„Richtlinie (EU) 2019/790 (Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt)“ – Versionsunterschied

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=== Artikel 11 ===
=== Artikel 11 ===
Bereits eine von der EU-Kommission beauftragte, jedoch nicht offiziell veröffentlichte Studie kam zu dem Ergebnis, das Presseverleger durch Nachrichten-Aggregatoren profitieren.<ref>{{Internetquelle |autor=[[N. N.]] |url=https://www.asktheeu.org/en/request/4776/response/15356/attach/6/Doc1.pdf |titel=Online News Aggregation and Neighbouring Rights for News Publishers |datum=2017-12-20 |zugriff=2019-02-24 |format=PDF |sprache=en |kommentar=Ref. Ares(2017)6256585 |zitat=The available empirical evidence shows that newspapers actually benefit from news aggregation platforms in terms of increased traffic to newspaper websites and more advertising revenue.}}</ref>
Bereits eine von der EU-Kommission beauftragte, jedoch nicht offiziell veröffentlichte Studie kam zu dem Ergebnis, das Presseverleger durch Nachrichten-Aggregatoren profitieren.<ref>{{Internetquelle |autor=[[N. N.]] |url=https://www.asktheeu.org/en/request/4776/response/15356/attach/6/Doc1.pdf |titel=Online News Aggregation and Neighbouring Rights for News Publishers |datum=2017-12-20 |zugriff=2019-02-24 |format=PDF |sprache=en |kommentar=Ref. Ares(2017)6256585 |zitat=The available empirical evidence shows that newspapers actually benefit from news aggregation platforms in terms of increased traffic to newspaper websites and more advertising revenue.}}</ref>

=== Artikel 12 ===

Weniger im Fokus der öffentlichen Debatte steht Artikel 12, der es den EU-Staaten erlauben würde, neben den Urhebern auch die Verlage pauschal an den Erlösen der Verwertungsgesellschaften zu beteiligen.

In Deutschland hatte der [[Bundesgerichtshof]] noch 2016 zugunsten eines Buchautors entschieden und die jahrelange Praxis der [[Verwertungsgesellschaft Wort]] beendet, Verlage hälftig an ihren Erlösen zu beteiligen. Verlage seien (soweit nicht Presseverleger) nicht Inhaber eines Leistungsschutzrechtes, die gesetzlichen Vergütungsansprüche für die Nutzung verlegter Werke stünden daher originär den Urhebern zu.<ref name="bgh-2016">{{Internetquelle|url=http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2016&Sort=3&nr=74426&pos=2&anz=77 |titel=BGH Pressemitteilung Nr. 75/16 zum Urteil vom 21. April 2016 - I ZR 198/13 |werk=juris.bundesgerichtshof.de |datum=2016-04-21 |zugriff=2019-03-11}}</ref> Gemeinsam mit 44 Autorenverbänden aus 22 Ländern forderte der Verband [[Freischreiber]], in dem vor allem freie Journalisten organisiert sind, schon im Jahr 2017, Artikel 12 komplett zu streichen, da mit ihm eine pauschale Verlegerbeteiligung an den Erlösen der Verwertungsgesellschaften auch in Deutschland ermöglicht würde; zudem würde er zu einer Ungleichbehandlung von Urhebern in verschiedenen EU-Ländern führen. Eine pauschale Beteiligung der Verlage an den Erlösen schränke die Vertragsfreiheit einseitig zulasten der Urheber ein und verstoße gegen die Grundprinzipien der Vertragsfreiheit und des Urheberrechts.<ref name="freischreiber">{{Internetquelle|url=https://www.freischreiber.de/aktuelle/europa-andert-spielregeln-fur-autoren/ |titel=EU-Reform ändert Spielregeln für Autoren – Freischreiber |werk=freischreiber.de |datum=2017 |zugriff=2019-03-11}}</ref>


=== Artikel 13 ===
=== Artikel 13 ===

Version vom 16. März 2019, 20:04 Uhr

Flagge der Europäischen Union

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt

Titel: Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
Urheberrechtsrichtlinie
Rechtsmaterie: Urheberrecht
Grundlage: AEUV, insbesondere Artikel 53 Absatz 1, 62 und 114
Verfahrensübersicht: Europäische Kommission
Europäisches Parlament
IPEX Wiki
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist ein aktueller Vorschlag im Rechtsetzungsprozess.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt ist ein kontroverser Entwurf in einem laufenden EU-Gesetzgebungsverfahren, der das Ziel verfolgt, das Urheberrecht der Europäischen Union an die Erfordernisse der digitalen Gesellschaft anzupassen. Der im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren entstandene Bericht des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments sowie der im Trilog ausgearbeitete Kompromiss sollen voraussichtlich Ende März im Parlament zur Abstimmung gebracht werden.[1][2]

Der Vorschlag wurde von der Kommission Juncker eingebracht. Federführend war zunächst der EU-Digitalkommissar Günther Oettinger (CDU/EVP), bevor dies der Vizepräsident der Europäischen Kommission und Kommissar für den Digitalen Binnenmarkt Andrus Ansip (RE/ALDE) und EU-Digitalkommissarin Marija Gabriel (GERB/EVP) übernahmen. Berichterstatter im federführenden Rechtsausschuss war der deutsche Abgeordnete Axel Voss (CDU/EVP). Als Schattenberichterstatterin fungierte Julia Reda (Piratenpartei/Grüne/EFA).[3]

Die Vorlage des Entwurfs gilt auch nach mehreren Revisionen als umstritten. Zustimmung erhielt dieser von Verbänden der Kreativwirtschaft, Künstler- und Journalistenverbänden, Verlagen und Verwertungsgesellschaften, während er auf Ablehnung seitens Bürger- und Menschenrechtsorganisationen, netzpolitischer Vereinigungen sowie der Branchenverbände der Informations- und Telekommunikationsbranche stieß. Gegenstand der Kontroversen sind insbesondere Bestrebungen zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger sowie die Umsetzung einer Verpflichtung zur Lizenzierung urheberrechtlich geschützter Inhalte und damit verbundener Upload-Filter.[4]

Ziele

Das geltende aus verschiedenen Richtlinien bestehende harmonisierte europäische Urheberrecht wurde von der Europäischen Kommission zwischen 2013 und 2016 verschiedentlich evaluiert. Zweck der Evaluation war es, „sicherzustellen, dass das Urheberrecht und damit zusammenhängende Praktiken auch in diesem neuen digitalen Umfeld ihren Zweck weiterhin erfüllen.“[5]

Entsprechend gab die Kommission folgende Ziele als Leitplanken der Urheberrechtsreform vor.

  • Es sind Anpassungen an die „neuen Realitäten“ erforderlich.[6]
  • Rechteinhaber müssen besser geschützt werden.[7]
  • Eine Zersplitterung des Urheberrechts in den Mitgliedsstaaten muss verhindert werden.[8]

Verfahren

Vorgeschichte und Evaluation des geltenden Urheberrechts

Seit dem Vorlage:Datum – die Form mit drei unbenannten Parametern oder anderen einzelnen Zeiteinheiten ist veraltet und wird nicht mehr unterstützt. Bitte gib das Datum einfach im Klartext an. musste die aktuelle Urheberrechtsrichtlinie 2001/29/EG vom Vorlage:Datum – die Form mit drei unbenannten Parametern oder anderen einzelnen Zeiteinheiten ist veraltet und wird nicht mehr unterstützt. Bitte gib das Datum einfach im Klartext an. in nationales Recht umgesetzt worden sein.[9]

Im Jahr 2010 kündigte die Europäische Kommission im Rahmen der Digitalen Agenda für Europa an, dass es Ziel sei die „Klärung, Verwaltung und grenzüberschreitenden Lizenzierung von Urheberrechten“ zu vereinfachen.[10] Weiterhin zeigte sie 2011 die „Schaffung eines umfassenden integrierten Binnenmarktes für Rechte des geistigen Eigentums“ als eine der konkretesten Möglichkeiten auf, „um das Potenzial europäischer Erfinder und Schöpfer zu erschließen und sie in die Lage zu versetzen, Ideen in hochwertige Arbeitsplätze und wirtschaftliches Wachstum zu verwandeln.“[11]

Anfang 2012 entschied der Europäische Gerichtshof, dass soziale Netzwerke nicht dazu verpflichtet sind, mittels automatisierter Upload-Filter die Beiträge der Nutzer auf Urheberrechtsverletzungen zu kontrollieren. Das Gericht begründete dies zum einen mit dem Verbot einer allgemeinen Überwachungspflicht. Zum anderen beeinträchtige dies die unternehmerische Freiheit, da teure und komplizierte Informatiksysteme dafür notwendig seien. Geklagt hatte eine Verwertungsgesellschaft gegen das soziale Netzwerk Netlog.[12]

Zwischen 2013 und 2016 führte die Kommission eine Ex-Post-Evaluation des geltenden Urheberrechts durch.[13] Zunächst mit einer offenen Konsultation zwischen dem Vorlage:Datum – die Form mit drei unbenannten Parametern oder anderen einzelnen Zeiteinheiten ist veraltet und wird nicht mehr unterstützt. Bitte gib das Datum einfach im Klartext an. und Vorlage:Datum – die Form mit drei unbenannten Parametern oder anderen einzelnen Zeiteinheiten ist veraltet und wird nicht mehr unterstützt. Bitte gib das Datum einfach im Klartext an. zu allgemeinen Themen des Urheberrechts.[14] Über die Konsultation wurde im Juli 2014 berichtet.[15] Dann mit einer weiteren Konsultation zu den Themen Plattformen, Online-Vermittler, Daten, Cloud Computing und die partizipative Wirtschaft.[16] Der entsprechende Bericht wurde am Vorlage:Datum – die Form mit drei unbenannten Parametern oder anderen einzelnen Zeiteinheiten ist veraltet und wird nicht mehr unterstützt. Bitte gib das Datum einfach im Klartext an. veröffentlicht.[17] Schließlich fand zwischen dem Vorlage:Datum – die Form mit drei unbenannten Parametern oder anderen einzelnen Zeiteinheiten ist veraltet und wird nicht mehr unterstützt. Bitte gib das Datum einfach im Klartext an. und Vorlage:Datum – die Form mit drei unbenannten Parametern oder anderen einzelnen Zeiteinheiten ist veraltet und wird nicht mehr unterstützt. Bitte gib das Datum einfach im Klartext an. eine Konsultation zu den Themen Verleger in der urheberrechtlichen Verwertungskette und Panoramafreiheit statt.[18] Der Bericht wurde in die Bereiche Verleger in der urheberrechtlichen Verwertungskette[19] und Panoramafreiheit[20] aufgeteilt.

Darüber hinaus gab die Europäische Kommission mehrere Studien in Auftrag um die Problematiken des gültigen Urheberrechts zu beleuchten.[21][22][23][24] Hierbei wurden insbesondere die Vergütung von Urhebern[25][26] und der Rechtsrahmen des Text- und Data-Mining[27] untersucht.

Legislativer Prozess

Der EU-Ministerrat einigte sich am Vorlage:Datum – die Form mit drei unbenannten Parametern oder anderen einzelnen Zeiteinheiten ist veraltet und wird nicht mehr unterstützt. Bitte gib das Datum einfach im Klartext an. auf einen Entwurf für die geplante Richtlinie, in der Upload-Filter oder weltweite Lizenzen aller Rechteinhaber gefordert werden.[28] Dieser war erstmalig dem Rat und dem Parlament im September 2016 vorgelegt worden.

Am Vorlage:Datum – die Form mit drei unbenannten Parametern oder anderen einzelnen Zeiteinheiten ist veraltet und wird nicht mehr unterstützt. Bitte gib das Datum einfach im Klartext an. stimmte der Justizausschuss des EU-Parlaments den Kompromissanträgen zum Entwurf vom zuständigen Berichterstatter Axel Voss (CDU) zu.[29] Artikel 13 des Entwurfes sieht vor, Online-Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten dazu zu verpflichten, durch „angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen“ die Verbreitung nicht-lizenzierter Werke zu verhindern.[30] Dies lasse sich nur durch Upload-Filter bewerkstelligen.[31][32] Am 5. Juli 2018 stimmte das EU-Parlament als Ganzes nach öffentlichen Protesten zunächst gegen die Reform.[33] In zweiter Sitzung am 12. September 2018 stimmte das Parlament jedoch nach einigen Änderungen im Gesetzestext für die Reform.[34] Upload-Filter sind nach Ansicht von Experten weiterhin zwingend notwendig, um die dort gestellten Anforderungen zu erfüllen.[35]

Mit der Annahme des Textes beschloss das Europäische Parlament den Übergang in den Trilog.[36]

Die Verhandlungen wurden Ende Januar 2019 kurzzeitig ausgesetzt, da elf der beteiligten Länder, darunter Deutschland, einen Entwurf der rumänischen EU-Ratspräsidentschaft nicht annahmen.[37][38] Eine Einigung zwischen Deutschland und Frankreich über die Ausnahme für Start-up-Unternehmen von Artikel 13 ermöglichte schließlich den Abschluss des Trilogs.[39] Der entsprechende Kompromissvorschlag wurde an die Presse durchgestochen.[40]

Am Vorlage:Datum – die Form mit drei unbenannten Parametern oder anderen einzelnen Zeiteinheiten ist veraltet und wird nicht mehr unterstützt. Bitte gib das Datum einfach im Klartext an. stimmte der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten dem Kompromiss des Trilogs zu.[41] Die ständigen Vertreter der Niederlande, Luxemburgs, Polens, Italiens und Finnlands stimmten gegen die Annahme des Kompromissvorschlages, mit der Begründung dass dieser keine ausgewogene Regelung zwischen dem Schutz der Rechteinhaber und den Interessen der EU-Bürger und Unternehmen biete. Daher bestehe die Gefahr, „dass Innovationen behindert werden, anstatt sie zu fördern“.[42]

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments bestätigte den Entwurf in einer Sondersitzung am Vorlage:Datum – die Form mit drei unbenannten Parametern oder anderen einzelnen Zeiteinheiten ist veraltet und wird nicht mehr unterstützt. Bitte gib das Datum einfach im Klartext an..[43] Der Text soll nun in Erster Lesung erneut durch das Europäische Parlament beraten werden. Sollte er dort Zustimmung erfahren und durch den Rat bestätigt werden, wäre das Gesetzgebungsverfahren mit Zustimmung beider Organe abgeschlossen und die entsprechende zweijährige Umsetzungsfrist beginnt.

Inhalte

Text- und Datenauswertung

In Artikel 3 wird eine neue Schranke des Urheberrechts eingeführt. Vervielfältigungen von und Entnahmen aus Werken, zu denen Forschungsorganisationen rechtmäßig Zugang haben werden zu Zwecken des Text- und Data-Minings zugelassen.

Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Durch Artikel 11 soll zum Zweck des „Schutzes von Presseveröffentlichungen im Hinblick auf digitale Nutzungen“, ein sogenanntes Leistungsschutzrecht für Presseverleger eingeführt werden. Die Vergütung an die Verleger wurde vereinzelt missverständlich als „Linksteuer“ bezeichnet; tatsächlich handelt es sich jedoch nicht um eine staatliche Abgabe (Steuer).[44]

Der aktuelle [veraltet] verfügbare Text lautet:

Article 11

Protection of press publications concerning online uses

1. Member States shall provide publishers of press publications established in a Member State with the rights provided for in Article 2 and Article 3(2) of Directive 2001/29/EC for the online use of their press publications by information society service providers. These rights shall not apply to private or non-commercial uses of press publications carried out by individual users.

The protection granted under the first subparagraph shall not apply to acts of hyperlinking.

The rights referred to in the first subparagraph shall not apply in respect of uses of individual words or very short extracts of a press publication.

2. The rights referred to in paragraph 1 shall leave intact and shall in no way affect any rights provided for in Union law to authors and other rightholders, in respect of the works and other subject-matter incorporated in a press publication. The rights referred to in paragraph 1 may not be invoked against those authors and other rightholders and, in particular, may not deprive them of their right to exploit their works and other subject-matter independently from the press publication in which they are incorporated.

When a work or other subject-matter is incorporated in a press publication on the basis of a non-exclusive licence, the rights referred to in paragraph 1 may not be invoked to prohibit the use by other authorised users. The rights referred to in paragraph 1 may not be invoked to prohibit the use of works or other subject matter whose protection has expired.

3. Articles 5 to 8 of Directive 2001/29/EC and Directives 2012/28/EU and (EU) 2017/1564 shall apply mutatis mutandis in respect of the rights referred to in paragraph 1.

4. The rights referred to in paragraph 1 shall expire 2 years after the publication of the press publication. This term shall be calculated from the first day of January of the year following the date of publication.

Paragraph 1 shall not apply to press publications first published before [entry into force of the Directive].

4a. Member States shall provide that the authors of the works incorporated in a press publication receive an appropriate share of the revenues that press publishers receive for the use of their press publications by information society service providers.[45]

Lizenzierungspflicht und Upload-Filter

Mit Artikel 13 der Richtlinie soll die Nutzung urheberrechtlicher geschützter Inhalte durch “Online Content Sharing Service Provider” geregelt werden. Als solche gelten „kommerzielle Dienste der Informationsgesellschaft, deren Hauptzweck […] darin besteht, große Mengen urheberrechtlich geschützter Werke […], die von ihren Nutzern hochgeladen werden, zu speichern und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.“ Diese Dienstanbieter sollen für Urheberrechtsverstöße ihrer Nutzer vollständig haften, außer sie (a) unternehmen alle Anstrengungen mit den betroffenen Rechteinhabern Lizenzen auszuhandeln, (b) setzen verhältnismäßige (technische) Maßnahmen zur Verhinderung dieser Verstöße (zum Beispiel sogenannte „Upload-Filter“) ein und (c) entfernen bei Kenntnis eines Verstoßes das betroffene Werk und verhindern dessen erneutes Hochladen. Für junge Dienstanbieter (unter drei Jahre) mit wenig Umsatz und wenigen Nutzern sollen weniger strenge Regeln gelten.

Der [veraltet] Text lautet:

Article 13

Use of protected content by online content sharing service providers

[…]

4. If no authorisation is granted, online content sharing service providers shall be liable for unauthorised acts of communication to the public of copyright protected works and other subject matter, unless the service providers demonstrate that they have:

(a) made best efforts to obtain an authorisation, and

(b) made, in accordance with high industry standards of professional diligence, best efforts to ensure the unavailability of specific works and other subject matter for which the rightholders have provided the service providers with the relevant and necessary information, and in any event

(c) acted expeditiously, upon receiving a sufficiently substantiated notice by the rightholders, to remove from their websites or to disable access to the notified works and subject matters, and made best efforts to prevent their future uploads in accordance with paragraph (b).[46]

Bislang schloss der EuGH aus einer Zusammenschau der Richtlinien 2000/31/EG, 2001/29/EG und 2001/29/EG, „dass sie [die Richtlinien] der Anordnung eines nationalen Gerichts an einen Hosting-Anbieter entgegenstehen, ein System der Filterung […] einzurichten, mit dem sich Dateien ermitteln lassen, die [..] Werke enthalten, an denen der Antragsteller Rechte des geistigen Eigentums zu haben behauptet, um zu verhindern, dass die genannten Werke unter Verstoß gegen das Urheberrecht der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.“[47]

Öffentliche Diskussion

Zu den Befürwortern der Reformbestrebungen des Urheberrechts im digitalen Binnenmarkt gehören Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände der Kreativ- und Kulturwirtschaft[48][49], sowie Berufsverbände von Künstlern[50][51][52][53] und Journalisten[54].

Weiterhin zählen Verlegerverbände, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und Verwertungsgesellschaften zu den Befürwortern.[55]

Die Kritik am Entwurf zur Reform entzündet sich insbesondere an der de facto als wahrscheinlich geltenden Notwendigkeit von Upload-Filtern (Artikel 13) und dem explizit geforderten Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Artikel 11).

Artikel 11

Bereits eine von der EU-Kommission beauftragte, jedoch nicht offiziell veröffentlichte Studie kam zu dem Ergebnis, das Presseverleger durch Nachrichten-Aggregatoren profitieren.[56]

Artikel 13

Zahlreiche insbesondere netzpolitische Vereinigungen äußerten sich im Frühjahr 2018 kritisch zu einzelnen Aspekten des Vorhabens in seiner damaligen Form, besonders der möglichen Implementierung von Upload-Filtern.[57]

Ebenfalls in einem offenen Brief sprachen sich im Juni 2018 bekannte Internetpioniere – darunter Tim Berners Lee, Vint Cerf und Jimmy Wales – gegen eine Umsetzung der Lizenzpflicht durch Upload-Filter als ein „Werkzeug der Überwachung und Nutzerkontrolle“ aus und forderten die Streichung aus dem Gesetzesentwurf.[58]

Ein breites Bündnis mit mehr als 145 europäischen Organisationen und Institutionen forderten im Juli 2018 die EU-Abgeordneten dazu auf, im Plenum gegen die Reform in der damaligen Fassung zu stimmen.[59]

Die netzpolitischen Vereine der Parteien CDU, CSU, SPD und FDP sprachen sich ebenfalls im Juli 2018 gegen Upload-Filter aus[60]; sie verwiesen auf den Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, der Upload-Filter als unverhältnismäßig ablehnte.[61]

Vertreter der Film-, Fernseh- und Sportwirtschaft sprachen sich dafür aus, die erweiterte Haftung nicht in den Entwurf aufzunehmen.[62]

Jürgen Taeger, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, beurteilte in einem von der Universität veröffentlichten Interview den noch im Trilog befindlichen Richtlinienentwurf als Verpflichtung zur Vorabkontrolle hochgeladener Inhalte für die Plattformen. Diese liefe „letztlich darauf hinaus, dass sie Uploadfilter-Software einsetzen müssen.“ Die beabsichtigten Ausnahmeregelungen seien in ihren Anforderungen so unbestimmt formuliert, dass sie in der Praxis nur schwer handhabbar seien und zu großen Rechtsunsicherheiten führten.[63]

Laut den Medienrechtsanwälten Christian Solmecke und Anne-Christine Herr handle es sich bei dem ausgehandelten Kompromiss zum Artikel 13 Absatz 4 des Vorschlags um eine implizite Pflicht, Upload-Filter einzusetzen, eine andere Möglichkeit gebe es nicht.[64] Außerdem sei in der geplanten Richtlinie nicht konkret bestimmt, mit welchen Rechteinhabern die Plattformen Lizenzen vereinbaren müssen. Zwar wäre in Artikel 9a [veraltet] die Möglichkeit der Fiktion der Mitgliedschaft in einer Verwertungsgesellschaft vorhanden, dies sei jedoch nie als Durchsetzungsmöglichkeit des Artikels 13 vorgesehen. Weiterhin stelle sich durch die Entscheidung „Soulier & Doke“ des EuGH[65] die Frage, ob eine entsprechende Regelung mit dem sonstigen Europarecht konform wäre.[66] Auch seien nur wenige Unternehmen technisch und finanziell in der Lage, solche Filtersysteme selbst zu programmieren; es wäre nur ein Rückgriff auf Systeme, wie Content ID, großer amerikanischer Unternehmen möglich.[67]

Der Berichterstatter Axel Voss sieht in der Verpflichtung „Online-Plattformen, die Gewinn durch die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken machen, […] Verantwortung für die hochgeladenen Inhalte“ tragen zu lassen keine Filterung: „Das hat nichts mit ‚Filtern‘ zu tun“.[68] Auch die Vorsitzende des Kulturausschusses des Europäischen Parlaments Helga Trüpel (Bündnis 90/Die Grünen/Grüne/EFA) verteidigt die Reform: „Es geht darum, dass diejenigen die sehr von den Inhalten Dritter […] profitiert haben und für ihre großen Content-Sharing-Plattformen [bislang] keine entsprechenden Lizenzen eingeholt haben, die sollen dazu gebracht werden zu lizenzieren“ und weiter „daher kann ich auch diese Art der Argumentation – man dürfe nicht mehr hochladen, alles müsste jetzt gefiltert werden – nicht teilen.“[69]

Die Wikimedia Foundation setzt sich für eine Durchsetzung von Urheberrecht ohne Upload-Filter ein und plädiert stattdessen für andere Wege und mehr Aufklärung. Wikimedia Deutschland protestierte gegen die reichlichen Änderungen durch die EU und bezeichnete die Aktionen als „beispiellose Last-Minute-Änderungen“. Seiten wie die Wikipedia, die durch die freie Verbreitung von Wissen leben, seien durch Uploadfilter stark betroffen, weil sie das Zitieren von Quellen erschwerten und viel Wichtiges verschwinde.[70][71][72]

Im Februar 2019 warnte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) in einer Pressemitteilung vor möglichen Konsequenzen der Reform. Auch wenn der Gesetzesentwurf Upload-Filter nicht explizit erwähne, liefe die praktische Anwendung auf diese hinaus. Er äußerte ferner datenschutzrechtliche Bedenken infolge des Entwicklungsaufwands, der für kleinere Diensteanbieter nicht zu leisten sei. Dadurch entstünde „ein Oligopol weniger Anbieter von Filtertechniken, über die dann mehr oder weniger der gesamte Internetverkehr relevanter Plattformen und Dienste läuft“.[73]

Als Reaktion auf die zahlreichen kritischen Stimmen behauptete Voss, es handle sich um eine „inszenierte Kampagne“, die von den „großen Online-Plattformen“ ausginge und das Ziel habe, sich „ganz vom Urheberrecht zu verabschieden“. Ebenfalls sprach sich der Bundesverband Musikindustrie für die geplanten Reformen aus und bemängelte ein „Drohgebäude […], das mit der Realität nichts zu tun hat“.[74]

Kampagnen gegen Artikel 13

Demonstrierende gegen die Urheberrechtsreform am 23. Februar 2019 in Köln
Demonstrierende gegen die Urheberrechtsreform am 6. März 2019 in Hamburg

In einer nichtoffiziellen Online-Petition, die bis Mitte Februar 2019 rund 4,7 Millionen Mal unterzeichnet wurde, werden die EU-Abgeordneten dazu aufgefordert, die Upload-Filter aus der geplanten Reform zu streichen. Am 18. Februar 2019 wurde die Petition von den Initiatoren an Justizministerin Katarina Barley (SPD) übergeben.[75]

Nach zahlreichen Protest-E-Mails an EU-Abgeordnete hat sich die EU-Kommission in einem binnen zwei Tagen zurückgezogenen Artikel Die Urheberrechtsrichtlinie: Wie der Mob aufgefordert wurde, den Drachen zu retten und den Ritter zu töten geäußert und somit die Kritiker als „Mob“ bezeichnet.[76][77][78]

Zahlreiche Influencer und Nutzer von Social-Media- und Videoplattformen wie YouTube, Instagram und TikTok, sowie Internet-meme-Seiten und Internetforen beteiligten sich an Kampagnen gegen die Reform, oder verarbeiteten die Vorhaben kritisch in Form von Netzkunst. Hierbei fanden dabei unter anderem die Hashtags #SaveYourInternet bzw. #SaveYourMeme Verwendung.[79] Als sich viele CDU-Abgeordnete, darunter Axel Voss am Tag der Trilog-Verhandlungen für Artikel 13 aussprachen, schaffte es der Hashtag #niewiederCDU auf Platz 1 der Twitter-Trends in Deutschland.[80]

Es fanden bereits am Vorlage:Datum – die Form mit drei unbenannten Parametern oder anderen einzelnen Zeiteinheiten ist veraltet und wird nicht mehr unterstützt. Bitte gib das Datum einfach im Klartext an. Demonstrationen in Berlin und Köln mit jeweils etwa dreitausend Teilnehmern statt.[81][82][83][84] Für den Vorlage:Datum – die Form mit drei unbenannten Parametern oder anderen einzelnen Zeiteinheiten ist veraltet und wird nicht mehr unterstützt. Bitte gib das Datum einfach im Klartext an. hat SaveTheInternet europaweit 21 Demonstrationen angemeldet, davon 17 in Deutschland.[85][86]

Kritiker unterstellen den Reformbefürwortern, sie nicht ernst zu nehmen und für Bots zu halten. Dies wurde von Teilnehmern der zweiten Demonstration in Köln entsprechend aufgegriffen, wie im nebenstehenden Bild zu sehen.[83][82]

Anfang März hat sich auch die von der Reform nicht direkt betroffene deutschsprachige Wikipedia der Protestbewegung angeschlossen. Am 21. März soll die deutschsprachige Wikipedia-Ausgabe für 24 Stunden komplett abgeschaltet werden.[87]

Nachdem öffentlich wurde, dass die EVP-Fraktion die Abstimmungssitzung zeitlich vor die Demonstrationen verlegen möchte, kam es zu lauten Protesten seitens der Entwurfsgegner.[88] Daraufhin hat SaveTheInternet Eildemonstrationen für den Vorlage:Datum – die Form mit drei unbenannten Parametern oder anderen einzelnen Zeiteinheiten ist veraltet und wird nicht mehr unterstützt. Bitte gib das Datum einfach im Klartext an. in sieben deutschen Städten angekündigt, unter anderem in Berlin vor der CDU-Zentrale, sowie drei weitere für den Vorlage:Datum – die Form mit drei unbenannten Parametern oder anderen einzelnen Zeiteinheiten ist veraltet und wird nicht mehr unterstützt. Bitte gib das Datum einfach im Klartext an. bzw. den Vorlage:Datum – die Form mit drei unbenannten Parametern oder anderen einzelnen Zeiteinheiten ist veraltet und wird nicht mehr unterstützt. Bitte gib das Datum einfach im Klartext an..[89]

Websites wie „Pledge2019“ rufen Reformgegner dazu auf, direkt in den Büros der Politiker anzurufen – wer nicht durchkommt, kann den automatischen Rückrufservice auf der Seite nutzen. Erzürnte Wähler prangern die Zustimmung der Union zur Richtlinie unter Hashtags wie „#Merkelfilter“ oder „#NieMehrCDU“ als Bruch des Koalitionsvertrags an. Laut Recherchen der F. A. Z. ergeben haben, hat eine Interessengruppe namens „Create Refresh“ Geld dafür angeboten, in Videos gegen den Artikel 13 der Urheberrechtsreform aufzutreten. Zitat: „Ich schreibe wegen finanzieller Förderung erhältlich für Contentersteller, die gegen Artikel 13 protestieren möchten. Sei es ein Video, Meme, Graphik – wir sind offen für Vorschläge.“ Eine Kooperation netzpolitischer NGOs namens „Edri“ bot an, Reisekosten für Personen zu übernehmen, die in Gesprächen auf Abgeordnete des Europaparlaments einwirken wollen. „Edri“ stellt nach eigenen Angaben dafür ein Budget von 15 000 Euro zur Verfügung, das zu zwei Dritteln von George Soros' „Open Society Foundation“ und zu einem Drittel vom Industrieverband „Copyright 4 Creativity“ kommt, der auch „Create Refresh“ unterstützt. Er wird von Caroline De Cock geführt, Geschäftsführerin des Brüsseler Lobbying-Unternehmens „N-square“. Zu dessen Kunden gehört Google, das als Mutterkonzern von Youtube besonders schwer durch die Reform getroffen wäre.[90]

Einzelnachweise

  1. Jessica von Blazekovic: Tausende Menschen protestieren gegen Urheberrechtsreform. In: faz.net. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19. Februar 2019, abgerufen am 20. Februar 2019.
  2. EU-Urheberrechtsreform – Proteste gegen Artikel 13. In: deutschlandfunk.de. Abgerufen am 3. März 2019 (deutsch).
  3. Christian Meier: Der Weg ist frei für ein europaweit einheitliches Copyright. In: welt.de. Axel Springer, 20. Juni 2018, abgerufen am 20. Februar 2019.
  4. ZEIT ONLINE: EU-Urheberrechtsreform: EU-Justizausschuss stimmt umstrittenem Kompromiss zu. In: Die Zeit. 26. Februar 2019, ISSN 0044-2070 (zeit.de [abgerufen am 3. März 2019]).
  5. Europäische Kommission: Mitteilung der Kommission über Inhalte im digitalen Binnenmarkt. COM(2012) 789 final. 18. Dezember 2012, abgerufen am 20. Februar 2019: „Die digitale Wirtschaft war in den vergangenen beiden Jahrzehnten ein wichtiger Wachstumsfaktor und soll in den kommenden Jahren sieben Mal schneller wachsen als das BIP der EU. In der Online-Welt gibt es neue Wege für Angebot, Schaffung und Vertrieb von Inhalten und neue Möglichkeiten der Wertschöpfung. Das Aufkommen neuer Geschäftsmodelle, die sich bei der Lieferung von Inhalten das Potenzial des Internet zunutze machen, ist Herausforderung und gleichzeitig Chance für Kreativwirtschaft, Autoren und Künstler sowie andere Akteure der digitalen Wirtschaft. Vor diesem Hintergrund besteht eines der Ziele der Kommission darin sicherzustellen, dass das Urheberrecht und damit zusammenhängende Praktiken wie Lizenzverfahren auch in diesem neuen digitalen Umfeld ihren Zweck weiterhin erfüllen.“
  6. Europäische Kommission: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt. 14. September 2016, abgerufen am 20. Februar 2019: „Die Entwicklung der Digitaltechniken hat zu Veränderungen bei der Schaffung, der Herstellung, der Verbreitung und der Verwertung von Werken und sonstigen Schutzgegenständen geführt. Es gibt neue Formen der Nutzung sowie neue Akteure und Geschäftsmodelle. Im digitalen Umfeld hat auch die grenzübergreifende Nutzung zugenommen und für Verbraucher sind neue Möglichkeiten des Zugangs zu urheberrechtlich geschützten Inhalten entstanden. Zwar behalten die im EU-Urheberrecht bereits festgelegten Ziele und Grundsätze ihre Gültigkeit, doch sind gewisse Anpassungen an diese neuen Realitäten erforderlich. Maßnahmen auf EU-Ebene sind außerdem notwendig, um eine Fragmentierung des Binnenmarktes zu verhindern.“
  7. Europäische Kommission: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt. 14. September 2016, abgerufen am 1. März 2019: „Die Entwicklung der digitalen Technologien [sic] hat zur Entstehung neuer Geschäftsmodelle geführt und die Rolle des Internet als wichtigsten Markt für die Verbreitung und den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Inhalten gestärkt. In diesem neuen Umfeld sehen sich Rechteinhaber mit Schwierigkeiten konfrontiert, wenn sie eine Lizenzvergabe für ihre Rechte und eine Vergütung für den Vertrieb ihrer Werke über das Internet anstreben. Dadurch könnte die Entwicklung der Kreativität und die Produktion kreativer Inhalte in Europa gefährdet werden. Es muss daher gewährleistet werden, dass Urheber und Rechteinhaber einen fairen Anteil an der durch die Verwertung ihrer Werke und sonstigen Schutzgegenstände generierten Wertschöpfung erhalten.“
  8. Europäische Kommission: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt. 14. September 2016, abgerufen am 20. Februar 2019: „Ausnahmen von den Urheberrechten und verwandten Schutzrechten sowie Beschränkungen dieser Rechte sind auf EU-Ebene harmonisiert. Manche dieser Ausnahmen dienen dem Erreichen allgemeiner Ziele der staatlichen Politik z. B. im Forschungs- oder Bildungsbereich. Da sich jedoch in letzter Zeit neue Arten der Nutzung herausgebildet haben, ist noch nicht sicher, ob diese Ausnahmen weiterhin geeignet sind, um für ein faires Gleichgewicht zwischen den Rechten und Interessen von Urhebern und anderen Rechteinhabern auf der einen und denen der Nutzer auf der anderen Seite zu sorgen. Außerdem greifen diese Ausnahmen nur auf nationaler Ebene und Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Nutzungen ist nicht garantiert.“
  9. Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft. nicht amtliche konsolidierte Fassung. In: EUR-Lex. Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 10. Oktober 2017, abgerufen am 20. Februar 2019 (Artikel 13 Absatz 1): „Die Mitgliedstaaten erlassen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie vor dem 22. Dezember 2002 nachzukommen. Sie setzen die Kommission hiervon unverzüglich in Kenntnis.“
  10. Europäische Kommission: Eine Digitale Agenda für Europa. KOM(2010)245 endgültig. 11. Januar 2010, S. 10, abgerufen am 22. Februar 2019: „Schlüsselaktion 1: Vereinfachung der Klärung, Verwaltung und grenzüberschreitenden Lizenzierung von Urheberrechten: - Verbesserung der Verwaltung, Transparenz und europaweiten Lizenzierung für die (Online-)Rechteverwaltung durch Vorlage eines Vorschlags für eine Rahmenrichtlinie für die kollektive Rechteverwertung bis 2010; - Schaffung eines Rechtsrahmens zur Erleichterung der Digitalisierung und Verbreitung von Kulturwerken in Europa durch einen Vorschlag für eine Richtlinie über verwaiste Werke bis 2010, Führung eines Dialogs mit den Beteiligten über weitere Maßnahmen zu vergriffenen Werken, ergänzt durch Rechteinformationsdatenbanken; - bis 2012: Überprüfung der Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, insbesondere ihres Anwendungsbereichs und ihrer Grundsätze für Zugangs- und Nutzungsentgelte.“
  11. Europäische Kommission: Ein Binnenmarkt für Rechte des geistigen EigentumsFörderung von Kreativität und Innovation zur Gewährleistung von Wirtschaftswachstum, hochwertigen Arbeitsplätzen sowie erstklassigen Produkten und Dienstleistungen in Europa. 24. Mai 2011, S. 4, abgerufen am 22. Februar 2019: „Die Schaffung eines umfassenden integrierten Binnenmarktes für Rechte des geistigen Eigentums ist eine der konkretesten Möglichkeiten, um das Potenzial europäischer Erfinder und Schöpfer zu erschließen und sie in die Lage zu versetzen, Ideen in hochwertige Arbeitsplätze und wirtschaftliches Wachstum zu verwandeln.“
  12. EuGH stoppt Upload-Filter für soziale Netzwerke. In: sueddeutsche.de. 16. Februar 2012, ISSN 0174-4917 (sueddeutsche.de [abgerufen am 4. Januar 2019]).
  13. Europäische Kommission: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt. 14. September 2016, abgerufen am 22. Februar 2019: „Die Kommission führte zwischen 2013 und 2016 eine Überprüfung des bestehenden Urheberrechts durch, um „sicherzustellen, dass das Urheberrecht und damit zusammenhängende Praktiken [wie Lizenzverfahren] auch in diesem neuen digitalen Umfeld ihren Zweck weiterhin erfüllen““
  14. Öffentliche Konsultation zur Überprüfung der Regeln zum EU-Urheberrecht. Europäische Kommission, 23. Juli 2014, archiviert vom Original am 9. Januar 2017; abgerufen am 20. Februar 2019 (deutsch, englisch, französisch).
  15. Report on the responses to the Public Consultation on the Review of the EU Copyright Rules. (PDF) Zusammenfassender Bericht. Europäische Kommission, Juli 2014, archiviert vom Original am 23. Juni 2018; abgerufen am 20. Februar 2019 (englisch).
  16. Responses to the Public Consultation on the regulatory environment for platforms, online intermediaries, data and cloud computing and the collaborative economy. Europäische Kommission, 2. Februar 2016, abgerufen am 21. Februar 2019 (englisch).
  17. Synopsis Report on the Public Consultation on the Regulatory Environment for Platforms, Online Intermediaries and the Collaborative Economy. (PDF) Europäische Kommission, 25. Mai 2016, abgerufen am 20. Februar 2019 (englisch).
  18. Public consultation on the role of publishers in the copyright value chain and on the „panorama exception“. Europäische Kommission, abgerufen am 20. Februar 2019 (englisch).
  19. Zusammenfassender Bericht über die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation zur Rolle der Verleger in der urheberrechtlichen Wertschöpfungskette. (PDF) Europäische Kommission, 14. September 2016, abgerufen am 21. Februar 2019.
  20. Zusammenfassender Bericht über die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation zur „Panoramaausnahme“. (PDF) Europäische Kommission, 14. September 2016, abgerufen am 21. Februar 2019.
  21. Jean-Paul Triaille, Séverine Dusollier, Sari Depreeuw, Jean-Benoit Hubin, François Coppens, Amélie de Francquen, De Wolf & Partners: Study on the application of Directive 2001/29/EC on copyright and related rights in the information society (the “Infosoc Directive”). Europäische Kommission, 2013, ISBN 978-92-79-29918-6, doi:10.2780/90141 (englisch, europa.eu [PDF; 5,9 MB]).
  22. Sari Depreeuw, Jean-Benoît Hubin, De Wolf & Partners: Study on the making available right and its relationship with the reproduction right in cross-order digital transmissions. Europäische Kommission, 2014, ISBN 978-92-79-33045-2, doi:10.2780/20538 (englisch, europa.eu [PDF; 1,6 MB; abgerufen am 22. Februar 2019]).
  23. Gregor Langus, Damien Neven, Gareth Shier, Charles River Associates: Assessing the economic impacts of adapting certain limitations and exceptions to copyright and related rights in the EU. Europäische Kommission, 2013, ISBN 978-92-79-29919-3, doi:10.2780/90295 (englisch, europa.eu [PDF; 1,4 MB; abgerufen am 21. Februar 2019]).
  24. Julian Boulanger, Alexandre Carbonnel, Raphaël De Coninck, Gregor Langus, Charles River Associates: Assessing the economic impacts of adapting certain limitations and exceptions to copyright and related rights in the EU: Analysis of specific policy options. Europäische Kommission, 2014, ISBN 978-92-79-33044-5, doi:10.2780/20222 (englisch, europa.eu [PDF; 1,3 MB; abgerufen am 21. Februar 2019]).
  25. Lucie Guibault, Olivia Salamanca, Stef van Gompel: Remuneration of authors and performers for the use of their works and the fixations of their performances. Europäische Kommission, 2015, ISBN 978-92-79-47162-9, doi:10.2759/834167 (englisch, europa.eu [PDF; 5,8 MB; abgerufen am 22. Februar 2019]).
  26. Lucie Guibault, Olivia Salamanca, IViR.: Remuneration of authors of books and scientific journals, translators, journalists and visual artists for the use of their works. Europäische Kommission, 2017, ISBN 978-92-79-54129-2, doi:10.2759/14126 (englisch, europa.eu [PDF; 4,7 MB; abgerufen am 22. Februar 2019]).
  27. Jean-Paul Triaille, Jérôme de Meeûs d'Argenteuil, Amélie de Francquen, De Wolf & Partners: Study on the legal framework of text and data mining (TDM). Europäische Kommission, 2014, ISBN 978-92-79-31976-1, doi:10.2780/1475 (englisch, europa.eu [PDF; 1,5 MB; abgerufen am 22. Februar 2019]).
  28. Copyright rules for the digital environment: Council agrees its position. Pressemitteilung. Rat der Europäischen Union, 25. Mai 2019, abgerufen am 24. Februar 2019 (englisch).
  29. Axel Voss: Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt. A8-0245/2018. Europäisches Parlament, 29. Juni 2019, abgerufen am 24. Februar 2019 (deutsch, bulgarisch, spanisch, tschechisch, dänisch, estnisch, griechisch, englisch, französisch, kroatisch, italienisch, lettisch, litauisch, ungarisch, maltesisch, niederländisch, polnisch, portugiesisch, rumänisch, slowakisch, slowenisch, finnisch, schwedisch): „Datum der Annahme: 20.6.2018“
  30. Axel Voss: Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt – Änderungsantrag 77. A8-0245/2018. Europäisches Parlament, 29. Juni 2019, abgerufen am 24. Februar 2019 (deutsch, bulgarisch, spanisch, tschechisch, dänisch, estnisch, griechisch, englisch, französisch, kroatisch, italienisch, lettisch, litauisch, ungarisch, maltesisch, niederländisch, polnisch, portugiesisch, rumänisch, slowakisch, slowenisch, finnisch, schwedisch): „Die Anbieter von Online-Inhaltsweitergabediensten gemäß Absatz –1 ergreifen in Absprache mit den Rechtsinhabern angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen, damit mit den Rechtsinhabern geschlossene Lizenzvereinbarungen, in denen gegebenenfalls die Nutzung ihrer Werke oder sonstigen Schutzgegenstände in Bezug auf diese Dienste geregelt ist, eingehalten werden.“
  31. Stefan Krempl: EU-Copyright-Reform: Abgeordnete stimmen für Upload-Filter und Leistungsschutzrecht. In: heise online. 20. Juni 2018, abgerufen am 24. Februar 2019: „Im Endeffekt läuft dies angesichts der Fülle von Beiträgen, die Nutzer auf Portale wie YouTube sekündlich hochladen, auf eine automatisierte Kontrolle und Durchleuchtung der Inhalte durch die gefürchteten Upload-Filter hinaus, auch wenn diese nicht direkt im Gesetzestext vorgeschrieben werden. Im Zweifelsfall dürften Provider damit auch verstärkt legale Inhalte löschen, um eine Haftbarkeit bei online verbliebenen geschützten Werken zu vermeiden.“
  32. Stefan Fries: Keiner profitiert von diesem Gesetz. Deutschlandfunk, 20. Juni 2018, archiviert vom Original am 23. Juni 2018; abgerufen am 24. Februar 2019: „Das Problem: Das werden sie nicht tun, weil es viel zu aufwendig ist oder die Urheber nicht wollen. Stattdessen werden sie solche Inhalte schon beim Hochladen mit Datenbanken abgleichen und im Zweifel blockieren. Bei Milliarden geteilter Dokumente pro Tag geht das nur per Algorithmen. Die sind aber bekanntlich enorm fehleranfällig, erkennen weder zulässige Zitate noch Parodien oder Kunst – und blockieren dann im Zweifel auch legale Inhalte.“
  33. Protokoll der Sitzung des Europäischen Parlaments vom 5. Juli 2018 – Tagesordnungspunkt 6.4 – Beschluss über die Aufnahme von interinstitutionellen Verhandlungen: Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (Abstimmung). Europäisches Parlament, 21. November 2018, abgerufen am 24. Februar 2019 (deutsch, bulgarisch, spanisch, tschechisch, dänisch, estnisch, griechisch, englisch, französisch, kroatisch, italienisch, lettisch, litauisch, ungarisch, maltesisch, niederländisch, polnisch, portugiesisch, rumänisch, slowakisch, slowenisch, finnisch, schwedisch): „BESCHLUSS ÜBER DIE AUFNAHME VON INTERINSTITUTIONELLEN VERHANDLUNGEN: Abgelehnt“
    Mitschmitt der Plenarsitzung vom 5. Juli 2018. Ab 2:33. Europäisches Parlament, 5. Juli 2018, abgerufen am 24. Februar 2019 (deutsch, bulgarisch, spanisch, tschechisch, dänisch, estnisch, griechisch, englisch, französisch, kroatisch, italienisch, lettisch, litauisch, ungarisch, maltesisch, niederländisch, polnisch, portugiesisch, rumänisch, slowakisch, slowenisch, finnisch, schwedisch).
  34. Abänderungen des Europäischen Parlaments vom 12. September 2018 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (COM(2016)0593 – C8-0383/2016 – 2016/0280(COD)). P8_TA-PROV(2018)0337. In: Angenommenne Texte (Vorläufige Fassung). Europäisches Parlament, 12. September 2018, abgerufen am 24. Februar 2019 (deutsch, bulgarisch, spanisch, tschechisch, dänisch, estnisch, griechisch, englisch, französisch, kroatisch, italienisch, lettisch, litauisch, ungarisch, maltesisch, niederländisch, polnisch, portugiesisch, rumänisch, slowakisch, slowenisch, finnisch, schwedisch).
  35. Stefan Krempl: Urheberrechtsreform: Was hat das EU-Parlament tatsächlich beschlossen? In: heise online. 15. September 2018, abgerufen am 24. Februar 2019: „Der Begriff Upload-Filter taucht im Text des Parlaments nicht auf. Praktisch dürften die Vorschriften aber angesichts der Fülle von Beiträgen, die Nutzer sekündlich auf Portale wie YouTube hochladen, auf eine automatisierte Kontrolle der Inhalte hinauslaufen. Für Kritiker des Entwurfs steht außer Zweifel, dass die betroffenen Plattformen auf Upload-Filter setzen müssen, um sich angesichts des neuen strengen Haftungsregimes vor Klagen etwa aus der Musik- oder Filmindustrie zu schützen.“
  36. Lisa Hegemann: Diese Überschrift dürfen Sie künftig nicht mehr zitieren. In: Zeit Online. 12. September 2018, abgerufen am 24. Februar 2019: „Die abgesegnete Version geht jetzt noch in den Trilog, wird also von Rat der EU, EU-Kommission und Parlament verhandelt. Im Frühjahr muss die Reform dann endgültig vom EU-Parlament verabschiedet werden“
  37. Samuel Jackisch: Reform des Urheberrechts verschoben. In: tagesschau.de. 21. Januar 2019, abgerufen am 24. Februar 2019: „Die für heute geplanten Verhandlungen des Rats mit dem Europäischen Parlament und der Kommission wurden abgesagt, weil die Haltungen unter den Mitgliedsstaaten zu unterschiedlich sind. Die Reform liegt damit auf Eis und wird wohl frühestens nach der Europawahl weiter verhandelt.“
  38. EU-Urheberrechtsreform – Verhandlungen vorerst ausgesetzt. In: deutschlandfunk.de. Abgerufen am 3. März 2019 (deutsch).
  39. Eva Fischer: Deutschland und Frankreich einig bei Reform des Urheberrechts. In: handelsblatt.de. 6. Februar 2019, abgerufen am 24. Februar 2019.
  40. Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council on Copyright in the Digital Single Market – Update of negotiating mandate. (pdf) Rats-Dokument: 5893/19. In: politico.eu. 4. Februar 2019, abgerufen am 24. Februar 2019 (englisch, Article 11).
  41. Cosmin Boiangiu, Vorsitzender des AStV I: Proposal for a Directive of the Europeam Parliament and of the Council on Copyright in the Digital Single Market. (PDF) Notifikation über die Zustimmung des COREPER an den Vorsitzendes des JURI-Ausschuss Pavel Svoboda. In: emeeting.europarl.europa.eu. Europäisches Parlament, 20. Februar 2019, abgerufen am 24. Februar 2019 (englisch).
    Proposal for a Directive of the Europeam Parliament and of the Council on Copyright in the Digital Single Market. (PDF) Annex zur Notifikation über die Zustimmung des COREPER an den Vorsitzendes des JURI-Ausschuss. In: emeeting.europarl.europa.eu. Europäisches Parlament, 20. Februar 2019, abgerufen am 24. Februar 2019 (englisch).
  42. Statement of the Netherlands, Luxembourg, Poland, Italy and Finland to point 39 of the CRP I agenda of 20 February 2019 regarding the DIRECTIVE OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on copyright in the Digital Single Market. (PDF) Ständige Vertretung des Königreichs der Niederlande bei der Europäischen Union, Brüssel, 20. Februar 2019, abgerufen am 26. Februar 2019 (englisch).
  43. Reform des EU-Urheberrechts: EP-Rechtsausschuss billigt Einigung mit Rat. Europäisches Parlament, 26. Februar 2019, abgerufen am 1. März 2019.
    Committee on Legal Affairs JURI – Committee meeting. Europäisches Parlament, 26. Februar 2019, abgerufen am 1. März 2019.
  44. Lisa Hegemann: Und was wird jetzt aus dem Internet? In: ZEIT ONLINE. ZEIT ONLINE GmbH, 13. Dezember 2018, S. 1, abgerufen am 1. März 2019: „Onlinedienste sollen dafür zahlen, wenn sie Ausschnitte aus Presseartikeln verbreiten. […] Kritikerinnen und Kritiker sprechen hier von einer potenziellen „Linksteuer“, durch die sie grundsätzlich das Teilen von Texten im Netz in Gefahr sehen – auch wenn der Begriff missverständlich ist, weil es sich nicht um eine staatliche Abgabe handelt.“
  45. Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council on Copyright in the Digital Single Market – Outcome of proceedings. (pdf) Rats-Dokument: 6637/19. Rat der Europäischen Union, 20. Februar 2019, S. 63f., abgerufen am 24. Februar 2019 (englisch, Article 11).
  46. Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council on Copyright in the Digital Single Market – Outcome of proceedings. (pdf) Rats-Dokument: 6637/19. Rat der Europäischen Union, 20. Februar 2019, S. 65ff., abgerufen am 24. Februar 2019 (englisch, Article 13).
  47. EuGH, Urteil v. 16. Februar 2012, Rechtssache C–360/10, ECLI:EU:C:2012:85:
    „Die Richtlinien
    – 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr),
    – 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft und
    – 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums
    sind, bei einer Gesamtbetrachtung und einer Auslegung im Hinblick auf die sich aus dem Schutz der anwendbaren Grundrechte ergebenden Anforderungen, dahin auszulegen, dass sie der Anordnung eines nationalen Gerichts an einen Hosting-Anbieter entgegenstehen, ein System der Filterung
    – der von den Nutzern seiner Dienste auf seinen Servern gespeicherten Informationen,
    – das unterschiedslos auf alle diese Nutzer anwendbar ist,
    – präventiv,
    – allein auf eigene Kosten und
    – zeitlich unbegrenzt
    einzurichten, mit dem sich Dateien ermitteln lassen, die musikalische, filmische oder audiovisuelle Werke enthalten, an denen der Antragsteller Rechte des geistigen Eigentums zu haben behauptet, um zu verhindern, dass die genannten Werke unter Verstoß gegen das Urheberrecht der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.“
  48. Pressemitteilung des Deutschen Kulturrats: Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt – Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zu den Trilog-Verhandlungen über den Vorschlag für eine Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt | Deutscher Kulturrat. Abgerufen am 3. März 2019 (deutsch).
  49. Pressemitteilung des Deutschen Musikrates: EU-Urheberrecht: Deutscher Musikrat und Landesmusikrat NRW begrüßen Einigung der EU-Staaten. Abgerufen am 3. März 2019.
  50. Pressemitteilung der Fachgruppe Medien, Kunst und Industrie bei ver.di: JA zur EU-Urheberrechtsrichtlinie. Abgerufen am 3. März 2019.
  51. Pressemitteilung des Verbands deutscher Drehbuchautoren: EU-Urheberrecht: Es wird sich etwas ändern in Europa – zu Gunsten der Kulturschaffenden | Verband Deutscher Drehbuchautoren e.V. (VDD). Abgerufen am 3. März 2019.
  52. Pressemitteilung des BFF: Die EU hat über die Zukunft des Urheberrechts entschieden – Weg frei für die Einhaltung im Internet. · News · BFF. Abgerufen am 3. März 2019 (deutsch).
  53. Wortlaut des Aufrufs: Initiative Urheberrecht: »Stimmen Sie der Richtlinie zu!« bei buchreport.de. 1. März 2019, abgerufen am 3. März 2019 (deutsch).
  54. EU soll Weg frei machen. Deutscher Journalisten Verband, 7. Februar 2019, abgerufen am 3. März 2019.
  55. Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm, Allianz deutscher Designer, Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler et al.: JA zur EU-Urheberrechtsrichtlinie. Verwertungsgesellschaft Musikedition, abgerufen am 3. März 2019 (deutsch, englisch).
  56. N. N.: Online News Aggregation and Neighbouring Rights for News Publishers. (PDF) 20. Dezember 2017, abgerufen am 24. Februar 2019 (englisch, Ref. Ares(2017)6256585): „The available empirical evidence shows that newspapers actually benefit from news aggregation platforms in terms of increased traffic to newspaper websites and more advertising revenue.“
  57. Bitkom, Verbraucherzentrale Bundesverband, Wikimedia Deutschland, Bundesverband Deutsche Startups, Bundesverband Digitale Wirtschaft, Bundesverband IT-Mittelstand, Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Chaos Computer Club, D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt, Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur, Deutscher Gründerverband, Digitale Gesellschaft, eco – Verband der Internetwirtschaft, Jugendpresse Deutschland, Open Knowledge Foundation: Europäische Upload-Filter-Regelung verhindern. (pdf) offener Brief. 27. Februar 2018, abgerufen am 24. Februar 2019.
  58. Danny O'Brien, Jeremy Malcolmjune: 70+ Internet Luminaries Ring the Alarm on EU Copyright Filtering Proposal. In: EFF Deeplinks Blog. Electronic Frontier Foundation, 12. Juni 2018, abgerufen am 24. Februar 2019 (englisch).
    Vint Cerf, Tim Berners-Lee, et al.: Article 13 of the EU Copyright Directive Threatens the Internet. (PDF) In: eff.org. Electronic Frontier Foundation, 12. Juni 2018, abgerufen am 24. Februar 2019 (englisch).
  59. Access Info Europe, Allied for Startups, Civil Liberties Union for Europe, Copyright for Creativity et al.: Call to Members of the European Parliament – Europe’s citizens, startups, human rights organisations, publishers, creators, educators, cultural heritage professionals, librarians, and researchers ask for your support. (PDF) In: copybuzz.com. Copyright for Creativity, Juli 2018, abgerufen am 24. Februar 2019 (englisch).
  60. Dorothee Bär, Thomas Jarzombek, Laura-Kristine Krause, Jörg Müller-Lietzkow, Nico Lumma, Ann-Cathrin Riedel: DRINGEND – Abstimmung zum Urheberrecht: Upload-Filter und Leistungsschutzrecht verhindern. In: load-ev.de. LOAD e.V., 29. Juni 2018, abgerufen am 24. Februar 2019.
  61. Ein neuer Aufbruch für Europa, Eine neue Dynamik für Deutschland, Ein neuer Zusammenhalt für unser Land, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode. Berlin 12. März 2018, OCLC 1027776577, Kapitel Offensive für Bildung, Forschung und Digitalisierung, Abschnitt Digitalisierung, Absatz Digitales Europa, S. 49, Zeilen 2212ff (cdu.de [PDF]).
  62. Grégoire Polad, Francesco Rutelli, Grorge Chirita et al.: Audiovisual and Sports Sectors Proposed Way Forward for the Value Gap Provision: European Commission proposal or music-sector specific approach. (PDF) Julia Reda, 1. Dezember 2018, abgerufen am 24. Februar 2019 (englisch).
  63. Jürgen Taeger: Charakter des Internets würde sich nachhaltig verändern. Pressemitteilung. Universität Oldenburg, 19. Februar 2019, abgerufen am 24. Februar 2019: „Diese Diensteanbieter sollen nun dafür haften, wenn ohne Lizenz urheberrechtlich geschützte Werke von Nutzern hochgeladen werden. Sie sollen künftig verpflichtet werden, Dateien vor einem Upload zu überprüfen, ob sie Urheberrechte verletzen. Das läuft letztlich darauf hinaus, dass sie Uploadfilter-Software einsetzen müssen. Google hatte einen solchen Filter für YouTube schon mit dreistelligen Millionen-Betrag entwickelt. Dieser Algorithmus wird verfeinert werden müssen, was erneut mit erheblichen Kosten verbunden sein wird. Google wird diesen Algorithmus an andere Plattformbetreiber vermarkten, wobei kleinere Anbieter die hohen Lizenzkosten nur schwer werden aufbringen können. Ich fürchte, dass auch diese Maßnahme zur Steigerung der Marktmacht der großen Anbieter beitragen wird.“
  64. Christian Solmecke, Anne-Christine Herr: Besser kein Kompromiss als ein schlechter. In: Legal Tribune Online. 6. März 2019, abgerufen am 6. März 2019: „Sind die Rechteinhaber nicht gewillt, die Nutzung ihrer Werke im Netz zu erlauben, so müssen die betroffenen Plattformen „beste Anstrengungen“ unternehmen, um den Upload solcher Inhalte generell zu verhindern. Hierfür müssten die Rechteinhaber ihre Werke zum Abgleich zur Verfügung stellen. Zwar steht das Wort „Upload-Filter“ nicht im Gesetzestext. Eine andere Möglichkeit, um illegale Uploads zu verhindern, gibt es jedoch nicht.“
  65. EuGH, Urteil vom 16. November 2016, Rechtssache C‑301/15. ECLI:EU:C:2016:878
  66. Christian Solmecke, Anne-Christine Herr: Besser kein Kompromiss als ein schlechter. In: Legal Tribune Online. 6. März 2019, abgerufen am 6. März 2019: „Das Problem, dass nicht alle Urheber die jeweiligen Verwertungsgesellschaften mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragt haben, könne mit dem neuen Artikel 9a umgangen werden. Danach soll es Mitgliedstaaten erlaubt werden, zu fingieren, dass alle Rechteinhaber erst einmal von einer Verwertungsgesellschaft vertreten werden, solange sie dem nicht widersprechen. Solche Systeme sind etwa in Skandinavien bereits üblich, durch ein kürzlich ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) jedoch gefährdet (Urt. v. 16. November 2016, Rs. C-301/15 – Soulier & Doke).
    Der EU-Abgeordneten und Piratenpolitikerin Julia Reda zufolge wurde Artikel 9a aber nie als Durchsetzungsmittel für Artikel 13 diskutiert. Es sei zudem unwahrscheinlich, dass Deutschland von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werde.“
  67. Christian Solmecke, Anne-Christine Herr: Besser kein Kompromiss als ein schlechter. In: Legal Tribune Online. 6. März 2019, abgerufen am 6. März 2019: „Noch gravierender wiegen aber die Nachteile der Upload-Filter. Das einzige System, das derzeit annähernd funktioniert, ist „Content ID“. Google hat es für 100 Mio. US-Dollar entwickeln lassen, um Musik bei YouTube zu erkennen.“
  68. Axel Voss: Einigung zum Urheberrecht. In: axel-voss-europa.de. 14. Februar 2019, abgerufen am 24. Februar 2019: „Plattformen werden nun stärker in die Haftung genommen. „Online-Plattformen, die Gewinn durch die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken machen, sollen die Verantwortung für die hochgeladenen Inhalte tragen. Die Plattformen haften künftig für die Urheberrechtsverletzungen, die auf ihren Seiten stattfinden. Das hat nichts mit ‚Filtern‘ zu tun, wie das von manchen Unterstützern rechtfreier Räume im Internet propagiert wird“, macht Voss deutlich.“
  69. Sascha Lobo: Angela Merkels Digitalpolitik: Witze übers eigene Versagen. Interview mit Helga Trüpel, ab 7:27. In: Spiegel Online, SoundCloud (Hrsg.): Der SPIEGEL ONLINE Debatten-Podcast. 24. Februar 2019 (soundcloud.com).
  70. heise online: Wikimedia: EU-Urheberrechtsreform hemmt die freie Wissensverbreitung. Abgerufen am 17. März 2018.
  71. Barbara Wimmer: Ohne Upload-Filter kein Wikipedia? EU verhandelt Urheberrechtsreform. (futurezone.de [abgerufen am 17. März 2018]).
  72. Jasmin Körber: EU-Urheberrechtsreform: Wikipedia-Macher kritisieren geplante Upload-Filter. In: BR.de. Bayrischer Rundfunk, 12. Januar 2018, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 21. Juni 2018; abgerufen am 17. März 2018.
  73. Reform des Urheberrechts birgt auch datenschutzrechtliche Risiken. In: bfdi.bund.de. Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, 26. Februar 2019, abgerufen am 27. Februar 2019: „Letztendlich entstünde so ein Oligopol weniger Anbieter von Filtertechniken, über die dann mehr oder weniger der gesamte Internetverkehr relevanter Plattformen und Dienste läuft. Welche weitreichenden Informationen diese dann dabei über alle Nutzerinnen und Nutzer erhalten, verdeutlicht unter anderem die aktuelle Berichterstattung zur Datenübermittlung von Gesundheitsapps an Facebook.“
  74. heise online: Copyright-Filter: EU-Berichterstatter Voss wirft Gegnern „Fake News“ vor. Abgerufen am 3. Juli 2018.
  75. Uploadfilter: Fast 5 Millionen Unterschriften gegen Urheberrechtsreform – Golem.de. Abgerufen am 28. Februar 2019 (deutsch).
  76. Friedhelm Greis: Uploadfilter: EU-Kommission bezeichnet Reformkritiker als „Mob“ – Golem.de. Abgerufen am 9. März 2019 (deutsch).
  77. Stefan Krempl: EU-Copyright-Reform: Der „Mob“ erhebt sein Haupt gegen Upload-Filter. In: Heise online. 18. Februar 2019, abgerufen am 26. Februar 2019.
  78. Europäische Kommission: The Copyright Directive: how the mob was told to save the dragon and slay the knight. 15. Februar 2019, archiviert vom Original am 15. Februar 2019; abgerufen am 9. März 2019.
  79. Carina Schmihing: Youtuber: Wie sich PietSmiet, RobBubble und Co. gegen Artikel 13 wehren. In: Neue Westfälische Zeitung. 23. Februar 2019, abgerufen am 3. März 2019.
  80. Markus Böhm: Streit ums EU-Urheberrecht: YouTuber wollen gegen Artikel 13 auf die Straße gehen. In: Spiegel Online. 14. Februar 2019 (spiegel.de [abgerufen am 4. März 2019]).
  81. Demonstration gegen EU-Urheberrechtsreform. Mitteldeutscher Rundfunk, 2. März 2019, abgerufen am 5. März 2019: „Rund 3.500 Menschen haben in Berlin gegen die geplante EU-Urheberrechtsreform demonstriert.“
  82. a b Julian Ork: Demonstration gegen EU-Urheberrechtsreform. Handelsblatt, 2. März 2019, abgerufen am 5. März 2019: „„Wir sind die Bots“, schallt es immer wieder vor der Zentrale von Axel Springer in Berlin.“
  83. a b Torsten Kleinz: "Dieser Bot geht wählen" – 3000 demonstrieren in Köln gegen Urheberrechtsreform. In: Heise Online. 23. Februar 2019, abgerufen am 27. Februar 2018.
  84. Stefan Krempl: Upload-Filter und Artikel 13: EU-Rechtspolitiker befürworten Copyright-Reform. In: Heise Online. 26. Februar 2019, abgerufen am 27. Februar 2019.
  85. Piratenpartei unterzeichnet Demoaufruf gegen Uploadfilter auf SaveTheInternet. Piratenpartei Deutschland, 26. Februar 2019, abgerufen am 1. März 2019.
  86. Patrick Beuth: Demo gegen Urheberrechtsreform: Warmlaufen für den nächsten Acta-Moment. SPIEGEL ONLINE, 3. März 2019, abgerufen am 5. März 2019.
  87. Torsten Kleinz: Protest gegen Artikel 13: Wikipedia schaltet sich ab. In: Heise online. 8. März 2019, abgerufen am 11. März 2019 (Mit Screenshot dieses Artikels).
  88. Stefan Krempl: Proteste gegen Upload-Filter: Union will Abstimmung über EU-Copyright vorziehen. In: heise online. Heise Medien, 4. März 2019, abgerufen am 5. März 2019.
  89. Demos. In: Savetheinternet.info. Abgerufen am 5. März 2019.
  90. Gekaufter Protest? Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16. März 2019, abgerufen am 16. März 2019.