Benutzer:LudwigSebastianMicheler/Ökobonus-Entwurf

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Der Ökobonus (Plural: Ökoboni) ist eine Vergütung für ökologisch verträgliches Verhalten, auch als Honorierung von Ökosystemdienstleistungen. Ökologischer Bonus, kurz Öko-Bonus (englisch ecological bonus) wird auch für die Gewährung eines Bonus für eine positive Verbesserung bezüglich der Umwelt, aber auch für Einsparungen durch technische Innovation verwendet. Die Auszahlung dieser Vergütung kann in Form von Geld, Naturalien, Rechten oder Einsparung von Aufwendungen auch für technische Innovation geschehen. Der triviale Gebrauch des Begriffs ist mit etwas Gutes für die Umwelt tun sogar weit umfangreicher.

Im engeren Sinn ist mit Ökobonus die Pro-Kopf-Rückverteilung von Ökosteuern, insbesonders von Lenkungsabgaben gemeint. Die Belastung mit Steuern auf Ressourcenverbrauch (z. B. fossiles Öl, Wasser), Schadstoffemission (z. B. Kohlendioxid, Pestizide, Kunstdünger, Antibiotika), schädliches Verhalten (z. B. Lärm) oder Inanspruchnahme von begrenzten Gemeingütern (Commons wie Grund und Boden in Hauptstädten, Sendefrequenzen) wird also aufkommensneutral für die Bürgerinnen ausgeglichen. Bei einer CO2–Steuer würden bei Rückzahlung des Aufkommens pro Kopf als einheitlicher Öko- oder Klimabonus Geringverdiener entlastet, profitieren würden jene, die am klimaschonendsten sind.[1]

Ökobonus ist auch ein Kurzbegriff für die finanzielle Vergütung für umweltbezogene gemeinwirtschaftliche Leistungen als Beitrag zum Gemeinwohl, an Unternehmen oder Privatpersonen durch den Staat oder andere öffentliche Träger[2][3][4] [5][6][7]).

In der Umweltökonomik und in der Öko-Sozialen Marktwirtschaft hat die Aufkommensneutralisierung (Revenue-Recycling) von Ökosteuern mit dem Öko-Bonus-Prinzip volkswirtschaftliche Bedeutung im Sinne einer Teilhabe-Gesellschaft und Gemeinwirtschaft (Doppelte-Dividenden-Hypothese).

Prinzip[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wer viel verschwendet, zahlt viel. Wer ökologisch handelt, zahlt wenig.

Ein für den Staatshaushalt fiskalneutraler, finanzieller Ökobonus wirkt wie ein Ökologisches Basiseinkommen (englisch: Ecological Basic Income): Erfolgt die Ökobonus-Auszahlung nahezu vollständig und weitgehend gleich an alle Bürger, so hat dies eine sozialverträgliche Umverteilung der Ökosteuern hin zu niedrigen Einkommen zur Folge: Arme haben mehr Geld zur Verfügung, wenn sie sich ökologisch verträglich verhalten, Reiche müssen für ihren überdurchschnittlichen Verbrauch und Emissionen mehr bezahlen, als sie an Ökobonus ausgezahlt bekommen. Somit kann ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) teilfinanziert, oder ein Ökologisches Grundeinkommen mittels differenzierter Konsumsteuern komplett finanziert werden. Der Ökobonus garantiert die Möglichkeit zur Teilnahme der Bürger und Bürgerinnen am Markt, stärkt also die soziale Marktwirtschaft. Volkswirtschaftlich bleibt die Kaufkraft insgesamt erhalten oder wird gestärkt, da bilanzneutral bezüglich der Staatseinnahmen.

Werden Steuern als Ökosteuern umgestaltet und Einkommen überwiegend mit Ökobonus-Auszahlung finanziert, so liegt auch eine ökosoziale Marktwirtschaft im Sinne einer Zivilisierten Marktwirtschaft vor. Werden zusätzlich Höhe und zu besteuernde Ressourcen bzw. Schadstoffe in echten demokratischen Entscheidungen festgelegt und die Marktteilnahme an den Ressourcen für alle garantiert, so könnte von basisdemokratischer öko-sozialistischer Marktwirtschaft gesprochen werden. Diese könne einen Rettungsschirm für alle Bürger aufspannen, insbesonders für bisher Benachteiligte (Kinder, Frauen, Arme, nicht systemkonforme Menschen).

Aktuelle Umsetzung des Ökobonus-Prinzips[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Implementierung auf der staatlichen Ebene[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für die nationale Ebene blieb eine komplett verwirklichte Ökobonus-Gesellschaft bisher Vision. Eine soziale Utopie ist es hingegen keineswegs, wie die Pro-Kopf-Ökobonus-Rückzahlung von Lenkungsabgaben wie der VOC-Abgabe und der CO2–Abgabe in der Schweiz zeigt. In Österreich erfolgen Öko-Bonus genannte Ausgleichszahlungen für Sozialtarife der Bundesbahnen.[8]

Auch in einzelnen Gemeinden werden Lenkungsabgaben mit einem Ökobonus rückvergütet (Basel).[9] Einige Ökoboni werden auch an Wirtschaftsunternehmen für Umwelt-Dienstleistungen oder Vermeidung von Umweltschäden vergütet.

Schweiz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Rückvergütet an jeden Bürger und jede Bürgerin als Ökobonus werden die VOC-Abgabe sowie die CO2-Abgabe.

→ Hauptartikel: Lenkungsabgabe (Schweiz)

Aus diesen Lenkungsabgaben wurden 81,60 Schweizer Franken im Jahr 2010 über die Krankenkassen zurückgezahlt. Für das Jahr 2013 sind nur 35,40 CHF vorgesehen, weil die Ausweitung der CO2-Abgabe auf Treibstoffe im Bundesrat verhindert wurde, obwohl diese Option das CO2-Gesetz des Parlaments aufgrund der Emissions-Reduktionsziele für Treibhausgase vorsieht. Im Jahr 2014 werden für die Rückverteilung aus der CO2-Abgabe rund 480 Millionen CHF zur Verfügung stehen, für das Gebäudeprogramm sind es voraussichtlich 260 Millionen CHF.[10]

Auch in einzelnen Gemeinden werden Lenkungsabgaben mit einem Ökobonus rückvergütet. Im Kanton Basel-Stadt werden seit 1999 höhere Abgaben auf Strom ausgeglichen, um zum Stromsparen anzuregen und gleichzeitig die soziale Balance wiederherzustellen. Der Stromsparfonds Basel (sfb) zahlt einmal im Jahr aus der Lenkungsabgabe an jede Privatperson etwa 72 Franken zurück. Jeder Betrieb erhält zudem rund ein halbes Prozent seiner Lohnsumme als Arbeitsplatz-Bonus. Der Stromverbrauch stieg von 1999 bis 2008 nur um 9,1  % im Vergleich zu 14,1 % in der Gesamtschweiz. Das Bruttoinlandsprodukt lag in Basel geringfügig höher. Massnahmenträger ist das Amt für Umwelt und Energie.[9] [11] Wird die Barauszahlung durch den Briefträger gewünscht, so wird der Bonus aufgrund der Spesen um 10 Franken reduziert.[12] Diese Lenkungsabgabe in Basel wird mit einer Förderabgabe für erneuerbare Energien gekoppelt (seit 1984 erhoben).

Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die rot-grüne Ökosteuer sah ursprünglich einen finanziellen Sozialausgleich vor. Dieser wurde jedoch nur für einen Teil der weniger Begüterten vorgenommen: Die Beitragszahlungen an die Rentenversicherung bei Arbeitsverhältnissen wurden reduziert und mit Steuergeldern ausgeglichen. Durch die Öko-Steuern wurden folglich Erwerbslose sowie Alleinerziehende mit Kindern überproportional belastet.[13] Die im April 1999 eingeführte Ökosteuer konnte daher nur eine geringe Lenkungswirkung entfalten. Im Verkehrssektor waren maximal 5 Prozent der Emissionsreduktion darauf zurückzuführen.[1] Eine konsequente Weiterführung der Ökosteuer-Reform in Deutschland mit einem Energie-Grundeinkommen (auch Energiegeld) aufgrund der Ökosteuern würde, als Ökobonus zurückgezahlt, zu einem zusätzlichen Einkommen von mindestens 10,15 Euro pro Monat und Person führen, wie es Stefan Bach für das Jahr 2003 berechnet hat. Die Ökosteuern würden aufkommensneutral kompensiert.[6] Auch die Regierung Hollande in Frankreich diskutierte im Jahr 2012 beim Strompreis, sowie beim Erdgas ein Stromspar-Gesetz mit einer Bonus-Malus-Regelung mit progressiver Wirkung, also mit einer Entlastung niedriger Einkommen mit geringen Verbrauchswerten bei Energie. Sparsamkeit solle dabei mit einem Bonus belohnt werden.[14] Gleichzeitig ist für dieses Gesetz auch ein Grundkontingent für Strom und Energie im Gespräch.

Im Gegensatz zu Sozialtarifen beim Strom, oder kostenlosen Grundkontingenten von Nahrungsmitteln oder Kraftstoffen, würde der Ökobonus einen hohen administrativen, bürokratischen Aufwand bei Bedürftigkeitsprüfung und Allokation vermeiden.

Als Ökorabatt auf eine Abgabe für Energieversorger und andere Unternehmen hat in Baden-Würtemberg die CDU/FDP-Regierung 2010 den Wasserpfennig um einen Ökobonus von 25 Prozent für Betriebe reduziert, wenn diese ökologische Investments vornehmen,[15] so etwa Fischaufstiegsanlagen, Renaturierung der Uferstreifen, oder Absenkung der Temperatur bei der Wiedereinleitung des Kühlwassers,[16] auch bei Verwendung von Umweltmanagement-Systemen im Baugewerbe.[17] Also ein Ökorabatt in Form einer Tarifermässigung bei einer Abgabe. Gewässerökologische Impulse sollten mit diesem Ökonomischen Lenkungsinstrument an die Produzenten gegeben werden. Im Gegenzug wurden Ausnahmeregelungen für die Befreiung von diesem Wasserentnahmeentgelt gestrichen und damit Rechtssicherheit hergestellt.[18][19]

In einem Interessensausgleich konnten nach Umweltministerin Tanja Gönner mit dem klar definierten Ermässigungstatbestand Ökobonus "Rechtsverfahren mit einem Streitwert von rund 400 Millionen €" vermieden werden. Neben Bürokratieabbau erfolgte damit allerdings auch ein Verzicht auf Einnahmen in Höhe von 11 Millionen Euro. Die GRÜNEN konnten sich 2010 mit einer gleichzeitigen Verdopplung dieser Abgabe auf Wasser für Kühlzwecke von 1 Cent auf 2 Cent pro Kubikmeter nicht durchsetzen. Grundlage ist die EU-Wasserrahmenrichtlinie: Entsprechend dem Verursacherprinzip sind Kosten für Wasserdienstleistungen einschließlich umwelt- und ressourcenbezogener Kosten zu entrichten.[5][15]

Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Österreich wird die Ausgleichszahlung für Sozialtarife im Personenverkehr an die ÖBB als Öko-Bonus bezeichnet. Die Zahlungen betrugen in den Jahren 2007 und 2008 347 Mio Euro. Gefördert mit dem Öko-Bonus wurden Wochenstreckenkarten, Monatsstreckenkarten, Lehrlings-Monatsstreckenkarten, Jahres-Streckenkarten, Lehrlings-Jahresstreckenkarten, Schülermonats­karten, Schülerfreifahrten, Lehrlings-Freifahrten, Umwelttickets für Lehrlinge, Hochschüler und Schüler, Familien, Senioren, Schwerkriegsbeschä­digte, Zivilblinde und Behinderte.[2]

Die Zahlungen dieser Gemeinwirtschaftlichen Leistungen werden in einem Vertrag zwischen dem Bund und den jeweiligen ÖBB-Gesellschaften festgelegt. Als Basis diente bis 2009 der 5-jährige Bestellrahmen gemäß § 48 Bundesbahngesetz in der Fassung BGBl. I Nr. 138/2003. Verträge wurden für das Jahr 2008 mit der ÖBB Personenverkehr Aktiengesellschaft sowie mit der Rail Cargo Austria AG unterzeichnet. Beim Bund wird neben dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie auch das Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen hergestellt.[2]

2010 wurden für 35,234 Millionen Euro Gemeinwirtschaftliche Leistungen für Sozialtarife und Halbpreis-Pässe im Schienenpersonenverkehr bestellt. Diese Ökobonus-Zahlungen an die Privatbahnunternehmen sind mit den vorhergehenden Vergütungen nicht direkt vergleichbar, da inzwichen das neue Europäische Vergaberecht am 3. Dezember 2009 in Kraft trat. Dieses sieht ein Verbot der Überkompensation von erbrachten Leistungen vor (Subventionsverbot).[8] Die Public-Service-Obligation-Verordnung (PSO-VO) ist Teil des Dritten Eisenbahnpakets der EU. Auch die Ausgleichszahlungen für Gefahrguttransporte auf der Bahn sowie den kombinierten Verkehr in Höhe von 100,667 Mio Euro werden als gemeinwirtschaftliche Leistungen bezeichnet. Aufgrund der umwelt- und sicherheits-politischen Vorgaben für die Verlagerung des Verkehrs von der Strasse auf die Bahn könnten auch diese Ausgleichs-Zahlungen als Ökobonus für Transportunternehmen bezeichnet werden.

Die aws (Austria Wirtschaftsservice GmbH) räumt konkret im Rahmen der Kreditvergabe des erp-Regionalprogramms einen Öko-Bonus ein.[20] Die aws gibt an, dass im Rahmen der unternehmensbezogenen Arbeitsmarktförderung die Einräumung eines Öko-Bonus für Investitionen möglich sei, wenn diese der Erzeugung von grünen Produkten für Wachstum und Beschäftigung dienten. Die Mittel stammen aus dem Marshallplan und werden mit Förderungen der Europäischen Union kombiniert.

Dänemark[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Als Ausgleich für höhere Ökosteuern gibt es seit dem Jahr 2010 einen jährlichen Ökobonus mit der Bezeichnung Green Check. Die Höhe der Rückvergütung beträgt 1300 dkr. für Erwachsene. Der Green Check für Kinder in Höhe von 300 dkr. wird an die Mutter überwiesen. Den jährlichen Green Check gibt es allerdings nicht Pro-Kopf in gleicher Höhe, sondern sinkend mit höherem Einkommen: Bürger mit Einkommen über 362.800 dkr. erhalten nur noch 7,5 Prozent der Rückvergütung.[21]

Italien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

An Spediteure wurde von 2007 bis 2009 eine Ausgleichszahlung in Höhe von 170 Millionen Euro ausgezahlt, damit diese ihre Transporte von der Straße auf die Meeresautobahnen entlang der Küsten bringen. Von 1,2 Millionen LKW jährlich wurden durch diese Subvention die Fähren genutzt.[22]

Australien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Lump-sum bonus-redistribution: Unter der Premierministerin Julia Gillard wurde ab 1. Juli 2012 eine CO2-Steuer eingeführt. Etwa 500 Unternehmen, überwiegend aufgrund der Stromerzeugung mit Kohle (60 % der australischen CO2-Emissionen), bezahlen diese CO2-Steuer. Diese beträgt etwa 17 Euro je Tonne CO2-Emission und wird vom Department of Climate Change and Energy Efficiency erhoben. Da zu erwarten steht, dass mit Ausnahme der bisher in Australien kaum genutzten erneuerbaren Energien diese Kosten an die Verbraucher weitergegeben werden, wurden Unterstützungsleistungen für die mittleren und niedrigen Einkommen eingeführt, die etwa 90 % der Haushalte entlasten sollen.

Der soziale Finanzausgleich besteht hierbei aus einem Maßnahmenpaket:

  • Bereits vor dem Zeitpunkt der Einführung der CO2-Steuer ab Juli 2012, wurde eine Kompensation ab Mitte Mai 2012 an die weniger einkommensstarken Teile der Bevölkerung Australiens ausgezahlt (lump sum bonus (re-)payments, also Pro-Kopf-Pauschalbeträge). Vor allem mit diesen CASH bonuses (auch Clean Energy Advance für Pensionäre) sollte verhindert werden, daß die demokratische Mehrheit verloren geht. Die Vorgänger-Regierung war hierbei unter heftiger Beteiligung von Lobbyorganisationen der Kohleindustrie gescheitert. 100 AU $ je Kind, und bis zu 300 AU $ für erwachsene Bedürftige werden pro Jahr gezahlt. Diese CASH-BONUS-Zahlungen sind - anders als in der Schweiz - mit einer Bedürftigkeitsprüfung verbunden.
  • Steuererleichterungen von 300 AU $ pro Jahr für über 6 Millionen Australier mit Einkommen weniger als 80.000 AU $.
  • Darüber hinaus erhalten Teilzeit-Arbeitende, Studenten, nicht Vollzeit arbeitende Alleinerziehende, sowie Rentner Vorteile, weil die Regierung ab Juli 2012 eine Anhebung des Steuerfreibetrags von 6.000 AU $ auf 18.000 AU $ beschloss (336 AU $ pro Woche).

Finanzminister Wayne Swan sagte, die Regierung verstehe die Bedenken der Familien bezüglich der möglichen höheren Lebenshaltungskosten aufgrund der CO2-Steuer („that the Government understood families' concerns about the potential cost-of-living impact of the carbon tax“).[23]

Politische Diskussion in Parteien und Gesellschaft[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Bekannte Fürsprecher der Grünen für das Ökobonus-Prinzip sind Reinhard Bütikofer,[24] Bettina Herlitzius,[25] Gerhard Schick, Wolfgang Strengmann-Kuhn, Felix Ekardt[26], Karl Bär, Stefan Ziller[27] und Reinhard Loske.[28] Bereits im Jahr 2008 hatten die Grünen als Partei zum Ökobonus eine positive Stellungnahme ausgearbeitet.[24] Wie für das Bedingungslose Grundeinkommen, so engagiert sich die Grüne Jugend ebenso für das Ökobonus-Prinzip, will ein Ökologisches Grundeinkommen mit Steuern auf CO2 und Ressourcenverbrauch finanzieren.[29]

ÖDP: Der Ökobonus steht als Bestandteil einer ökologischen Steuerreform im aktuellen Grundsatzprogramm der ÖDP.[30] Neben der Senkung der Lohnnebenkosten (um die Wirtschaft bei den Arbeitskosten zu entlasten) sowie der Senkung der blinden Mehrwertsteuer steht der Ökobonus für die Aufkommensneutralität bei der aus ihrer Sicht notwendigen Erhöhung der Steuern auf Energie und den Ressourcenverbrauch.

Die Linke: Das so genannte Umwelt-Transaktions-Einkommen (UTE-Fonds) im Plan B der Linken entspricht im wesentlichen der Ökobonus-Rückvergütung. Dieses sei ein Baustein für eine Postwachstumsökonomie.[31] Auch die Vorsitzende der Linkspartei Katja Kipping spricht sich für ein Ökologisches Grundeinkommen aus, unter anderem im Institut Solidarische Moderne. Zusammen mit Ulrich Schachtschneider, der auch international an Ökobonus-Modellen forscht, entwickelte sie ein Konzept für eine sozial-ökologische Energiewende.[32]

SPD: Einige der im überparteilichen Institut Solidarische Moderne, oder der FÖS aktiven Sozialdemokraten sprechen sich für wesentlich umfangreichere Ökobonus-Rückzahlungen aus als die Gesamtpartei.

Piratenpartei: Die Piraten diskutieren über kommunale Ökobonus-Modelle wie den Ökobonus beim Strom in der Stadt Basel[33] und veranstalten Workshops.[34]

Das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) plädiert mit einer sozial ausgestalteten ökologischen Finanzreform für eine Dreiteilung der Öko-Bonus-Rückzahlungen: Je ein Drittel der Einnahmen aus den Ökosteuern sollte jährlich ausgezahlt werden

  • als Klima-Bonus in Form von Zuschüssen für private Energie-Effizienz-Investitionen direkt pro Kopf an die Verbraucher (bezahlbarer Technologiewechsel)(92 € / 176 €),
  • als Sozial-Bonus ausschließlich an die Empfänger von Transferleistungen (in gleicher Höhe), damit diese nicht unter den steigenden Energiepreisen leiden (281 € / 535 €),
  • als Beschäftigungs-Bonus (Arbeitsplatz-Bonus) an die Unternehmen je sozialversicherungspflichtigem Arbeitsplatz, in Form einer Reduzierung der Sozialbeitragszahlungen ( 281 € / 535 €).

Je in den Klammern stehen die (kurzfristigen / mittelfristigen) jährlichen Rückzahlungen. Der Ökobonus bezüglich der Energiesteuern wird in dem oben zitierten Eckpunktepapier der FÖS von 2008 auch Energiegeld genannt.[7]

Im Institut Solidarische Moderne (ISM) engagieren sich vor allem Damian Ludewig,[35] Alwine Schreiber-Martens,[36] Felix Ekardt,[37] Gerhard Schick und Bettina Hennig für den Ökobonus.[38]

Weitere Befürworter und Befürworterinnen in Deutschland sind in den inhaltlichen Abschnitten weiter unten erwähnt.

Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Als Pro-Kopf-Rückverteilung von Öko-Steuern ist der Ökobonus in Österreich bei attac, bei den Grünen und verschiedenen Instituten in Programmen erwähnt und spielt in der öffentlichen Debatte eine Rolle bezüglich der sozialen Gerechtigkeit hoher Energie- und Umwelt-Steuern. Die damalige Vizevorsitzende der Grünen, Eva Glawischnig sprach 2008 von einer Ökobonus-Auszahlung von 3,85 Mrd Euro.[39] Neben einer Entlastung der Wirtschaft um 2,45 Milliarden durch niedrigere Lohnnebenkosten sollten vor allem die Konsumenten einen Ausgleich für höhere Öko-Steuern erhalten: Die schrittweise Einführung der kilometerabhängigen PKW-Maut sowie die LKW-Maut, die Erhöhung der Energiesteuern in drei Schritten, die CO2-Abgabe und eine Flugticket-Abgabe wurden genannt. Pro Jahr sollte jeder Erwachsene 520 Euro und jedes Kind 260 Euro erhalten. Mit diesem Marktwirtschaftlichen Instrument könne die Akzeptanz der aus Umweltgründen nötigen Erhöhung von Öko-Steuern bei den Bürgern verbessert werden. Der Budgetsprecher Bruno Rossmann hatte betont, es sei ein erwarteter Zugewinn von 100.000 Arbeitsplätzen sowie grünes Wirtschaftswachtum berechnet worden.

Diese Ökosozial verträgliche Steuerreform wurde im Mai 2008 mit konkreten Zahlen im Bereich Klimaschutz/Kyoto-Protokoll auch im österreichischen Parlament diskutiert.[4] Neben der Entlastung der Privathaushalte war auch eine Entlastung des Faktors Arbeit vorgesehen.[40] Die wissenschaftliche Fundierung lieferte das Österreichische Wirtschaftsforschungsinstitut WIFO.

Angela Köppl vom WIFO berechnete 2009 für eine CO2-Steuer der EU eine Verteuerung von 8,5 Cent pro Liter Diesel. Diese Belastung der Privathaushalte solle mit einer Gegenfinanzierung durch einen Ökobonus ausgeglichen werden. Erwin Mayer nannte hierbei den Ökobonus eine negative Kopfsteuer. Eine ökologische Steuerreform ohne Erhöhung der Abgabenquote, also mit Ökobonus, gebe Raum für eine schrittweise Erhöhung der Ökosteuern im Verlauf mehrerer Jahre. So könne der Preiselastizität der Verbraucher entgegengewirkt werden, ohne Wettbewerbsnachteil für eine nationale Volkswirtschaft. „Die Rückverteilung könnte sogar leicht positive Auswirkungen auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP) und die Beschäftigung haben“, so das Wifo.[41]

Im April 2011 wurde von der Regierung eine Flugticket-Steuer in Österreich eingeführt, allerdings ohne Ökobonus-Ausgleichszahlung der zusätzlichen Einnahmen an die Bürger.

attac Sven Giegold:[42]

Schweiz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

2011 und im Jahr 2012 gibt es eine lebhafte Debatte über die Ausweitung der bereits bestehenden Lenkungsabgaben. Die Inkraftsetzung der CO2-Abgabe auf Treibstoffe wie Benzin und Diesel wurde 2012 vom Bundesrat verhindert, die Erhöhung der CO2-Abgabe auf Brennstoffe bis mindestens 2014 verzögert. Eine Ausweitung der Lenkungsabgaben auf die Kernenergie wurde vorgeschlagen[43]: Nach dem AKW-Unglück in Fukushima 2011 insbesonders, weil die Bevölkerung die Risikobelastung für Atomunfälle samt Gesundheitsschäden zu tragen habe, sowie der Langzeitkosten für Entsorgung.[44]

Südkorea[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Begriff für den Ökobonus: Ecological Basic Income. Nam Hoon Kang (Hanshin University) berechnete 2012 mit Mikrosimulationen die Auswirkungen der dort bestehenden Umweltsteuern (Transport-Steuer, Konsumsteuer und lokale Mobilitätssteuern). Die bestehende ungünstige Situation bei der Verwendung der Einnahmen für den Bau von Strassen verschlechtere sowohl die Umweltverschmutzung und verhindere die Ausweitung der Steuern: Die Wähler und politischen Parteien weigerten sich. Bei einer Rückverteilung mit Reduzierung von Einkommenssteuern und Sozialbeiträgen würden nur 35 Prozent der Haushalte profitieren. Der Gini-Koeffizient verschlechtere sich. Mit einem Ökologischen Grundeinkommen würden monatlich 40.000 Won (etwa 29 Euro) pro Haushalt ausgezahlt, 57 Prozent würden zu Netto-Empfängern. In Kombination mit kostenlosem öffentlichen Verkehr würden 76 Prozent profitieren. Die Anzahl der Armen könne signifikant verringert, der Gini-Koeffizient gesenkt werden. Die Rückvergütung werde dort im Zusammenhang mit der Durchsetzbarkeit einer Steuer auf Nuklearstrom gegenüber den Wählern diskutiert.[45] Auch am neuen Sitz des Green Climate Funds (seit 2012) wird die Debatte um eine zügigere Implementierung von Ökosteuern intensiv geführt werden, wie ja auch der Sitz des UNFCCC-Sekretariats in Bonn zeigt.

USA[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Ökobonus wird hier - wie auch in anderen englischsprachigen Staaten - auch mit dem Begriff Fee and Green-Check-Approach oder Equal dividends verbunden. In den USA ist ein bekannter Vertreter einer aufkommensneutralen Steuer auf Treibhausgase der Wissenschaftler James E. Hansen.[46] Das Carbon Tax Center setzt sich ebenso dafür ein (revenue neutral carbon tax genannt). Es stellt eine Studie des Yale Project on Climate Communication vor, wonach 65 Prozent der Amerikaner für eine aufkommensneutrale CO2-Steuer wären, wenn diese über Steuererleichterungen zurückgegeben würde. Allerdings seien nur 49 Prozent für einen Green-Check an alle Familien in gleicher Höhe, also auch unter Einbeziehung der einkommensschwachen Haushalte.[47]

Ökobonus als Finanzierungsinstrument für Öko-Projekte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auch wird diskutiert, Ökosteuern nicht komplett nach dem Ökobonus-Prinzip zurück zu verteilen, sondern mit beispielsweise 5 bis 20 Prozent der Steuereinnahmen (revenues) ökologische Projekte zu finanzieren, z. B. Regenwald- und Meeresschutzgebiete, Ausgleichsmassnahmen, Förderung der Energieeffizienz, oder Anschubfinanzierung von Erneuerbaren Energien. Vertraglich verankert werden könnte dies etwa in einem Welt-Klimavertrag der Bürger_innen (Citoyen), wie dies auf der Konferenz des Basic Income Earth Networks (BIEN) im Jahr 2012 in Ansätzen erörtert wurde[48], oder in Nationalen Steuergesetzgebungen. Ökosteuern als Lenkungsabgaben werden bereits in folgenden Staaten für diese Zwecke eingesetzt: Deutschland, Dänemark, Finnland, UK.[49] In der Schweiz können die Einnahmen aus der CO2-Abgabe bereits seit 2009 zu einem Drittel für energieeffizienten Wohnungsbau und erneuerbare Energien ausgegeben werden (aktuell gültig: CO2-Gesetz von 2011). Im Bundesland Baden-Württemberg wird die Rückvergütung des Wasserentnahmeentgelts für ökologische Massnahmen explizit als Ökobonus bezeichnet, international als Payments for Ecosystem Services (Honorierung von Ökosystemdienstleistungen).

Als Einwand bleibt, dass Verwaltungskosten nicht zurück an die Bürger oder direkt in ökologische Projekte fliessen. Auch dürfe die Quote der einbehaltenen Steuern oder Abgaben nicht zu hoch sein, soll die Aufkommensneutralität (Fiskalquoten-Neutralität) des Gesamtsystems nicht gefährdet werden. Denn im Gegensatz zu Steuern ohne Rückverteilung soll mit dem Ökobonus die Kaufkraft erhalten werden. In erster Linie, so die Idee, solle mit dem Ökobonus ein Anreiz zur Verhaltensänderung gegeben werden.[49] Andererseits sollen neue, umweltpolitisch erwünschte Wirtschaftsaktivitäten (Jobs) erschlossen werden, indem alte, schadstoffintensive oder fossile Aktivitäten mit hohen Ökosteuern oder Lenkungsabgaben belegt werden. Ein zu geringer Anreiz verzögere den Umstieg, da psychologisch für den Wechsel erst ein deutlich wahrnehmbarer finanzieller Vorteil erkennbar sein müsse, bevor die Umstiegsbereitschaft in Verhalten umgesetzt wird: Die Steuerbelastung müsse daher eine gewisse Wahrnehmungs-Schwelle übersteigen, um eine merkliche Verhaltensänderung zu bewirken. Auch würde erst eine erkennbar kontinuierliche Steuererhöhung die Preiselastizität der Verbraucher überwinden. Ins Englische könnte man Ökobonus daher als eco-balancing-incentive-tax übersetzen, wie es auf dem BIEN-Kongress 2012 vorgeschlagen wurde,[50] Steering tax betont mehr eine planwirtschaftliche Ausprägung, Green Check (Dänemark) akzentuiert vor allem den Sozialausgleich.

Gesellschaftspolitische Rahmenbedingungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für die Funktionsfähigkeit des Ökobonus ist die Verhinderung von Monopolen, Oligopolen und Markt- und Macht-Kartellen ausserhalb der demokratischen Kontrolle elementar: Nur ein Finanzierungssystem mit wirksamen Ökosteuern und der weitgehend freie Marktzugang Aller ermögliche die individuelle Freiheit bei Verhaltensentscheidungen im Rahmen der ökologischen Grenzen des Planeten und der Grenzen des Wachstums (Club Of Rome). Der Ökobonus steht daher gegensätzlich zu Korruption und Öko-Diktatur (ordnungspolitische Verbote und Strafen). Der Ökobonus stellt die Freiheit zur ökologischen Verantwortung auf dem Planeten und die Abwägung ökologischer Kosten mit individuellen Bedürfnissen und wirtschaftlicher Aktivität in den Mittelpunkt: Der Gesetzgeber schafft für alle im Markt gleiche Rahmenbedingungen / Spielregeln. Mit der Festsetzung der Steuerquote, dem Beschluß zur Rückzahlung, sowie der Festlegung ökologischer Zielwerte (caps) sichert er so den fairen Wettbewerb (Standard-Preis-Ansatz). Konsumenten sowie Unternehmen bleibt im Gegensatz zur staatlichen Planwirtschaft oder kompletten Verboten (siehe „Glühlampenverbot“) ein großer Gestaltungsspielraum erhalten. Es wird sogar von der Wiederherstellung der Wahlfreiheit des Konsumenten gesprochen (Österr. AG-Mehrweg).[51]

Positive Auswirkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die sozial ungerechte, regressive Wirkung alleiniger Umweltsteuern, also die überproportionale Belastung kleiner Einkommen, [52] sowie die progressive Wirkung von Ökoboni, also die Belastung hoher Einkommen, wird vom Ökonom Stefan Bach (2012) analysiert.[6] Die Rückvergütung der Stromsteuer, eventuell sogar deren Verdopplung als bilanzneutrale Massnahme für den Staatshaushalt, könnte die Belastungen kleiner Einkommen aufgrund der Steigerung der EEG-Umlage (Solar-Förderung) mehr als ausgleichen. „Mit dem Ökobonus würde die “tendenziell regressive” Wirkung von Ökosteuern ausgeglichen, denn die “Verteilungswirkung (…) käme in der Summe einer Umverteilung zugunsten von einkommensschwachen Gruppen, Familien mit Kindern und Energiesparern gleich, ... die rot-grünen Ökosteuern, die zwischen 1999 und 2003 eingeführt wurden und für die Entlastung der Rentenkasse verwendet werden, würden für einen [jährlichen] Ökobonus von 220 Euro ausreichen.“, so der ehemalige grüne Umweltsenator Reinhard Loske.[28] Besonders entlastet würden vor allem Alleinstehende mit Kindern, sowie Nicht-Einkommens-Steuer-Zahlende mit niedrigem Einkommen, also auch Armuts-Rentner.[6]

Entlastet werden könnten die Strom-Konsumenten mit dem Ökobonus-Prinzip ebenso von den Windfall profits der Stromkonzerne, die bisher leistungslos durch den EU-Emissionshandel abgeschöpft werden. Ebenso wie die EEG-Umlage werden diese in die Stromrechnung eingepreist, jedoch ohne grosse ökologische Wirkung, da viel zu viele Zertifikate auf dem Markt sind. Felix Ekardt (2010) bevorzugt deshalb „die Variante, selbst auf einen neuen EU-Emissionshandel zu verzichten und einfach auf nationaler Ebene einen Ökobonus einzuführen. Dieser könnte beispielsweise aus der bisherigen Ökosteuer gespeist werden; allerdings käme allein dadurch noch keine relevante Verteilungsmasse zusammen. Ein rein nationaler Ökobonus müsste deshalb mit einer deutlich erhöhten Ökosteuer einhergehen.“[53]

Gesetzesänderungen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) könnten sich ab sofort auf unstrittige Probleme hinsichtlich Verfügbarkeit und Netzstabilität einer 100% erneuerbaren Stromversorgung konzentrieren: Die Solar- und Windkraft-Förderung nach der kontinuierlichen Verfügbarkeit für die Stromversorgung könnte gestaffelt werden, also der Bau von Speicherkapazitäten für Strom etwa mittels Windgas mit zusätzlicher Anschub-Förderung in das EEG eingepreist werden. Die höheren Kosten wären sodann gesellschaftspolitisch vertretbar, weil die soziale Ungerechtigkeit mit dem Instrument Ökobonus beseitigt würde. Anhand dieses Beispiels wird deutlich: Der Ökobonus wird als Voraussetzung für stabile Investitionen des von den Zentralbanken (EZB) in den Geldmarkt gepumpten Geldes für ökologisch verträgliches Wachstum angesehen, dem Green New Deal. Denn der Geldwert einer Währung oder einer Teil-Investition beruht immer auf langfristigen, gesellschaftlich akzeptierten Verträgen, auf darauf aufbauenden Steuereinnahmen. Der Wirtschaftswissenschaftler und Ingenieur Ulrich Schachtschneider bezeichnet ein auf dem Prinzip des Tax and Share aufbauendes Konzept für ein Ökologisches Grundeinkommen Sozialer Green New Deal ohne Wachstum: „Ein ÖGE könnte ein zentrales Element des dafür vorgeschlagenen Gesellschaftsvertrages sein. Durch die Besteuerung von Umweltverbrauch würden die Bürger einen Teil ihrer Komfortmacht an die Natur (durch das Weglassen bestimmter Konsumtionen) und an die Schlechtergestellten (durch die Auszahlung an jeden) abgeben. Aber ein ÖGE ist mehr als ein Umverteilungsmodell. Mit einem ÖGE kann der Green New Deal einen libertären Charakter erlangen, da die Spielräume zur Gestaltung eines eigenen Lebensplans für alle, nicht nur die Begüterten, größer werden. Mit dem ÖGE wird der Green New Deal zudem antiproduktivistisch.“ [54]

Das Ökobonus-Prinzip eines Finanzausgleichs mit einer fiskalquoten-neutralen Wachstumsbremse mittels hoher Ökosteuern kann als sozialpolitisches Element in einer ökologisch orientierten Postwachstumsökonomie angesehen werden. Es baut auf dem Modell der klassischen Gemeinwirtschaft auf, jedoch ohne die Auswirkungen von schädlichem Wachstum.

Ökobonus versus Pfand[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ein vergleichbares System der Rückverteilung von Einnahmen, mit dem Ziel einer sozial-ökologisch verträglichen Verhaltensänderung, existiert unterhalb der staatlichen Ebene bereits mit Pfandsystemen. Für die Rückgabe von Mehrweg-oder Einweg-Flaschen, die Nutzung von Einkaufswagen, Fahrrädern oder Schliessfächern wird zunehmend in Europa und besonders in Deutschland, auch durch die Erfolge der Umweltbewegung, Pfand mit dem Ziel einer Lenkungswirkung erhoben (Dosenpfand). Der Erfolg zeigt sich im Entstehen neuer Jobs, wenn auch vorläufig oft nur im informellen Sektor (Flaschensammler). Die Bepfandung von klar abgrenzbaren Gegenständen hat jedoch Grenzen, auch wenn das negative Verhalten eindeutig zu Lasten des Gemeinwohls geht: Wertstoffe wie Schadstoffe sind nur in Form von Konsumgütern mit einem Pfand zu versehen, die Ausweitung auf Batterien und Energiesparlampen wird diskutiert. CO2-Moleküle sind nur schlecht zu bepfanden, auch nicht mit Nanotechnik, sie sind viel zu zahlreich und zu klein. Gerade im Bereich der Abfallvermeidung wird der Ökobonus daher auch als aufkommensneutrales Bonus-Malus-System diskutiert und angewandt, z.B. in Norwegen.

In Österreich sind konkrete Gesetzesentwürfe im Nationalrat im Geschäftsgang: Die von Bundesminister Berlakovich eingesetzte Expertenkommission AG-Mehrweg hatte 2010 ein Ökobonus-Modell als Bundesgesetz ausgearbeitet.[51] Hierbei können Zielquoten (im englischen caps) fixiert werden. Dies ist nicht nur auf der Ebene der Endverbraucher, sondern auch für Unternehmen möglich. Diesen Entwurf hatten die Österreichischen Grünen im wesentlichen übernommen und am 8. Juli 2011 eingebracht. Im Gesetzesentwurf ist eine Einwegabgabe als Lenkungsabgabe mit einer finanziellen Anreiz-Förderung an Unternemen für umweltfreundliche Getränkeverpackungen – Mehrweg-Ökobonus genannt - als Einheit verkoppelt.[55] Die Einhebung der Abgabe ist dabei auf der Ebene der Letztvertreiber im Handel vorgesehen, also im Supermarkt und anderen Verkaufsstellen, entspricht also im wesentlichen einer differenzierten Mehrwertsteuer, wie sie auch Götz Werner als Teilfinanzierung für ein bedingungsloses Grundeinkommen vorsieht. Den Vorschlag der AG Mehrweg lehnte Bundesminister Berlakovich ab. Dies obwohl er diese Expertengruppe selbst eingesetzt hatte und als burgenländischer Landesumweltreferent 2007/2008 „verbindliche Rahmenbedingungen für den Erhalt und Ausbau von Mehrwegsystemen" selbst eingefordert hatte.[56]

Ähnliche Modelle[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kommunale Ebene[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im wirtschaftlichen Teilsystem der Wasserversorgung und der Lenkungsabgaben oder Umlagen für Abwasseraufbereitung ist ein Bonus-Malus-System bereits realisiert, und hat - auf den Nationalstaat Deutschland bezogen – zu einer Absenkung des Pro-Kopf-Wasserverbrauchs auf 122 l pro Tag geführt (Beispiel Giessen: Giessener Anzeiger, 14.11.2012). Die Gewässer wurden nachweislich sauberer. Bei kommunalen Unternehmen erfolgt jedoch die Rückvergütung der Kapital-Renditen aus Unternehmens-Überschüssen als Dividenden-Zahlung: Nicht gut sichtbar für den Bürger, fliessen gezahlte Abgaben zurück in die Kasse der eigenen Kommune, finanzieren so allerdings bereits heute Gemeinschafts-Aufgaben der Gemeinden. Öko-Boni könnten auch hier zu einer Inclusion der Citoyen als Teilhaber der Gemeinden, zu mehr Markttransparenz über die Profite beitragen. Auf Gemeinde-Ebene könnten auch kommunale Grundsteuern, Einnahmen aus Parkgebühren und Kommunal-Steuern als Ökobonus an die jeweilige Bürgerschaft pro Kopf zurückgezahlt werden.

Ähnlich wie bei Pfandsystemen führt der Ökobonus zu einer Regionalisierung durch höhere Treibstoff-Ökosteuern (siehe Transition-Town-Bewegung), sowie einer Dezentralisierung mit höherer Netzstabilität bei der Stromversorgung, wie dies in Deutschland nach einer Übergangszeit bereits erkennbar wird. Auch im Gesellschaftsvertrag für eine Große Transformation des Wissenschaftlichen Beirats der deutschen Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) wird eine Transformation der Energie-Systeme gefordert. Diese stärkt die kommunale Selbstverwaltung.

Globale Ebene[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei den Verhandlungen zu einem Welt-Klimavertrag, auch internationaler Anstrengungen zur Reduzierung von global wirkenden Treibhausgasen, sowie der Versauerung der Weltmeere durch Kohlendioxid (CO2), kommt dem Ökobonus eine wesentliche Rolle zu: Unter dem Aspekt von gleichen Grundrechten und Teilhabe an der Nutzung der Erd-Atmosphäre für alle Erdenbürger (Equal Rights, Klimagerechtigkeit), hat jeder Mensch individuell auf dem Globus die gleiche Höhe an Emissionsrechten:[26] Abgeleitet vom demokratischen Wahlrecht one man – one vote, gilt global das Grundrecht one human – one emission right![53] (Felix Ekardt) bzw. „one wo-man = one equal emission right!“ (Micheler).[57] Als weitere bekannte Umweltforscher sprechen sich auch Ottmar Edenhofer, Franz Josef Radermacher und Ernst Ulrich von Weizsäcker für das gleiche Emissionsrecht für alle Erdenbürger aus. Ausgehend von diesem Menschenrecht zur Erfüllung der menschlichen Grundbedürfnisse, sowie dem für alle gleichen Bürgerrecht auf eine für die Biosphäre noch vertretbare Emission an CO2, sollten die Vereinten Nationen vorrangig marktwirtschaftlich wirksame Lenkungsabgaben vereinbaren, bevor sie zum Mittel von Verboten, Öko-Diktatur oder Geo-Engineering Experimenten mit der Erdatmosphäre greifen. Die Lenkungsabgaben seien als Ökobonus jedem Erdenbürger aufgrund seiner Bürgerrechte in gleicher Höhe zurückzuerstatten. „Um höhere Energiepreise zu kompensieren, würden die Erlöse aus dem Emissionshandel an Bürger ausgeschüttet: als "Ökobonus".“[26] Die Finanzmittel fliessen also auch in diejenigen Staaten zurück, die CO2-Steuern erheben. Desto mehr, je erfolgreicher Treibhausgase in diesen Staaten reduziert werden. Gerade weil die Finanzierung eines Grünen Klimafonds (Green Climate Fund)(GCF) bisher völlig unzureichend ist, kann das Prinzip-Ökobonus eine Lösung für künftige UN-Klimakonferenzen sein. Ein Anteil von 10 - 20 Prozent aus der Besteuerung von Treibhausgasen, zunächst auch aus dem Emissionshandel, könnte als Green Climate Compensation and Adaptation Foundation Projekte zur Anpassung an den Klimawandel finanzieren.

Auf der UN-Klimakonferenz in Doha 2012 kam erneut kein derartig sozial gerechter Vertrag als Nachfolge für den Adaptation Fund zustande. Auf der nächsten UN-Klimakonferenz in Warschau 2013 wird die Weltgemeinschaft weiterverhandeln.

Diskutiert wird wegen der fest gefahrenen Positionen im Post-Kyoto-Prozess auch, den Contract nicht zwischen Nationalstaaten oder auf UN-Funktionärsebene zu verhandeln, sondern als Welt-Klima-Vertrag der Citoyen (Bürger_innen) in der globalen Zivilgesellschaft auszuhandeln. (Globale Gerechtigkeitsbewegung).

Mit dem Ökobonus verwandte Instrumente der Klimapolitik sind tax and dividend (en), en:Fee and dividend, dividend-fund, Cap and Trade, Robin Hood Tax, tax and share.

Wirkung als volkswirtschaftliches Instrument[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Ökonomie formuliert die doppelte positive Wirkung von Lenkungsabgaben auf den Wohlstand eines Staates als Doppelte-Dividenden-Hypothese:

  • Die Umwelt wird entlastet oder wiederhergestellt. (Internalisierung externer Effekte)
  • Gleichzeitig wird mit den Steuereinnahmen (engl. revenues) das Sozialsystem gestärkt, wenn diese Gelder an die Bevölkerung rückverteilt werden. (etwa Pro-Kopf mit einem Ökobonus)

Als zusätzliche dritte Dividende für die Win-Win-Situation bei Lenkungsabgaben wird oft genannt:

  • Abbau von Bürokratiekosten, sowie Rechtssicherheit durch Formulierung klarer Gesetze statt einer Vielzahl von Einzelvorschriften und Verboten bei Grenzwertverletzungen.

Die Wirtschaftskraft insgesamt werde dabei nicht geschwächt, nur einzelne Sektoren werden umgebaut (transformiert).[49]

Die Rückverteilung kann alternativ zum Ökobonus auch mit Absenkung der Sozialbeiträge geschehen, doch haben bisherige Erfahrungen mit Ökosteuern gezeigt, dass dann besonders Nichterwerbstätige (oder Erwerbsunfähige wie Kranke und Rentner), sowie Frauen mit Kindern überdurchschnittlich belastet werden. [6] In Dänemark gibt es deswegen eine Steuergutschrift für jeden Erwachsenen und mit reduziertem Satz auch für jedes Kind, also eine Form der negativen Einkommenssteuer. Dieser Ökobonus wird Green Check genannt. Im Finanzministerium der Schweiz wurde für den Fall der Rückverteilung mittels Senkung der Lohnnebenkosten und Einkommenssteuern klar eine Doppelte-Dividende errechnet.[49] Für die Pro-Kopf-Vergütung an alle Bürger ergaben sich "leicht negative volkswirtschaftliche Auswirkungen". Es müsse abgewogen werden, ob ausschliesslich die höheren Einkommen einen Vorteil haben sollten, oder ob auch die unteren Einkommen mit einer Pro-Kopf-Rückverteilung eine Dividende erhalten. Die Pro-Kopf-Lösung sei "aus Verteilungssicht positiver zu beurteilen". Laut Ecoplan-Studie (2008) würde eine CO2-Abgabe in Höhe von 155 CHF pro Tonne CO2 in der Schweiz die ärmeren Haushalte prozentual stärker belasten, als die reichsten Haushalte. Eine Mischung aus Pro-Kopf-Rückverteilung und Senkung der Einkommenssteuersätze hätte neutrale Auswirkungen auf die Einkommensverteilung. Im Zielkonflikt um die verschiedenen Rückverteilungsvarianten lasse sich ein klassischer Trade-off beobachten, könne jedoch zu einem Win-Win für die Gesellschaft führen.[49]

Erweiterte volkswirtschaftliche Betrachtung:

Unter dem Aspekt der Kybernetik in einem Regelkreislauf des Finanz-Systems können Lenkungsabgaben in Verbindung mit dem Ökobonus-Prinzip, wie übrigens auch das Bedingungslose Grundeinkommen generell, als Gegenspieler, als Gegenkraft zum Zins aufgefasst werden. Er wirkt dabei nicht nur als dämpfendes Element, ähnlich wie rostendes Geld (Schwundgeld) bei Silvio Gesell, der Aufblähung der privaten Geldmenge, insbesonders der verheerenden Wirkung der Buchgeldvermehrung auf die Stabilität einer Währung entgegen (Finanz-Blasen durch Spekulation bei der Kreditvergabe). Indem der Ökobonus zur Redistribution des Geldes an die Konsumenten führt, also übergrosses privates Kapital recycelt, wird die Mitte der Realwirtschaft durch höhere Marktmacht der Verbraucher gestärkt. Der Ökobonus kann bei entsprechender Grössenordnung der Öko-Steuern, und damit des Rückflusses privat akkumulierter Zinsgewinne aus der Wertschöpfung von Gemeingütern (Commons), die Geldmenge der öffentlichen Haushalte sogar ebenso erhöhen, ohne das Wirtschaftswachstum generell abzubremsen. Der Staat gewinnt Handlungs-Spielraum mit der Erhebung und stufenweisen Erhöhung sozial abgefederter Öko-Steuern zurück, weil er ja einen kleinen Teil davon für Projekte und Anschubfinanzierung einsetzen kann, also nicht komplett zurückzahlt. Die finanziell Begüterten bezahlen also für Gemeinschafts-Aufgaben. Andererseits werden nur umweltschädliche Verhaltensweisen finanziell abgebremst. Arbeitskraft wird – anders als bei Lohn- und Einkommens-Steuer – eher motiviert, da ja die verfügbaren Einkommen der globalen unteren Mittelschicht, sowie der Unterschicht in reichen Nationen, der nicht Erwerbsfähigen, insbesonders der Kinder in Richtung eines Durchschnitts-Einkommens steigen, freilich durch geringer oder gar nicht besteuertes Arbeitseinkommen vom Individuum mit eigener Arbeit leichter erhöht werden können, als ohne ein ökologisches Grund-Einkommen (öGE). Der Sockelbetrag für die Basisbedürfnisse sollte ja durch die Ökobonus-Zahlungen bereits abgedeckt sein. Arbeitseinkommen zählt also ab dem ersten Euro als Zusatz-Einkommen, oder Beitrag für künftige Rentenzahlungen über das öGE hinaus. Durch höhere Endpreise mittels Öko-Steuern wird bewußt eine nur partielle Inflation ausgelöst, da ja wegen der Grenzen des Wachstums aufgrund der Endlichkeit der Ressourcen auf diesem Planeten, eine Miniaturisierung des Verbrauchs dort volkswirtschaftlich durchaus erwünscht ist. Die Schrumpfung wird mit Öko-Steuern vorweg genommen, in die Endpreise für den Verbraucher sichtbar eingepreist, bevor es zum Oeco-Crash kommt. Der Ökobonus kann daher in einem kybernetischen Regelkreislauf des Geld-Systems als Regelelement für eine negative Rückkopplung des Zinsgewinns aus Naturverbrauch angesehen werden. Diese negative Rückkopplung kann sehr wohl auch als Dämpfung gegen Finanzblasen wirken. Hilft ökologische Schäden zu vermeiden, oder zumindest abzumildern. Die wissenschaftlichen Auswertungen von Lenkungsabgaben in 6 Staaten in der COMETR-Studie der EEA zeigen, dass sogenanntes Revenue-Recycling, also die staatsquoten-neutrale Rückgabe der Einnahmen an die Bevölkerung, eine Verminderung der Treibhausgase erreichen kann, ohne das Wirtschaftswachstum generell zu schwächen (Mikael Skou Andersen, 2010).[58] [59] [60]

Am einfachsten kann dieser mathematische Regelungs-Zusammenhang mit einem beliebten Kybernetikspiel der 80er Jahre, Ökolopoly von Frederic Vester nachvollzogen werden. Auch das Konzept der Reziprozität, also der solidarischen Gegenseitigkeit kann hilfleich für das Verständnis der Wirkungsweise des Ökobonus-Prinzips sein. Insbesonders auch der Begriff der Opferschuld (Pago a la Pachamama) im Sinne eines Ausgleichs für die Mutter Erde (Pachamama) für das Gute Leben (Sumak kawsay) kann den tieferen Sinn volkswirtschaftlich erklären und in einen historischen Kontext, auch der Religionen, einordnen.

Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Rebound-Effekt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zu beachten ist allerdings der Rebound-Effekt bei zu gering steigenden Lenkungsabgaben, wobei die Lenkungswirkung ausbleibt oder ins Gegenteil umschlägt, weil ja die unteren Einkommen durch Ökoboni etwas ansteigen, also mehr konsumiert werden kann. Ohne Bildung gerade in nicht entwickelten Nationen könnte die gutgemeinte Wirkung verpuffen, und zu mehr ungebremstem Wachstum mit den bekannten Nebeneffekten von Entwicklungshilfe in Schwellenländern führen.

Einsatz des Ökobonus in Entwicklungsländern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Staaten ohne entwickeltes Finanz-System (Afrika, Asien) ist weder die Erhebung von Öko-Steuern, noch die egalitäre Redistribution von Ökoboni möglich. Allerdings noch viel weniger die Ökologische Bewertung von Produktion in einem parallelen footprint-System mit individuellen Nutzungs- oder Emissionsrechten (Personal carbon trading). Selbst in europäischen Staaten mit langer Tradition von Korruption und Steuerhinterziehung, wie Italien, Griechenland, Spanien, Portugal, aber auch Teilen von Frankreich, wird dies eine grosse Aufgabe der Zivilgesellschaft sein, den Profit durch korrekte Zahlung von Ökosteuern für die Stabilität der Gesamt-Gesellschaft darzustellen, auch wenn Ökoboni direkt wieder ausgezahlt, die Citoyen sich mit dem Öko-Civic als stabil verfügbares Grund-Einkommen sich mehr als wirkliche Teilhaber_innen des Staates erleben werden. Reiche wie Arme haben gleiche finanzielle Grundrechte (Inclusion). Fraglich ist in der Tat, ob die finanziell Wohlhabenden bereit sind, zu teilen (Menschenbild). Oder ob die global Reichen und Mächtigen auf der Weiterzahlung von Renditen aus fossilen Kraftwerken, Nukleartechnik, Wegwerfprodukten, Verbrennungsmotoren, Ausbeutung von Arbeitskraft in Billiglohnländern, Agrarindustrie, Extraktion von Bodenschätzen, insgesamt auf ein expansives ungehemmtes Wohlstandsmodell für Wenige bestehen.

Generelle Ablehnung marktwirtschaftlicher Instrumente[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Neoliberale Ökonomen lehnen Eingriffe zur Beseitigung von Marktverzerrungen ab. Die Freiheit der Marktteilnehmer stehe über den Interessen eines dominierenden Staates. Auf der anderen Seite steht die Bevorzugung der Planwirtschaft in kommunistischer Tradition. Die Hilfe an Bedürftige könne zielgerichteter und konkret zugewiesen werden. Als Ausgleich gegen zu hohe Strompreise solle die Stromversorgung verstaatlicht, oder zumindest den Konzernen die Gewährung von Sozialtarifen vorgeschrieben werden. Doch auch hier gibt es ein Kontinuum mit eingeschränkter Befürwortung des Ökobonus-Prinzips.[61] Gerade Ge- und Verbote hätten in der Vergangenheit oft den effektivsten ökologischen Nutzen gebracht: Verbot von FCKW, Grenzwerte für Schadstoffe oder die energieeffizienteste Variante eines Produkts als Standard. Diese seien mit Ökosteuern und dem Vorschlag eines ökologischen Grundeinkommens kombinierbar.[62]

Mehrdeutige Verwendung des Begriffs Ökobonus[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Seit der zunehmenden Übersetzung mit Suchmaschinen im Internet wird der ursprüngliche Begriff Ökobonus als oecological-bonus, durch den Begriff Ökobonus als economical-bonus überformt. Es entsteht durch die Dominanz von kapitalstarken Firmen aus dem englischsprachigen Wirtschafts-Raum auch im Internet eine Doppeldeutigkeit des Begriffs, die auch als greenwashing aufgefasst werden kann, wenn nur zu Marketingzwecken bereits etwa SUV-Autos mit Ökobonus verkauft werden. Herabgestuft zur Werbefloskel, geht die Ursprungsidee verloren, kommt der Rebound-Effekt voll zum Tragen.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Verkehrs-Club der Schweiz (1985): Erste Forderungen von der Politik
  • UPI (Umwelt- und Prognose-Institut Heidelberg e.V.) (1988): Ökosteuern als marktwirtschaftliches Instrument im Umweltschutz – Vorschläge für eine ökologische Steuerreform. UPI-Bericht Nr. 9. Heidelberg.
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Verkehr der GRÜNEN (BAG Verkehr) (1990): Fachprogramm Verkehr.
  • Bündnis 90/Die Grünen, verschiedene Texte.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Peter Novy, Gerald Pfeiffer: Der Ökobonus: Eine soziale und umweltfreundliche Ökoabgabe mit Rückvergütung. Peter Lang - Internationaler Verlag der Wissenschaften. Frankfurt/M., Berlin, Bern, New York, Paris, Wien, 1994. ISBN 978-3-631-47172-2.
  • Felix Ekardt: Ökobonus für Afrika. In: Ökologisches Wirtschaften. IÖW und oekom Verlag, 2010. ((PDF))
  • Felix Ekardt: Klimaschutz nach dem Atomausstieg. 50 Ideen für eine neue Welt. Herder Verlag, Freiburg 2012.
  • G. Ziegler: Der Ressourcen-Ökobonus―ein Weg zur Reduktion des Energieverbrauchs. In: Brennstoff-Wärme-Kraft, 1992, vol. 44, no1-2, pp. 25-28. ISSN 0006-9612.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Stefan Bach, Claudia Kemfert: 100 Euro Weihnachtsgeld vom Finanzminister, Die Zeit, 26. März 2019, abgerufen am 15. April 2019.
  2. a b c Öko-Bonus-Zahlungen an die ÖBB 2008 Bericht der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, Gemeinwirtschaftlicher Leistungsbericht 2008, abgerufen am 25. Dezember 2012.
  3. Hintergründe Lenkungsabgabe/Ökobonus, Basel-Stadt, Amt für Umwelt und Energie, abgerufen am 10. Januar 2012.
  4. a b Bruno Rossmann, 58. Sitzung des Nationalrats, 7. Mai 2008, abgerufen am 28. Dezember 2012.
  5. a b Landtag Baden-Württemberg, Protokoll: Debatte und Beschluss Wasserpfennig, 28. Juli 2010, Seite 6694 bis 6696 ((PDF))
  6. a b c d e Stefan Bach: Empirical Studies on Tax Distribution and Tax Reform in Germany, Universität Potsdam, Habilschrift. Published online at the Institutional Repository of the University of Potsdam, 2012. Anmerkungen (kann gekürzt werden, bzw sollte in den Textzusammenhang oben eingearbeitet werden): besonders Seite 171–184: Entlastung vor allem für Alleinstehende mit Kindern, sowie Nicht-Einkommens-Steuer-Zahlende mit niedrigem Einkommen. Ökobonus als Energie-Grundeinkommen pro Monat und Kopf: 10,15 Euro auf Basis der bestehenden Ökosteuer für das Jahr 2003, Seite 182: Table 4.4-5 Distribution of the ecological tax reform1), 2003 with revenue-neutral compensation by an eco bonus equal per capita by income group and household type : Tabelle erklärt soziale und finanzielle Wirkung des Ökobonus! S. 187: The increased energy taxes show a clear regressive impact relative to disposable income. Families with children face a higher tax burden relative to household income. The reduction of pension contributions and the automatic adjustment of social security transfers widely mitigate this regressive impact. Households with low income or with many children nevertheless bear a slight increase in tax burden. Refunding the eco tax revenue by an eco bonus would make the reform clearly progressive.
  7. a b Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) / Green Budget Germany: Sozial ausgestaltete Ökologische Finanzreform, Eckpunktepapier, 7. November 2008. ((PDF))
  8. a b bmvit 2011, Gemeinwirtschaftlicher Leistungsbericht 2010 mit aufgeschlüsselten Zahlungen an sämtliche Bahnen in Österreich, 12. September 2011, abgerufen am 25. Dezember 2012.
  9. a b Lenkungsabgabe-Strom, Basel-Stadt, Amt für Umwelt und Energie, abgerufen am 25. Dezember 2012.
  10. CO2-Ziel 2012 nicht erreicht: CO2-Abgabe auf Brennstoffe wird 2014 erhöht, admin.ch, 3. Juli 2013, abgerufen 1. Oktober 2013.
  11. unserstrom Lenkungsabgabe auf Strom mit Strompreisbonus (Kanton BS), gemeinsames Portal von WWF, greenpeace und mehreren Elektrizitätswerken, abgerufen 18. Februar 2013.
  12. Lenkungsabgabe-Strom – Barauszahlung, Basel-Stadt, Amt für Umwelt und Energie, abgerufen am 25. Dezember 2012.
  13. Ulrich Schachtschneider: Die Erhebung von Ökosteuern auf den Verbrauch von Energie und anderen Ressourcen belastet ärmere Haushalte überproportional, Netzwerk Grundeinkommen, 31.01.2012, auf: grundeinkommen.de.
  14. Ralf Klingsieck: Ein Bonus für das Stromsparen, neues deutschland, 10. September 2012, S. 9, Paris 2012, abgerufen 29. Dez 2012.
  15. a b Landtag Baden-Württemberg, Umweltausschuss des Landtags stimmt Neuregelung des „Wasserpfennigs“ zu, 22. Juli 2010, abgerufen 2. Januar 2013.
  16. Landesrecht Baden-Württemberg, Wassergesetz § 17 g (Ökobonus), gültig ab 1. Januar 2011.
  17. Landesrecht Baden-Württemberg, Wassergesetz § 17 f (Umwelt-Management-Systeme ISO 14001), gültig ab 1. Januar 2011.
  18. Land gibt Ökorabatt auf Wasserpfennig, Stuttgarter Nachrichten, Arnold Rieger, 1. Februar 2010.
  19. Wasserentnahmeentgelt, Pressemitteilung Landtag Baden-Würtemberg, 22. Juli 2010.
  20. Öko-Bonus bei erp Krediten der aw , Austria Wirtschaftsservice GmbH Webseite, abgerufen am 24.12.2012.
  21. Jesper Kühl, Kasper Marc Rose Nielsen & Kristian Vest Nielsen: EUROMOD Country-Report Denmark, Abschnitt 2.3.6. Green Check, Juli 2012, ((PDF))
  22. Italien: Der finanzielle Anreiz soll Transporte von der Straße auf die Meeresautobahnen bringen, Verkehrsrundschau, 29. August 2013. Abgerufen am 1. Oktober 2013.
  23. Samantha Maiden, Sunday Telegraph, Lump sum for families to ease carbon tax pain, 7. April 2012.
  24. a b Ökobonus bei den GRÜNEN 2008, Reinhard Bütikofer, 5. Mai 2008, abgerufen 25. Dezember 2012.
  25. Bettina Herlitzius, Gerhard Schick: Ökobonus - neues Instrument für Klimaschutz und ökologische Gerechtigkeit. ((PDF))
  26. a b c Michael Bauchmüller: Neues Buch zum Klimaschutz: Wir sind zu reich, 25. Juni 2012, Süddeutsche Zeitung, abgerufen am 8. Oktober 2013.
  27. Stefan Ziller: Öko-Grundeinkommen und Ökobonus, abgerufen am 8. Oktober 2013.
  28. a b Reinhard Loske: Das Oekobonus-Konzept, 22. Mai 2013, Grünes Netzwerk Grundeinkommen, abgerufen 8. Oktober 2013.
  29. Für ein Bedingungsloses Grundeinkommen - Beschluss 38. Bundeskongress, Gruene Jugend, 2012.
  30. Programm der ÖDP, Der Bundeswahlleiter, Stand: 18. September 2012, Seite 6: 3.1. Wirtschaftliches Handeln muss die ökologischen Grundlagen anerkennen ((PDF))
  31. Postwachstumsgesellschaft, Gerrit von Jorck, 4. November 2012 abgerufen am 25. Dezember 2012.
  32. Ökobonus-Vortrag Dr. Ulrich Schachtschneider, Webseite von Katja Kipping, 2012, abgerufen am 25. Dezember 2012.
  33. newspiratenparteide: Basler Ökobonus in Ingolstadt, 28. Januar 2012, abgerufen 6. Januar 2013.
  34. Piraten-Workshop in Dresden (kiliankoe) zum Thema Ökobonus, 18. Dezember 2012, Video auf Youtube.
  35. ISM 2011, Dossier Damian Ludewig ((PDF))
  36. ISM 2011 Dossier Alwine Schreiber-Martens, Ökobonus – Ein Weg zur Verbindung von Sozialem und Ökologischem. ((PDF))
  37. ISM 2011 Felix Ekardt: ((PDF))
  38. Institut Solidarische Moderne, summer-factory, Workshop 3, 16.9.2011.
  39. Eva Glawischnig 2008 in NewsAT, 12. Mai 2008.
  40. Bruno Rossmann, 8. Mai 2008, Parlament Österreich Protokoll, abgerufen 28. Dezember 2012.
  41. CO2-Steuer-ohne Ausgleich belastet primär-ärmere-Haushalte, DiePresse, 18. November 2009, abgerufen am 28. Dezember 2012.
  42. Sven Giegold attac + foes, Marktwirtschaftliche Instrumente in der deutschen Klimaschutzpolitik & die Soziale Frage 2004 abgerufen am 24. Dezember 2012, pdf
  43. Thomas Niederberger, Greenpeace Schweiz: Ökologische Steuer? okay. Aber welche?, 1. Mai 2012.
  44. oebu Schweiz 2012, abgerufen 29. Dezember 2012.
  45. Nam Hoon Kang (Hanshin University), The necessity And Effects Of Ecological Basic Income in Korea, 15. September 2012, BIEN-Conference (workshop 37) ((PDF))
  46. Carbon Tax Center, James E. Hansen in Carbon Tax Center, 2011.
  47. Carbon Tax Center, Majority in U.S. Support Revenue-Neutral Carbon Tax, 12/2/2011 by James Handley, abgerufen 4. Januar 2013.
  48. Ludwig Micheler: Der Welt-Klimavertrag der BürgerInnen, BIEN-2012-Konferenz, workshop 39, abstracts [299], September 2012.
  49. a b c d e Martin Baur: Grundlagen für eine ökologische Steuerreform, (Seite 25 ff.) Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV), Juli 2012, abgerufen 31. Dezember 2012. ((PDF))
  50. Ludwig Micheler: Ökobonus - finanziert aus Lenkungsabgaben, Basic Income Earth Network (BIEN) Kongress 2012, Workshop 55. ((PDF)), abgerufen am 28. Dezember 2012.
  51. a b AG Mehrweg: Das Ökobonus-Modell. Arbeitsgruppe zur Sicherung und Optimierung der Mehrweg-Getränkeverpackungssysteme in Österreich, 2010 ((PDF))
  52. European Environment Agency, EEA Technical report No 16/2011: Environmental tax reform in Europe: implications for income distribution. ISSN 1725-2237. ISBN 978-92-9213-237-8 ((PDF))
  53. a b , Felix Ekardt, Christian Heitmann, Bettina Hennig: Soziale Gerechtigkeit in der Klimapolitik. Edition Hans Böckler Stiftung, 2010. ((PDF)) ISBN 978-3-86593-142-9. download auch: Klimabibliothek, Kategorie 4, bei der online-conference Klima-2012-Klimawissen.
  54. Ulrich Schachtschneider: Ökologisches Grundeinkommen: Ein Einstieg ist möglich, Basic Income Earth Network Congress (BIEN2012), Workshop 55 (Öko-Grundeinkommen, Öko-Bonus), 16.9.2012. ((PDF))
  55. Parlament Österreich XXIV Periode, Antrag Christiane Brunner, 8. Juli 2011, abgerufen am 28. Dezember 2012.
  56. Anfrage Christiane Brunner, 16. Oktober 2012, Parlamentarische Materialien, abgerufen 28. Dezember 2012.
  57. Ludwig Micheler, Antje Amstein: Was ist ein Energie-Grundeinkommen für alle / Lenkungsabgabe?. Gießener Zeitung, 30.04.2011.
  58. oebu-Schweiz: Mikael Skou Andersen, EEA 2010, COMparison of Environmental Tax Reform (COMETR), abgerufen 29. Dezember 2012.
  59. Mikael Skou Andersen, EEA 2010, oebu-Schweiz: COMparison of Environmental Tax Reform (COMETR) ((PDF))
  60. oebu 2011, Vortrag und Folien zur COMETR-Studie der EEA, M.S.Andersen, sowie weitere Vorträge ökolog. Steuerreform, M. Leuenberger.
  61. Melina Klaus, Christiane Maringer: Wärme & Licht - Es ist dein Recht. Basic Income Earth Network Congress (BIEN2012), Workshop 55 (Öko-Grundeinkommen, Öko-Bonus), 16.9.2012. ((PDF))
  62. Mario Candeias im Diskurs mit Ulrich Schachtschneider: Eine Kontroverse zwischen Ulrich Schachtschneider und Mario Candeias über ein ökologisches Grundeinkommen, Juli 2013, abgerufen 9. Oktober 2013.

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