Bundesregierung (Deutschland)

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Logo der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland
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Die deutsche Bundesregierung, auch Bundeskabinett genannt, besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Sie ist die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und übt damit die Exekutivgewalt auf Bundesebene aus. Durch die Möglichkeit Gesetze in den Bundestag einzubringen, und die Möglichkeit, dass Mitglieder der Regierung die Richter des Bundesverfassungsgerichts mitbestimmen, hat die Regierung auch Einfluss auf Legislative und Judikative.

Regelungen

Verfassungsrechtlich ist die Rolle der Bundesregierung in Teil VI in den Art. 62 bis 69 Grundgesetz (GG) geregelt, wodurch sie zu den Verfassungsorganen zählt. Art. 76 erlaubt es der Bundesregierung Gesetzesvorlagen in den Bundestag einzubringen. Art. 64 Abs. 2 GG schreibt vor, dass die Mitglieder der Bundesregierung bei der Amtsübernahme den Amtseid (gemäß Art. 56 GG) leisten. Ihre Arbeitsweise wird in der Geschäftsordnung der Bundesregierung (GOBReg) und in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) geregelt – so ist dort auch festgelegt, dass die Bundesregierung nur beschlussfähig ist, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder zusammengekommen sind.

Die administrativen Geschäfte der Bundesregierung leitet der Bundeskanzler, der diese an den Chef des Bundeskanzleramtes delegiert.

Der Bundeskanzler hat innerhalb der Bundesregierung die Richtlinienkompetenz (Kanzlerprinzip), das heißt er bestimmt die Grundzüge der Politik und ist dafür auch verantwortlich. Die Bundesminister leiten ihre jeweiligen Aufgabenbereiche im Rahmen der Richtlinien des Kanzlers eigenständig (Ressortprinzip). Den Umfang ihrer Aufgabenbereiche bestimmt der Bundeskanzler. Sind zwei Bundesminister sich in einem Punkt uneinig, so entscheidet die Bundesregierung mit Mehrheitsbeschluss (Kollegialprinzip).

Laut Bundesministergesetz hat ein ausgeschiedenes Mitglied der Bundesregierung Anspruch auf ein Ruhegehalt, „wenn es der Bundesregierung mindestens zwei Jahre angehört hat; eine Zeit im Amt des Parlamentarischen Staatssekretärs bei einem Mitglied der Bundesregierung wird berücksichtigt“, ebenso wie eine „vorausgegangene Mitgliedschaft in einer Landesregierung“.

Beamtete und Parlamentarische Staatssekretäre sowie Staatsminister sind formalrechtlich keine Mitglieder der Bundesregierung, aber unterstützen diese bei ihren Aufgaben.

Das Bundeskabinett tagt in der Regel jeden Mittwoch um 9:30 Uhr im Bundeskanzleramt. Das amtliche Bekanntmachungsmedium ist das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl).

Zusammensetzung

Der Bundesregierung gehören im aktuellen Kabinett Merkel II nur Parteimitglieder von CDU/CSU und FDP an. Mit Ausnahme von Philipp Rösler und Johanna Wanka sind alle Mitglieder der Bundesregierung gegenwärtig auch Mitglied des Deutschen Bundestages.

Ressort/Amt Amtsinhaber Partei
Bundeskanzlerin Angela Merkel CDU
Wirtschaft und Technologie und
Stellvertreter der Bundeskanzlerin
Philipp Rösler FDP
Auswärtiges Amt Guido Westerwelle FDP
Inneres Hans-Peter Friedrich CSU
Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger FDP
Finanzen Wolfgang Schäuble CDU
Arbeit und Soziales Ursula von der Leyen CDU
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ilse Aigner CSU
Verteidigung Thomas de Maizière CDU
Familie, Senioren, Frauen und Jugend Kristina Schröder CDU
Gesundheit Daniel Bahr FDP
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Peter Ramsauer CSU
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Peter Altmaier CDU
Bildung und Forschung Johanna Wanka CDU
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dirk Niebel FDP
Bundesminister für besondere Aufgaben und
Chef des Bundeskanzleramtes
Ronald Pofalla CDU

Vertretungsreihenfolge in der Bundesregierung

§ 22 der Geschäftsordnung der Bundesregierung regelt die Vertretungsreihenfolge bei Sitzungen der Bundesregierung.

Bei Abwesenheit des Bundeskanzlers übernimmt der Stellvertreter des Bundeskanzlers den Vorsitz in der Bundesregierung. Ist auch dieser verhindert, so übernimmt derjenige Bundesminister den Vorsitz, der am längsten ununterbrochen der Bundesregierung angehört. Gibt es mehrere Bundesminister, die zur gleichen Zeit Bundesminister geworden sind, so übernimmt der an Lebensjahren älteste den Vorsitz. Diese Regelungen gelten nicht, wenn der Bundeskanzler eine gesonderte Reihenfolge bestimmt. Davon ist zurzeit nichts bekannt.

Daraus ergibt sich derzeit folgende Vertretungsreihenfolge:

Vertretungsreihenfolge in der deutschen Bundesregierung
Nr. Name (Partei) Beginn der Amtszeit Geburtsdatum Ministerium
Angela Merkel (CDU) 22. November 2005 17. Juli 1954 Bundeskanzlerin
1 Philipp Rösler (FDP) als Mitglied der Bundesregierung
28. Oktober 2009
im gegenwärtigen Ressort
12. Mai 2011
als Stellvertreter der Bundeskanzlerin
16. Mai 2011[1][Anm. 1]
24. Februar 1973 Stellvertreter der Bundeskanzlerin,
Wirtschaft und Technologie
2 Wolfgang Schäuble (CDU) als Mitglied der Bundesregierung
22. November 2005
im gegenwärtigen Ressort
28. Oktober 2009[Anm. 2]
18. September 1942 Finanzen
3 Thomas de Maizière (CDU) als Mitglied der Bundesregierung
22. November 2005
im gegenwärtigen Ressort
3. März 2011[Anm. 3]
21. Januar 1954 Verteidigung
4 Ursula von der Leyen (CDU) als Mitglied der Bundesregierung
22. November 2005
im gegenwärtigen Ressort
30. November 2009[Anm. 4]
8. Oktober 1958 Arbeit und Soziales
5 Ilse Aigner (CSU) 31. Oktober 2008 7. Dezember 1964 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
6 Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) 28. Oktober 2009 26. Juli 1951 Justiz
7 Peter Ramsauer (CSU) 28. Oktober 2009 10. Februar 1954 Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
8 Ronald Pofalla (CDU) 28. Oktober 2009 15. Mai 1959 besondere Aufgaben (Kanzleramt)
9 Guido Westerwelle (FDP) 28. Oktober 2009[Anm. 5] 27. Dezember 1961 Auswärtiges
10 Dirk Niebel (FDP) 28. Oktober 2009 29. März 1963 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
11 Kristina Schröder (CDU) 30. November 2009 3. August 1977 Familie, Senioren, Frauen und Jugend
12 Hans-Peter Friedrich (CSU) 3. März 2011 10. März 1957 Inneres
13 Daniel Bahr (FDP) 12. Mai 2011 4. November 1976 Gesundheit
14 Peter Altmaier (CDU) 22. Mai 2012[2] 18. Juni 1958 Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
15 Johanna Wanka (CDU) 14. Februar 2013[3] 1. April 1951 Bildung und Forschung

Anteil der Volljuristen

Die bevorzugte Anstellung von Volljuristen im höheren Dienst der öffentlichen Verwaltung (das sogenannte Juristenprivileg) findet sich auch in der Bundesregierung wieder. Bezogen auf den Beginn der Bundesregierung und inklusive des Bundeskanzlers betrug der Anteil der Juristen abgesehen von 1998–2002 immer mindestens 25 Prozent.[4][5]

Tag der offenen Tür

Seit 1999 findet jeden Sommer ein Tag der offenen Tür der Bundesregierung statt. An diesem Tag können das Bundeskanzleramt, Bundespresseamt und 14 Ministerien besichtigt werden. Ein Blick in Büros von Referenten und Ministern soll einen Eindruck vom Arbeitsalltag der Politiker vermitteln.[6]

Siehe auch

Literatur

  • Volker Busse/ Hans Hofmann: Bundeskanzleramt und Bundesregierung. Aufgaben - Organisation - Arbeitsweise, Heidelberg (5., neu bearbeitete und aktualisierte Auflage) 2010, ISBN 978-3-8114-7734-6

Weblinks

Commons: Deutsche Bundesregierung – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen

  1. Vom 28. Oktober 2009 bis 12. Mai 2011 war Rösler Bundesminister für Gesundheit.
  2. Vom 22. November 2005 bis 28. Oktober 2009 war Schäuble Bundesminister des Innern.
  3. Vom 22. November 2005 bis 28. Oktober 2009 war de Maizière Bundesminister für besondere Aufgaben, der sogenannte Kanzleramtsminister. Vom 28. Oktober 2009 bis 3. März 2011 war er Bundesminister des Innern.
  4. Vom 22. November 2005 bis 30. November 2009 war von der Leyen Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
  5. Vom 28. Oktober 2009 bis 16. Mai 2011 war Westerwelle Stellvertreter der Bundeskanzlerin.

Einzelnachweise

  1. Philipp Rösler neuer Vizekanzler, Bundesregierung, 18. Mai 2011 
  2. Altmaier ist neuer Umweltminister. SPIEGEL ONLINE, 22. Mai 2012, abgerufen am 3. August 2012.
  3. Johanna Wanka ist neue Bildungsministerin. SPIEGEL ONLINE, 14. Februar 2013, abgerufen am 14. Februar 2013.
  4. Peter Schindler: Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages 1949 bis 1999, Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden, 1999, Bd. I, Kap. 6.9, S. 1154 (1. bis 13. Legislaturperiode), zum Herunterladen verfügbar: dhb_49-99.zip (ZIP-Archiv; 48 MB)
  5. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (Hrsg.): Michael F. Feldkamp: Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages 1990 bis 2010 Baden-Baden 2011, ISBN 978-3-8329-6237-1 (online) Kap. 6.9, S. 553 (12. bis 17. Legislaturperiode).
  6. Tag der offenen Tür. Bundesregierung, abgerufen am 3. August 2012.