aktenstapel (Diskussion) 10:35, 10. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

Danke für die Rückmeldung. Natürlich ist alles noch weiter optimierbar - auch der Text, wie er jetzt da steht (inkl. wie von Dir angemerkt die Abkürzung, aber auch z.B. Nachweise). Insgesamt ist der Text meines Erachtens aber nun deutlich besser und eindeutiger als die Originalversion - was denkst Du? Die Abkürzung ist bei den Juristen in diesem Bereich (leider) so gängig, ich bin da aber schmerzbefreit, wenn es eine bessere gäbe. Mir erscheint bezüglich der Abkürzung nur die Unterscheidung "national" bzw. "europäische" Verordnung wichtig. Danke auch! --AtsocAtsoc (Diskussion) 09:24, 12. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

Ja, der Text ist so besser. Die Wichtigkeit der Historie ergibt sich auch aus der von mir kürzlich überblickten Vielzahl von Verweisen auf historische Regelungsgegenstände dieser Verordnung. Das ist dort oft gar kein Mangel an Aktualität. Aktenstapel (Diskussion) 13:52, 14. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

Durchführungsverordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz[Quelltext bearbeiten]

Hallo Aktenstapel, du hast vor etwa einem Jahr die Artikel zu den diversen Durchführungsverordnungen zum Bundesimmissionsschutzgesetz von den Langtiteln auf die Kurztitel verschoben. Dafür nachträglich erst einmal vielen Dank. Die Kurztitel als Lemmata entsprechen nicht nur den Namenskonventionen sondern sind auch besser verständlich, weil man dann gleich weiß, um was es in etwa geht.

In meinem Bemühen, Stechlin bei der Neukategorisierung der Rechtsquellen zu unterstützen, ist mir nun Folgendes aufgefallen: Es führen jede Menge Wikilinks zu den ursprünglichen Lemmata, die ja nun Weiterleitungen sind, darunter die Navigationsleiste. Es wäre sinnvoll, wenn diese Links noch umgebogen werden würden. Ich habe damit schon einmal angefangen. Vielleicht hast du ja auch noch Lust, dabei mitzuwirken.

Vielen Dank und weiterhin gute Zusammenarbeit!

--Forevermore (Diskussion) 09:00, 18. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

Danke für den Hinweis, ich fange mit dieser Liste an. Aktenstapel (Diskussion) 08:38, 19. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]
Bin jetzt einmal durch. Aktenstapel (Diskussion) 14:39, 30. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

Hi Aktenstapel,

erstmal herzlichen Dank für das zahlreiche Einfügen des Links! Es ist auf jeden Fall für den Leser eine Hilfe.

Ich habe mich gefragt, ob der Kurztitel EG-Kosmetikverordnung nicht lesbarer ist als Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel? Ich habe es hier entsprechend geändert. Wäre es für dich in Ordnung, wenn ich deine anderen Änderungen entsprechend modifizieren würde? Es klingt so, als würdest du dich mit dem Thema auskennen, aber manche Leser schalten bei einem so langem Namen ab, denke ich? Viele Grüße --Minihaa (Diskussion) 00:33, 24. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

Sorry, wenn ich mich einschalte, da ich hier gerade mitlese: Nein, bitte nicht. Das ist ein altes Thema, siehe die parallele Diskussion hier, auch für die Hintergründe des nicht in Deutschland, aber in vielen anderen Ländern üblichen "Durchnummerierens" von Normen. Die Bezeichnung EG-Kosmetikverordnung ist zudem nicht-amtlich und schon deswegen als Lemma weniger geeignet. Gegen eine Weiterleitung EG-Kosmetikverordnung bestehen meinerseits keine Bedenken, vielleicht sollte die Weiterleitung EU-Kosmetikverordnung 1223/2009 dahingehend geändert werden. Beste Grüße --Opihuck 09:08, 24. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]
Hallo Minihaa, zunächst möchte ich sagen, dass ich eine solche Bearbeitung nicht zurücksetzen werde. Der Hintergrund meiner Änderungen war, dass es mittlerweile einen ganzen Strauß von Titeln für diese Verordnung gab. Ich habe das mal auf den amtlichen Titel vereinheitlicht. Einen amtlichen Kurztitel gibt es nicht. Ich würde die Bezeichnung noch für amtlich halten, wenn die Wörter „über kosmetische Mittel“ entfallen. Dann ist es zwar kürzer, aber aus meiner Sicht noch weniger verständlich. Da Opihuck gerade auf eine Diskussion verwiesen hat, die ich noch nicht gelesen habe, möchte ich zunächst keine weiteren Vorschläge machen. Die wilden Weiterleitungen werde ich teilweise noch zum Löschen vorschlagen, aber momentan ist Wochenende ;-) Aktenstapel (Diskussion) 17:26, 24. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]
Nach Lektüre der Paralleldiskussion stelle ich fest, dass es (a) eine sehr wichtige Diskussion ist, die aber (b) nur die Namenskonvention von Artikeln, nicht von Verweisen betrifft. Ich habe keine Einwände, wenn in nichtjuristischen Texten (zum Beispiel aus dem Gebiet der Chemie) eine Kurzbezeichnung verwendet wird, die nicht amtlich ist. Wenn also aus bestimmten Erwägungen nicht eine amtliche Bezeichnung verwendet wird, schlage ich vor, die im Artikel zur jeweiligen Rechtsnorm angegebene nicht amtliche Kurzbezeichnung zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall, wo ich vereinheitlicht habe, war die Situation durch Unsicherheit und mehrfache Umbenennung des Artikels zur Rechtsnorm entstanden (wobei ich die nun verwaisten Weiterleitungen noch aufräumen will). Aktenstapel (Diskussion) 17:57, 24. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

Fehler in Vorlage BGBl[Quelltext bearbeiten]

Hallo Aktenstapel!

Ich habe in der Vorlage:BGBl einen Fehler gefunden, kenne mich aber mit LUA nicht gut genug aus um mich da selbst drüberzutrauen. Kannst Du Dir das einmal anschauen?

Die Problembeschreibung und die vermutete Ursache findest Du auf der Diskussionsseite.

Danke schon einmal! --David Seppi (Diskussion) 02:15, 22. Okt. 2016 (CEST)[Beantworten]

(Dort geantwortet. Aktenstapel (Diskussion) 18:11, 25. Okt. 2016 (CEST))[Beantworten]

Hallo Aktenstapel,

ich versuche gerade den Sinn dieser Kategorie zu verstehen. Wird die nur auf Seiten innerhalb deines BNR genutzt, oder ist es eine globale Wartungskategorie? Im ersteren Fall sollte sie Kategorie:Benutzer:Aktenstapel/Vorlagenfehler heißen. --PM3 23:59, 27. Okt. 2016 (CEST)[Beantworten]

Erledigt Aktenstapel (Diskussion) 09:35, 28. Okt. 2016 (CEST)[Beantworten]
danke --PM3 15:10, 28. Okt. 2016 (CEST)[Beantworten]

Geldwäschegesetz[Quelltext bearbeiten]

Guten Tag. Habe aus einem Newsletter der Degussa von der Verschärfung des Geldwäschegesetzes erfahren, Webversion: http://www.degussa-goldhandel.de/aenderungen-im-geldwaeschegesetz-2017/ und Ja: korrekt. Inkrafttreten 26.06.2017 Gruß --Slashatdot (Diskussion) 15:04, 1. Jul. 2017 (CEST)[Beantworten]

Danke für die Quelle. Ich habe es entsprechend angepasst (Güterhändler, damit es im Gesetz leichter gefunden wird) und wieder eingefügt. Aktenstapel (Diskussion) 18:31, 2. Jul. 2017 (CEST)[Beantworten]

Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz[Quelltext bearbeiten]

Hallo AKtenstapel, bist du dir sicher mit deiner Änderung zu Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz? Soweit ich sehe, geht es im BGBl. um das Telekommunikationsgesetz und nicht um das Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz......? --Tuluqaruk (Diskussion) 12:23, 3. Jul. 2017 (CEST)[Beantworten]

Ja, ich habe die Fundstelle auch verlinkt. In der verlinkten PDF-Datei ist es auf Seite 15. Artikel 3 Absatz 1 ändert das Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz. Die Änderung ist nicht erheblich, aber es wird zum Beispiel ein Verweis auf das neue Funkanlagengesetz eingefügt. Aktenstapel (Diskussion) 12:48, 3. Jul. 2017 (CEST)[Beantworten]

Umsatzsteuergesetz (Deutschland)[Quelltext bearbeiten]

Hallo Aktenstapel, Differenzbesteuerung MWSt / USt In dem Artikel taucht sehr oft das Wort Mehrwertsteuer auf, ich glaube das sollte Umsatzsteuer heißen. Denn im § 25a UStG: Differenzbesteuerung taucht das Wort Mehrwertsteuer auch nicht auf. Vielleicht kann dies jemand mit Sachverstand überprüfen. --Wolf passau (Diskussion) 10:43, 24. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]

Danke für den Hinweis, das hat Este ja bereits zeitnah erledigt. Aktenstapel (Diskussion) 13:17, 26. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]
Hiermit gratuliere ich
Aktenstapel
zu 5 Jahren ehrenamtlicher Arbeit
im Dienst der Verbesserung unserer Enzyklopädie
und verleihe den

Wikiläums-Verdienstorden in Bronze
gez. Wolfgang Rieger (Diskussion) 09:58, 19. Feb. 2018 (CET)

Hallo Aktenstapel! Am 19. Februar 2013, also vor genau 5 Jahren, hast Du hier zum ersten Mal editiert und daher gratuliere ich Dir heute zum fünfjährigen Wikiläum. Seitdem hast Du 11.500 Edits gemacht und 48 Artikel erstellt, wofür Dir heute einmal gedankt sei. Besonders hervorzuheben ist dabei Dein Engagement im Bereich Recht und Gesetz(e). Ich hoffe, dass Du weiter dabei bist und dabei bleibst und dass die Arbeit hier Dir weiterhin Spaß macht. Beste Grüße + frohes Schaffen -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 09:58, 19. Feb. 2018 (CET)[Beantworten]

Hallo Aktenstapel,

meinst Du dass die Verschiebung auf dieses Lemma so sinnvoll war? Es gibt in Deutschland grds. zwei Gesetze mit der Kurzbezeichnung „Kulturgutschutzgesetz“, nämlich das 2016 außer Kraft getretene „Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung“ und das neu in Kraft getretene „Gesetz zum Schutz von Kulturgut“. Bei letzterem handelt es sich gerade um keine Neufassung des Ersteren, sondern um ein vollständig neues Gesetz, das Regelungen mehrer zuvor isolierter Gesetze in sich vereint und dabei inhaltlich noch über diese hinausgeht. Mir persönlich ist es egal; ich will es nur zu Bedenken geben. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 19:25, 14. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]

Die amtliche Kurzbezeichnung trägt das Gesetz erst seit der Neufassung. Die Bezeichnung ist keine Frage der Neufassung, da stimme ich zu. Vorher gab es kein deutsches Bundesgesetz mit dieser amtlichen Kurzbezeichnung. Aktenstapel (Diskussion) 19:28, 14. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]
Das ist richtig, trotzdem war die Bezeichnung dafür allgemein gebräuchlich. Ich fürchte deshalb, dass es eher verwirrt, wenn man jetzt überall den Kurztitel verwendet. Jedenfalls bei der Abgrenzung sollte man die Langtitel belassen. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 19:39, 14. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]
Die mögliche Verwirrung rührt eher daher, dass es zwei Lemmata zum Gesetz gibt: das aufgehobene und die Neufassung aufgrund der neugefassten Richtlinie 2014/60/EU. Ich finde, beides gehört zusammengeführt und das aufgehobene darf in einem Abschnitt über die Historie weit unten auftauchen. Ich kann aber auch damit leben, wie es jetzt ist. Für mich ist es nicht verwirrend. Die Namenskonvention sollte aber in jedem Falle beachtet werden. Aktenstapel (Diskussion) 19:53, 14. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]

Ausgleichsmechanismusverordnung[Quelltext bearbeiten]

Hier einmal für dich die "Energy Charts vom Fraunhofer ISE"( https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all ) die zeigen das die Börsenpreise am Spotmarkt 2010,2011 und 2012 höher waren als 2009.Und auch nicht eine eurer "Quellen" hat die im Kapitel "Auswirkung" in den Raum gestellten Behauptungen mit seriösen Zahlen zu den Börsenpreisen im angesprochen Zeitraum 2009 und 2010 belegt.

Vielen Dank für den Hinweis, den ich leider nicht vollständig deuten kann. Ich habe den Artikel zuletzt im Oktober 2016 bearbeitet und als Quelle für ein Änderungsgesetz das Bundesgesetzblatt angeführt. Dieses ist eine amtliche Quelle. Aus meiner Sicht ist es zudem die seriöse Quelle für die Verordnung. Falls an meiner Bearbeitung Zweifel bestehen, bitte ich, diese Zweifel konkret zu benennen. Aktenstapel (Diskussion) 12:40, 15. Feb. 2019 (CET)[Beantworten]

Hallo Aktenstapel, ich bin kein Jurist, darum schreibe ich dir, denn du hast ziemlich viele juristische Lemmata verfasst. Heute steht in der Zeitung, dass das BVG Internet-Übertragungen zulassen will. Da wäre ein Artikel über das EMöGG doch nicht schlecht, oder? Schöne Grüße Rabanusmaurus (Diskussion) 18:14, 7. Mär. 2019 (CET)[Beantworten]

Hallo Rabanusmaurus, danke für die Anregung. Ich halte einen Artikel über das Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren (EMöGG, BGBl. 2017 I S. 3546) für entbehrlich, weil es lediglich ein Änderungsgesetz ist. Es gibt bereits Artikel über dessen Gegenstand (Gerichtsverfassungsgesetz, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Arbeitsgerichtsgesetz und Patentgesetz). Dort sollte es ggf. eingepflegt werden. Wer auf das EMöGG verweisen will, kann fast immer auf die genannten geänderten Gesetze verweisen. Das ist aus meiner Sicht besser. Aktenstapel (Diskussion) 11:33, 11. Mär. 2019 (CET)[Beantworten]

Lua Module in Vorlageneinbindung ändern[Quelltext bearbeiten]

Hallo Aktenstapel, es geht um die Vorlage {{BAnz}} und {{BGBl}}. Ich hatte da einige Anregungen und nach ganz viel Wirrwar und Erklärungen stellte sich heraus, dass da Lua-Module mit reinspielen. Könntest du dir mal die entsprechende Diskussion ansehen und sagen, ob man da was machen kann? Vorlage_Diskussion:BAnz#Wuensche (Anker zu meiner ausführlichen Erklärung, was ich eigentlich will). Vielen Dank! --Keks Ping mich an! um 13:01, 5. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

Habe dort geantwortet. --Aktenstapel (Diskussion) 19:07, 13. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

Die WikiEulenAcademy gratuliert zur Nominierung für die FleißEule[Quelltext bearbeiten]

Lieber Aktenstapel,

du wurdest für die WikiEule 2019 in der Kategorie:FleißEule 2019 nominiert. Wir möchten dir sehr herzlich zu deiner Nominierung gratulieren und haben dir ein EulenBabel für deine Babelleiste mitgebracht. Gleichzeitig möchten wir dir für deinen Einsatz und deinen Fleiß in der Wikipedia sehr herzlich danken.

Ich wurde für die FleißEule 2019 nominiert.

Liebe Grüße --WikiEulenAcademy  20:18, 8. Okt. 2019 (CEST)[Beantworten]

Lieben Dank. --Aktenstapel (Diskussion) 21:37, 25. Okt. 2019 (CEST)[Beantworten]

Artikel merken[Quelltext bearbeiten]

Nachricht an mich selbst: Wolfgang Fenske ist nun hier zu finden. --Aktenstapel (Diskussion) 21:37, 25. Okt. 2019 (CEST)[Beantworten]

Hallo, wenn sich ein Berufsbild ändert, kann man gern auch den Wikitext ändern. Aber warum hast du die großen Punkte Fortbildungsdauer und Fortbildungsinhalte vollständig gelöscht? --93.210.88.157 18:28, 2. Feb. 2020 (CET)[Beantworten]

Das passt nicht mehr. Vieles in dem Artikel bezieht sich auf die Rechtslage bis Ende 2019. Alles, was auf IHK hindeutet, trifft nicht länger zu. Die Geprüfter-Betriebswirt-Fortbildungsverordnung vom 3. Dezember 2019 ist angegeben, dort steht alles. --Aktenstapel (Diskussion) 19:18, 5. Feb. 2020 (CET)[Beantworten]
Dann darf man aber ruhig die neuen Prüfungsfächer aufschreiben, anstatt Tabula Rasa zu machen. --93.210.78.58 07:56, 7. Feb. 2020 (CET)[Beantworten]
Lieber nichts als was Falsches. Die neuen Prüfungsfächer sind verlinkt. Ich habe nichts dagegen, wenn man die abschreibt. Ich habe nicht die Ressourcen dafür, leider. --Aktenstapel (Diskussion) 12:08, 7. Feb. 2020 (CET)[Beantworten]

Hallo Aktenstapel, nach Deiner Änderung in diesem Artikel werden Fehler in den Einzelnachweisen angezeigt (ganz unten). Bitte schau Dir das mal an. Gruß --tsor (Diskussion) 16:40, 13. Mär. 2020 (CET)[Beantworten]

Danke für den Hinweis, ist bereits behoben. --Aktenstapel (Diskussion) 02:16, 17. Mär. 2020 (CET)[Beantworten]

Bitte um Sichtung meiner 2 Beiträge bei Grundbuchordnung, wenn einverstanden.[Quelltext bearbeiten]

Ich glaube, Du bist sachverständig und sichtungsberechtigt. Danke im Voraus! Traugott (Diskussion) 02:27, 13. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]

Danke für die Anfrage, Traugott. Allerdings kann ich mit den Änderungen nicht mitgehen. Bei deiner ersten Änderung ordnest du die Einsichtnahme den Rechtshandlungen zu. Es ist nicht offensichtlich, dass die Rechtsordnung eine nennenswerte Rechtsfolge an die Einsichtnahme knüpft. Übersehe ich etwas? Bei deiner zweiten Änderung entfernst du das G, was für des Gesetzes steht und entsprechend mit einem abbrev-Tag hinterlegt ist, die Referenz lautet ausgeschrieben Artikel 11 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019, was Teil eines Vollzitates ist. Vergleiche hierzu das Handbuch der Rechtsförmlichkeit. Deine dritte Änderung fügt einen Rotlink auf vorzunehmende Handlung ein, was hässlicher Nominalstil ist, denn eine Handlung vornehmen bedeutet nichts mehr als zu handeln. Der Begriff der Rechtshandlung, dessen informativen Verweis zu ersetzt, ist zwar auch nominal verwendet, mir fällt aber keine geschmeidigere Formulierung ein, so dass ich den Nominalstil hier dulden würde. Ich hoffe, meine Erläuterungen machen verständlich, warum ich die Rückkehr zum ursprünglichen Zustand als Verbesserung empfinde. --Aktenstapel (Diskussion) 16:08, 14. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]
Danke, habe _alles_ begriffen. vgl. Rabulistik Traugott (Diskussion) 17:28, 14. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]
_Gern_ geschehen. --Aktenstapel (Diskussion) 18:22, 14. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]

Hallo Aktenstapel, wenn ich es richtig sehe, hast Du die Programmierung für diese Vorlage gemacht. Seit 15. August funktioniert die Vorlage nicht mehr, da die Webseite des Bundesanzeigers verändert wurde. Statt " https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet? ..." ist die Suchseite jetzt "https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/suche?...".
Es wäre schön, wenn Du die Vorlage umprogrammieren kannst, so dass sie wieder funktioniert. Schon mal vielen Dank im Voraus --Wikipeter-HH (Diskussion) 12:38, 19. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]

Danke für den Hinweis. Ich habe das Modul angepasst. --Aktenstapel (Diskussion) 22:37, 19. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]
Prima, vielen Dank für die prompte Erledigung. Eine Kleinigkeit noch: der letzte Teil des Suchbegriffes wird nicht übernommen (Beispiel: bei "BAnz AT 16.08.2013 S1" wird nach "BAnz AT 16.08.2013" gesucht, so daaa die Ergebnisliste dann recht lang sein kann). Kannst Du das noch anpassen?--Wikipeter-HH (Diskussion) 11:44, 20. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]
Das ist Absicht. Wird der letzte Teil angegeben, dann schlägt die Suche fehlführt das zu keinem anderen Ergebnis. Ich rechne die Fundstelle in das Tageslesezeichen um. Zuvor konnte ich die Suchparameter in der URL beim GET angeben. Das funktioniert nicht mehr, da nun die Parameter im POST body übergeben werden. Das kann ich nicht mit einem Link. Zwar gibt es Proxies, die GET in POST umwandeln können, aber ich will nicht jedesmal, wenn jemand in Wikipedia auf eine Fundstelle klickt, dass ein Dritter das mitbekommt. --Aktenstapel (Diskussion) 16:11, 20. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]

Dieses Web-Interface vom Bundesanzeiger ist ja wohl eine Katastrophe :-(. Gibt es keine andere Möglichkeit, auf genau einen Eintrag, der ja eindeutig spezifiziert ist, zuzugreifen?--Wikipeter-HH (Diskussion) 11:29, 21. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]

Ich habe mich auch schon darüber geärgert, dass sich aus der Fundstelle nicht einfach ein permanenter Link ermitteln lässt. Nach etwas Handarbeit sollten aber nun die meisten Fundstellen des Bundesanzeigers direkt auf das Dokument verweisen. Ich habe die bookmark_id von ca. 130 Dokumenten eingepflegt, z. B. BAnz AT 02.10.2014 S2. BAnz AT 16.08.2013 S1 ist leider noch nicht dabei, aber das mache ich Anfang September. --Aktenstapel (Diskussion) 12:26, 21. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]

Hallo. Du hast 2015 diesen Edit getätigt. Hast du noch Zugriff darauf und würdest für Zschopau (Zusatz seit heute: Motorradstadt) analog machen und mit dem SächsAbl. bequellen? Danke im Voraus. --Ch ivk (Diskussion) 22:41, 16. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]

Hallo Ch ivk, im Prinzip ja, nur dass die Links heute so aussehen: https://www.recht-sachsen.de/downloadable/download/attachment/id/282/ (Welche Seite des Amtsblatts enthält den Zusatz Motorradstadt?)
Gefunden: https://www.recht-sachsen.de/downloadable/download/attachment/id/280/ --Aktenstapel (Diskussion) 12:55, 14. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]

Vorlage:BAnz[Quelltext bearbeiten]

Hallo Aktenstapel, diese 2 müssten mal eingepflegt werden. (BAnz AT 25.02.2021 B4) (BAnz AT 17.11.2021 B5) besten Dank --Thomas021071 (Diskussion) 20:42, 5. Dez. 2021 (CET)[Beantworten]

erl.--Aktenstapel (Diskussion) 17:12, 7. Dez. 2021 (CET)[Beantworten]

Das Gesetz wurde ja durch zwei unterschiedliche Artikelgesetze vom 18. März geändert, wobei das eine nur einen einzigen § zum 19. März geändert hat und das andere, umfangreichere mehrere §, wovon manches am 19. und andere erst am 20. in Kraft getreten sind. Ich hatte in der VG gesehen, dass du dich selbst revertiert hast und mich gefragt, ob es da eine formelle Regelung gibt welchem Änderungsgesetz jetzt der Vorzug zu geben ist oder ob es evtl. sinvoll wäre beide zu nennen oder nur dasjenige dessen Änderung zuletzt in Kraft getreten ist. --Dasmöschteisch (Diskussion) 20:34, 23. Mär. 2022 (CET)[Beantworten]

Ich bin (und man hat mich vor Jahren) davon überzeugt, dass in der Box genau die letzte Änderung anzugeben ist, auf die auch im Vollzitat der aktuellen Norm verwiesen wird. Die Änderungshistorie lässt sich aus meiner Sicht am besten hier verfolgen, deuten und synoptisch darstellen. (Ich habe mich nicht revertiert, sondern zunächst die vorletzte und dann die letzte Änderung eingearbeitet. Ich gehe zeitlich linear vor. Nicht immer überblicke ich dabei, welche Änderungen ich eigentlich überspringen könnte, weil sie nicht die letzten sind.) --Aktenstapel (Diskussion) 10:42, 25. Mär. 2022 (CET)[Beantworten]

Vorlage:RGBl[Quelltext bearbeiten]

Danke, Aktenstapel, für die Vorlage:RGBl, die du im Sept. letztes Jahr angelegt hast und die ich erst heute entdeckt habe. Habe nun sämtliche ANNO-Verwendung mit Parameter dra und drb auf die RGBl-Vorlage umgebogen (bitte sichten, so nicht zwischenzeitlich schon erfolgt ist). Bitte »dra | Deutsches Reichsgesetzblatt / Deutsches Reichsgesetzblatt I | 1919–1945« und »drb Deutsches Reichsgesetzblatt II | 1922–1945« aus der Titel-Tabelle der Vorlage:ANNO entfernen lassen – oder besser wäre vielleicht, dass in der rechten Spalte (dort wo jetzt „ALEX – …“ steht) bei den beiden Titeln eine Anmerkung eingetragen wird, dass statt ANNO bei den beiden RGBl verwendet werden soll.

Zwei Verbesserungswünsche/Anregungen habe ich:

  • In den Artikeln, wo ich umgebogen habe, fand ich mehrfach die Seitenangabe von bis (z.B. 211–259). Jetzt hast du zwar vorgesehen, dass mit S. 211, 216 nicht auf S. 211, der hier ersten Seite der RGBl.-Nr., sondern auf einer der Folgeseiten, hier also: 216, verlinkt werden kann. Ich würde mir wünschen, dass die Angabe S. 211–259 möglich wird, sodass die Information für den gesamten Gesetzestext angegeben werden, kann jedoch die erste Seite 211 verlinkt wird.
  • Statt nur »Reichsgesetzblatt« im Mouseover/Tooltip wäre günstig »Deutsches Reichsgesetzblatt« zu setzen, um Verwechslungen mit dem Reichsgesetzblatt (Österreich) hintanzuhalten (insb. dort schlagend, wo gemischt in Artikeln beide RGBl, das de und das at, in den EN/WL vorkommen).

Zusatzwunsch:

Bitte – danke! --194.166.192.214 02:05, 19. Aug. 2022 (CEST)[Beantworten]

Wikiläum 2023[Quelltext bearbeiten]

Hiermit gratuliere ich
Aktenstapel
zu 10 Jahren ehrenamtlicher Arbeit
im Dienst der Verbesserung unserer Enzyklopädie
und verleihe den

Wikiläums-Verdienstorden in Silber
gez. JoeHard (Diskussion) 00:49, 19. Feb. 2023 (CET)

Hallo Aktenstapel,

vor genau 10 Jahren, am 19. Februar 2013, hast Du hier zum ersten Mal mitgearbeitet, deshalb heute mein Glückwunsch zum zehnjährigen Wikiläum. Danke für die mehr als 16.900 Edits und die 69 neu angelegten Artikel. Ich hoffe, dass Du hier zukünftig weiterhin gern und noch lange mitarbeiten wirst. Wenn Du es wünschst, kann Dir auch eine Wikiläums-Medaille zugeschickt werden. Details dazu findest Du hier.

Viele Grüße aus Hamburg --JoeHard (Diskussion) 00:49, 19. Feb. 2023 (CET)[Beantworten]