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Rettungsdienst

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Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeug

Der zivile Rettungsdienst (kurz: RD, in der Schweiz Sanität, in Österreich die Rettung) hat die Aufgabe, rund um die Uhr bei medizinischen Notfällen aller Art - Verletzungen, Vergiftungen und Krankheiten - rasch und sachgerecht zu helfen und Leben zu retten. Dabei unterscheidet man zwischen:

wobei die Spezialorganisationen der Berg- oder Wasserrettung den Patienten nach der Rettung zur weiteren Versorgung an den allgemeinen Rettungsdienst übergeben. Als internationales Erkennungszeichen für den Rettungsdienst hat sich der Star of Life etabliert.


Rettungsdienst in Europa

Als europaweit einheitliche Notrufnummer wurde die 112 für Hilfeersuchen aller Art vereinbart, die dann ggf. an die zuständige Stelle weitergeleitet werden. Darüber hinaus gibt es in Europa weiterhin zahlreiche verschiedene national und lokal gültige Notrufnummern.

Europaweite Standards gibt es zum Beispiel für

Einige Rettungsdienstorganisationen sind auch nach Europäischen Qualitätsmanagement-Normen zertifiziert (ISO 900x). Diese Organisationen garantieren damit, einen gewissen Standard einzuhalten, von der Materialbeschaffung bis zur Behandlung des Patienten.

Es gibt keine EU- oder gar europaweiten Richtlinien für die Einhaltung bestimmter Hilfsfristen. Allenfalls gibt es die Empfehlung einer Hilfsfrist zwischen zehn und zwanzig Minuten, die die Mitgliedsstaaten eigenständig nach oben oder unten abwandeln dürfen.

Rettungsdienst in Deutschland

Rettungswagen der Feuerwehr Bocholt

In Deutschland ist der Rettungsdienst nach dem Förderalismusprinzip des Grundgesetzes Ländersache und wird daher durch Ländergesetze geregelt. Zur Durchführung des Rettungsdienstes greifen die Länder dabei auf unterschiedliche subsidiäre Modelle zurück. Die Länder legen die Aufgaben wiederum per Gesetz auf die Landkreise oder kreisfreien Städte um, welche dann wiederum kommunale Rettungsdienste betreiben bzw. in den Großstädten Berufsfeuerwehren haben, die auch den Rettungsdienst durchführen. Die Kommunen können die Aufgabe aber auch an gemeinnützige Organisationen vergeben (das häufigste Modell in Deutschland) bzw. privatwirtschaftliche Unternehmen beauftragen.

Wahrgenommen wird der bodengebundene Rettungsdienst somit durch die Kommunen selbst, Feuerwehren, private gemeinnützige Betreiber wie z.B.:

sowie durch private gewinnorientierte Firmen.

Die Luftrettung wird gemeinsam von den Betreibern der Rettungshubschrauber sowie Kliniken und Hilfsorganisationen betrieben. Die Bergrettung wird von der Bergwacht, die Wasserrettung von der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), der Wasserwacht (DRK) und dem Arbeiter Samariter Bund (ASB) und die Seenotrettung auf Nord- und Ostsee der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) wahrgenommen.

Die Einsatzkräfte werden durch die jeweils zuständige Rettungsleitstelle alarmiert und koordiniert.

Die Finanzierung der Vorhaltung ist unterschiedlich geregelt, für den Patiententransport kommt in der Regel die Krankenversicherung des Patienten auf.

Von der individualmedizinisch ausgerichteten Patientenversorgung des Rettungsdienstes sind die Strukturen beim Massenanfall von Verletzten abzugrenzen, die sich dadurch auszeichnen, daß primär nicht genügend Einsatzkräfte für die Bewältigung der Schadenslage vor Ort sind. Die medizinische Einsatzleitung bei einem solchen Ereignis obliegt dem Organisatorischen Leiter Rettungsdienst (Orgl/OLRD) und dem Leitenden Notarzt (LNA). Der reguläre Rettungsdienst wird dabei durch Helferinnen und Helfer unterstützt, die in Schnelleinsatzgruppen (SEG) zusammengefasst sind und bei Bedarf alarmiert werden.

In Deutschland bestehen auch Gemeinschaftsprojekte unter den Rettungsorganisationen. DLRG und Wasserwacht stellen Einsatztaucher, die mit dem Hubschrauber zu Unfallplätzen geflogen werden. Zudem gibt es Kooperationen zwischen der Feuerwehr, die das Material und das Fahrzeug (ein so genannter Gerätewagen Wasserrettung (GWW)) bereithält und der Wasserrettung, die das Personal stellt.

Da viele Ortsgruppen der Hilfsorganisationen oder der freiwilligen Feuerwehren auf dem Land Einsatzfahrzeuge besitzen, werden diese zunehmend auch als Einrichtungen örtlicher Erster Hilfe (First Responder oder Helfer vor Ort) eingesetzt, wenn ein Notfall in deren unmittelbarer Nähe geschieht. In Großstädten werden manche Berufsfeuerwehren ebenfalls zu diesem Zweck eingesetzt, wenn der Standort eines Löschfahrzeuges näher als der des nächsten Rettungsfahrzeuges liegt. Ihre Aufgabe ist dann die Erstversorgung des Patienten auf notfallmedizinischem Niveau und die Überbrückung der Zeit bis zum Eintreffen eines regulären Rettungsmittels.

Seit Beginn der 90er Jahre ist die psychosoziale Betreuung von Einsatzkräften nach extrem belastenden Einsätzen, z. B. Kindertodesfällen, und die Betreuung von betroffenen Personen nach einem Schadensereignis, z. B. Angehörige nach einer erfolglosen Wiederbelebung, die Aufgabe von Kriseninterventionsdiensten (KIT) und der Notfallseelsorge (NFS).

Derzeit gibt es ca. 47.000 hauptberuflich Beschäftigte im deutschen Rettungsdienst.

Rettungsdienst in Österreich

Ein Rettungswagen des ÖRK.

In Österreich ist das Rettungswesen wie die Feuerwehr Gemeindesache und ist in Landesgesetzen geregelt. Anders als bei der Feuerwehr ist, dass die Gemeinden bestehende Rettungsdienst-Organisationen mit der Durchführung des Rettungsdienstes beauftragen und sich nur finanziell beteiligen. Daher sind die Rettungsdienste meist für mehrere Gemeinden zuständig. Bundesweit ist der Rettungsdienst über die Notrufnummer 144 ereichbar.

Neben angestellten Mitarbeitern werden Zivildiener und zahlreiche ehrenamtliche Mitarbeiter im Rettungs- und Krankentransport eingesetzt.

Die wichtigsten Organisationen, die in Österreich den Rettungsdienst durchführen, sind das Rote Kreuz und der Samariterbund. Neben diesen beiden großen Organisationen, die österreichweit agieren, gibt es noch lokal verschieden stark vertretene Organisationen, wie den Malteser Hilfsdienst, die Johanniter-Unfall-Hilfe und andere. Auch kleinere Firmen wie das Grüne Kreuz können mit den Gemeinden Verträge haben, um den Rettungsdienst durchzuführen. In Wien, wo der Rettungsdienst von der Stadtgemeinde selbst durchgeführt wird, arbeiten die anderen Organisationen ebenfalls mit.

Vor allem im ländlichen Raum werden von den Organisationen sowohl der Rettungsdienst als auch Krankentransporte durchgeführt. Vereinzelt wird dort auch das First Respondersystem in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und der Polizei angewandt.

Bei speziellen Teilaufgaben, wie etwa beim Notarztdienst oder der Flugrettung, wird mit anderen Institutionen zusammengearbeitet. Die Notärzte werden meist von lokalen Krankenhäusern gestellt. In der Flugrettung wird mit dem ÖAMTC und privaten Firmen kooperiert, die die Helikopter mit dem notwendigen Flugpersonal bereitstellen.

Der Österreichische Bergrettungsdienst und die Österreichische Wasserrettung sind eigenständige Organisationen, die fast ausschließlich von ehrenamtlichen Mitarbeitern getragen werden. Die Aufgaben der Wasserrettung werden teilweise aber auch von den lokalen Rettungsorganisationen übernommen.

Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Österreich keine eigenständigen Katastrophenhilfe-Einheiten, sondern die entsprechenden Mittel werden durch die regulären Rettungsdienste vorgehalten. Der hohe Anteil an ehrenamtlichen Mitarbeitern im Rettungs- und Krankentransportdienst ermöglicht die Mobilisierung ausreichender Personalreserven.

Rettungsdienst in der Schweiz

Allgemeines

Ein Schweizer Rettungswagen.

In der Schweiz ist das Rettungswesen Gemeindesache. Hinzu kommen kantonale Regelungen und Gesetze. Flächendeckend wird der Rettungsdienst über die Notrufnummer 144 aufgeboten. Die Rettungsdienste in der Schweiz können öffentlich-rechtlicher Natur sein oder aber auf privater Basis betrieben werden. Die Mehrzahl der Rettungsdienste ist einem Spital angeschlossen. Auch in Sachen Rettungswesen herrscht in der Schweiz der Liberalismus. So gibt es zwischen den einzelnen Rettungs-Organisationen grosse Unterschiede und verschiedene gesetzliche Grundlagen. In der Schweiz gibt es in etwa 160 Rettungsdienste.

Grossereignis & Katastrophen

Rettungsdienstliche Einsatzfahrzeuge für Grossereignisse.

Auch hier ist dies weitgehend kantonal geregelt. Beispiel Kanton Zürich: Man hat den Kanton topografisch in eine nördliche und eine südliche Hälfte geteilt. Im Süden ist der Rettungsdienst der Stadt Zürich zuständig und im Norden der Rettungsdienst Flughafen Zürich. Der zuständige Rettungsdienst übernimmt die rettungsdienstliche Führung des Ereignisses und koordiniert die Einsätze der lokal ansässigen Rettungsdienste. Um diese Aufgabe zu erfüllen besitzen diese beiden verantwortlichen Rettungsdienste umfangreiches Einsatzmaterial (zB. LKW mit Katastrophenmaterial, Kommandofahrzeuge, Behandlungsstellen...etc) für diese Führungsaufgabe. Jeder Rettungsdienst im Kanton hat zusätzlich Material stationiert für grössere Ereignisse (zB. kleinere Anhänger).

Geschichtliche Entwicklung

Siehe auch entsprechender Abschnitt im Artikel Rettungswagen.

Erste frühstrukturelle Ansätze sind schon in der Ära Napoleons zu suchen. Zunächst einmal mussten für die Verletztenversorgung zuständige Personen gefunden werden, die mit in die Schlacht zogen. Obwohl Ärzte als Berufsstand etabliert waren wurden die Heere nicht ärztlich begleitet. Dies war seinerzeit noch nicht üblich. Also musste man sich auf andere bzw. deren Fähigkeiten verlassen. Friseure und Barbiere bildeten den "Rettungsdienst". Sie waren praktisch die einzigen, die sich mit der Anatomie des Menschen beschäftigten. Während der Kämpfe blieben sie in sicherer Entfernung. Als es die ersten Verletzten gab, rannten sie mit Holzkarren auf das Schlachtfeld und transportierten die Verwundeten ab. Über die damaligen konkreten Möglichkeiten der Versorgung besteht geschichtswissenschaftlich keine Einigkeit, die hygienischen Bedingungen müssen jedoch katastrophal gewesen sein.

Im Gegensatz zu manch gängiger Auffassung war die behördlich geförderte und im allgemeinen Bewusstsein der Öffentlichkeit heute selbstverständliche „Rettung von Menschen aus Lebensgefahr“ und in medizinischen Notlagen erst ein Phänomen des späten 18. und frühen 19. Jahrhunderts. Ende des 18. Jahrhunderts entstanden die ersten obrigkeitlichen Rettungsverordnungen in den einzelnen deutschen Ländern, in denen die Lebensrettung zur Pflicht jedes Bürgers erklärt sowie Belohnungen für erfolgreiche Wiederbelebungen von „Scheintoten“ ausgesetzt wurden und die auch zeitgenössische Anleitungen zur Hilfeleistung und Lebensrettung enthielten.

Ende des 19. Jahrhunderts verfügten die meisten deutschen Großstädte über ein organisiertes Krankenbeförderungswesen. Mit der Durchführung waren private Unternehmen, zivile Samaritervereine, Sanitätskolonnen des Roten Kreuzes und/oder die Feuerwehr beauftragt. Die Motorisierung der Krankenbeförderung begann nach dem Ersten Weltkrieg. Im Frühjahr 1943 wurde durch einen nationalsozialistischen „Führer-Erlass“ der Versuch einer Vereinheitlichung des Krankentransportwesens in Deutschland gemacht, das nach dem Willen der NS-Staatsführung ausschließlich dem gleichgeschalteten Deutschen Roten Kreuz zugewiesen werden sollte. Der Ausgang des Zweiten Weltkrieges beendete diesen Versuch.

Nach dem Ende des nationalsozialistischen Regimes und des Deutschen Reiches übertrugen die Besatzungsmächte die Durchführung der Krankenbeförderung und damit auch die Notfallrettung zunächst an die Kommunen (zum Beispiel in der britischen Besatzungszone) oder an das entnazifizierte und neugegründete DRK. In den fünfziger Jahren wurden dann vor allem außerhalb der Großstädte für die Sicherstellung der Krankenbeförderung und mangels anderer Regelung auch für die Gewährleistung der Unfallrettung wieder vermehrt Konzessionen an Privatunternehmer vergeben.

Die zunehmende Dichte des Straßenverkehrs führte etwa ab Ende der fünfziger Jahre zu einem stetigen Anstieg der Unfallzahlen. Hinzu kamen ab Mitte der sechziger Jahre neue Erkenntnisse bzw. verbesserte Grundsätze in der Behandlung von Notfallpatienten und daraus abgeleitete Weiterentwicklungen in der Fahrzeug- und Gerätetechnik. Mit diesen neuen Anforderungen konnte das bestehende Rettungswesen in Deutschland nicht Schritt halten und es entwickelte sich seit den sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts auch in der Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit ein beklagenswerter „Rettungsnotstand“. Diese unzuträgliche Situation führte ab Mitte der sechziger Jahre zum verstärkten Engagement von Verwaltungsfachleuten, Medizinern und Hilfsorganisationen und schließlich zur behördlichen Reorganisation des Rettungswesens ab Anfang der siebziger Jahre.

Fahrzeuge im Rettungsdienst

  • Der Krankentransportwagen (KTW) wird eingesetzt, wenn kein akuter Notfall vorliegt, beispielsweise dann, wenn jemand krankheitsbedingt in ein Krankenhaus eingeliefert werden muss.
  • Der Rettungswagen (RTW) wird zu Notfällen geschickt, bei denen das Leben oder die Gesundheit des Patienten gefährdet sind. Er unterscheidet sich in seiner Mindestausstattung erheblich von einem Krankentransportwagen. In einigen Bundesländer ist für die Besetzung eines Rettungswagens mindestens ein Rettungsassistent vorgeschrieben. Dies ist aber von Land zu Land unterschiedlich (Niedersachsen z.B. fordert lediglich "2 geeignete Personen". Es ist somit Aufgabe der Kommunen, einen Standard festzulegen, an den sich die Beauftragten Rettungsdienstorganisationen halten müssen. Im Rendezvous-System wird der RTW am Notfallort durch den zusteigenden Notarzt zum NAW.
  • Der Sanitätseinsatzwagen (SEW) (in Deutschland auch unter dem Namen Mehrzweckfahrzeug (MZF) bekannt und im Einsatz) wird in Teilen Österreichs eingesetzt und steht sowohl für KTW als auch RTW Fahrten zur Verfügung, wobei der Transportführer sowohl Rettungssanitäter als auch Notfallsanitäter sein kann. Oft wird der SEW gemeinsam mit dem NEF zu einem Einsatzort gesendet, damit dort der Notarzt zusteigen und die Patientenbetreuung (falls notwendig) übernehmen kann.
  • Das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) ist zumeist ein PKW, der den Notarzt unabhängig von den übrigen Fahrzeugen zum Einsatz befördert. Auch dieses Fahrzeug verfügt über eine umfassende medizinisch-technische Notfallausstattung. Üblicherweise besteht die Besatzung aus dem Notarzt (NA) und einem Fahrer, der zumindest die Qualifikation eines Rettungssanitäters, oft jedoch auch eine Qualifikation des Rettungsassistenten hat, in Österreich muss der Fahrer ausgebildeter Notfallsanitäter sein.
  • Der Notarztwagen (NAW) entspricht einem RTW mit einem Notarzt an Bord. Ein NAW ist üblicherweise an einem Krankenhaus stationiert, damit der Arzt schnell zusteigen kann. Es kommt jedoch auch vor, dass der NAW zunächst von der Rettungswache zum Krankenhaus fährt, um den Arzt aufzunehmen. Manchmal ist der Arzt während seiner Dienstzeit an der Rettungswache stationiert, wie das andere NAW-Personal auch.
  • Der Intensivtransportwagen (ITW) (auch Intensivmobil genannt) ist meist ein LKW oder Bus, der in eine rollende Intesivstation umgebaut wurde. Hiermit ist es möglich, intensivpflichtige Patienten von Klinik zu Klinik zu verlegen. Die Besatzung besteht aus drei oder mehr Personen, darunter mindestens ein Arzt.
  • Der Rettungshubschrauber (RTH) ist ein Luftfahrzeug, das primär einen Notarzt unabhängig von den übrigen Einsatzfahrzeugen zum Einsatz befördert. Außerdem wird er bei bestimmten Krankheitsbildern bzw. Verletzungsmustern als Transportmittel benutzt. Besetzt ist er in der Regel mit einem Piloten, einem Arzt mit Fachkundenachweis Rettungsmedizin (Notarzt) und einem Rettungsassistenten.
  • Motorrettungsboote (MRB) dienen der Sicherung von Veranstaltungen, der Suche nach Personen sowie dem Transport von Patienten, Helfern und Material auf dem Wasser.

Beim landgebundenen Rettungsdienst unterscheidet man beim Zubringen des Notarztes zwischen dem Rendezvous- und dem Kompakt-System:

  • Beim Rendezvoussystem fahren Rettungswagen und NEF getrennt zum Notfallort.
  • Ist der Rettungsdienst kompakt organisiert, fährt der Notarzt direkt im Notarztwagen zur Einsatzstelle (siehe oben: NAW).
Führungsfahrzeug für den Rettungsdienst

Für spezielle Aufgaben verfügt der Rettungsdienst über Sonderfahrzeuge, z.B. Einsatzleitwagen (ELW) zur Einsatzführung bei Großschadensfällen, sowie Gerätewagen-Rettungsdienst (GW-Rett) mit einer umfangreichen Ausstattung zur Versorgung einer Vielzahl von Verletzten/Erkrankten bei einem Großschadensfall, einem sogenannten "Massenanfall von Verletzten" (MANV).

Siehe auch:

zusätzlich:

Weblinks

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