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Zeugen Jehovas in der Zeit des Nationalsozialismus

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KZ-Abzeichen der "Bibelforscher"

Während der Herrschaft des Nationalsozialismus vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 gerieten die Zeugen Jehovas (früher „Ernste Bibelforscher“ genannt) unter anderem wegen ihrer Verweigerung des Wehrdienstes und des Hitlergrußes in Konflikt mit den nationalsozialistischen Staatsorganen und wurden verfolgt.

Auch andere Religionsgemeinschaften gerieten unterschiedlich stark in Konflikt mit dem nationalsozialistischen Staat. Der Artikel Religion während des Nationalsozialismus gibt eine Übersicht.

Vorgeschichte (1918-1933)

Die Verfolgung der Bibelforscher, wie sich Zeugen Jehovas vor 1931 nannten, kam in Deutschland nicht unerwartet. Schon im Ersten Weltkrieg (1914-1918) waren die Bibelforscher durch ihre kriegsgegnerische Haltung bei Staat und Kirche negativ aufgefallen. In den 1920er Jahren machten sie weiterhin durch ihre offensive Missionierung und Anklage der Kirchen auf sich aufmerksam. Im verarmten und traumatisierten Nachkriegsdeutschland fanden sich rasch viele neue Anhänger (1918: 3.900 Gläubige, 1919: 5.500 Gläubige, 1926: 22.500 Gläubige). Das Phänomen der Bibelforscher fand dabei nicht nur viele Kritiker, sondern auch deutliche Ablehnung.

Die Anschuldigungen der völkisch-nationalen Presse konzentrierte sich im Kern darauf, die Bibelforscher als von Juden oder Freimaurern finanzierte Organisation bloß zu stellen, die eine bolschewistische Revolution vorbereitete. Auch die Herkunft aus den USA wurde als Bedrohung wahrgenommen. Die Bibelforscher verkündeten den Untergang aller staatlichen Organisationen und Kirchen, die ihrer Auffassung nach mit dem Satan im Bunde seien. Sie betonten zwar ihre politische Neutralität und erklärten ausdrücklich, dass die Vernichtung von Staaten und Kirchen nur durch Jesus und Jehova erfolgen sollte. Dennoch fanden Ankläger in dem Schrifttum der Bibelforscher reichlich Zitate, mit denen man den jüdischen, kommunistischen und umstürzlerischen Charakter der Bibelforscher untermauern konnte. Es kursierten mehrere Weltverschwörungstheorien, in der die Bibelforscher zentrale Positionen besetzten.

Kirchliche Stellen lieferten sich mit den Bibelforschern einen regelrechten Schlagabtausch, wobei die evangelische Kirche mehr Einsatz zeigte als die katholische Kirche. Materialdienste und Apologetische Abteilungen beider großen Kirchen beschäftigten sich intensiv mit der Lehre der Bibelforscher, um Pastoren Argumentationshilfen zu bieten. Flugblattaktionen griffen jeweils die andere Position an. Während Bibelforscher vor Kirchen und Friedhöfen predigten oder Flugblätter verteilten, versuchten Geistliche während der Vorträge der Bibelforscher Diskussionen zu erzwingen. Kirchliche Stellen griffen teilweise auch Argumente der völkisch-nationalen Presse auf. Als die Kirchen erhebliche Austritte von Freidenkern erfuhren, brachten sie die Bibelforscher mit diesen Verbänden in Verbindung. Schließlich bemühten sich kirchliche Gremien, auch Staatsbehörden auf die Bibelforscher aufmerksam zu machen.

Die rechtlichen Mittel gegen die Bibelforscher waren jedoch sehr begrenzt. Obwohl jährlich hunderte Gerichtsverfahren wegen unerlaubtem Hausierens oder Verstößen gegen die Gewerbeordnung statt fanden, wurden nur in wenigen Fällen tatsächlich Geldstrafen verhängt. Ein erster Wegbereiter für die staatliche Verfolgung ist die von kirchlichen Kreisen forcierte „Verordnung des Reichspräsidenten zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen“ von 1931, die auch ein polizeiliches Einschreiten gegen Beschimpfung oder Verächtlichmachung von religiösen Bräuchen oder Gegenständen erlaubt. Bayern war Vorreiter darin, auf Basis dieser Verordnung den Bibelforschern Veranstaltungsverbote auszusprechen und Beschlagnahmungen durchzuführen.

Die Bibelforscher selbst nahmen all diese Maßnahmen gegen sie als Bestätigung ihrer Auffassung, dass Staat und Kirche vom Teufel gelenkt gegen sie kämpften. Sie sahen sich als Nachfolger der ersten Christen, die ähnlich verfolgt wurden. Sie begriffen die Situation als Bestätigung der Worte Jesu im Johannesevangelium 15,19: „Wäret ihr von der Welt, so hätte die Welt das Ihre lieb. Weil ihr aber nicht von der Welt seid, sondern ich euch aus der Welt erwählt habe, darum hasst euch die Welt.“ (wiedergegeben nach der Luther-Bibel). Nach einer unerfüllten Erwartung von Harmagedon (dem Endkrieg Gottes, den die Bibelforscher sehnlichst erwarteten) im Jahre 1925, stagnierte zunächst das Wachstum und ab 1928 sanken auch die Mitgliederzahlen. In den letzten drei Jahren vor der Machtergreifung Hitlers war jedoch wieder eine erhebliche Zunahme der Mitgliederzahlen zu verzeichnen. Trotz des relativ hohen Wachstums machten die Zeugen Jehovas beim Machtantritt der Nationalsozialisten 1933 mit 25.000 bis 30.000 Mitgliedern nur etwa 0,038% der Bevölkerung des Deutschen Reiches aus.

Orientierung (1933-1935)

Am 30. Januar 1933 wurde Adolf Hitler zum Reichskanzler berufen und die Nationalsozialisten erhielten zunehmend staatliche Macht. Am 28. Februar erging die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“ (kurz Ermächtigungsgesetz) Sie sollte als Grundlage für viele Verbote auch gegen Zeugen Jehovas dienen, die von April bis Juni in den verschiedenen Ländern des Reiches ausgesprochen wurden.

In den ersten Jahren ist - neben den allgemein bekannten Vorwürfen - die Verweigerung des Hitlergrußes, die Wahlverweigerung und das Fernbleiben von staatlichen Organisationen (Reichsluftschutzbund, Deutsche Arbeitsfront) Anlass zu Entlassungen und diversen Formen öffentlicher Erniedrigung.

Schulpflichtige Kinder von Zeugen Jehovas waren von Anbeginn enormem Gruppenzwang ausgesetzt. Von Lehrern wie Schülern ausgegrenzt, verspottet und oft körperlich angegriffen, wurden nationalsozialistische Rituale, die sie durch ihre Erziehung als Götzendienst empfanden, zum täglichen Spießrutenlauf. Obwohl gerade jüngere Menschen den Konflikt nicht vollständig verstanden, bildeten sich durch den Kontrast zwischen prügelnden Lehrern und fürsorglichem Elternhaus schnell Antipathien gegen den Führer-Kult aus.

Bemüht darum, die von der völkisch-nationalen Presse oder den Kirchen vorgebrachten und von den Nationalsozialisten aufgegriffenen Anklagen zu entkräften, versuchten die Zeugen Jehovas bereits seit Februar 1933 ihren unpolitischen Charakter offiziell herauszustellen. Da man aber auch für die Gleichheit und das messianische Königreich einstand, trugen diese Stellungnahmen nicht zur Versöhnung bei. In der deutschen Zentrale der Zeugen Jehovas in Magdeburg traf man bereits Anfang April 1933 Vorbereitungen für den Fall des Verbots.

Am 8. Juni 1933 sandte die Zentrale der Zeugen Jehovas-Zentrale in Magdeburg ein Schreiben an den Reichsinnenminister Wilhelm Frick. Auszugsweise heißt es darin:

„Die unterfertigte Gesellschaft gibt sich die Ehre, den verehrten Herrn Minister zu bitten, ihren Präsidenten Herrn Richter J. F. Rutherford, Brooklyn N. Y., dann vorher in nachstehend näher erklärten Angelegenheit empfangen zu wollen, wenn in der Angelegenheit eine gegen uns gerichtete Entschließung beabsichtigt ist.“ (Bundesarchiv ZBI - 1046 A1 Bl. 24).

Im weiteren Verlauf dieser Ausführungen werden die bereits in einzelnen Ländern des Deutschen Reiches (außer Preußen) ausgesprochenen Verbote genannt. Hatte Hitlers Reichskanzlei noch die zuvor übermittelte Mitteilung über die Gründung einer „Norddeutschen und Süddeutschen Bibelforschervereinigung“ als neue Rechtspersönlichkeiten, mit der satzungsmäßigen Bestimmung, nur gebürtige Deutsche hätten in ihr Sitz und Stimme, empfangsbestätigt; so blieb die Offerte vom 8. Juni 1933 offenbar ohne Rückantwort.

Die Veranstaltung vom 25. Juni 1933 in den Tennishallen zu Berlin-Wilmersdorf war offenbar eine Reaktion auf diese Sachlage. Auf ihr wurde (bereits unter dem am Vortag erlassenen Verbot) eine Erklärung (englisch „Declaration of Facts“, bekannt als „Wilmersdorfer Erklärung“ (siehe Weblinks)) publiziert. Sie wurde später in dem in der Schweiz erschienenen „Jahrbuch 1934 der Zeugen Jehovas“ dokumentiert. Darüber hinaus gab es auch ein separates Anschreiben an den Reichskanzler Hitler (siehe Weblinks).

Man hoffte mit der „Erklärung“, die „in der Luft liegenden“ Anschuldigungen zu widerlegen. Man distanzierte sich auch deutlich von dem Vorwurf, eine von Juden finanzierte Organisation zu sein. Die Leitung hielt es zu diesem Zweck für notwendig darauf hinzuweisen, es seien die „Handelsjuden des Britisch-Amerikanischen Weltreiches, die das Großgeschäft aufgebaut und benutzt haben als ein Mittel der Ausbeutung und der Bedrückung vieler Völker.“ Zeitgenössische Antisemiten konnte dies jedoch nicht überzeugen. So wurden aus den Reihen der Zeugen Jehovas Stimmen laut, die diese Erklärung als zu zurückhaltend gegenüber den Nationalsozialisten empfanden.

Im Verlaufe des Jahres 1933 scheint sich die deutsche Leitung der Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft unter Paul Balzereit in dem Bemühen, zumindest das Verlagswesen in die Legalität zurück zu holen, zunehmend von der Basis und schließlich auch von dem aus der Weltzentrale in Amerika gewünschten Kurs zu entfernen. Während sich einige Zeugen Jehovas enttäuscht distanzierten, begannen andere – entgegen der ausdrücklichen Weisung der Leitung – das Predigen in der Illegalität fortzusetzen. Im Februar 1934 erklärte Joseph Franklin Rutherford die Verhandlungen für gescheitert und setzte dem Reichskanzler Hitler ein Ultimatum, nachdem man mit der Veröffentlichung der Menschenrechtsverstöße seiner Regierung beginnen wolle. Reichsleiter Balzereit setzte weiterhin darauf, die Verlagstätigkeit der Wachtturm-Gesellschaft zu legalisieren und erzielte Ende 1934 erste Erfolge. Zeitgleich wurde jedoch auch die Wiederaufnahme der Tätigkeit zum 7. Oktober 1934 in der Illegalität beschlossen. Man schätzt, dass sich über 10.000 Zeugen Jehovas zur Teilnahme an der verbotenen Religionsausübung bereit erklärten.

Beginnend mit dem 8. Oktober 1934 wurden den Postämtern etwa 20.000 Telegramme und Briefe aus der ganzen Welt an Adolf Hitler zugestellt.

„Ihre schlechte Behandlung der Zeugen Jehovas empört die guten Menschen und entehrt Gottes Namen + Hören Sie auf Jehovas Zeugen weiterhin zu verfolgen sonst wird Gott Sie und Ihre nationale Partei vernichten.“

Hitler soll darauf hin gesagt haben: „Diese Brut wird in Deutschland ausgerottet.“ Damit war die Zeit der Verhandlungen und Zugeständnisse endgültig abgeschlossen. Es gab vermehrt Polizeiberichte über die Tätigkeit der verbotenen "internationalen Bibelforscher". Die fortgesetzte Zurückhaltung Balzereits wurde von den übrigen Zeugen Jehovas zunehmend feindselig betrachtet. Im Mai 1935 wurde Balzereit von den Nazis verhaftet und 1936 offiziell von den Zeugen Jehovas ausgeschlossen, weil er und seine Mitangeklagten im Gerichtsverfahren keine Stellung für die Lehre der Zeugen Jehovas bezogen hätten.

Der relativ geringe Erfolg rechtlicher Schritte gegen die Zeugen Jehovas wurde zu diesem frühen Zeitpunkt durch juristische Formfehler und das Beharren von Juristen auf der in der Weimarer Verfassung gewährten Religionsfreiheit bestimmt. Auch die Tatsache, dass die Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft – im Gegensatz zu den Bibelforschervereinigungen – eine US-amerikanische Zweigstelle war, die durch den Deutsch-US-amerikanischen Freundschaftsvertrag geschützt war, konnten die Zeugen Jehovas zur Verwirrung der Strafverfolgungsbehörden einsetzen.

Die Kirchen begegneten, von wenigen Solidaritätsbekenntnissen abgesehen, den staatlichen Verboten gegenüber den Bibelforschern mit Dankbarkeit bis hin zu aktiver Unterstützung. Die Staatspolizei erhielt in sektenkundlichen Fragen Unterstützung. Von offizieller evangelischer Seite wurden bereits im August 1933 Vorschläge unterbreitet, mit welchen Sekten ähnlich verfahren werden könnte.

Zeugen Jehovas wurden aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Bibelforschervereinigung oder der Verweigerung des Hitlergrußes oder der Wahlen als staatsfeindlich oder politisch unzuverlässig betrachtet. Daher wurde schon früh damit begonnen ihnen Arbeitsstellen, Gewerbescheine, Wandergewerbescheine, ihren Beamtenstatus, Grundstücke, Häuser, Fahrzeuge, Landwirschaftserlaubnis oder Betriebsgenehmigungen zu entziehen oder zu verwehren. Renten, Pensionen, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe wurden verwehrt oder gemindert. Jehovas Zeugen galten als unvermittelbare asoziale Elemente, denen folglich keine Arbeitslosenunterstützung zustand. Die Wiedergutmachungskammer Bielefeld allerdings kommt im Urteil vom 28. Juni 1950 in Bezug auf die Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus zu dem Schluss, „den Angehörigen dieser Vereinigung ist in wirtschaftlicher Hinsicht nichts geschehen.“

Neu-Organisation (1935-1939)

Die Inhaftierung Balzereits im Mai 1935 stand am Beginn einer Reihe von zentralen personellen Neubesetzungen der Bibelforschervereinigung. Sein Nachfolger war Reichsdiener Fritz Winkler. Er wurde bei der ersten Verhaftungswelle August/September 1936 inhaftiert. Sein Nachfolger Erich Frost wurde bei der zweiten Verhaftungswelle am 21. März 1937 inhaftiert. Der schon im Voraus bestimmte Nachfolger Heinrich Dietschi wurde bereits mit der dritten Verhaftungswelle im August/September 1937 inhaftiert. Die personelle Notlage wurde auch durch die zunehmende Besetzung von Führungspositionen mit Zeuginnen Jehovas deutlich.

Die Zeugen Jehovas eigneten sich schnell die nötigen Untergrund-Taktiken an. Predigtdienst wurde wegen häufiger Denunzierungen immer seltener klassisch „von Haus-zu-Haus“, sondern zunehmend in kleinen organisierten Blitzaktionen durchgeführt, um den Ort vor Ankunft der Gestapo zu verlassen. Auf diese Weise wurden bis 1937 auch reichsweit abgestimmte Aktionen durchgeführt. Mit zunehmender Verfolgung wurde auch die Organisationsstruktur beeinflusst. Nachrichten wurden kodiert, Personen und Veröffentlichungen der Wachtturmgesellschaft erhielten Tarnnamen. Publikationen, wie die Zeitschrift „Der Wachtturm“, mussten oft aus dem Ausland eingeschmuggelt und illegal vervielfältigt werden. Zuletzt gab es nur noch Zellen bis zu einer Größe von etwa sechs Personen. Zeugen Jehovas in leitenden Positionen kannten nur wenige andere Leiter, um bei Geständnissen nicht zu viele Identitäten zu enttarnen.

Auch die Nationalsozialisten stellen sich auf die Situation ein. Wiederholt müssen amtliche Stellen sowohl Richter als auch Polizei und Gestapo auf die allgemein völlig unterschätzte Gefahr hinweisen, die durch die Bibelforscher ausgeht. Insbesondere den Juristen wird durch Anweisungen und Veröffentlichungen in Fachzeitschriften dargelegt, welche Urteile gegen Bibelforscher erwartet werden und welche unerwünscht sind.

Die Nationalsozialisten wenden den Sorgerechtsentzug als eine Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Zeugen Jehovas an.

Die Gestapo verlängerte die Strafmaße durch die so genannte Schutzhaft. Im Juni 1936 bildet die Gestapo ein eigenes Sonderkommando zur Bekämpfung der Zeugen Jehovas. Die Praxis der urteilskorrigierenden Schutzhaft wird ab 5. August 1937 durch das Geheime Staatspolizeiamt in Berlin (Gestapa) als Erlass an die Dienststellen gegeben.

Die Haftverlängerung war jedoch nicht einziges Ziel der Gestapo. Die "Verpflichtungserklärungen" („Reverse“), mit denen ein Zeuge Jehovas sich die „Schutzhaft“ ersparen konnte, war ein erster Test, die Staatstreue zu prüfen. Personen die die Unterschrift leisteten, wurden – zumindest bei geringfügigen Vergehen – von der Schutzhaft verschont und unter Beobachtung freigelassen. Offenbar unterschrieben viele Zeugen Jehovas aus taktischen Gründen, um sich oder ihre Angehörigen zu schützen, ohne sich jedoch innerlich vom Glauben zu trennen. Dies war vielen möglich, weil die „Verpflichtungserklärung“ anfangs von der „Internationalen Bibelforschervereinigung“ sprach, sie sich selbst aber als Zeugen Jehovas betrachteten. Die Gestapo veränderte den genauen Wortlaut der Erklärungen mehrmals, so dass es Zeugen Jehovas zunehmend schwerer fiel diese zu unterzeichnen.

Richter sahen durch diese nachträglichen Urteilskorrekturen jedoch die Würde des Gerichts angegriffen. Mitarbeiter des Strafvollzugs fühlten sich durch die Korrekturen bei ihren "Umerziehungsmaßnahmen" behindert, die Bibelforscher zu „wertvollen Mitgliedern der Volksgemeinschaft“ machen sollten. Insbesondere das Abführen von gerade freigesprochenen Bibelforschern aus dem Gerichtssaal oder die Verbüßung einer nachgelagerten „Schutzhaft“ in derselben Gefängniszelle führten zu Beschwerden.

Der zuständige Ministerialdirektor des Reichsjustizministeriums, Dr. Wilhelm Crohne, leitete die Beschwerden der Generalstaatsanwälte an die Gestapo weiter. Bei der Chefpräsidentenbesprechung teilte Crohne das Ergebnis mit: die Anweisung zur allgemeinen Schutzhaft müsse von der Justiz hingenommen werden. Die Gestapo erklärte sich bereit, dass die „Schutzhaft“ zukünftig immer in den KZ und eine Verhaftung zur Schutzhaft nicht mehr im Gerichtssaal erfolgen werde. Crohne wies die Richter im Zusammenhang darauf hin, die Strafen gegen Bibelforscher entsprechend hoch zu bemessen, um diese „notwendigen Korrekturen“ zukünftig zu vermeiden.

Konzentrationslager standen unter Leitung der SS. Zeugen Jehovas wurden im Rahmen von "Schutzhaftmaßnahmen" inhaftiert und seit 1935/36 als eigene Gruppe an der Kleidung meist durch Blaue Punkte oder Kreise markiert. 1938 wurden die Farbcodes vereinheitlicht, und die Bibelforscher erhielten ein violettes Dreieck ("Lila Winkel"). Bis Kriegsbeginn stellten die Zeugen Jehovas in vielen KZ oft einen beträchtlichen Teil der Insassen; in den Frauen-KZ stellten sie 1939 die größte Gruppe. Die Lagerleitung beabsichtigte zwar keine systematische Vernichtung der Zeugen Jehovas wie beispielsweise bei Juden, Sinti und Roma, dennoch war der KZ-Alltag von Schwerstarbeit, Misshandlung, Krankheit, Unterernährung und Tod geprägt. Viele Schikanen der SS provozierten zudem den vorzeitigen Tod auch gesunder Häftlinge.

Die beharrliche Weigerung die „Besserungsmaßnahmen“ der SS-Leitung anzunehmen, brachte den Zeugen Jehovas oftmals viele zusätzliche Angriffe durch die Lagerleitung ein. So wurden die üblichen Sanktionen wie Isolation von anderen Gefangenengruppen, besonders lange Dienstzeiten in Strafkompanien, Kürzung der Essensration, Einkaufssperren und Verweigerung der Krankenbehandlung bei Zeugen Jehovas in einigen Lagern zum Normalzustand. Auch brachten ihnen ihre offen bekundeten Glaubensansichten Probleme. Jede Verweigerung des Hitler- oder Fahnengrußes, jede Verweigerung des Wehrdienstes und jede Beantwortung der Frage nach dem Glauben zogen Prügel – oft durch mehrere SS-Männer – nach sich. Wurden schon gesunde Zeugen und Zeuginnen durch diese Misshandlungen schwer mitgenommen, bedeuteten sie für ältere Zeugen und Zeuginnen Jehovas schnell den Tod.

Die Zeugen Jehovas hatten ein starkes Zusammengehörigkeitsgefühl. Praktisch alles, was legal oder illegal in die Baracken gebracht wurde, wurde in Geld- und Paketgemeinschaften solidarisch geteilt. Dies half nicht nur Minderbemittelten oder solchen, die keine Angehörigen in Freiheit hatten, sondern vermied auch Neid und Diebstahl. Da Zeugen Jehovas oft der Zugang zur Krankenversorgung verwehrt blieb, waren Kranke darauf angewiesen, von ihren Mitgläubigen gepflegt zu werden. Dies brachte den Zeugen Jehovas bei vielen Mithäftlingen Respekt ein. Auffallend waren auch die Ordnungsliebe und umfassende Hygiene-Regeln, die einen gewissen Schutz gegen Krankheiten boten. Die Ordnungsliebe wurde verschiedentlich von der SS-Leitung genutzt, um von dem Zustand der Lager ein geschöntes Bild zu vermitteln, indem nur die Bibelforscher-„Musterblöcke“ besichtigt wurden.

Kooperationen mit anderen Häftlingen bildeten die absolute Ausnahme. Die Zeugen Jehovas versuchten ihre Neutralität auch im KZ zu bewahren. Wegen ihrer glaubensbedingten Verpflichtung zur Wahrheit und Friedfertigkeit mieden sie die Häftlinge des aktiven Widerstands ebenso wie diese die Zeugen Jehovas. Kooperationen fanden auch deshalb kaum statt, weil die Lagerleitung bestrebt war, die Zeugen Jehovas wegen der unentwegten Missionierungsversuche von anderen Gefangenengruppen fern zu halten. Gelang ihnen dies nicht, kam es auch im KZ zu Bekehrungen – sehr zum Zorn der SS.

Nicht nur die Richterschaft, auch die Bevölkerung sollte über den vermeintlichen Charakter der „jüdisch-pazifistischen Sekte“ aufgeklärt werden. Die Nationalsozialisten engagierten daher Experten der völkisch-nationalen Presse, um die "geheimen Machenschaften" aufzudecken. So wurden Gutachten erstellt, die nicht nur die Kontakte zu den Freimaurern belegen sondern auch beweisen sollten, dass Zeugen Jehovas Josef Stalin als den Stellvertreter Jehovas betrachten.

Zweiter Weltkrieg (1939-1945)

Am 1. September 1939 marschierten die deutschen Streitkräfte in Polen ein. Damit trat die Kriegssonderstrafrechtsverordnung vom 17. August 1938 in Kraft.

Zeugen Jehovas wurden zwar schon seit 1936 von Wehrmachtsgerichten wegen Wehrdienstverweigerung verurteilt. Doch seit Kriegsbeginn wurde für die gleichen Vergehen nun die Todesstrafe das normale Strafmaß. Der Zeitpunkt, zu dem der Einzelne seine Weigerung bekannt gab, war unterschiedlich, jedoch stellte die Vereidigung vor Gott auf Hitler als absoluten Führer für das Gewissen der meisten Zeugen Jehovas ein unüberwindliches Hindernis dar. Weder die noch nicht erfolgte Gestellung, noch „Wehrunwürdigkeit“, noch Dienstunfähigkeit, noch geistige Unzurechnungsfähigkeit noch die Bereitschaft waffenlosen Dienst zu leisten waren für einen Zeugen Jehovas ein sicherer Schutz davor, für seine kriegsfeindliche Gesinnung voll zur Verantwortung gezogen zu werden. Die Strafe war „Tod, Verlust der Wehrwürdigkeit und dauernden Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte“.

Die von der Militärjustiz erwartete abschreckende Wirkung dieser Strafe trat bei den meist „unbelehrbaren“ Bibelforschern nicht ein. Im ersten Jahr des Krieges machten Zeugen Jehovas unter den Verfahren wegen „Zersetzung der Wehrkraft“ 14% (152 absolut) aus. Bei den wegen dieser Straftat gefällten Todesurteilen stellten sie 95,7% (112 absolut). Die in der „Bibelforscherfrage“ verunsicherten Richter mussten von Adolf Hitler im August 1942 persönlich daran erinnert werden, dass es in der Tierwelt schließlich auch so sei, dass asoziale Elemente ausgemerzt würden.

Die Richter versuchten dennoch ihr Menschenmöglichstes, die Zeugen Jehovas zur Vernunft zu bringen. Doch weder die Belehrungen von Offizieren über die Wichtigkeit des Wehrdienstes, noch verlängerte Wartezeit in den Todeszellen, noch das Einwirken von Pfarrern beider Konfessionen, noch juristische Sanktionen gegen Familienangehörige, noch das Arrangieren von Familientreffs (insbesondere mit andersgläubigen Mitgliedern) zeigten die erhoffte Wirkung. Und wenn doch, wurde der Entschluss oft nachträglich widerrufen. Für viele Richter war es sehr bedrückend den Zeugen Jehovas nicht helfen zu können.

In ihrer Weltanschauung und unter den enormen psychischen Zwängen, die ihnen ihr Gewissen bereitete, sahen viele Bibelforscher in der Exekution eher eine Erlösung. Es gab sogar Familienangehörige die, um die geistigen Qualen ihres Ehemannes und Vaters wissend, dies ebenso sahen und den Verurteilten bei arrangierten Begegnungen zur Treue gegenüber Jehova ermunterten. Dies taten sie nicht nur in dem vollen Bewusstsein, dass es den sicheren Tod für den Ehemann bedeutete, sondern auch, dass sie sich der „Wehrkraftzersetzung“ schuldig machten. Diese Bibelforscher glaubten, dass ihr Tod zur Rechtfertigung des Namens Jehovas beitrüge. Dabei konnten die Zeugen Jehovas tätige Reue zeigen, und sich zum Wehrdienst bereit erklären. Sie wurden in diesem Fall in Straf- und Bewährungsbatallionen an den gefährlichen Frontabschnitten eingesetzt.

Am 15. September 1939 wurde der erste deutsche Wehrdienstverweigerer exekutiert. Er war dabei jedoch nicht nach der Kriegssonderstrafrechtsverordnung verurteilt worden, sondern hatte eine „Sonderbehandlung“ gemäß dem Runderlass vom 3. September 1939 an alle Staatspolizeistellen wegen Zersetzungsäußerungen und Kriegsdelikten erfahren. Der 39-jährige Zeuge Jehovas August Dickmann erhielt seinen Wehrpass ins KZ nachgesandt. Auf seine Weigerung hin diesen zu unterschreiben, wurde er nicht nur - wie nach derartigen Befragungen üblich - verprügelt, sondern in Einzelhaft gebracht und schließlich vor dem gesamten Lager erschossen. Auf Grundlage dieses Runderlasses und der Kriegssonderstrafrechtsverordnung konnten Zeugen Jehovas sowohl im KZ als auch in Freiheit wegen Wehrdienstverweigerung rechtmäßig exekutiert werden.

Da nach dieser öffentlichen Hinrichtung nicht nur die „fanatischen“ Bibelforscher in ihrem Glauben gestärkt wurden, sondern sogar andere Gefangenengruppen Solidarität mit dem Erschossenen empfanden, wurden derartige „Sonderbehandlungen“ danach überwiegend abseits durchgeführt. Die ersten Kriegsjahre 1939 und 1940 waren im KZ durch eine weitere Steigerung der Misshandlungen der Zeugen Jehovas geprägt. Mehrfach suchten sich SS-Führer einzelne Zeugen Jehovas heraus, um an ihnen eine Demonstration zu vollführen. Ziel war das Abschwören vom Glauben. Dieses Kräftemessen endete meist mit dem Tod des Bibelforschers.

Die Funktion des „Reichsdieners“ blieb nach der Inhaftierung Heinrich Dietschis bis Kriegsende unbesetzt. Die Bereiche Südwest- und Westdeutschland wurden hiernach von Ludwig Cyranek (inhaftiert 6. Februar 1940, enthauptet 3. Juli 1941), Österreich von Peter Gölles (inhaftiert 12. Juni 1940) geleitet. Die Koordination übernahm Robert Arthur Winkler aus den Niederlanden. Narciso Riet (1944/45 in Dachau getötet) und Julius Engelhard (hingerichtet am 14. August 1944) waren später für Süd- und Westdeutschland, Österreich und das Protektorat Böhmen und Mähren zuständig. Zusammen mit Wilhelm Schumann in Magdeburg und Franz Fritsche (inhaftiert Herbst 1943) in Berlin waren sie nach der Verhaftung R. A. Winklers am 21. Oktober 1942 auf die Leitung durch das europäische Zentralbüro in Bern angewiesen. Der Tätigkeitsschwerpunkt verlagerte sich zunehmend auf die Übersetzung und Versorgung insbesondere der Inhaftierten mit Literatur der Wachtturm-Gesellschaft.

Ab 1942 erhöhten sich die Überlebenschancen für Zeugen Jehovas in KZ aus mehreren Gründen. Während die KZ zunehmend mit ausländischen Häftlingen belegt wurden, wurden qualifizierte erfahrene deutsche Häftlinge rar, da sie zur Wehrmacht berufen wurden. Hatten sich die überwiegend deutschen Zeugen Jehovas bisher nicht um Vertrauensstellungen in der Häftlingsselbstverwaltung und Lagerbewirtschaftung bemüht, wurde nun auf sie zurückgegriffen. Schließlich waren die Eigenschaften der Zeugen Jehovas für die Lagerleitung von Vorteil – sofern ihr Gewissen die Tätigkeit zuließ. Ihre Gewissenhaftigkeit bei der Erledigung ihnen übertragener Aufgaben und ihre Gewaltablehnung machte sie zu verlässlichen Häftlingen, von denen weder Flucht, noch Intrigen noch Schiebungen zu erwarten waren. Wegen solcher Beobachtungen stellte Himmler zeitweise Überlegungen an, Zeugen Jehovas nach dem Krieg im Osten anzusiedeln, um dort ihren Pazifismus zu verbreiten und "die russische Gefahr" zu bannen.

Ab Ende 1944 wurden offizielle Aufzeichnungen der Nazi-Verwaltung zunehmend rar. Viele Vorgänge konnten nur noch aus mündlichen Überlieferungen von Augenzeugen erfasst werden. Zu den dramatischsten Vorgängen in dieser Zeit gehört sicherlich die planmäßige Tötung der KZ-Insassen durch die SS. Auch unter Zeugen Jehovas forderten diese Aktionen Todesopfer. Dabei gab es eine bekannte Ausnahme. In den zwei Wochen nach dem 21. April 1945 starben von den 33.000 Lagerinsassen etwa 6.000 Personen bei der Evakuierung des KZ Sachsenhausen. Den 230 Zeugen Jehovas wurde ausnahmsweise gewährt eine Gruppe zu bilden. Ihre bereits im KZ erprobte Gemeinschaft und ihr Organisationstalent erwies sich auf diesem buchstäblichen Todesmarsch lebensrettend. Die 230 Zeugen Jehovas, die diesen Marsch antraten, hatten keine Opfer zu beklagen. Die Zeugen Jehovas betrachteten dies als Rettung von Jehova. Die Zeugen Jehovas, die mit der „Cap Arcona“ und der „Thielbek“ in der Neustädter Bucht untergingen, ertranken.

Anzahl der Opfer

In den 13 Jahren von 1933 bis 1945 werden unter der Diktatur Hitlers von den 25.000 Zeugen Jehovas 10.000 inhaftiert, 2.000 davon in Konzentrationslagern. 1.200 überleben die Haftbedingungen nicht, bzw. werden getötet. Unter den 1.200 Toten befinden sich auch die 250 als Kriegsdienstverweigerer exekutierten Zeugen Jehovas (alle Zahlenangaben sind circa-Werte).

Zeugen Jehovas geben selbst folgende Zahlen an. 6.262 Zeugen Jehovas wurden verhaftet und verbrachten durchschnittlich 2,3 Jahre in Haft. Von ihnen wurden 2.074 in Konzentrationslager eingeliefert und verblieben dort durchschnittlich vier Jahre. (Quelle: Jehovas Zeugen - Verkündiger des Königreich Gottes, 1993, S. 720) 253 Zeugen Jehovas wurden zum Tode verurteilt. (Davon wurden 203 dann auch hingerichtet.) Weitere 635 Zeugen Jehovas starben an den Haftbedingungen. (Quelle: Jahrbuch der Zeugen Jehovas 1974, S. 212)

Zeuginnen Jehovas wurden von den Nationalsozialisten nicht geschont. Während der Anteil der Zeugen Jehovas in den KZ vor Kriegsbeginn durchschnittlich 5-10% betrug, stellten die Zeuginnen Jehovas in vielen Frauen-KZ die größte Gruppe - im Frauen-KZ Moringen zeitweise fast 90% der Inhaftierten. Besonders belastend dürften für die Frauen auch die vielen Hundert Sorgerechtsentzüge gewesen sein. 652 Fälle sind namentlich erfasst, Zeugen Jehovas gehen insgesamt von mindestens 860 Fällen aus, aber manche Historiker schätzen die Zahl noch höher.

Besonderheiten

Die Verfolgung der Zeugen Jehovas im Dritten Reich hat Historiker schon zu unterschiedlichsten Spekulationen angeregt, da die Umstände und Art der Verfolgung sehr ungewöhnlich waren. Einige Historiker sahen sich veranlasst, die harte Verfolgung der Zeugen Jehovas mit der der Juden zu vergleichen, während ihnen andere eine weitgehende Kollaboration mit den Nazis unterstellen. Die Eigenarten der Zeugen Jehovas und ihrer Verfolgung, die sie von anderen Verfolgten-Gruppen unterscheidet, ließen sogar vereinzelt Uneinigkeit darüber aufkommen, ob das Bestreben seine Religionsfreiheit gegen alle Hindernisse zu bewahren, tatsächlich dem (aktiven) Widerstand zuzuordnen sei. Schließlich wurden Jehovas Zeugen nicht vorrangig für das verfolgt, was sie taten, sondern für das, was sie ablehnten. Auch die Zeugen Jehovas betrachten ihre Opfer des Nationalsozialismus vorrangig als Märtyrer, denn „ein Opfer leidet [...] zumeist unfreiwillig, ein Märtyrer hingegen freiwillig.“

Weitgehend unbestritten sind jedoch folgende Besonderheiten bei der Verfolgung dieser sehr kleinen Gruppe durch die Nationalsozialisten:

  • Zeugen Jehovas wurden, obwohl sie sich als unpolitisch verstanden, als erste Religionsgemeinschaft durch die Nationalsozialisten verboten und verfolgt.
  • Sie leisteten unbeugsamen Widerstand und erlitten hohe Verluste.
  • Ihnen wurde ein eigenes Abzeichen in den Konzentrationslagern (1 von 6) zugeteilt, während selbst Priester im Allgemeinen den politischen Häftlingen zugeordnet wurden.
  • Das NS-Regime verfolgte sie unnachgiebig, obwohl die Zeugen Jehovas nicht mehr beanspruchten, als ihren Glauben ausleben zu dürfen.
  • Nach 1942 verbesserte sich die Überlebenschance für Zeugen Jehovas in den Konzentrationslagern deutlich.

Der KZ-Kommandant von Auschwitz Rudolf Höß erwähnt die Zeugen in den Aufzeichnungen über sein Leben und äußerte sich tief beeindruckt von der Ruhe und Glaubenskraft, mit der sie in den Tod gingen.

Zitate

  • Die Zeugen Jehovas bewahrten sich ihre Integrität, weil sie starke religiöse Überzeugungen besaßen. Sie waren beispielhafte Kameraden, hilfsbereit, korrekt und verlässlich. (Bruno Bettelheim, amerikanischer Psychologe und ehemaliger Häftling im KZ Dachau (Quelle))

Literatur

  • Detlev Garbe: Zwischen Widerstand und Martyrium, 1999, ISBN 3-486-56404-8
  • Manfred Gebhard: Geschichte der Zeugen Jehovas. Mit Schwerpunkt der deutschen Geschichte, 1999, ISBN 3-8981-1217-9
  • Hans Hesse: Am mutigsten waren immer wieder die Zeugen Jehovas, 2000, ISBN 3-861-08724-3
  • Hans Hesse, Jürgen Harder ...und wenn ich lebenslang in einem KZ bleiben müßte...' Die Zeuginnen Jehovas in den Frauenkonzentrationslagern Moringen, Lichtenburg und Ravensbrück, 2001, ISBN 3-88474-035-8
  • Michael H. Kater: Die Ernsten Bibelforscher im Dritten Reich; in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte 17. Jg. 1969 Heft 2
  • Bernhard Rammerstorfer: Nein statt Ja und Amen. Leopold Engleitner: Er ging einen anderen Weg, Linz 1999, ISBN 3-9500718-6-5 (Kritik)
  • Friedrich Zipfel: Kirchenkampf in Deutschland 1933 - 1945, Berlin 1965
  • M.J. Penton: Jehovah's Witnesses and the Third Reich, 2004, ISBN 0-802-08678-0
  • Andreas Maislinger, Internationale Bibelforschervereinigung (Zeugen Jehovas). In: Widerstand und Verfolgung in Salzburg 19341945. Eine Dokumentation. Band 2. S. 323 – 351. Wien/Salzburg 1991. ISBN 3-215-06565-7


Herausragend in der zeitgenössischen Literatur zum Thema:

  • Franz Zürcher: Kreuzzug gegen das Christentum, Zürich 1938 (bis heute von keinem Reprintverlag wieder neu herausgegeben).
  • Hans Jonak von Freyenwald: Die Zeugen Jehovas - Pioniere für ein jüdisches Weltreich. Die politischen Ziele der Internationalen Vereinigung Ernster Bibelforscher, Berlin 1936
  • Rolf Stödter: Verfassungsproblematik und Rechtspraxis. Die Rechtsprechung zum Bibelforscherverbot, in:

Archiv des öffentlichen Rechts, Neue Folge, 27 Band. 2. Heft (1936) S. 166f.

Weblinks